• 27.05.2022 – Datennutzung für Forschungszwecke braucht eindeutige Regeln

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Datennutzung für Forschungszwecke braucht eindeutige Regeln

 

Bremen -Der Nutzung von Gesundheitsdaten in der Versorgung und Forschung braucht klare Regeln. Mit einem Gesundheitsdatennutzungsgesetz müssen die rechtlichen, organisatorischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen eindeutig festgelegt sein. Der 126. Deutsche Ärztetag hat die Bundesregierung aufgefordert, das im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP angekündigte Gesetz zügig zu entwickeln und die Ärzteschaft aktiv in den Prozess einzubeziehen.

Die Ärzteschaft steht einer Nutzung medizinischer Daten für Forschungszwecke grundsätzlich positiv gegenüber – vorausgesetzt, diese zielt auf eine Verbesserung der Versorgung ab. Eine Datenfrei- und -weitergabe dürfe allerdings nur freiwillig erfolgen, betonten die Abgeordneten.

So seien adäquate benutzerfreundliche Einwilligungsmodelle und Aufsichtsstrukturen in den gesetzlichen Regelungen für die Freigabe von Daten zu verankern, insbesondere bei denen zum Zeitpunkt der Einwilligung der Forschungszweck noch unbekannt sei. Der Datengeber müsse dabei auf informierter Basis die Wahl zwischen einer breiten und einer anlassbezogenen Einwilligung haben.

Aus Sicht der Abgeordneten müsse das Gesetz zudem das Risiko einer Re-Identifizierung bei aktuell anonymisierten Daten sowie einer unrechtmäßigen Re-Identifizierung bei pseudonymisierten Daten weitestgehend minimieren. Neben technischen Vorkehrungen seien organisatorische und rechtliche Maßnahmen zu treffen, um eine unrechtmäßige Rückverfolgung weitestgehend zu erschweren bzw. zu verbieten.

Darüber hinaus bedarf es einer Strategie zur Interoperabilität aller relevanten Gesundheitsdaten, um die Qualität und Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen.

Der Zugriff auf die Gesundheitsdaten sollte ausgewählten forschenden Institutionen vorbehalten sein und auf jeweilige wissenschaftliche Fragestellung beschränkt werden, für die Daten zusammengeführt wurden. Die Kriterien für die Auswahl zugriffsberechtigter Institutionen müssten klar definiert und eine zuständige entscheidende Stelle seitens des Gesetzgebers festgelegt werden, so die Abgeordneten.

Dr. Peter Bobbert und Erik Bodendieck zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der 126. Deutsche Ärztetag tagt vom 24. bis 27. Mai 2022 in Bremen. Informationen zu den Beratungen des Ärztetages

Weiterlesen: BundesärztekammerLink

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