• 13.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind GKV-Druck, ApoVWG-Konflikt, Impfempfehlung mit neuer Kante.

    ARZTPRAXIS | Medienspiegel & Presse | Ein Tagesüberblick über Finanzierungsdruck, Reformmechanik und Versorgungsregeln, die im Alltag der Offizin sofort Wirkung entfalten. ...

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DocSecur® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind GKV-Druck, ApoVWG-Konflikt, Impfempfehlung mit neuer Kante.

 

Zwischen Finanzierung, Arbeitsrealität und Prävention rücken die Stellschrauben näher an den Alltag.

Stand: Freitag, 13. Februar 2026, um 14:21 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Acht Meldungen wirken wie acht verschiedene Räume, aber sie laufen auf denselben Kern hinaus: Das System wird enger, weil Geld, Regeln und Versorgungstempo gleichzeitig ziehen. In der GKV-Debatte wird noch immer so gesprochen, als sei eine Milliardenlücke ein Wetterbericht, dabei ist sie eine Mechanik aus Zuständigkeit, Fremdlasten und Beitragssätzen. Im ApoVWG-Konflikt wird sichtbar, dass Delegation ohne klare Haftungs- und Vergütungslogik kein Fortschritt ist, sondern eine neue Grauzone, die Beschäftigte auffängt, bevor das System es tut. Bei Hilfsmitteln zeigt die Präqualifizierungsgrenze, wie schnell aus Alltagsversorgung ein Abrechnungsrisiko wird, wenn Anlagen und Portale die Handbewegung am HV-Tisch überholen. Parallel setzt Roche mit Penzberg ein Standortsignal, das im Alltag nur trägt, wenn Marktzugang und Vergütung nicht zur Bremsprobe werden. In der Selbstmedikation kollidiert die Sehnsucht nach einfacher Wirkung mit der Barriere der Haut, während bei Wechseljahresbeschwerden und neuen Indikationen die Erwartung an Arzneimittel schneller wächst als die Geduld für Nebenwirkungen. Und wenn Wärme zur Gewohnheit wird, zeigt die Haut, dass Komfort keine Unbedenklichkeit garantiert. Am Ende rückt eine Impfentscheidung näher an das individuelle Risiko, nicht an die runde Alterszahl, und genau daran entscheidet sich, ob Prävention als Ordnung funktioniert.

 

GKV-Therapiestunde, Reformfrühjahr-Rhetorik, Apothekenfolgen am Rand der Finanzdebatte.

Therapiestunden über die chronische Pleite der GKV beginnen oft mit derselben Choreografie: Man setzt sich hin, schaut auf die Zahlen, nickt ernst und spricht dann so, als wäre das Problem ein Wetterereignis. In Berlin heißt es „Reformfrühjahr“, als könne man ein System mit saisonalen Vokabeln stabilisieren. Draußen werden noch die Frostbeulen des Winters gezählt, drinnen läuft bereits der nächste Reflex an: Die SPD will an Kapital- und Mieteinnahmen, die Union jagt das Bürgergeld-Gespenst. Beide Seiten tun so, als ließe sich eine Lücke von rund zehn Milliarden Euro mit politischer Stimmung füllen. Der Streit kreist um das Gefühl der Lage, nicht um die Mechanik der Lage.

Die Mechanik ist unromantisch und gerade deshalb so zuverlässig. Ein Teil der Kosten, die in der GKV landen, hat einen klaren politischen Ursprung, aber keinen sauberen, dauerhaften Finanzierungsanker außerhalb des Beitragssystems. Wenn versicherungsfremde Lasten nicht konsequent und planbar aus dem Bundeshaushalt getragen werden, wandert der Druck weiter: in Zusatzbeiträge, in Lohnnebenkosten, in das ständige Drehen an kleineren Stellschrauben. Dann wirken Diskussionen über „mehr Einnahmen hier“ oder „weniger Leistung dort“ wie Beruhigungsmusik, während der Motor heißläuft.

Die SPD-Idee, auch Kapital- und Mieteinkünfte stärker heranzuziehen, klingt zunächst wie ein breiterer Schultern-Ansatz, ist politisch aber vor allem ein Positionssignal. Denn selbst wenn sich die Einnahmebasis verbreitern ließe, bleibt die Kernfrage dieselbe: Welche Last gehört dauerhaft wohin, und wie wird verhindert, dass die GKV zum Sammelbecken für politische Nebenrechnungen wird? Ohne diese Sortierung ist der nächste Konflikt schon eingebaut, weil jede neue Einnahmequelle sofort wieder zum Streit über Zuständigkeit und Gerechtigkeit wird.

Die Union wählt die Gegenfolie: Bürgergeld als Schreckfigur, Grundsicherung als Kostentreiber, und die Forderung, hier müsse „aufgeräumt“ werden. Das ist als Erzählung wirksam, löst aber ebenfalls nicht automatisch die technische Frage, wie Beiträge für bestimmte Gruppen realistisch kalkuliert und zuverlässig ausfinanziert werden. Sobald die Debatte zur Moralprobe wird, verliert sie die Fähigkeit, Zahlen in Struktur zu übersetzen. Dann wird aus einer Systemrechnung ein Identitätskampf.

Genau hier entsteht der gefährliche Zwischenraum: Das System wirkt nach außen „chronisch pleite“, während es im Inneren zugleich Blockaden und ungenutzte Reserven produziert. Man sieht Töpfe, die formal existieren, aber in der Praxis nicht in die Breite kommen, und man sieht zugleich den permanenten Ruf nach Sparen. Das ist die paradoxe Lage, die Vertrauen frisst: Auf der einen Seite werden neue Zugriffe diskutiert, auf der anderen Seite bleiben bereits beschlossene Versorgungsinstrumente unter ihren Möglichkeiten.

