• 14.06.2022 – Baden-Württemberg: Dr. Miller: „Apotheker sind keine Hausärzte light“

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Baden-Württemberg: Dr. Miller: „Apotheker sind keine Hausärzte light“

 

Stuttgart - In Zukunft werden viele chronisch kranke Patientinnen und Patienten in ihren Apotheken Dienstleistungen auf Kosten der Krankenkassen erhalten, die eigentlich der Ärzteschaft vorbehalten sein sollten. „Aber Apotheker sind keine Hausärzte light“, kritisiert Dr. Wolfgang Miller. Der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg befürchtet, dass künftig die Versorgungsqualität leiden wird.

Hintergrund für Dr. Millers Äußerungen ist das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, das bereits zu Jahresbeginn in Kraft trat. Doch hatte es seither keine Einigung zu Detailfragen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband gegeben. Daher musste die Schiedsstelle eine Entscheidung fällen, die letzten Freitag veröffentlicht wurde und in der nun die Apotheken-Leistungen aufgeführt sind.

Konkret werden von Gesetz und Schiedsspruch zahlreiche ärztliche Kompetenzbereiche tangiert, so sollen künftig unter anderem Organtransplantierte, Krebskranke, Asthmatiker oder Menschen mit hohem Blutdruck in Apotheken beraten werden. - Für Dr. Miller ist klar: „Die Apotheker sollen demnach (haus-) ärztliche Leistungen erbringen - und das, obwohl nur Ärztinnen und Ärzte über eine qualifizierte Heilkundeerlaubnis verfügen. Ihre Approbation erlaubt es, den Arztberuf selbständig und eigenverantwortlich auszuüben, also beispielsweise die Krankengeschichte zu erheben, sowie Untersuchung, Diagnose und Therapie durchzuführen.“ Aus gutem Grund habe der Gesetzgeber die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde bislang an ärztlichen Sachverstand gekoppelt.

Das zunehmende Aufweichen dieser klaren Grenze habe Folgen: Was macht der Apotheker, wenn der chronisch Kranke Herzbeschwerden hat, wenn ihm schwindelig ist oder wenn er Atemnot hat? Wie will er das abklären? Woher bekommt er ein Rezept für ein eventuell benötigtes Medikament? Überweist der Apotheker dann zum Arzt? - Für Dr. Miller sind dies völlig abwegige Gedankenspiele. Er beruft sich auf die bewährte und klare Aufgabenverteilung zwischen Ärzte- und Apothekerschaft. Die vermeintliche ‚Stärkung der vor Ort-Apotheken‘ hingegen gefährdet nach den Worten des Kammerpräsidenten die qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten. „Die baden-württembergische Ärzteschaft lehnt daher die Beratung gerade von chronisch Kranken in Apotheken grundsätzlich ab.“

www.aerztekammer-bw.de

Weiterlesen: BundesärztekammerLink

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