• 13.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Klinikpleiten gefährden Versorgung, BGH prüft Fragebogen-Rezepte, Reform ringt um Steuerung.

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DocSecur® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Klinikpleiten gefährden Versorgung, BGH prüft Fragebogen-Rezepte, Reform ringt um Steuerung.

 

Insolvenzrisiko, Plattformmedizin, Reformaufgaben prägen den Tag und fordern klare Entscheidungen.

Apotheken-News: Bericht von heute

Heute kippt die Apothekenlage in ein ungemütliches Dreieck: Geld, Recht, Vertrauen. Wer Klinikversorgung macht, hört das Wort „Insolvenz“ nicht als Nachricht, sondern als Geräusch im eigenen Konto – und wenn ein Versorger erzählt, wie schnell aus Lieferung ein Forderungsloch wird, merkt man, dass Reformversprechen auf dünnem Boden stehen, solange Kliniken wanken. Gleichzeitig wird in der Primärversorgung so getan, als könne man Menschen mit Gebühren erziehen, obwohl die eigentliche Währung längst eine andere ist: der Termin, der wirklich kommt, wenn man den „richtigen“ Weg geht. Und während Politik noch an Steuerungsideen feilt, vermisst der BGH die Plattformmedizin neu: Fragebogen-Rezepte, Fernbehandlungswerbung, Geschäftsmodelle – alles klingt bequem, bis ein Urteil zeigt, wo Bequemlichkeit endet und Standards anfangen. In dieses Bild passt auch der Streit um Zweigapotheken: Für die einen ein Rettungsanker, für die anderen der elegante Schritt in Richtung Ausdünnung, weil Strukturprobleme plötzlich „lösbar“ wirken, ohne dass jemand die Finanzierung wirklich geradezieht. Dazu kommen Themen, die den Alltag sofort treffen: Axhidrox rückt als Option für Jugendliche näher und macht deutlich, dass Lebensqualität keine Nebensache ist, während ein Berliner Meningokokken-Fall brutal daran erinnert, dass Prävention oft erst dann ernst genommen wird, wenn sie fehlt. Und selbst beim Ingwer, der gerade wieder ins Rampenlicht geschoben wird, entscheidet sich Vertrauen nicht am Trend, sondern daran, ob Apotheken Lust und Wahrheit zusammenbringen: freundlich, klar, begrenzt – ohne Heilsversprechen, die am Ende nur Enttäuschung liefern.

 

Klinikversorger Sickau warnt vor Klinikpleiten, Apothekenreform bleibt Symbol, Haftungsrisiko frisst Versorgungskraft.

In den Reformplänen für krankenhausversorgende Apotheken steckt eine Entlastung, die auf dem Papier nach Alltag klingt: weniger Dokumentationsaufwand, wenn importierte Arzneimittel wegen eines Versorgungsmangels eingesetzt werden. Für Christian Sickau, der in Bayern mit seinem Team 34 Kliniken beliefert, ist genau das der Punkt, an dem Politik und Praxis aneinander vorbeireden. Was als große Erleichterung verkauft wird, komme bei ihm womöglich einmal im Monat vor, sagt er – und die wirklich überbordende Bürokratie bleibe unangetastet.

Seine Skepsis hat nichts mit Reformmüdigkeit zu tun, sondern mit einer anderen, härteren Baustelle: der Finanzlage der Kliniken. Wer 3500 Betten mit Arzneimitteln versorgt, lebt nicht nur von Lieferketten, sondern von Zahlungsfähigkeit. Sickau erzählt, dass er in den vergangenen Jahren zwei Klinikinsolvenzen erlebt habe – und dass er dabei viel Geld verloren habe. Offene Rechnungen von mehr als einer halben Million Euro seien am Ende schlicht weg gewesen.

Das Bittere daran ist die Asymmetrie: Die Apotheke liefert, prüft, dokumentiert, trägt Verantwortung – und erfährt von der Pleite einer großen Klinik mitunter aus der Presse. Danach beginnt das Improvisieren: Zahlungsziele verkürzen, auf wöchentliche Abrechnung umstellen, versuchen, wenigstens den Moment zu erwischen, bevor es zu spät ist. Aber genau dieser Moment ist oft nicht zu greifen, weil die Vorwarnzeit fehlt und es kaum Handhabe gibt, wenn die Insolvenz erst offiziell wird.

Was ihn zusätzlich ärgert: Gegen dieses Ausfallrisiko lässt sich der Schaden nicht einfach „wegversichern“, wie man es sich in anderen Branchen erhoffen würde. Wenn der Schuldner ausfällt, bleibt das Loch in der Bilanz real. Für einen Betrieb in dieser Größenordnung bedeutet das nicht nur schlechte Zahlen, sondern Sanierungsdruck, der Personal, Investitionen und am Ende die Stabilität der Versorgung berührt. Sickau beschreibt diese Zeit als massiv belastend – und man spürt, dass er nicht über „Wachstumsprobleme“ spricht, sondern über die Frage, wie lange man solche Schläge überhaupt tragen kann.

In der Fläche wirkt Reform oft wie ein Set aus Stellschrauben; bei ihm landet sie als Systemfrage im Maschinenraum. Er wünscht sich deshalb, dass Politik nicht nur an Dokumentationsdetails dreht, sondern die Klinikfinanzen selbst stabilisiert – weil jede Lieferkette am Ende am Kontoauszug hängt. Und er benennt ein zweites Feld, das wenig spektakulär klingt, aber für Arbeitsrealität steht: mehr Flexibilität bei Räumen und Galenik. Während Filialverbünde Rezeptur und Labor gemeinsam nutzen können, muss er für Klinikbereich und Vor-Ort-Apotheke getrennte Strukturen vorhalten, obwohl sich Prozesse sinnvoll bündeln ließen.

Dazu kommt der Druck aus der Offizinwelt, der bei einem Klinikversorger nicht verschwindet, sondern sich addiert. Sickau vermisst im Entwurf eine Honoraranpassung für öffentliche Apotheken und hält die verbreitete Hoffnung, man könne Lücken über OTC querfinanzieren, für realitätsfern. Bei einem hohen Anteil an Hochpreisern müsse „alles passen“, sagt er, sonst rutsche man ins Minus – und ausgerechnet dort, wo die Komplexität und das Risiko am höchsten sind, wird der Spielraum nicht größer, sondern kleiner.