Für Apotheken taucht diese Logik meist nicht als Schlagzeile auf, sondern als Randwelle, die im Alltag ankommt. Wenn die GKV unter Druck gerät, wird jedes Honorar- und Versorgungsinstrument sofort in die Nähe von „Verzicht“ oder „Verschiebung“ gerückt. Gleichzeitig steht im Raum, dass bei pharmazeutischen Dienstleistungen Mittel gebunden sind, die nicht so fließen, wie es ursprünglich gedacht war. Was für Kassen wie ein Argument für Rückführung oder Umwidmung aussieht, ist für die Offizin eher ein Hinweis darauf, dass Umsetzung und Abrufbarkeit nicht sauber genug gebaut wurden.

An dieser Stelle hilft es, die Szene einmal umzudrehen, statt sie nur zu beklagen. Wenn in der Politik über „Reformfrühjahr“ gesprochen wird, ist das oft weniger Plan als Selbstberuhigung: Man möchte ein Gefühl erzeugen, dass Bewegung da ist, ohne sich festnageln zu lassen. In dieser Logik sind Kapital- und Mieteinnahmen wie ein großer Regenschirm, Bürgergeld wie ein dunkler Wolkenhaufen. Beides kann rhetorisch funktionieren, beides kann Wahlkampf tragen, beides ersetzt aber nicht die Reihenfolge, die ein Finanzsystem braucht.

Die Reihenfolge wäre nüchtern, und gerade deshalb ist sie politisch unbequem: versicherungsfremde Leistungen dauerhaft und transparent haushaltsklar finanzieren, dann verlässliche Beitrags- und Ausgabenpfade definieren, und erst danach über eine breitere Einnahmebasis sprechen – nicht als Reflex, sondern als sauber begründete Lastenverteilung. Auf der Versorgungsschiene gilt dasselbe Prinzip: Zweckgebundene Mittel müssen so gestaltet sein, dass sie abrufbar werden und Wirkung erzeugen; sonst werden sie im nächsten Sparzyklus zur Beute. Solange Berlin lieber über Wetterwörter streitet, bleibt die Mechanik unberührt – und die GKV bleibt in genau jener Therapiestunde hängen, die man längst verlassen wollte.

 

ApoVWG und Arbeitsrealität, PTA-Vertretung und Haftungsfragen, Honorarverschiebung und Personalfinanzierung.

Wer mit Apothekenbeschäftigten spricht, merkt schnell, wie weit politische Reformtexte und tägliche Arbeitswirklichkeit auseinanderliegen können. Auf dem Papier geht es beim Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz um Struktur, Stabilisierung und Zukunftsfähigkeit. In der Offizin geht es um Dienstpläne, Vertretungen, Haftung, steigende Löhne und die Frage, wer am Ende den Kopf hinhält, wenn etwas schiefläuft. Genau an dieser Schnittstelle setzt die Kritik der Adexa an: Nicht, weil Reform grundsätzlich falsch wäre, sondern weil sie aus Sicht der Beschäftigten an entscheidenden Punkten vorbeidenkt.

Der Konflikt hat einen klaren Ablauf. Der Bundesrat meldet Bedenken an, insbesondere bei der geplanten PTA-Vertretung und bei der finanziellen Flankierung. Das Kabinett bleibt in weiten Teilen bei seiner Linie und weist zentrale Änderungswünsche zurück. Damit steht politisch das Signal: Reform ja, aber ohne grundlegende Kurskorrektur. Für die Gewerkschaft bedeutet das: Die Arbeitsrealität der Beschäftigten wird zwar erwähnt, aber nicht verbindlich abgesichert.

Im Zentrum steht die befristete PTA-Vertretung, vor allem im ländlichen Raum. Auf den ersten Blick klingt das pragmatisch: Wenn Approbierte fehlen, sollen qualifizierte PTA zeitweise mehr Verantwortung übernehmen können. Doch Verantwortung ist kein neutrales Wort. Sie hat eine haftungsrechtliche, eine arbeitsrechtliche und eine ökonomische Dimension. Wer mehr entscheidet, trägt mehr Risiko. Wenn diese Verschiebung nicht gleichzeitig rechtlich klar definiert, finanziell honoriert und organisatorisch abgesichert wird, entsteht ein Ungleichgewicht, das am Ende nicht Innovation, sondern Unsicherheit produziert.

Genau hier liegt die mechanische Schwachstelle der Reform. Die Idee, strukturelle Versorgungsprobleme über Delegation abzufedern, ist nur tragfähig, wenn das Berufsbild entsprechend aufgewertet wird. Bleibt es bei einer funktionalen Ausdehnung ohne verbindliche Qualifikationsstufen, Vergütungslogik und Schutzmechanismen, entsteht eine Grauzone. In dieser Grauzone bewegen sich Fragen nach zivil- und strafrechtlicher Haftung, nach zusätzlicher Belastung im Dienstplan, nach Ruhezeiten und Vereinbarkeit. Das sind keine Randthemen, sondern Kernfragen der Arbeitsrealität.

Hinzu kommt die verschobene Honorarerhöhung. Haushaltslogisch mag es nachvollziehbar sein, bei angespannter Kassenlage zu bremsen. Arbeitsmarktpolitisch sendet das jedoch ein anderes Signal. Apotheken kämpfen mit steigenden Personalkosten, tariflichen Lohnsteigerungen und Fachkräftemangel. Wenn die Honorarperspektive unklar bleibt, fehlt die planbare Grundlage, um Personal zu halten oder aufzubauen. Eine strukturelle Finanzierung des Personals lässt sich nicht dauerhaft durch Skonti, punktuelle Zuschläge oder Verhandlungslösungen ersetzen.

Das Gesetz trägt damit den Charakter eines Struktur- und Betriebsgesetzes, weniger den eines Beschäftigtengesetzes. Es regelt Rahmenbedingungen, erprobt Modelle, öffnet Spielräume für Zweigapotheken und Notdienstzuschüsse. Aber es beantwortet nicht abschließend die Frage, wie wirtschaftliche Stabilisierung und faire Arbeitsbedingungen verbindlich zusammengedacht werden. Genau das fordert die Adexa mit klaren Punkten: Anhebung des Fixums, Personalumlage, Kopplung zusätzlicher Honorare an Tarifbindung und eine grundlegende Überarbeitung der PTA-Vertretung.

