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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Donnerstag, 12. Februar 2026, um 19:59 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Zwischen Koalitionsstreit und Versorgungspraxis öffnet sich eine Lücke, die Apotheken täglich spüren: Während bei der GKV die Frage nach versicherungsfremden Leistungen politisch verschoben wird, prallt die Apothekenreform im Bundesrat auf Widerstand und der Versandhandel bleibt ein Kontrollthema mit offenem Vollzug. Parallel ziehen Plattformmodelle an der Entscheidungsschwelle zwischen Fragebogen, Fernbehandlung und Rezept, während Telemedizin im PKV-Kindersegment neue Triagewege schafft. Dazu kommt der digitale Pflichtbetrieb der TI, bei dem Gerichte Pauschalen nicht als Vollkostenschutz lesen. Im Hintergrund laufen die klassischen Sicherheitsfragen weiter: Arzneimittelberatung, Wechselwirkungen, Risikohinweise, die im Alltag erst dann sichtbar werden, wenn aus Routine ein Vorfall wird. So entsteht ein Tag, an dem acht Meldungen wie Einzelthemen wirken, aber auf denselben Punkt zulaufen: Wer Steuerung, Kontrolle und Finanzierung nicht zusammenführt, verlagert Lasten in die Offizin, in die Praxis und zu den Patientinnen und Patienten.
Die Debatte um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung wirkt auf den ersten Blick wie ein Dauerbrenner, der sich jedes Jahr in neuen Schlagworten zeigt. Doch der Kern ist nicht rhetorisch, sondern strukturell: Wenn versicherungsfremde Leistungen aus Beitragsmitteln bezahlt werden, entsteht eine Lücke, die sich nicht durch kleine Stellschrauben schließen lässt. Genau dort setzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung an und fordert, die Lasten sauber zu trennen, statt sie politisch zu überdecken.
Andreas Gassen, Vorsitzender der KBV, greift die aktuelle Koalitionskontroverse frontal an. Der Vorstoß der SPD, weitere Einkommen über eine Gesundheitsabgabe einzubeziehen, sei „scheinheilig“, weil er die eigentliche Ursache nicht antaste. Die politische Auseinandersetzung werde damit zur Ersatzdebatte: Man diskutiert über neue Einnahmequellen, ohne zu klären, welche Ausgaben aus Beiträgen überhaupt legitim sind. Das ist die Linie, die in solchen Konflikten schnell zum Brandbeschleuniger wird, weil sie nicht Kompromiss, sondern Grundsatz verlangt.
Die Größenordnung, die Gassen nennt, wirkt wie eine harte Zahl gegen weiche Politik: Bis zu fünfundvierzig Milliarden Euro betrage die Deckungslücke, die durch fehlende Bundesmittel bei versicherungsfremden Leistungen entstehe. Es ist eine Summe, die nahezu die gesamte vertragsärztliche Versorgung erreicht. Allein die Ausgaben für Grundsicherungsempfänger beziffert die KBV auf rund neun Milliarden Euro. Das ist die Art Zahl, die jede Diskussion über „Einsparpotenziale“ automatisch relativiert, weil sie zeigt, wo der große Hebel sitzt.
Aus dieser Diagnose folgt die juristische Eskalation. Die KBV unterstützt die Klage des GKV-Spitzenverbandes vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gegen Zuweisungsbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung. Wenn Selbstverwaltung und Kassen den Streit über Bundesfinanzierung vor Gericht tragen, sagt das weniger über Prozessfreude aus als über ein politisches Vakuum. Das System sucht sich eine Arena, wenn die eigentliche Entscheidungsebene nicht liefert.
Parallel versucht die KBV, den Blick auf zusätzliche Einnahmequellen zu lenken, die nicht in der Beitragslogik stecken. Höhere Steuern auf Alkohol und Tabak sowie eine Zuckersteuer auf Getränke sollen direkt ins Gesundheitssystem fließen und zugleich präventiv wirken. Das ist ein Vorschlag mit doppelter Botschaft: Wenn der Staat Gesundheitsrisiken besteuert, kann er daraus auch Gesundheit finanzieren. Ob das politisch durchsetzbar ist, ist offen. Aber es markiert die Richtung, in die die Selbstverwaltung denkt, wenn Bundesmittel nicht nachkommen.