Sein Blick auf die Haftung ist dabei auffällig nüchtern. Hinter der Apotheke steht beim eingetragenen Kaufmann am Ende die Person, nicht eine Hülle, und diese persönliche Haftung wirkt bei großen Betrieben wie ein Relikt. Wenn man 100 Beschäftigte in der Klinikversorgung hat und Umsätze in einer Größenordnung bewegt, in der einzelne Vertragswechsel spürbare Margen verschieben, dann wird die Rechtsform zur Standortfrage. Sickau spricht offen darüber, dass Nachwuchs gerade diese Haftung scheue – nicht, weil man Arbeit vermeiden will, sondern weil das Risiko nicht mehr zur Vergütung passt.

In seiner Erzählung taucht noch ein dritter Gegenspieler auf, der selten im Reformprospekt steht: das „Wild-West-Verhalten“ der Krankenkassen, wie er es nennt. Wer bei Zytostatika oder anderen sensiblen Bereichen von Rabattvertragswechseln getroffen wird, erlebt, wie schnell Kalkulationen kippen können. Sickau argumentiert nicht gegen Wettbewerb, sondern gegen die Unberechenbarkeit, die am Ende immer beim Betrieb landet, der liefern muss – und der zugleich an Bürokratie und Haftung gebunden bleibt.

So kehrt er, fast ungewollt, an den Ausgangspunkt zurück: Die Reform setzt bei Dokumentationsdetails an, während die großen Risiken längst woanders liegen. Wenn Klinikinsolvenzen Forderungen wegspülen, wenn Rechtsform und Haftung Nachwuchs abschrecken und wenn Margen bei Hochpreisern und Kassenmechaniken zum Drahtseilakt werden, dann reicht ein symbolischer Entlastungsbaustein nicht aus, um Versorgungskraft zu sichern. Sickau wünscht sich, dass Politiker sich vor Ort auch in großen Apotheken ein Bild machen – weil man erst zwischen Kommissionierautomat, Stationstelefon und Mahnlauf versteht, welche Reform wirklich zählt.

 

Lauterbach greift Warken an, Gebührenlogik verpufft, Termingarantie wird zur eigentlichen Steuerungsfrage.

Karl Lauterbach ist in dieser Legislatur nicht mehr der Mann im Zentrum der Gesundheitspolitik, und doch reicht ein Reformvorstoß aus dem Ministerium, um ihn wieder auf die Bühne zu ziehen. Ausgerechnet Nina Warkens Pläne zur Primärversorgung bringen den Ex-Minister dazu, den Ton zu verschärfen: Was als Ordnungsidee verkauft wird, sei in dieser Form eine Gebührenfantasie ohne Lenkungswirkung, sagt er – und trifft damit nicht nur eine Ministerin, sondern die Grundfrage, wie Steuerung in einem System funktionieren soll, das längst am Limit läuft.

Der Kern der Auseinandersetzung ist schnell benannt: Warken kündigt Sanktionen für Patientinnen und Patienten an, die ohne Überweisung zum Facharzt gehen. Lauterbach hält dagegen, dass Gebühren oder Strafzahlungen kaum steuern würden. Er argumentiert nicht mit Bauchgefühl, sondern mit einer strukturellen Sollbruchstelle: der gesetzlichen Belastungsgrenze. Wer chronisch krank ist, zahlt maximal ein Prozent des Einkommens zu, alle anderen höchstens zwei Prozent – und viele erreichen diese Grenze schon zur Jahresmitte.

Damit, so seine Logik, trifft eine zusätzliche Gebühr nicht diejenigen, die besonders häufig Fachärzte aufsuchen, sondern im Zweifel jene, die noch nicht in der Obergrenze „abgefedert“ sind. Ältere und chronisch kranke Menschen, die medizinisch bedingt mehr Termine brauchen, wären ausgerechnet die Gruppe, bei der die Sanktion am wenigsten greift. Und wenn ein Steuerungsinstrument die Vielnutzer nicht erreicht, wird es zum Signal statt zum Hebel.

Lauterbach stützt seine Linie zudem mit einem Blick auf Daten: Eine Auswertung des Robert Koch-Instituts zeige, dass die Nutzung ambulanter Leistungen mit zunehmendem Alter deutlich steigt. Das ist kein Skandal, sondern die Normalität eines alternden Landes – aber es macht die Gebührenidee politisch riskant. Wer in dieser Lage mit Strafzahlungen operiert, riskiert, das Bedürfnis nach Behandlung als Fehlverhalten zu markieren, obwohl es oft schlicht Versorgungsrealität ist.

Auch Anreize über Boni lässt Lauterbach nicht gelten. Sie würden das System teurer machen, ohne das Verhalten spürbar zu verändern, weil vor allem diejenigen profitieren würden, die ohnehin schon „brav“ über die Überweisung gehen. Die Belohnung landet dann nicht bei denen, die man lenken will, sondern bei denen, die man ohnehin nicht lenken muss. Das ist die zweite Sollbruchstelle: Geld bewegt nicht automatisch Wege, wenn die Wege selbst nicht funktionieren.

Genau an diesem Punkt dreht er die Debatte weg von Moral und Gebühren hin zur Infrastruktur: Was es brauche, sei eine verbindliche Termingarantie. Wer zuerst zum Hausarzt geht, soll innerhalb einer festgelegten Frist einen Facharzttermin erhalten. Erst wenn der „Hausarztweg“ nicht nur Pflicht, sondern spürbarer Vorteil ist, entsteht Steuerung, die als fair empfunden wird – und nicht als Hürde, die man umgehen will.

