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Medienspiegel |
Bremen - Der 126. Deutsche Ärztetag hat sich nachdrücklich für ein sogenanntes Opt-Out-Verfahren bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ausgesprochen. Ziel müsse es sein, den Verbreitungsgrad der Akte zu erhöhen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit Januar 2021 verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA anzubieten. Die Nachfrage hält sich jedoch in Grenzen. Aktuell besitzen bundesweit rund 480.000 Patientinnen und Patienten eine ePA (Stand: 26.05.2022). Mit der Opt-Out-Lösung würden die Krankenkassen ihren Patienten eine ePA ohne ihr Zutun einrichten – es sei denn, sie widersprechen der Aktenanlage.
Perspektivisch könnten Ärztinnen und Ärzte mit dem Opt-Out-Verfahren davon ausgehen, dass die allermeisten ihrer Patientinnen und Patienten im Besitz einer ePA seien. Aufwendige Nachfragen und Aufklärungen über den Sinn der ePA würden hinfällig, so die Abgeordneten.
„Die Ärzteschaft sieht die Digitalisierung im Grundsatz sehr positiv. Aber sie muss einfach funktionieren. Das ist nicht zu viel verlangt; eigentlich eine Selbstverständlichkeit“, sagte PD Dr. Peter Bobbert, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer (BÄK). Digitale Anwendungen müssten Ärztinnen und Ärzte in der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützen und von überflüssiger Bürokratie entlasten. „Wir brauchen eine elektronische Patientenakte, die tatsächlich zu einer Verbesserung der Patientenversorgung beiträgt und nicht nur zu dem Zweck eingeführt wird, dem Gesundheitswesen einen modernen, digitalen Anschein zu verleihen“, bekräftigte Erik Bodendieck, ebenfalls Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses. Die ePA müsse die Sicherheit der Patientendaten gewährleisten und einen sicheren und einfachen Zugriff auf die in der ePA abgelegten Daten sicherstellen. Zudem sei es erforderlich, dass valide Daten für Versorgungs- und Forschungszwecke abrufbar bereitgehalten werden.
Die Abgeordneten sprachen sich dafür aus, dass statt der bisher vorgesehenen expliziten Datenfreigabe für jeden Arzt alle an der Behandlung beteiligten Ärztinnen und Ärzte zunächst vollen Zugriff auf die Daten in der ePA erhalten sollten – es sei denn, der Patient schränkt die Zugriffsrechte explizit ein.
Darüber hinaus sollten alle Daten eines Patienten für medizinische Forschungszwecke zur Verfügung stehen. Allerdings kann die Bereitstellung von Daten aus der ePA für Forschungszwecke ohne explizite Zustimmung nur erfolgen, wenn der Patient vorab entsprechend einfach und verständlich zum Verwendungszweck der Daten aufgeklärt wurde und dem eingewilligt hat. Dabei muss ihm ein Widerspruchsrecht auch für die Zukunft eingeräumt bleiben, betonte der Ärztetag.
Außerdem forderte der Ärztetag eine Refinanzierung der anfallenden Kosten bei der Nutzung der ePA und appellierte an den Gesetzgeber, die Ärzteschaft bei der weiteren detaillierten Konkretisierung einer Opt-Out-Lösung der ePA aktiv einzubinden.
Dr. Peter Bobbert und Erik Bodendieck zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Der 126. Deutsche Ärztetag tagt vom 24. bis 27. Mai 2022 in Bremen. Informationen zu den Beratungen des Ärztetages
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