Die zweite Baustelle liegt dort, wo Geld durch Bürokratie versickert. Stärkeren Bürokratieabbau nennt die KBV als Entlastung, und sie fordert, dass Kassen prüfen, ob sie weiterhin alle freiwilligen Satzungsleistungen anbieten können. Daraus ergebe sich ein Einsparpotenzial von rund eins Komma sieben Milliarden Euro pro Jahr. Diese Zahl steht im Kontrast zur großen Lücke, ist aber als Signal wichtig: Wer eine ehrliche Diskussion will, muss auch bereit sein, über Leistungen zu reden, die bisher als Komfort gelten.
Gassen nennt das, was die Koalition gerade austrägt, „Stellvertreterkriege“ und „Spiegelfechtereien“. Dahinter steckt ein simples Argument: Die ambulante Versorgung sei kein Kostentreiber. Von 2020 bis 2024 seien die GKV-Gesamtausgaben deutlich gestiegen, während sich die Ausgaben für vertragsärztliche Behandlungen nur moderat erhöht hätten. Der ambulante Bereich verursache rund sechzehn Prozent der GKV-Ausgaben, zugleich führe die Budgetierung des fachärztlichen Bereichs dazu, dass jährlich rund vierzig Millionen Termine nicht vollständig vergütet würden. In dieser Perspektive werden die falschen Bereiche zum Ziel, während die strukturelle Lastverteilung unangetastet bleibt.
Auf der Versorgungsebene skizziert die KBV ein Primärarztsystem mit verbindlicher Steuerung. Haus-, Kinder- oder Frauenärzte sollen die Ersteinschätzung und Koordinierung übernehmen, für Versicherte ohne festen Primärarzt könnte die 116117 als zentrale Anlaufstelle dienen. Entscheidend ist der Satz, der die politische Sprengkraft trägt: Die Steuerung müsse verbindlich sein. Gleichzeitig lehnt die KBV ein generelles „digital first“ ab, weil es einen Paradigmenwechsel bedeuten würde, wenn Patienten immer erst ein digitales Verfahren durchlaufen müssten.
Damit eine digital gestützte Steuerung überhaupt funktionieren kann, werden technische und organisatorische Voraussetzungen benannt, die in der Debatte oft zu spät kommen: Daten aus der Ersteinschätzung müssen im weiteren Verlauf verfügbar sein, Schnittstellen zu Praxisverwaltungssystemen müssen praktikabel sein, Terminangebote müssen direkt aus den Systemen heraus bereitgestellt werden können. Und vor allem müsse eine solche Steuerung als Aufgabe der Daseinsvorsorge finanziert werden, nicht aus der Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. Das ist der Punkt, an dem Steuerung und Finanzierung wieder zusammenfallen: Wer den Zugang organisiert, muss auch die Kosten der Organisation tragen.
Nina Warken wollte mit einem neuen Politikstil starten: weniger Frontalangriff, mehr Dialog, mehr gemeinsames Ringen um Lösungen. Gerade im Gesundheitswesen klingt das nach Vernunft, weil die großen Reformen ohne die Länder nicht sauber landen. Doch die Apothekenreform zeigt, wie schnell Stilfragen zur Machtfrage werden. Wenn der Bundesrat eine lange Liste von Nachbesserungen beschließt und das Ministerium die meisten Punkte abräumt, entsteht nicht Kompromiss, sondern Frontstellung.
Die Länder haben ihren Unmut nicht in Symbolkritik gegossen, sondern in dreißig Forderungen, beschlossen am 30. Januar. Das ist mehr als politisches Rauschen, es ist eine Beschreibung, wo der Entwurf in den Augen der Länder nicht trägt. Entscheidend ist dabei: Es sind nicht nur klassische Oppositionsländer, die kritisieren. Auch CDU-geführte Länder signalisieren, dass sie nicht bereit sind, die Reform einfach durchzuwinken, wenn zentrale Punkte ungelöst bleiben. Damit kippt die Debatte aus der Parteiroutine heraus in eine echte Föderalismusprobe.