Das ist die zweite Erzählbewegung: Lauterbach kritisiert nicht nur Warken, er legt eine Messlatte offen. Sanktion ist schnell formuliert, aber Steuerung ist ein Versprechen, das eingelöst werden muss. Ohne Terminlogik wird jede Überweisungspflicht zur Warteschleife, und jede Warteschleife produziert Ausweichwege, Frust und am Ende neue Ungleichheit. In diesem Licht wirkt die Gebühr nicht wie Ordnung, sondern wie ein Ersatz für fehlende Kapazitätssteuerung.

Sein Frontalangriff bleibt zudem nicht auf die Primärversorgung beschränkt. Lauterbach warnt auch, die Krankenhausreform drohe verwässert zu werden; Einsparungen von bis zu neun Milliarden Euro gegenüber seinem ursprünglichen Gesetz stünden auf dem Spiel. Er rahmt das nicht als Parteistreit, sondern als Risiko für Beitragszahler – und, in seiner drastischen Zuspitzung, für Patienten, wenn Strukturziele aufgeweicht werden. So wird aus einer Gebührendebatte plötzlich ein größeres Muster: Wer an den Stellschrauben dreht, ohne die Tragkonstruktion zu sichern, verliert am Ende mehr als nur politische Punkte.

 

BGH prüft Fragebogen-Rezepte, Fernbehandlungswerbung wackelt, Plattformmedizin sucht ihre Grenze.

Ein paar Klicks, ein ausgefüllter Fragebogen, ein Rezept: Was für Nutzer nach Abkürzung aussieht, wird in Karlsruhe zur Grundsatzfrage. Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Plattformmodellen von Wellster Healthtech (Gospring) und Bloomwell beschäftigt und damit eine Branche aufgerufen, die seit Jahren zwischen Versorgungslücke und Geschäftsmodell balanciert.

Im Zentrum steht die Werbung: Darf im Internet für eine Diagnose und Behandlung geworben werden, wenn der ärztliche Kontakt nicht persönlich stattfindet, sondern über Kommunikationsmedien organisiert ist? Das Heilmittelwerbegesetz zieht hier traditionell eine harte Linie, lässt aber eine Ausnahme zu, wenn der persönliche Kontakt nach allgemein anerkannten fachlichen Standards nicht erforderlich ist. Genau um dieses „nicht erforderlich“ dreht sich der Streit.

Beim Fall Wellster drängt der Verband Sozialer Wettbewerb auf ein Verbot. Er sieht in der Werbung einen Verstoß gegen das grundsätzliche Fernbehandlungswerbeverbot. In den Vorinstanzen ist die Sache bereits gekippt: Während das Landgericht München die Klage zunächst abwies, gab das Oberlandesgericht im April 2024 dem Unterlassungsbegehren statt. Die Begründung trifft den wunden Punkt solcher Fragebogenmodelle: Bei den betroffenen Krankheitsbildern können auch psychische Ursachen oder psychotherapeutische Maßnahmen eine Rolle spielen – und dann ist ein persönliches Gespräch nicht bloß „nice to have“, sondern Teil einer fachgerechten Diagnostik.

Mit der Revision landet das Thema nun beim BGH, und dort wird es europäischer. Weil im Verfahren irische Ärzte eine Rolle spielen, steht die Dienstleistungsfreiheit der EU im Raum. Sie ermöglicht grenzüberschreitende Angebote, kennt aber Grenzen, wenn Gesundheitsschutz betroffen ist. Die Frage ist also nicht nur, ob ein Fragebogen genügt, sondern auch, wie weit Deutschland Werbe- und Qualitätsanforderungen ziehen darf, ohne mit EU-Freiheiten zu kollidieren. Im Raum steht sogar, dass der BGH den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung bitten könnte.

Der zweite Komplex heißt Bloomwell – und ist noch deutlicher auf Kante genäht, weil hier medizinisches Cannabis mitschwingt. Nach den Akten geht es nicht bloß um ärztliche Fernbehandlung, sondern um ein Geflecht: Die Plattform erhält Vergütung von Ärzten, im Konzernverbund existieren Handels- und Marktplatzstrukturen rund um Cannabis zu medizinischen Zwecken, inklusive Zubehör. Genau diese Nähe zum Vertrieb ist es, die die Wettbewerbszentrale als Scharnier für eine unzulässige Werbeabsicht sieht.

Die Vorinstanzen zeichnen das Konfliktbild scharf. Das Landgericht Frankfurt wies den Unterlassungsantrag zunächst ab, das Oberlandesgericht gab ihm für bestimmte Seiten statt. Entscheidend ist die Darstellung: Wenn Präsentationen nicht nur informieren, sondern darauf zielen, Nutzer zum Drängen auf eine Verschreibung zu bewegen, wird Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel daraus. Und wenn im Hintergrund Unternehmen stehen, die am Handel verdienen, wird es schwer, die Sache als neutralen Service zu verkaufen.

Was auf den ersten Blick wie Juristerei wirkt, ist für den Markt eine Weichenstellung. Plattformmedizin lebt davon, dass sie Reibung reduziert: weniger Hürden, schnellerer Zugang, klare Schritte. Das Recht fragt dagegen, wo Reibung nötig ist, weil sie Teil der medizinischen Sorgfalt ist. In diesem Spannungsfeld entscheidet sich, ob „digital bequem“ als Standard gelten darf oder ob bestimmte Indikationen zwingend ein persönliches Gespräch, eine videobasierte Anamnese oder engere fachliche Leitplanken verlangen.

Für Apotheken und Versorgung ist das mehr als ein ferner Gerichtstermin. Wenn Plattformen wachsen, verschieben sie Patientenströme, Erwartungshaltungen und Beratungsanlässe – besonders in Bereichen wie Cannabis, wo Nachfrage, Indikation und Missbrauchsverdacht schnell ineinander greifen können. Gleichzeitig stehen stationäre Versorger unter Druck, weil sie am Ende die Arzneimittelrealität ausbaden: Rückfragen, Plausibilitätsgespräche, Abgrenzungen, Konflikte am HV-Tisch.