An dieser Stelle lohnt sich der zweite Blick, jenseits der gewerkschaftlichen Position. Auch die Politik steht unter Druck: Versorgung sichern, Standorte stabilisieren, Haushaltsgrenzen einhalten. In dieser Gemengelage wirkt die PTA-Vertretung wie ein Ventil, um kurzfristig Luft zu schaffen. Doch Ventile ersetzen keine tragende Konstruktion. Wenn zusätzliche Verantwortung nicht systematisch abgesichert wird, entsteht ein impliziter Kostentransfer in Richtung Beschäftigte – sei es durch Haftungsrisiken oder durch Arbeitsverdichtung.

Die eigentliche Bewährungsprobe des ApoVWG liegt daher nicht im Titel, sondern im Detail der Umsetzung. Wird Verantwortung klar definiert? Fließen zusätzliche Mittel tatsächlich in Personal und nicht in das Stopfen anderer Löcher? Werden Tarifbindung und Arbeitsbedingungen als systemrelevant anerkannt oder als Verhandlungssache behandelt? Erst an diesen Punkten entscheidet sich, ob die Reform mehr ist als ein organisatorisches Update.

Solange diese Fragen offen bleiben, bleibt auch das Gefühl, dass die Arbeitsrealität nur am Rand mitläuft. Eine Reform, die Versorgung sichern will, muss die Menschen sichern, die sie tragen. Andernfalls entsteht eine stille Verschiebung: mehr Aufgaben, mehr Druck, mehr Unsicherheit – bei gleichbleibender Anerkennung. Genau in dieser Verschiebung entscheidet sich, ob das ApoVWG zum Stabilitätsanker wird oder zum nächsten Kapitel einer Dauerbaustelle.

 

Präqualifizierungspflicht bei Therapieknete, Vertragslogik der Knappschaft, Apotheken zwischen Bürokratie und Versorgung.

Es sind oft die kleinen Produkte, an denen sich große Systemlogiken zeigen. Therapieknete wirkt harmlos, fast beiläufig, ein Stück Hilfsmittelalltag zwischen Bandage und Gehgestell. Doch mit den zum 1. März in Kraft tretenden Änderungen bei Knappschaft und LKK wird genau an solchen Beispielen sichtbar, wie stark Vertragsarchitektur und Bürokratie in die Versorgung hineinwirken. Denn was apothekenüblich ist und was nicht, entscheidet künftig nicht nur über Formalitäten, sondern über die grundsätzliche Frage: Darf abgerechnet werden – oder nicht.

Die Neuregelung zieht eine klare, harte Linie zwischen „apothekenüblichen“ und „nicht apothekenüblichen“ Hilfsmitteln. Für die eine Kategorie bleibt es bei der bisherigen Logik: keine zusätzliche Präqualifizierung, kein gesonderter Vertragsbeitritt. Für die andere Kategorie gilt das Gegenteil: Präqualifizierung zwingend, aktiver Beitritt über das Online-Vertragsportal, formale Voraussetzungen als Eintrittskarte in die Abrechnung. Therapieknete landet in Anlage 1L – und damit auf der Seite der Pflicht.

Mechanisch ist das nachvollziehbar. Die Kostenträger wollen Transparenz, Qualitätssicherung, einheitliche Standards. Präqualifizierung soll gewährleisten, dass nur diejenigen Hilfsmittel abgeben, die organisatorisch und fachlich entsprechend aufgestellt sind. In der Theorie stärkt das die Versorgungsqualität, in der Praxis verschiebt es die Schwelle zwischen Alltagsabgabe und formaler Eintrittsbarriere. Ein Produkt, das bisher selbstverständlich über den HV-Tisch ging, wird zum administrativen Prüfstein.

Für Apotheken bedeutet das eine neue Sortierarbeit im Hintergrund. Es reicht nicht mehr, das Produkt fachlich einordnen zu können; man muss es vertragslogisch verorten. Anlage 1A oder 1L? Präqualifiziert oder nicht? Beigetreten oder nicht? Diese Fragen laufen nicht im Beratungsgespräch, sondern im Backoffice. Dort entscheidet sich, ob aus einer scheinbar einfachen Versorgung eine retaxationsgefährdete Baustelle wird.

Besonders deutlich wird die Tragweite am Versorgungsbereich 32 A. Wer Therapieknete mit Knappschaft oder LKK abrechnen will, muss für diesen Bereich präqualifiziert sein. Gleiches gilt für Absauggeräte, Bade- und Toilettenhilfen, Bandagen, Orthesen, Schienen oder Gehgestelle in den jeweiligen Anlagen. Das ist kein Randthema, sondern betrifft Kernsegmente der Hilfsmittelversorgung. Wer hier nicht sauber aufgestellt ist, verliert faktisch den Zugang zur Abrechnung.

Der erste Impuls mag sein, diese Verschärfung als reine Bürokratieausweitung zu lesen. Doch im zweiten Blick geht es um ein grundsätzliches Spannungsfeld: Wie viel Standardisierung verträgt die wohnortnahe Versorgung? Präqualifizierung ist ein Instrument der Qualitätssicherung, aber sie ist auch ein Marktzugangsinstrument. Jede zusätzliche formale Hürde verändert das Kräfteverhältnis zwischen großen, spezialisierten Anbietern und kleineren Apotheken, die Hilfsmittel bislang als integrierten Bestandteil ihrer Versorgung gesehen haben.

Für die Knappschaft und die LKK ist die Trennung eine Klarstellung. Für die Apotheke ist sie eine strategische Entscheidung. Lohnt sich die Präqualifizierung für bestimmte Bereiche? Wird das Portfolio angepasst? Zieht man sich aus einzelnen Segmenten zurück, um Retaxationsrisiken zu vermeiden? Solche Überlegungen laufen nicht öffentlich, sie laufen intern – und sie prägen am Ende das Bild der Versorgung vor Ort.