Warkens Gegenäußerung auf diese Kritik wirkt wie ein Dokument der Abwehr. Mit wenigen kleineren Ausnahmen wurden die Einwände zurückgewiesen. In der Logik eines Ministeriums kann das wie Konsequenz aussehen. In der Logik der Länder liest es sich wie Ignoranz. Und politisch ist es riskant, weil es den Bundesrat nicht als Partner behandelt, sondern als Hürde, die man überspringen will. Das Problem: In Berlin kann man Hürden manchmal überspringen. Im Bundesrat steht man oft davor und wartet, bis man reden muss.
Besonders brisant ist, dass sich Warken damit nicht nur gegen Länder stellt, sondern auch gegen Stimmen aus der eigenen Partei. Karl-Josef Laumann, NRW-Gesundheitsminister und gesundheitspolitisches Schwergewicht der Union, hatte zentrale Nachbesserungen gefordert und dafür auch Unterstützung in der Länderkammer bekommen. Dass ausgerechnet diese Punkte vom Ministerium abgeräumt werden, macht den Konflikt schärfer, weil er nicht mehr als parteipolitischer Reflex abgetan werden kann. Es ist ein Streit über Systemlogik.
Laumanns erster Kernpunkt betrifft die Verhandlungslösung für Apothekerinnen und Apotheker. Er kritisiert, dass eine Verhandlungslösung über die Arzneimittelpreisverordnung „unecht“ werde, wenn das Ergebnis am Ende nur ein Vorschlag ist, den die Bundesregierung bestätigen muss. Sein Argument ist so simpel wie wirksam: In anderen Bereichen des Gesundheitswesens wird verhandelt, ohne dass die Regierung das Ergebnis nachträglich genehmigen muss. Wenn man Ärzten Verhandlungen zugesteht, ohne Zustimmung der Bundesregierung, müsse erklärt werden, warum Apotheken anders behandelt werden. Das ist nicht nur Standespolitik, das ist eine Frage von Gleichbehandlung und Machtbalance im System.
Der zweite Punkt ist noch praxisnäher: Versandhandel lässt sich nicht durch Formulierungen im Gesetz kontrollieren, wenn niemand die Kontrolle tatsächlich ausüben kann. „Gleich lange Spieße“ bleiben dann ein politischer Satz ohne Vollzug. Laumann wollte deshalb nicht nur Regeln, sondern eine Kontrollarchitektur. NRW hatte vorgeschlagen, von einer Länderliste auf eine Unternehmensliste umzuschwenken und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Kontrollinstanz zu verankern. Das ist der Versuch, Kontrolle zu zentralisieren und handhabbar zu machen, weil der Markt längst nicht mehr an Landesgrenzen entlang organisiert ist.
Dass Warken diese Vorschläge ablehnt, sendet ein Signal, das in der Branche hängen bleibt: Es gibt Fortschritte im Text, aber nicht zwingend im Vollzug. Für Apotheken vor Ort ist das keine akademische Frage. Wenn Wettbewerb härter wird und sich der Versandhandel weiter professionalisiert, werden Kontrolllücken zu einem realen Risiko, das nicht abstrakt ist, sondern sich in Preisdruck, Marktverschiebungen und im Zweifel auch in Missbrauchs- und Betrugsanfälligkeit niederschlägt. Eine Reform, die „gleich lange Spieße“ verspricht, muss erklären können, wer den Zollstock hält.
Hinzu kommt die politische Erinnerung, wie schnell Länder blockieren können, wenn sie sich übergangen fühlen. Schon im Dezember wurde ein GKV-Sparpaket in den Vermittlungsausschuss geschickt, weil die Länder den Kurs nicht mittragen wollten. Damals ließ sich die Lage noch beruhigen und das Paket vor dem Jahreswechsel beschließen. Doch eine Apothekenreform ist kein kleines Paket. Sie berührt Versorgungsstrukturen, Geldflüsse, Wettbewerbsordnung und föderale Zuständigkeiten. Wer hier die Länder gegen sich aufbringt, riskiert nicht nur Verzögerung, sondern eine dauerhafte Vergiftung des Verhältnisses.