Und noch etwas steckt in diesen Verfahren: die Frage, wie ehrlich ein Angebot sein darf, wenn es zugleich Versorgung verspricht und Umsatz braucht. Der BGH wird nicht darüber urteilen, ob Fernbehandlung „gut“ oder „schlecht“ ist, sondern darüber, wie sie beworben werden darf und welche Mindeststandards die Ausnahme vom Werbeverbot tragen. Sollte Karlsruhe die Zügel anziehen, werden Plattformen mehr Qualitätsnachweise, mehr Kontaktformen und mehr Zurückhaltung im Marketing einbauen müssen. Sollte der Spielraum größer bleiben, wird die Auseinandersetzung nicht enden, sondern sich verlagern – in die Abgrenzung, was Information ist und was bereits der verkaufsnahe Sog.

 

Zweigapotheken werden zum Streitpunkt, Bundesrat bremst Reform, Versorgung steht zwischen Rettungsanker und Risiko.

Die Zweigapotheke klingt im Gesetzentwurf wie ein pragmatisches Werkzeug: Wenn der Standort allein nicht mehr trägt, soll ein zusätzlicher Betriebsteil helfen, die Arzneimittelversorgung vor Ort trotzdem zu sichern. Doch genau diese scheinbar einfache Idee ist in der Apothekenreform zu einem Konflikt geworden, an dem sich zeigt, wie unterschiedlich Bund und Länder auf dasselbe Problem schauen: als Versorgungslücke, die man füllen muss, oder als Strukturbruch, den man nicht noch befördern will.

Die Bundesregierung will die Gründung von Zweigapotheken erleichtern und damit einen Weg öffnen, der in dünn besiedelten Regionen oder bei schwieriger Personal- und Umsatzlage als letzte Brücke wirken könnte. Die Botschaft ist klar: Wenn die klassische Einzelapotheke an Grenzen stößt, soll das System beweglicher werden. Es geht um eine Art Regulierungs-Flexibilität, die dem Netz das Überleben erleichtern soll, ohne dass sofort ganze Orte apothekenfrei werden.

Der Bundesrat hält davon wenig und würde diese Reformidee am liebsten komplett streichen. Hinter dieser Ablehnung steckt weniger Rechthaberei als ein anderes Risikogefühl. Zweigapotheken können zwar Versorgung sichern, aber sie können auch Verschiebungen auslösen: Wenn es leichter wird, Zweigstellen zu gründen, kann das zugleich den Druck erhöhen, Standorte zusammenzulegen, Personal zu bündeln und am Ende die Schwelle zur Konzentration zu senken. Was als Schutzschild gedacht ist, könnte dann zum Hebel werden, der kleine Strukturen schneller in größere Einheiten überführt.

Genau an dieser Stelle wird die Debatte unerquicklich, weil sie nicht mit einem Ja-Nein zu lösen ist. Die Frage ist nicht, ob Zweigapotheken „gut“ oder „schlecht“ sind, sondern welche Bedingungen sie zu einem Versorgungstool machen – und welche sie zu einem Marktschieber machen. Schon kleine Details im Gesetzestext entscheiden darüber, ob eine Zweigapotheke wirklich den Ort stabilisiert oder ob sie in der Praxis zur bequemen Ersatzlösung wird, wenn der eigentliche Standort nicht mehr wirtschaftlich ist.

Dass die Bundesregierung trotz Bundesratskritik an dem Vorhaben festhält und gleichzeitig bereits Details nachjustiert, zeigt: Man spürt die politische Brisanz. Eine Reform, die mehr Zweigapotheken ermöglichen will, kann nicht so tun, als ginge es nur um Bürokratieabbau. Es geht um Wettbewerbswirkungen, um Aufsicht, um Personalverfügbarkeit – und um die Frage, ob die Zweigapotheke am Ende ein Versorgungsversprechen ist oder eine Ausweichroute, weil die Honorar- und Strukturfragen zu lange ungelöst bleiben.

Hier beginnt die zweite Erzählbewegung: Die Zweigapotheke ist im Kern ein Symptom. Sie wird politisch attraktiv, weil sie schneller umzusetzen ist als eine echte wirtschaftliche Stabilisierung des Netzes. Sie ist die Regelöffnung, die man ins Schaufenster stellen kann, während die harten Fragen dahinter liegen: Wie viel Fixum braucht ein Standort, welche Lasten trägt er im Notdienst, was kostet Personal, wie groß ist die digitale Konkurrenz, wie wirken Rabattverträge, wie viel Bürokratie frisst Zeit, wie viel Beratung wird bezahlt.

Wenn man diese Fragen nicht beantwortet, wird die Zweigapotheke zur Technik, die ein System in Bewegung hält, ohne es zu heilen. Dann ist sie nicht Anker, sondern Pflaster. Und Pflaster können helfen, aber sie können auch dazu verleiten, die Wunde zu ignorieren.

Für die Versorgung vor Ort hängt deshalb alles an der Ausgestaltung. Wird eine Zweigapotheke streng an echte Versorgungslücken gekoppelt, an klare Erreichbarkeitsziele, an Qualitäts- und Präsenzanforderungen, an nachvollziehbare Personalstrukturen, dann kann sie ein Rettungsanker sein. Wird sie dagegen zu leicht, zu breit und zu bequem, dann droht sie, das Netz nicht zu verdichten, sondern auszudünnen – mit dem paradoxen Ergebnis, dass am Ende weniger Orte eine vollwertige Apotheke haben, weil die Politik eine Ersatzform normalisiert hat.

Die Bundesratslinie wirkt vor diesem Hintergrund wie ein Reflex zur Sicherung der Fläche: lieber keine neue Tür öffnen, wenn man nicht kontrollieren kann, was durchgeht. Die Bundesregierung setzt dagegen auf Beweglichkeit, weil Stillstand die Leerstellen produziert, die man später nicht mehr schließen kann. Zwischen diesen beiden Positionen steht die Praxis, die jeden Tag entscheiden muss, ob Versorgung noch als Geschäftsmodell trägt – und die sehr genau spürt, dass Strukturinstrumente nur dann stabilisieren, wenn der finanzielle Boden darunter nicht weiter nachgibt.

 

Reform gibt Apotheken neue Aufgaben, Wertschätzung wird spürbar, Ökonomie bleibt Handbremse im Paradigmenwechsel.