In der zweiten Schleife zeigt sich, dass es nicht nur um Therapieknete geht, sondern um Systemvertrauen. Wenn Apotheken den Eindruck gewinnen, dass administrative Anforderungen schneller wachsen als die wirtschaftliche Tragfähigkeit, entsteht Zurückhaltung. Jede neue Anlage, jede neue Differenzierung zwischen „üblich“ und „nicht üblich“ kann zur Schwelle werden, über die man nicht mehr selbstverständlich geht. Versorgung wird dann nicht aus fachlicher Überzeugung gestaltet, sondern aus Risikoabwägung.

Gerade deshalb ist Transparenz entscheidend. Die Kriterien, nach denen Hilfsmittel eingestuft werden, müssen nachvollziehbar und stabil sein. Präqualifizierung darf kein bewegliches Ziel sein, das regelmäßig nachjustiert wird. Sonst entsteht ein permanenter Anpassungsdruck, der Energie bindet, die eigentlich in Beratung und Patientenbetreuung fließen sollte.

Am Ende steht die einfache, aber zentrale Frage: Wird durch die Neuregelung die Versorgung klarer und sicherer – oder nur komplexer? Wenn Präqualifizierung tatsächlich Qualität und Verlässlichkeit stärkt, kann sie Akzeptanz finden. Wenn sie jedoch primär als Zugangshürde erlebt wird, verschiebt sie das Gewicht von der Versorgungslogik zur Vertragslogik. Genau in dieser Verschiebung entscheidet sich, ob Therapieknete ein Randdetail bleibt – oder zum Symbol für eine zunehmend formal gesteuerte Apothekenrealität wird.

 

Roche-Neubau in Penzberg, Innovationszentrum für Diagnostik, politische Erwartung an Standortpolitik.

Wenn ein Unternehmen 300 Millionen Euro in Beton, Glas und Forschung investiert, ist das mehr als ein Bauprojekt. In Penzberg hat Roche ein neues Diagnostik-Innovationszentrum eröffnet, 23.000 Quadratmeter groß, ausgelegt für rund 1000 der insgesamt 7700 Beschäftigten am Standort. Das ist nicht nur ein architektonisches Signal, sondern eine strategische Setzung: Forschung, Entwicklung und industrielle Wertschöpfung sollen sichtbar zusammenrücken.

Der Vorstandsvorsitzende Thomas Schinecker spricht von einem klaren Bekenntnis zum Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland. Das klingt nach Standorttreue, ist aber zugleich eine Erwartungshaltung. Wer in Vorleistung geht, erwartet Rahmenbedingungen, die diese Investition tragen: Planungssicherheit, effiziente Genehmigungsprozesse, schnellen Marktzugang und eine angemessene Vergütung medizinischer Innovationen. In Zeiten globaler Konkurrenz ist jeder Neubau auch eine implizite Standortwette.

Im Inneren des Gebäudes verdichtet sich diese Wette technisch. Herzstück ist ein vollautomatisierter „Cube“, ein zentrales Probenlager mit 2,5 Millionen biologischen Proben bei minus 80 Grad Celsius. Dort entsteht die Grundlage für neue In-vitro-Diagnostika, für Tests zu Alzheimer, Multipler Sklerose, Herz-Kreislauf- und Infektionskrankheiten sowie für personalisierte Medizin. Diagnostik wird hier nicht als Nebenprodukt verstanden, sondern als Ausgangspunkt moderner Therapieentscheidungen.

Politisch wurde die Eröffnung entsprechend gerahmt. Mit Ministerpräsident Markus Söder sowie Bundesministern wie Alexander Dobrindt und Dorothee Bär war hochrangige Präsenz vor Ort. Die Botschaft: Deutschland will technologisch aufholen, Biotechnologie gilt als Schlüsseltechnologie, Diagnostik als Fundament präziser Medizin. Der Neubau wird damit Teil einer größeren Erzählung über technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Europas.

Doch zwischen politischer Rhetorik und industrieller Realität liegt ein sensibles Feld. Forschungseinrichtungen können gebaut werden, Innovation lässt sich jedoch nicht per Festakt verordnen. Sie braucht regulatorische Klarheit, stabile Erstattungsmodelle und internationale Anschlussfähigkeit. Gerade im Bereich der Diagnostik hängt wirtschaftlicher Erfolg davon ab, wie schnell neue Verfahren in die Versorgung gelangen und wie sie bewertet und vergütet werden.

Für den Standort Penzberg bedeutet das Zentrum eine Verdichtung von Know-how. Wenn 1000 Mitarbeitende in einem Gebäude zusammenarbeiten, entstehen kürzere Wege zwischen Labor, Entwicklung und Validierung. Das kann Innovationszyklen verkürzen und Synergien freisetzen. Gleichzeitig erhöht es die Abhängigkeit von politischen Rahmenbedingungen: Wird der Marktzugang verzögert oder die Vergütung gedrückt, trifft das nicht nur einzelne Projekte, sondern ganze Strukturen.

In der zweiten Betrachtung zeigt sich, dass dieser Neubau mehr ist als eine regionale Investition. Er steht exemplarisch für die Frage, ob Deutschland im globalen Wettbewerb um biotechnologische Innovationen Schritt hält. Während andere Länder massiv in Life Sciences investieren und regulatorische Prozesse beschleunigen, setzt Roche hier ein Signal des Vertrauens. Vertrauen allerdings ist keine Einbahnstraße; es verlangt Gegenleistung in Form verlässlicher Politik.

Für Apotheken und das Versorgungssystem ist Diagnostik kein fernes Hightech-Thema. Je präziser Tests werden, desto differenzierter werden Therapieentscheidungen – und desto komplexer die Beratung im Alltag. Personalisierte Medizin beginnt mit einer klaren Diagnose. Wenn neue Tests schneller verfügbar sind, verändert das auch die Rolle der Versorgungsakteure, die zwischen Industrieinnovation und Patientenrealität vermitteln.

