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Steuer & Recht |
Seit dem 01.09.2022 arbeiten sämtliche Senate des Bundesfinanzhofs (BFH) mit der elektronischen Gerichtsakte. Nachdem bereits seit einiger Zeit der Verwaltungsbereich des BFH seine Vorgänge ausschließlich elektronisch erledigt, werden nunmehr auch im gesamten Rechtsprechungsbereich keine Papierakten mehr geführt.
Die verbindliche Einführung der führenden elektronischen Gerichtsakte erfolgt damit für den BFH als einem der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes deutlich vor dem gesetzlich vorgegebenen Termin. Danach muss die elektronische Gerichtsakte bis zum 01.01.2026 in allen Gerichtszweigen bundesweit verbindlich eingeführt werden. Die vorzeitige Einführung war zur Vermeidung von Medienbrüchen sinnvoll, weil die Prozessbevollmächtigten mit dem Bundesfinanzhof seit dem 01.01.2022 (Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte) bzw. ab dem 01.01.2023 (Steuerberaterinnen/Steuerberater) nur noch elektronisch kommunizieren dürfen.
Der Einführung war eine umfangreiche Vorbereitungs- und Pilotierungsphase vorausgegangen. Beginnend ab Juli 2021 wurden dann nach und nach alle elf Senate des Bundesfinanzhofs mitsamt der Gerichtsgeschäftsstelle in die elektronische Arbeitsweise überführt. Zugleich wurde die Kommunikation mit den Prozessbeteiligten vom bisherigen Postversand größtenteils auf die elektronische Übersendung umgestellt.
Die elektronische Gerichtsakte ermöglicht eine durchgängige digitale Bearbeitung vom Eingang eines Schriftstücks bis zur Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung.
Bundesfinanzhof
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