Man kann Reformen an Paragrafen messen oder an der Stimmung in den Betrieben. Beim DAZ-Talk am 12. Februar wurde deutlich, dass die aktuellen Pläne zur Apothekenreform beides zugleich berühren: Sie geben Apotheken mehr Befugnisse, mehr Sichtbarkeit im Versorgungssystem – und sie lassen gleichzeitig die zentrale Frage offen, ob daraus auch eine tragfähige wirtschaftliche Stabilisierung wird. Der Paradigmenwechsel ist angekündigt, aber er kommt, als hätte jemand die Hand am Hebel und den Fuß auf der Bremse.

Die Reformarchitektur wirkt auf den ersten Blick ambitioniert. Apotheken sollen künftig Risikofaktoren für Volkskrankheiten bestimmen, bei der Nikotinentwöhnung unterstützen, den Umgang mit Injektoren schulen, alle Totimpfstoffe verabreichen und Schnelltests auf verschiedene Erkrankungen anbieten können. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, hatte das als Paradigmenwechsel bezeichnet. Auf dieser Ebene ist die Botschaft schwer zu übersehen: Apotheken sollen mehr sein als Abgabestellen, ihre kognitive Leistung soll im System sichtbar werden.

Theo Dingermann, der im Talk als PZ-Senior-Editor die Perspektive der fachlichen Entwicklung einbrachte, liest darin vor allem Potenzial. Präventionsleistungen könnten helfen, Volkskrankheiten einzudämmen, und spannend werde es dort, wo Apotheken nicht nur beraten, sondern Daten erheben und damit Therapieverläufe besser unterfüttern. Seine Zuspitzung, Apotheken könnten interventionsbegleitend Daten sammeln wie in einer Studie mit Teilnehmerzahl eins, ist mehr als ein Bonmot: Es ist die Idee, dass Alltagserkenntnis zur Versorgungsqualität wird – und dass diese Qualität vergütet werden muss, wenn sie nicht als unbezahlter Zusatz verpuffen soll.

Julia Borsch stellte dem eine nüchterne Gegenfolie gegenüber, die sich wie ein Warnschild liest. Während Apotheken um neue Aufgaben ringen, machen andere längst Geschäft mit „Analysen“ und Lifestyle-Empfehlungen. Drogeriemärkte bieten persönliche Tests und Beratungslinien an, und Borsch’ Satz „Die machen nichts, was sich nicht lohnt“ trifft den Kern: Wer in diesen Markt geht, tut es mit einem Plan und einem Ertragsmodell. Die Reform droht, Apotheken in ein Feld zu schieben, in dem die Konkurrenz nicht auf Versorgungspflicht, sondern auf Margenoptimierung trainiert ist.

Thomas Müller-Bohn zog die Debatte zurück auf die ökonomische Erdung. Mehr Impfangebote, so seine Beobachtung, lassen Apotheken bisweilen wie „Lückenbüßer“ wirken: Dort, wo ärztliche Kapazitäten fehlen, sollen Apotheken einspringen. Das kann Versorgung retten, aber es wird problematisch, wenn identische Leistungen in Praxis und Apotheke unterschiedlich vergütet werden. Dann entsteht kein gemeinsamer Fortschritt, sondern ein Reibungsraum, in dem jede Seite um Anerkennung und Erlös kämpfen muss.

Noch schärfer ist seine Diagnose zum Kernversprechen der Reform: Man müsse sich von der Idee verabschieden, dass pharmazeutische Dienstleistungen jene Apotheken retten können, denen es schlecht geht. Dienstleistungen funktionieren heute nur dort, wo Personal und Prozesse so stabil sind, dass das Kerngeschäft nicht ins Straucheln gerät. Erst dann kann die „Kür“ wirtschaftlich werden. Ist der Betrieb ohnehin am Limit, wird die neue Aufgabe zur Zusatzlast – und der schöne Satz „Apotheken übernehmen mehr“ kippt in der Praxis zu „Apotheken tragen mehr, ohne dass das System mehr trägt“.

Diese Scharnierstelle ist der Grund, warum der Paradigmenwechsel im Talk wie ein Wechsel mit Handbremse klang. Politisch wird Wertschätzung über Befugnisse ausgedrückt. Betriebswirtschaftlich zählt aber, ob daraus ein tragendes Standbein wird. Und genau hier liegt die offene Wette: Entweder werden Dienstleistungen perspektivisch so honoriert, dass sie den Betrieb wirklich stabilisieren – oder sie bleiben ein Add-on für ohnehin optimal aufgestellte Apotheken. Das ist keine ideologische Frage, sondern eine Frage der Lastenverteilung: Wer kann sich zusätzliche Aufgaben leisten, wer nicht, und was passiert mit dem Netz, wenn nur die Starken die neuen Rollen ausfüllen können.

Borsch erinnerte im Talk an die simple Leitlinie, die sich in politischen Programmen oft verliert: Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln bleibt die zentrale Aufgabe, und davon müssen Apotheken leben. Zusätzliche Aufgaben dürfen diesen Kern nicht ersetzen. Ihre Analogie von der Feuerwehr, von der niemand verlangt, nebenbei Blutdruck messen zu müssen, um das Löschen zu finanzieren, trifft genau den Punkt: Ein System darf nicht so gebaut werden, dass Grundversorgung nur noch über Nebenleistungen quersubventioniert wird.

In der zweiten Erzählbewegung öffnet sich damit die Perspektive auf das, was der Talk als Zukunftsbild skizzierte. Dingermann betonte, kognitive Leistungen müssten künftig einen deutlich höheren Stellenwert bekommen; Information sei bisher keine Ware, das müsse sich ändern. Müller-Bohn zeichnete eine zweigeteilte Landschaft: In manchen Regionen könnten Gesundheitszentren entstehen, die neben Arzneimittelversorgung ein volles Dienstleistungsspektrum anbieten, aber sicher nicht flächendeckend. Die entscheidende Frage bleibt, ob es gelingt, das bestehende Netz zu erhalten.