So verbindet sich im Neubau von Penzberg Industriepolitik mit Versorgungspolitik. Beton und Glas sind sichtbar, die eigentliche Dynamik liegt jedoch in Prozessen, Genehmigungen und Erstattungsentscheidungen. Ob das Innovationszentrum zu einem dauerhaften Leuchtturm wird, entscheidet sich weniger am Eröffnungstag als in den kommenden Jahren, wenn sich zeigen muss, ob politischer Anspruch und wirtschaftliche Realität tatsächlich zusammenfinden.

 

Magnesium über die Haut, Wunsch nach schneller Wirkung, harte Barriere der Physiologie.

Magnesium ist ein Klassiker im Selbstmedikationsregal, ein Mineralstoff mit großem Ruf und vielen Versprechen. Wer Krämpfe fürchtet, Schlaf sucht oder Muskeln beruhigen will, landet schnell bei Dragees, Brausetabletten oder Kapseln. Seit Jahren gibt es daneben eine zweite Verheißung: Magnesium soll nicht nur geschluckt werden, sondern auch „über die Haut“ wirken – als Spray, Creme, „Magnesiumöl“ oder Bad mit Flocken. Die Idee klingt elegant: Der Darm wird umgangen, Nebenwirkungen wie Durchfall sollen ausbleiben, die Aufnahme soll schneller sein, und das Ganze soll sich gezielt auf „Problemzonen“ legen lassen. Genau diese Mischung aus Einfachheit und Direktheit macht den Ansatz so attraktiv.

Nur hat die Physiologie eine eigene Meinung. Die Haut ist nicht nur Fläche, sie ist Barriere. Sie schützt vor Wasserverlust, vor Keimen, vor chemischen Einflüssen – und sie lässt nicht einfach durch, was man ihr anbietet. Der entscheidende Punkt ist das Stratum corneum: abgestorbene Hornzellen, eingebettet in eine Lipidmatrix, die vor allem lipophile Substanzen in relevanten Mengen passieren lässt. Magnesium hingegen liegt in solchen Produkten meist als Salz, typischerweise Magnesiumchlorid, in wässriger Lösung vor. Das ist kein Öl, auch wenn es so genannt wird. Und Magnesium ist darin ionisiert, mit einem kräftigen Hydrationsmantel – eine Form, die Diffusion durch die Hornschicht praktisch ausbremst.

Damit wird die zentrale Behauptung der transdermalen Anwendung angreifbar. Wer sagt, Magnesium könne „effizienter“ über die Haut aufgenommen werden, muss erklären, wie der Stoff durch eine Barriere kommt, die genau dafür gebaut wurde, ihn aufzuhalten. Für die Passage durch Zellmembranen benötigt Magnesium spezifische Transporter. Solche Transporter sind für die obere Hautschicht nicht als Lösung präsentiert. Bleiben als Eintrittswege Schweißdrüsen und Haarfollikel – aber die machen nur einen Bruchteil der Oberfläche aus. Das kann im Einzelfall Effekte im Bereich der Hautpflege oder des subjektiven Empfindens erklären, aber es spricht gegen eine klinisch relevante Magnesiumversorgung über diesen Weg.

Die Faszination des Ansatzes lässt sich trotzdem verstehen, gerade im Sportumfeld. Magnesiumöl galt als Geheimtipp gegen Muskelkater, Verspannungen und Krämpfe, teils sogar als Rezepturwunsch in Apotheken. Es passt in eine Zeit, in der man schnelle, körpernahe Lösungen bevorzugt: aufsprühen, einreiben, spüren. Doch das Spüren ist nicht gleichbedeutend mit systemischer Aufnahme. Viele dieser Produkte können auf der Haut brennen, kitzeln oder ein Wärmegefühl erzeugen – Effekte, die sich aus Salzkonzentration und Reizung erklären, nicht aus dem Auffüllen eines Mangels.

Einen interessanten Realitätscheck liefert die Natur: das Tote Meer. Dort liegt die Magnesiumkonzentration bei ungefähr 198 mmol/L, während die Serumkonzentration beim Menschen um 0,8 mmol/L liegt. Wenn Magnesium zuverlässig über osmotische Prozesse in relevanten Mengen durch gesunde Haut wandern würde, müssten Serumspiegel nach einem Bad deutlich steigen. Genau das wird bei intakter Haut nicht beschrieben. Auffälligere Veränderungen zeigen sich eher dort, wo die Barriere beschädigt ist, etwa bei Psoriasis. Und schwerwiegende Elektrolytverschiebungen werden in Extremfällen eher damit in Verbindung gebracht, dass Salzwasser in größeren Mengen verschluckt wurde, nicht mit der Haut als Eintrittstor.

Die Studienlage ist entsprechend unbefriedigend. Es gibt nur wenige Arbeiten, teils mit methodischen Schwächen, teils ohne breite unabhängige Replikation. In einer kleinen Untersuchung mit 25 Probanden wurde nach Anwendung einer magnesiumhaltigen Creme ein Anstieg des Serummagnesiums berichtet, aber nur in einer Untergruppe von Nicht-Sportlern. Eine andere Entwicklung, eine topische Formulierung mit Glycerin und Magnesiumsulfat, zeigte in einer Phase-1-Studie trotz wiederholter Anwendung keinen signifikanten Einfluss auf den Serummagnesiumspiegel. Solche Befunde sind nicht wertlos, aber sie reichen nicht aus, um aus einem plausibel klingenden Konzept eine robuste Versorgungsempfehlung zu machen.

In Deutschland kommt ein weiterer Punkt hinzu, der in der öffentlichen Diskussion oft untergeht: Kein transdermales Magnesiumprodukt hat den Status eines zugelassenen Arzneimittels zur Behandlung eines Magnesiummangels. Produkte mit Pharmazentralnummer sind meist für äußerliche Anwendung zur Massage, Regeneration und Pflege vorgesehen. Das ist eine klare Positionierung, die den Rahmen setzt: Pflege ja, therapeutische Mangelbehandlung nein. Für Menschen, die tatsächlich einen Mangel vermeiden oder behandeln müssen, bleibt die orale Supplementierung der belastbare Weg, weil ihr Nutzen in diesem Kontext wissenschaftlich nachvollziehbar ist.

