
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 05.04.2022 – IX R 27/18 entschieden.
Im Streitfall reichte der Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen des W eine Einkommensteuererklärung für W und dessen Ehefrau beim Finanzamt (FA) ein. Dieses setzte die Einkommensteuer erklärungsgemäß in Höhe von rund 29.000 € fest. Unter Berücksichtigung einbehaltener Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer ergab sich ein Erstattungsbetrag in Höhe von rund 2.500 €. Dagegen wandte sich der Kläger mit Einspruch und Klage und machte geltend, das FA dürfe nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine (förmlichen) Bescheide mehr erlassen.
Dem ist der BFH –wie schon zuvor das Finanzgericht– nicht gefolgt und hat die Handhabung der Finanzverwaltung bestätigt. Zwar dürfen Steuerbescheide nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr ergehen, wenn darin Insolvenzforderungen festgesetzt werden. Vielmehr muss das FA Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zur Tabelle anmelden. Eine Ausnahme gilt für sog. Nullbescheide sowie für Umsatzsteuerbescheide, mit denen eine negative Steuer festgesetzt wird und aus denen sich keine Zahllast ergibt.
Ein vergleichbarer Ausnahmefall liegt nach Ansicht des BFH auch dann vor, wenn sich –trotz positiver Steuer– unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen eine Erstattung ergibt. Einem derartigen Bescheid fehlt die abstrakte Eignung, sich auf anzumeldende Steuerforderungen auszuwirken. Denn damit hat das FA keine Insolvenzforderung festgesetzt, die nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgt werden kann.
Bundesfinanzhof
Pressestelle Tel. (089) 9231-400
Pressesprecher Tel. (089) 9231-300
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.
DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken
Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de