Denn die Reform kann Apotheken aufwerten und trotzdem zum Beschleuniger einer Ausdünnung werden, wenn das Honorar nicht nachzieht. Dann bleiben Apotheken zwar sichtbar, aber weniger – und größer. Genau diese Ambivalenz trägt der Talk in sich: Wertschätzung ist spürbar, der Systemumbau wird real, aber ohne eine robuste Finanzierungslogik droht der Paradigmenwechsel am Ende nicht daran zu scheitern, dass Apotheken zu wenig können, sondern daran, dass sie zu viel sollen, während der Boden darunter nicht fester wird.

 

Axhidrox rückt in die Jugendversorgung, Hyperhidrose wird sichtbarer, Apothekenberatung muss Wirkung und Alltag zusammenbringen.

Schweißflecken sind für viele ein lästiges Detail, für Jugendliche mit primärer axillärer Hyperhidrose aber oft ein sozialer Störsender. Wer in der Pubertät ohnehin ständig zwischen Selbstbeobachtung und Außenblick pendelt, erlebt übermäßiges Schwitzen nicht als Bagatelle, sondern als tägliche Einschränkung: Kleidung wird zum Risiko, Nähe wird anstrengend, Schule und Freizeit bekommen eine zusätzliche Schicht Stress. Dass Axhidrox nun auch für Jugendliche ab 12 Jahren in den Blick rückt, ist deshalb mehr als ein regulatorischer Schritt – es ist ein Signal, dass ein Leidensdruck, der lange als „kosmetisch“ abgetan wurde, als therapiewürdig ernst genommen wird.

Axhidrox, eine anticholinerge Creme mit Glycopyrroniumbromid, ist seit 2022 für Erwachsene zugelassen. Jetzt hat die schwedische Arzneimittelbehörde als Referenzbehörde im dezentralen Zulassungsverfahren empfohlen, die Zulassung auf Jugendliche ab 12 Jahren zu erweitern. Damit beginnt für zahlreiche weitere EU-Länder, darunter Deutschland, die nationale Phase – ein Verfahren, das oft eher nach Papier aussieht, aber in der Versorgung konkrete Folgen hat: Sobald die Erweiterung greift, wird eine Therapieoption, die bisher für Erwachsene reserviert war, in eine Altersgruppe hinein geöffnet, in der Lebensqualität und Schamgefühl besonders eng miteinander verbunden sind.

Die medizinische Mechanik ist dabei relativ klar, die Wirkung im Alltag aber alles andere als trivial. Bei primärer axillärer Hyperhidrose sind die Schweißdrüsen nicht vermehrt oder „zu groß“, sondern überstimuliert. Die innervierenden Nervenfasern setzen Acetylcholin frei, das an muskarinerge Rezeptoren bindet und die Schweißproduktion antreibt. Genau dort setzt der Wirkstoff an: Glycopyrroniumbromid blockiert diese muskarinergen Signalwege, die Aktivierung bleibt aus, der Schweißfluss sinkt.

Die Daten, auf die sich die Empfehlung stützt, stammen aus einer Phase-II-Studie bei 12- bis 18-Jährigen mit schwerer primärer axillärer Hyperhidrose. Berichtet wird eine signifikante Reduktion der Gesamtschweißmenge über mehrere Wochen und Verbesserungen in patientenberichteten Endpunkten wie wahrgenommener Schwere und Lebensqualität. Solche Endpunkte sind in diesem Feld entscheidend, weil die Krankheit weniger über Laborwerte auffällt als über das, was sie im Alltag zerstäubt: Sicherheit, Spontaneität, Unbeschwertheit.

Für Apotheken bedeutet das eine Beratungsaufgabe, die nicht in einem Standardsatz endet. Anticholinerge Wirkstoffe sind wirksam, aber sie tragen ein Nebenwirkungsprofil, das verständlich gemacht werden muss – ohne Alarmismus und ohne Verharmlosung. Gerade bei Jugendlichen ist die Schwelle, eine Creme konsequent anzuwenden, hoch, wenn man nicht versteht, was sie tut und wie man sie in Routinen integriert. Es geht nicht nur um „auftragen“, sondern um Timing, Regelmäßigkeit, Hautverträglichkeit und den Umgang mit dem Wunsch, Ergebnisse sofort zu sehen.

Hier kippt die Erzählung in die zweite Schleife: Was macht diese Option im System? Mit einer Indikationserweiterung wird Hyperhidrose sichtbarer – nicht nur als Problem einzelner Betroffener, sondern als Thema, das Beratung und Versorgung neu sortieren kann. Wenn Jugendliche eine wirksame, rezeptpflichtige Option bekommen, verändert das auch den Blick auf die Stufentherapie: Was wird vorher versucht, was gilt als ausreichend, wann ist „schwer“ wirklich schwer, und wie grenzt man primäre Hyperhidrose gegen Schwitzen durch Stress, Sport, Gewicht oder hormonelle Umstellungen ab, die in der Pubertät sowieso passieren.

Die praktische Herausforderung liegt darin, dass die Lebenswelt nicht nach Leitlinie funktioniert. Jugendliche wollen Lösungen, die in den Schulalltag passen, die nicht auffallen, die nicht nach „Krankheit“ aussehen und die den Moment retten, in dem man im Bus neben jemandem steht oder im Unterricht die Jacke nicht ausziehen will. Eine Therapie kann pharmakologisch gut sein und trotzdem scheitern, wenn sie sich nicht in diese Situationen übersetzen lässt.

Gleichzeitig ist das Feld anfällig für Überversprechen. Der Satz „Schluss mit Schweißflecken“ klingt nach endgültiger Befreiung, aber Versorgung ist selten so sauber. Manche werden sehr gut profitieren, andere weniger, und oft ist die beste Wirkung die, die man nicht als Wunder erlebt, sondern als Rückkehr zu Normalität. Genau hier ist Apothekenberatung stark, wenn sie nicht nur über den Wirkstoff spricht, sondern über Erwartungsmanagement: Was ist realistisch, wann merkt man etwas, wann sollte man ärztlich nachsteuern, und was sind Zeichen, dass es nicht passt.

