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Steuer & Recht |
Um den Erdgasverbrauch zu senken, soll mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden. Die Umsatzsteuer auf Gas wird vorübergehend reduziert. Die EU kann Sanktionsverstöße schneller ahnden und biologische Pflanzenschutzmittel sind künftig einfacher zugänglich.
Änderungen im Energierecht ermöglichen es, mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren und den Erdgasverbrauch zu senken. Für die Einspeisung von LNG-Flüssiggas ab diesem Winter wurden rechtliche Voraussetzungen geschaffen. Der Großteil der Regelungen ist am 13. Oktober in Kraft getreten.
Die steigenden Energiepreise sind für viele Bürgerinnen und Bürger schon jetzt zu einer großen Belastung geworden. Deshalb senkt die Bundesregierung vorübergehend den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas. Gelten soll dies auch für Fernwärme, mit der vor allem viele Mietwohnungen versorgt werden.
Die angespannte Lage auf dem Gasmarkt treibt Betreiber von Kraftwerken und Industrieanlagen um, die auf diesen Brennstoff angewiesen sind. Damit sie schnell und unkompliziert auf einen anderen Brennstoff umsatteln können, werden erforderliche Genehmigungsverfahren vereinfacht.
Um die Durchsetzung von EU-Sanktionen zu vereinheitlichen und Sanktionsverstöße schneller zu ahnden, soll die EU ihre Kompetenzen erweitern können. Damit das nach deutschem Recht möglich wird, hat der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz zugestimmt.
Werden Menschen mit Behinderung im Krankenhaus behandelt, sind manche von ihnen auf die Begleitung von vertrauten Bezugspersonen angewiesen. Ab dem 1. November wird diese Begleitung finanziert. Begleitet eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe – etwa der Wohngruppe oder der Förderwerkstatt – eine betroffene Person ins Krankenhaus, übernehmen die zuständigen Träger die Kosten.
Biologische Pflanzenschutzmittel sind in der EU künftig einfacher zugänglich. Dadurch können Mikroorganismen als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln schneller zugelassen werden. Landwirte können so chemische Pflanzenschutzmittel besser durch nachhaltigere Alternativen ersetzen. Die neuen Regeln gelten ab November 2022.
Quelle: Bundesregierung
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