Der zweite Blick zeigt, dass die transdermale Debatte weniger über Magnesium als über Sehnsucht läuft: Sehnsucht nach einer Wirkung ohne Nebenwirkung, nach Kontrolle ohne Aufwand, nach einer Lösung, die sich anfühlt wie ein direkter Eingriff. Die Haut als „Resorptionsfläche“ ist dafür ein gutes Bild, weil es groß und zugänglich wirkt. Doch genau dieses Bild kann irreführen, wenn es die eigentliche Funktion der Haut ausblendet.

Für Apotheken ist das ein typisches Beratungsthema zwischen Wunsch und Evidenz. Kundinnen und Kunden kommen nicht mit einer Studie, sondern mit einer Hoffnung: „Kann ich das nicht einfach sprühen, statt zu schlucken?“ Eine gute Antwort muss beides enthalten: Verständnis für den Wunsch – und Klarheit über die Barriere. Transdermales Magnesium kann als Pflege- und Wohlfühlprodukt seinen Platz haben, gerade wenn Massage und Hautgefühl im Vordergrund stehen. Wer aber einen Magnesiummangel vorbeugen oder behandeln will, braucht eine Form, die den Körper nachweislich erreicht. Genau an diesem Punkt endet die Magie des „Öls“ – und beginnt die nüchterne Logik der Physiologie.

 

Estetrol bei Hitzewallungen, CHMP-Empfehlung für Fylrevy, neue Optionen in der Hormontherapie.

Hitzewallungen gehören zu den Beschwerden, über die viele Frauen erst sprechen, wenn sie den Alltag spürbar verändern. Schlaf wird brüchig, Konzentration leidet, das Gefühl von Kontrolle über den eigenen Körper gerät ins Wanken. In dieser Situation steht am Anfang meist die Abwägung: pflanzliche Präparate, abwarten – oder doch eine Hormonersatztherapie. Nun hat der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur eine Zulassungsempfehlung für Fylrevy ausgesprochen, ein Präparat mit Estetrol, das zur Behandlung von Östrogenmangel nach der Menopause eingesetzt werden soll. Das ist mehr als eine formale Entscheidung; es erweitert den therapeutischen Werkzeugkasten.

Estetrol ist kein klassisches Östrogen wie Estradiol, sondern ein natürlich vorkommendes Hormon, das während der Schwangerschaft im fetalen Organismus gebildet wird. Pharmakologisch wird es als selektiver Modulator mit spezifischen Eigenschaften beschrieben, die sich von etablierten Substanzen unterscheiden. Ziel ist es, vasomotorische Beschwerden wie mäßige bis schwere Hitzewallungen in ihrer Häufigkeit und Intensität zu reduzieren. In zwei randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten multizentrischen Studien wurde eine entsprechende Wirksamkeit gezeigt. Das sind die formalen Eckpunkte, die eine Zulassungsempfehlung tragen.

Die Darreichung als Filmtablette in unterschiedlichen Dosierungen macht das Präparat zu einer klassischen oralen Option. Gleichzeitig bleiben die bekannten Begleitfragen einer Hormonersatztherapie bestehen: mögliche Spannungsgefühle in der Brust, bei Frauen mit erhaltener Gebärmutter die Notwendigkeit, Progesteron einzubeziehen, um eine Endometriumhyperplasie zu vermeiden. Eine neue Substanz verschiebt nicht automatisch die gesamte Nutzen-Risiko-Bilanz, sie fügt sich in bestehende Bewertungslogiken ein.

Interessant ist, dass Estetrol als „neues“ Hormon vermarktet wird, obwohl es physiologisch nicht fremd ist. Diese Konstellation – natürliche Herkunft, moderne Synthese – erzeugt Erwartungen. Patientinnen verbinden damit möglicherweise die Hoffnung auf eine besser verträgliche oder „sanftere“ Therapie. Ob diese Erwartung langfristig trägt, wird sich im Versorgungsalltag zeigen, jenseits der kontrollierten Studiensituation. Die Entscheidung für oder gegen eine Hormonersatztherapie bleibt individuell und verlangt eine sorgfältige Abwägung von Beschwerden, Vorerkrankungen und persönlichen Präferenzen.

Parallel zur Estetrol-Empfehlung hat der Ausschuss eine bedingte Marktzulassung für ein weiteres Präparat befürwortet: Semaglutid in einer neuen Indikation zur Behandlung der nicht-zirrhotischen metabolischen Steatohepatitis mit Leberfibrose. Damit wird ein Wirkstoff, der bereits aus der Diabetes- und Adipositastherapie bekannt ist, in ein weiteres Krankheitsfeld getragen. Auch das zeigt, wie dynamisch sich Therapiegebiete verschieben und wie bestehende Wirkmechanismen in neuen Kontexten geprüft werden.

Beide Entscheidungen verweisen auf eine größere Bewegung im Arzneimittelmarkt: Präzisierung und Spezialisierung. Hitzewallungen werden nicht mehr nur als Begleiterscheinung betrachtet, sondern als eigenständiger Leidensfaktor mit Anspruch auf gezielte Therapie. Lebererkrankungen, die lange als schleichend und schwer behandelbar galten, rücken durch neue Wirkstoffe stärker in den Fokus. Regulierung und Innovation laufen dabei in engem Takt: Studien, Empfehlungen, Marktzulassungen.

Für Apotheken bedeutet das vor allem Beratungsarbeit. Neue Präparate erzeugen Fragen: Wie unterscheidet sich Estetrol von bisherigen Östrogenen? Welche Nebenwirkungen sind realistisch? Wie wird die Kombination mit Progesteron gehandhabt? Und bei Semaglutid in neuer Indikation: Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten, die den Wirkstoff bereits aus anderen Kontexten kennen? Hier zeigt sich, dass jede Zulassungsempfehlung nicht nur ein regulatorischer Akt ist, sondern ein Startpunkt für Aufklärung.