Wenn die Zulassungserweiterung kommt, wird Axhidrox für viele Familien eine neue Option in einem Bereich, der bisher oft zwischen Hausmitteln, Deos und stiller Resignation hing. Für die Versorgung ist das ein kleiner, aber wichtiger Schritt: Nicht weil er alles löst, sondern weil er die Botschaft sendet, dass Lebensqualität bei Jugendlichen kein Nebenthema ist – und dass Therapie dort anfangen darf, wo man sie im Alltag wirklich braucht.

 

Berliner Säuglingsfall rückt Meningokokken ins Licht, fulminante Verläufe erschrecken, Impf- und Aufklärungslücken werden plötzlich konkret.

Es braucht manchmal ein einzelnes Ereignis, damit ein medizinischer Begriff aus der Fachsprache in den Alltag rutscht. In Berlin ist ein Säugling an einer invasiven Meningokokken-Erkrankung gestorben, der Verlauf endete in einem Waterhouse-Friderichsen-Syndrom. Solche Nachrichten haben etwas Brutales, weil sie nicht in die Vorstellung passen, dass Krankheit sich ankündigt und Zeit lässt. Genau das tut sie hier oft nicht. Und genau deshalb wird aus einem seltenen Erreger in wenigen Stunden ein Thema, das Eltern, Kitas, Schulen und Praxen gleichzeitig nervös macht.

Meningokokken gehören zu den Bakterien, die viele Menschen im Nasen-Rachen-Raum tragen können, ohne krank zu sein. Das macht sie tückisch: Träger fühlen sich gesund, die Erreger wirken unsichtbar, und doch kann es in einzelnen Fällen kippen. Bei einer invasiven Erkrankung finden sich die Bakterien dort, wo sie nicht hingehören – etwa im Blut oder im Liquor – und dann ist der Schritt von „ein bisschen krank“ zu „lebensbedrohlich“ erschreckend kurz.

Die Symptome beginnen nicht immer dramatisch. Ein kurzes Prodromalstadium kann wie ein normaler Infekt wirken. Dann kommen Fieber, schweres Krankheitsgefühl, Kopfschmerzen, Schüttelfrost – und das Tempo wird zum Problem. Im schlimmsten Fall entsteht innerhalb kurzer Zeit eine Sepsis oder eine Meningitis, manchmal beides. Gerade Säuglinge und Kleinkinder zeigen zudem oft keine typischen Zeichen, die Erwachsene erwarten würden. Das ist die gefährliche Lücke: Wer auf den „klassischen“ Verlauf wartet, wartet unter Umständen zu lange.

Das Waterhouse-Friderichsen-Syndrom, das im Berliner Fall genannt wird, steht dabei als Synonym für die Eskalation. Es beschreibt nicht einfach „eine schwere Infektion“, sondern eine Situation, in der der Körper in eine entgleisende Gerinnungs- und Schockreaktion gerät. Für Angehörige bleibt am Ende oft nur die Frage, wie so etwas so schnell passieren kann. Für die Versorgung ist die Antwort unerquicklich: Weil bei solchen Erregern Zeit ein therapeutischer Faktor ist, nicht nur ein organisatorischer.

In der Praxis heißt das: Bei begründetem Verdacht zählt frühes Handeln. Antibiotikatherapie wird leitliniengetrieben begonnen, weil man nicht den Luxus hat, auf perfekte Sicherheit zu warten. Parallel läuft die Kontaktlogik: Wer engen Kontakt hatte, muss bewertet werden, und Prävention rückt nach vorn. Das ist der Punkt, an dem Apotheken im Alltag spürbar werden – nicht als Notfallstation, sondern als Verstärker für Wissen, Impfstatus und Klarheit.

Denn die eigentliche zweite Ebene dieses Berliner Ereignisses ist nicht das Spektakel des Ausnahmeverlaufs, sondern die Frage, wie gut Prävention im Normalbetrieb funktioniert. Die STIKO hat in den letzten Jahren die Meningokokken-Empfehlungen weiterentwickelt: Für Säuglinge wird eine Impfserie gegen Meningokokken B ab einem Alter von zwei Monaten empfohlen, und für Jugendliche gibt es die Empfehlung zur Impfung gegen die Serogruppen A, C, W und Y im frühen Teenageralter mit der Option, bis ins junge Erwachsenenalter nachzuholen. Solche Sätze lesen sich sachlich, aber sie stehen für eine große, praktische Aufgabe: Impfungen müssen nicht nur „empfohlen“ sein, sie müssen im Alltag ankommen.

Genau hier zeigt der Fall, wie schnell Aufklärungslücken sichtbar werden. Viele Eltern kennen Meningokokken als Wort, aber nicht als Risiko mit zwei entscheidenden Eigenschaften: selten, aber potenziell extrem schnell und schwer. Aus dieser Kombination entsteht leicht ein falscher Reflex in beide Richtungen. Entweder man unterschätzt, weil man es nie erlebt hat, oder man überschätzt und verfällt in Panik. Die richtige Spur liegt dazwischen: Wachsamkeit ohne Alarmismus, Prävention ohne Drohkulisse.

Für Apotheken ist das ein Feld, in dem Sprache zählt. Es geht nicht darum, Symptome aufzuzählen wie in einem Lehrbuch, sondern darum, Eltern und junge Menschen so zu erreichen, dass sie den Impfstatus ernst nehmen, ohne den Alltag in Angst zu verwandeln. Wenn ein Säugling stirbt, wird der Wunsch nach Kontrolle groß. Die medizinisch saubere Form von Kontrolle heißt hier: Impfungen, ein klarer Blick auf Warnzeichen und das Wissen, dass man bei einem ungewöhnlich schweren Verlauf nicht zögert, sondern handelt.

Und so bleibt nach dem Berliner Fall ein Eindruck zurück, der über die Tragik hinausweist: Prävention ist oft unsichtbar, bis sie fehlt. In dem Moment, in dem eine Erkrankung fulminant wird, ist das System schon im Sprint. Das eigentliche Ziel ist, dass es gar nicht erst dazu kommt – und dass die wenigen Sätze in Impfempfehlungen in der Wirklichkeit nicht als Papier existieren, sondern als Schutz, der still wirkt.

