• 28.08.2022 – „Alkohol- und Tabaksteuer für Krankenversicherung verwenden“

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Medienspiegel |

„Alkohol- und Tabaksteuer für Krankenversicherung verwenden“

 

/picture alliance, Wolfgang Kumm 5 Fragen an den Präsidenten der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt DÄ: Das Bundeskabinett hat das Sparpaket zum Ausgleich des Milliardendefizits in der gesetzlichen Krankenversicherung gebilligt. Ist ausgerechnet jetzt der richtige Zeit Zeitpunkt für ein solches Spargesetz, immerhin ist die Pandemie noch nicht vorbei? Reinhardt: Dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die GKV-Finanzen zu stabilisieren, steht völlig außer Frage. Dem GKV-System droht im kommenden Jahr ein Defizit von mindestens 17 Milliarden Euro. Das ifo-Institut geht sogar von einem Minus von 25 Milliarden Euro aus. Wesentliche Gründe sind die Kosten für die Pandemie und drohende Mehrausgaben zum Beispiel für Energie aufgrund des Krieges in der Ukraine. Wir alle hoffen, dass Pandemie und Krieg bald vorbei sind. Es gibt aber auch strukturelle Ursachen für den steigenden Finanzdruck auf die Krankenkassen, unter anderem der wachsende Versorgungsbedarf in einer Gesellschaft des langen Lebens und neue, kostenintensive medizinische Innovationen, wie hochpreisige biotechnologische Arzneimittel in der Krebstherapie. Minister Lauterbach weiß um diese Herausforderungen, trotzdem will er einen Großteil der Finanzlücke mit Maßnahmen schließen, die nur kurzfristig wirken, vor allem aber die Patientenversorgung beeinträchtigen. Ich sehe in dem Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes einfach kein durchdachtes Konzept. Ich sehe nur ein mit heißer Nadel gestricktes Spargesetz, politische Flickschusterei! DÄ: Sie spielen auf die Streichung der Neupatientenregelung und die offenen Sprechstunden an… Reinhardt: Richtig. Die Entbudgetierung der Behandlung von Neupatienten wurde 2019 mit dem TSVG eingeführt, weil Neupatienten oftmals Schwierigkeiten hatten, einen Termin in einer Praxis zu bekommen. Nach Inkrafttreten des TSVG haben viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren Praxisbetrieb umorganisiert, Sprechstundenzeiten verlängert und zum Teil auch mehr Personal angestellt, um so neue Termine zu schaffen. Mit großem Erfolg, wie wir heute wissen. Im vierten Quartal 2021 wurden mehr Neupatienten behandelt als im vierten Quartal 2019. Durch die jetzt geplante Rücknahme dieser Regelung werden der Patientenversorgung aber etwa 400 Millionen Euro fehlen. Diese Honorarkürzungen sind nichts anderes als Leistungskürzungen durch die Hintertür. Und die hatte der Minister ausdrücklich ausgeschlossen. Wir werden keine Gelegenheit auslassen, ihn daran zu erinnern. DÄ: Aber muss nicht jeder einen Beitrag leisten, um die Kassenfinanzen wieder in Ordnung zu bringen? Reinhardt: Nach drei Jahren Pandemie, in denen die Ärztinnen und Ärzte wirklich Herausragendes geleistet haben, empfinden viele Kolleginnen und Kollegen diese Maßnahmen als Affront. Sie gehen bei der Versorgung der Corona-Patientinnen und -Patienten und auch im Rahmen der nationalen Impfkampagne bis heute tagtäglich an ihre Belastungsgrenze. Mit wieder steigenden Infektionszahlen stehen schon im Herbst und Winter neue Herausforderungen an. Man kann doch nicht ernsthaft diejenigen, die in dieser Weise zur Bewältigung dieser Krise beitragen, nun dermaßen verprellen. Das ist das eine. Das andere ist, dass wir als Ärzteschaft wirksame Maßnahmen für eine auf Dauer finanziell gut abgesicherte hochwertige Patientenversorgung einfordern. So wie das Gesetz jetzt ausgestaltet ist, haben wir die ganze Spardebatte im nächsten, spätestens im übernächsten Jahr wieder. aerzteblatt.de

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