In der zweiten Betrachtung geht es weniger um einzelne Tabletten als um Therapievertrauen. Wechseljahresbeschwerden sind eng mit Lebensqualität verbunden, Lebererkrankungen mit langfristigen Risiken. Wenn neue Wirkstoffe verfügbar werden, steigt die Erwartung an spürbare Verbesserung. Gleichzeitig wächst die Verantwortung, realistische Perspektiven zu vermitteln. Eine Zulassungsempfehlung signalisiert Wirksamkeit und vertretbares Risiko – sie ersetzt jedoch nicht das ärztliche Gespräch und die individuelle Risikoabwägung.

So steht Estetrol exemplarisch für eine Phase, in der therapeutische Optionen differenzierter werden. Zwischen pflanzlicher Selbstmedikation und klassischer Hormontherapie entsteht ein zusätzlicher Baustein. Ob er sich im Alltag bewährt, entscheidet sich nicht im Ausschuss, sondern in der Praxis – dort, wo Hitzewallungen nicht als statistische Endpunkte, sondern als nächtliche Realität erlebt werden.

 

Toasted-Skin-Syndrom durch Wärmeanwendung, Erythema ab igne als Warnsignal, Alltagshitze mit Spätfolgen.

Wärme gilt als freundlich. Sie entspannt Muskeln, lindert Schmerzen, vermittelt Geborgenheit. Wärmflasche, Heizkissen, Heizdecke oder der Laptop auf dem Schoß – all das sind scheinbar harmlose Begleiter im Alltag. Doch genau diese Vertrautheit kann trügerisch sein. Wenn Hitze nicht kurzzeitig, sondern regelmäßig und über längere Zeit einwirkt, kann sich ein Hautbild entwickeln, das medizinisch als Erythema ab igne bezeichnet wird – umgangssprachlich das „Toasted-Skin-Syndrom“.

Das Erscheinungsbild ist charakteristisch: eine netzartige, rötlich-braune Hyperpigmentierung, die nicht wie eine akute Verbrennung wirkt, sondern eher wie ein schattiertes Muster unter der Haut. Es handelt sich nicht um eine klassische thermische Verletzung, sondern um eine Schädigung der oberflächlichen Blutgefäße. Wiederholte oder lang andauernde Wärmeeinwirkung erweitert die Gefäße, macht ihre Wände durchlässiger und führt dazu, dass Erythrozyten ins umliegende Gewebe austreten. Beim Abbau lagert sich Hämosiderin ein, zusätzlich Melanin – die Haut verändert dauerhaft ihr Erscheinungsbild.

Die Auslöser sind oft unspektakulär. Beheizte Autositze im Winter, der Kaminplatz über Stunden, das Heizkissen bei chronischen Rückenschmerzen. Auch der Laptop, der längere Zeit auf den Oberschenkeln liegt und Temperaturen bis zu etwa 47 Grad erreichen kann, gehört inzwischen zu den dokumentierten Ursachen. Die Hitze muss nicht schmerzhaft sein, um wirksam zu sein; sie muss nur konstant genug einwirken, um die Gefäßstruktur zu verändern.

Historisch war das Phänomen als „Bäckerbeine“ bekannt, weil Menschen, die regelmäßig vor heißen Öfen standen, ähnliche Hautveränderungen entwickelten. Heute hat sich die Quelle verschoben, das Muster bleibt. Es ist ein Beispiel dafür, wie moderne Gewohnheiten alte medizinische Bilder neu beleben. Der Körper reagiert nicht auf den Lifestyle, sondern auf die physikalische Einwirkung.

In vielen Fällen normalisiert sich das Hautbild, wenn die Wärmequelle konsequent gemieden wird. Die Gefäße regenerieren sich, Pigmente verblassen. Doch das ist nicht garantiert. Bei intensiver oder langjähriger Exposition können die Veränderungen persistieren. Selten wird auch ein Zusammenhang mit der Entwicklung von Hautkrebs diskutiert, insbesondere wenn chronische Reizung auf bereits vorgeschädigte Haut trifft. Das ist kein häufiger Verlauf, aber ein Hinweis darauf, dass wiederholte Hitze kein reines Komfortthema ist.

Therapeutisch stehen je nach Ausprägung unterschiedliche Optionen zur Verfügung. Laserbehandlungen können Pigmentierungen reduzieren, topische Substanzen wie 5-Fluorouracil, Tretinoin oder Hydrochinon kommen in bestimmten Fällen zum Einsatz. Doch die effektivste Maßnahme bleibt banal: die Hitzequelle reduzieren oder vermeiden. Prävention ist hier keine abstrakte Empfehlung, sondern die direkteste Form der Therapie.

In der zweiten Betrachtung zeigt sich, dass das Toasted-Skin-Syndrom mehr über Gewohnheiten als über Krankheit erzählt. Schmerz wird häufig mit Wärme beantwortet, manchmal aus Bequemlichkeit, manchmal aus Verzweiflung. Die Wärmflasche wird zum ständigen Begleiter, das Heizkissen bleibt stundenlang eingeschaltet. Die Haut signalisiert nicht sofort Alarm, sondern verändert sich schleichend. Gerade deshalb wird die Ursache oft spät erkannt.

Für Apotheken ist das ein klassischer Beratungsmoment. Menschen suchen nach Linderung bei chronischen Beschwerden und greifen zu bewährten Mitteln. Der Hinweis auf richtige Anwendung – moderate Temperaturen, zeitliche Begrenzung, Schutz durch Textilien – ist keine Kleinigkeit, sondern Teil verantwortungsvoller Empfehlung. Wärme darf helfen, aber sie sollte nicht dauerhaft einwirken wie eine stille Belastung.

So steht das netzartige Muster der Haut sinnbildlich für ein Prinzip: Auch sanfte Reize können schädlich werden, wenn sie sich wiederholen. Was als wohltuende Routine beginnt, kann sich in eine sichtbare Spur verwandeln. Zwischen Komfort und Risiko verläuft keine scharfe Linie, sondern eine Gewohnheitsgrenze. Genau an dieser Grenze entscheidet sich, ob Wärme heilt – oder zeichnet.