 

Ingwer wird Arzneipflanze des Jahres, Evidenz bleibt begrenzt, Apotheken müssen Trendlust in saubere Beratung übersetzen.

Ingwer ist längst nicht mehr nur Gewürz, sondern eine Chiffre für Selbstoptimierung: Shots am Morgen, „Immunsystem pushen“, Verdauung „anschieben“, Entzündungen „runterfahren“. Dass der Studienkreis in Würzburg Ingwer zur Arzneipflanze des Jahres kürt, wirkt deshalb wie eine Auszeichnung, die genau in die Zeit fällt – und zugleich wie eine Einladung, genauer hinzusehen. Denn je greller der Trend, desto wichtiger wird die Grenze zwischen plausibler Wirkung, traditioneller Anwendung und dem Versprechen, das auf Social Media aus jeder Wurzel einen Heilsbringer macht.

Die pharmakognostische Realität ist zunächst weniger glamourös, aber entscheidend: Ingwer ist nicht gleich Ingwer. Die Inhaltsstoffe variieren je nach Herkunft, Kultivar, Verarbeitung und Lagerung. Im frischen Rhizom dominieren Gingerole, beim Trocknen entstehen durch Umwandlung schärfere Shogaole, später nimmt der Anteil anderer Abbauprodukte zu. Wer diese Variabilität ignoriert, redet über eine Substanz, die es in der Praxis so gar nicht gibt: mal scharf, mal milder, mal standardisiert im Arzneimittel, mal unkontrolliert im Lebensmittelregal.

Genau deshalb ist die evidenzbasierte Einordnung so wichtig. Es gibt eine breite Studienlandschaft, aber sie ist heterogen: unterschiedliche Präparate, unterschiedliche Dosierungen, unterschiedliche Endpunkte. Übersichtsarbeiten zeigen zwar viele randomisierte Studien, aber die Qualität ist oft nur mittelmäßig, und Vergleichbarkeit bleibt ein Problem. Manche Indikationen wirken plausibel, andere sind eher Hoffnung als Beleg. Wer daraus pauschal „wirkt“ macht, macht sich angreifbar – fachlich und rechtlich.

Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur hat Ingwer zuletzt in einer aktualisierten Monographie bewertet. Für die Prävention von Übelkeit und Erbrechen bei Reisekrankheit wird ein Status anerkannt, der über reine Tradition hinausgeht: „well-established use“. Gleichzeitig bleibt vieles im traditionellen Bereich, also als Anwendung, die historisch plausibel ist, aber nicht in jedem Detail klinisch abgesichert. Das ist keine Abwertung, sondern eine saubere Etikettierung: Was man weiß, was man annimmt und was man nicht versprechen sollte.

Und hier beginnt die eigentliche Apothekenfrage. Ingwer ist ein Paradebeispiel dafür, wie schnell Beratung in zwei gefährliche Richtungen kippen kann. Die eine ist der reflexhafte Spott über „Trends“, der Menschen beschämt und sie direkt ins Internet zurücktreibt. Die andere ist das Mitlaufen im Hype, das den HV-Tisch zur Verkaufsfläche für Heilsversprechen macht. Professionell ist der schmale, aber stabile Weg dazwischen: ernst nehmen, einordnen, begrenzen.

Für Apothekenbetreiber heißt das zunächst: die Produktwelt klar trennen. Ein standardisiertes Arzneimittel, ein Nahrungsergänzungsmittel und ein Lebensmittel sind nicht dasselbe – weder in der Qualitätslogik noch in der Kommunikation. Wer diese Grenze verschwimmen lässt, öffnet die Tür für Missverständnisse und enttäuschte Erwartungen. Gerade bei „Ingwer-Shots“ liegt der Reiz in der schnellen Wirkungserzählung, aber die Realität ist häufig eher: Geschmack, Ritual, vielleicht ein moderater Effekt – und daneben eine Menge Marketing.

Im Beratungsalltag wird Ingwer dann zur Übung in Erwartungsmanagement. Bei Reiseübelkeit kann man über Timing und Dosierung sprechen, über das „vorher“ statt „wenn es schon schlimm ist“. Bei Magen-Darm-Beschwerden kann man über leichte, krampfartige Beschwerden sprechen und über Grenzen, bei denen Selbstmedikation endet. Bei „Erkältung“ ist die Versuchung groß, Immunversprechen zu bedienen, aber sauberer ist es, auf Symptomlinderung und Wohlbefinden zu fokussieren, ohne eine klinische Schutzwirkung zu behaupten, die so nicht belegt ist.

Die zweite Erzählbewegung liegt in der Rolle der Apotheke als Vertrauensinstanz. Ingwer ist beliebt, weil er niedrigschwellig ist und sich nach „Natur“ anfühlt. Genau deshalb muss man Risiken nicht dramatisieren, aber man darf sie auch nicht verschweigen. Wer regelmäßig Medikamente nimmt, wer empfindlich reagiert, wer schwanger ist oder unsicher ist, braucht nicht den nächsten Trend, sondern einen nüchternen Blick darauf, was sinnvoll und verträglich ist. Die Stärke der Apotheke ist hier nicht die große Show, sondern die ruhige Einordnung: Was kann man versuchen, wie lange, und wann ist es besser, ärztlich abklären zu lassen.

Am Ende ist Ingwer als Arzneipflanze des Jahres eine Art Spiegel. Er zeigt, wie sehr sich die Nachfrage nach pflanzlichen Lösungen mit dem Bedürfnis nach Kontrolle vermischt – und wie schnell diese Nachfrage in Übertreibung kippt. Für Apotheken ist das keine Bedrohung, sondern eine Chance, wenn sie das Thema nicht als „Trend“ abtun, sondern als Gesprächsanlass nutzen: für Qualität, für Grenzen, für ehrliche Erwartungen. Dann wird aus dem Rampenlicht kein Blendlicht, sondern eine Beleuchtung, in der Beratung wieder das ist, was sie sein soll: eine Hilfe, die sich an der Wirklichkeit misst.

 

 

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