 

Gürtelrose-Impfung ab 18 bei Risiko, G-BA setzt Beschluss in Kraft, Prävention wird zielgenauer.

Manchmal sind es kleine Verschiebungen in Altersgrenzen, die zeigen, wie Prävention sich weiterentwickelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass die Impfung gegen Gürtelrose für Menschen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko künftig bereits ab 18 Jahren empfohlen wird. Bisher war der Einstieg in der Regel ab 50 verortet, während die Standardimpfung weiterhin ab 60 gilt. Mit dem Inkrafttreten dieser Entscheidung wird eine Lücke geschlossen, die in der Versorgungspraxis seit Jahren spürbar ist: Risiko ist nicht immer eine Frage des Alters, sondern oft eine Frage der Vorerkrankung und der Immunsituation.

Gürtelrose entsteht, weil ein Virus im Körper nicht verschwindet, sondern bleibt. Das Varizella-Zoster-Virus löst in der Kindheit Windpocken aus und kann danach lebenslang in Nervenknoten „schlummern“. Wenn das Immunsystem mit den Jahren nachlässt oder durch Krankheiten und Therapien geschwächt wird, kann es zur Reaktivierung kommen. Dann beginnt eine Erkrankung, die nicht nur akut belastet, sondern langfristig nachwirken kann – mit Schmerzen, Nervenschäden und in ungünstigen Fällen bleibenden Einschränkungen. Wer das einmal in der Familie erlebt hat, versteht, warum Prävention hier nicht als Luxus wahrgenommen wird.

Die neue Empfehlung setzt genau an diesem Punkt an: Nicht jeder 18-Jährige hat ein relevantes Risiko, aber manche haben es sehr wohl. Der G-BA nennt als Beispiele schwer ausgeprägte chronische Grunderkrankungen wie Diabetes, Niereninsuffizienz, Arthritis, entzündliche Darmerkrankungen, Asthma oder COPD sowie Immunschwäche. Damit wird die Prävention zielgenauer. Gleichzeitig bleibt die Linie bestehen, dass leichte oder gut kontrollierte Formen chronischer Erkrankungen bei 18- bis 59-Jährigen nicht automatisch in die Risikokategorie fallen. Es geht also nicht um eine breite Absenkung der Altersgrenze, sondern um eine schärfere Risikodefinition.

Impfstoff und Schema sind ebenfalls klar beschrieben: empfohlen wird eine zweimalige Impfung mit einem Totimpfstoff, im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten. Die Schutzwirkung soll nach bisherigem Kenntnisstand mindestens zehn Jahre anhalten. Für die Praxis ist das wichtig, weil es Planung schafft: Wer impft, muss nicht nach kurzer Zeit wieder beginnen, sondern kann mit einem längeren Präventionsfenster rechnen.

Interessant ist, dass parallel zur formalen Indikation ein weiterer Diskussionsstrang existiert, der im Beschluss keine Rolle spielt, aber in der öffentlichen Wahrnehmung auftaucht: Hinweise aus jüngerer Forschung, dass eine Gürtelrose-Impfung das Demenzrisiko zumindest bei Frauen senken und den Verlauf verzögern könnte. Diese Ergebnisse beziehen sich auf Lebendimpfstoffe, die hierzulande nicht mehr genutzt werden. Es gibt zudem Hinweise, dass der in Deutschland empfohlene Totimpfstoff sogar noch besser schützen könnte. Das klingt verlockend, ist aber zugleich ein typisches Beispiel für die Dynamik von Evidenz: Ein möglicher Zusatznutzen ist nicht automatisch ein belastbarer Versorgungsstandard, sondern zunächst ein Signal, das weiter geprüft werden muss.

In der zweiten Betrachtung geht es deshalb um Erwartungsmanagement. Die Entscheidung des G-BA ist stark, weil sie konkrete Risikogruppen früher schützt und damit schwere Verläufe und Folgeprobleme verhindern kann. Sie ist aber nicht die Einladung, jedes diffuse Risiko in eine Impfentscheidung zu übersetzen. Prävention wirkt am besten, wenn sie präzise ist: wer wirklich gefährdet ist, soll früher geschützt werden; wer kein deutlich erhöhtes Risiko hat, bleibt bei den Standardempfehlungen.

Für Apotheken bedeutet das neue Beratungsanlässe. Menschen mit chronischen Erkrankungen kommen häufig regelmäßig, sie kennen ihre Therapie, sie fragen nach Sinn und Timing. Genau hier kann die neue Regelung wirken: nicht als abstrakte Nachricht, sondern als konkrete Möglichkeit, eine realistische Gefahr zu reduzieren. Gleichzeitig müssen Begriffe sauber bleiben: Risiko heißt nicht „irgendwie krank“, sondern „klar erhöhtes Erkrankungs- und Komplikationsrisiko“. Auch der Abstand zwischen den beiden Impfungen ist entscheidend – wer den zweiten Termin verliert, verschenkt Schutz.

So markiert die Absenkung auf 18 Jahre für Risikogruppen eine präventive Reifung: Weg von reinen Altersleitplanken, hin zu einem Blick auf das individuelle Gefährdungsprofil. Der Virus bleibt, das ist die unbequeme Konstante. Die veränderte Empfehlung ist der Versuch, den Moment der Reaktivierung nicht nur zu behandeln, sondern ihm zuvorzukommen – dort, wo die Wahrscheinlichkeit hoch ist und die Folgen schwer sein können.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Es ist der Tag, an dem die Systeme gleichzeitig schneller werden sollen und schwerer werden dürfen, und genau dadurch wandert die eigentliche Last in die Zwischenräume von Zuständigkeit, Haftung und Kasse.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Verfahren Hürden heißen und Zuständigkeit zur Verschiebemasse wird, entsteht kein Fortschritt, sondern eine stille Umverteilung von Risiko in Richtung Offizin.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Heute zeigt sich, wie Finanzierung, Arbeitsrecht und Prävention zugleich den Handlungsspielraum in der Offizin verschieben.

 

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