Warken steht damit vor einer paradoxen Lage. Sie will öffentlich den Eindruck eines neuen Politikstils setzen, gerät aber in denselben Mechanismus, der ihren Vorgänger immer wieder eingeholt hat: Reformen gegen Länder zu bauen, bis der Bundesrat zum politischen Gegenpol wird. In der Gesundheitspolitik ist das besonders gefährlich, weil Reformdruck hoch ist und viele Vorhaben unangenehm sind. Ohne Länder lässt sich das nicht stabil durchsetzen.
Auf der zweiten Ebene geht es deshalb nicht nur um Warken versus Laumann, sondern um die Frage, ob die Reformlogik in dieser Legislatur kooperationsfähig bleibt. Wenn ein Ministerium zentrale Länderforderungen systematisch abräumt, verwandelt es Sachfragen in Machtfragen. Und Machtfragen haben die Eigenschaft, länger zu halten als jede einzelne Paragrafenänderung.
Das Modell ist schnell erzählt und gerade deshalb gefährlich misszuverstehen. Ein Nutzer füllt online einen Fragebogen aus, ein kooperierender Arzt im Ausland bewertet die Angaben, ein Rezept wird ausgestellt, und der Weg zum Arzneimittel ist entweder direkt über eine Versandapotheke organisiert oder wird durch Zusendung des Rezepts abgesichert. Der Kontakt ist nicht ausgeschlossen, aber er ist nicht der Normalfall, sondern eine Option auf Nachfrage. Diese Architektur ist nicht nur ein neuer Servicekanal, sie ist ein neuer Erstkontakt, der zwischen Bedürfnis und Therapie eine standardisierte Strecke legt.
Genau über diese Strecke wird vor Gericht gestritten, aber nicht im Kern über Telemedizin, sondern über Werbung. Das Heilmittelwerbegesetz setzt eine Grundregel: Werbung für Fernbehandlungen ist grundsätzlich verboten. Es gibt eine Ausnahme, wenn Kommunikationsmedien eingesetzt werden und ein persönlicher Kontakt nach allgemein anerkannten fachlichen Standards nicht erforderlich ist. Der Streit hängt damit an einem Satz, der wie eine juristische Klammer klingt, aber in Wirklichkeit medizinische Praxis beschreibt: Wann ist ein Gespräch zwingend, und wann reicht eine strukturierte Datenerhebung.
Im Verfahren um Wellster liegt der Fokus auf Krankheitsbildern, bei denen die Diagnose nicht nur eine körperliche Messung ist, sondern auch psychische Ursachen, Stress, Beziehungslagen oder therapeutische Alternativen eine Rolle spielen können. Genau an diesem Punkt hatte das Oberlandesgericht München die Linie gezogen und der Klage stattgegeben: Wenn solche Ursachen denkbar sind, kann ein persönliches Gespräch zur Diagnose und Behandlung erforderlich sein. Das ist keine Abwertung digitaler Medizin, sondern eine Feststellung über Unschärfe. Ein Fragebogen kann viel abbilden, aber er kann nicht hören, wie jemand spricht, nicht sehen, wie jemand reagiert, und nicht nachhaken, wenn etwas nicht passt, es sei denn, das System baut diese Nachfragen aktiv ein.
Dass der Bundesgerichtshof den Fall nun verhandelt, macht ihn zum Maßstab. In der mündlichen Verhandlung drehte sich vieles um die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union, weil kooperierende Ärzte aus Irland involviert sind. Die Dienstleistungsfreiheit erlaubt grenzüberschreitende Angebote, aber sie kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes beschränkt werden. Damit entsteht ein klassischer Konflikt: europäische Marktlogik gegen nationale Schutzlogik. Der BGH kann diesen Konflikt nicht einfach wegmoderieren, er muss ihn juristisch auflösen oder Fragen an den Europäischen Gerichtshof weiterreichen. Allein diese Option zeigt, dass es um mehr geht als um eine Plattform.
Der zweite Komplex, Bloomwell, verschiebt den Blick von der Fragebogenlogik hin zur Geschäftslogik. Dort argumentiert die Wettbewerbsseite, dass nicht bloß informiert werde, sondern dass auf bestimmten Seiten Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Form von medizinischem Cannabis betrieben werde. Entscheidend ist nicht nur der Inhalt, sondern der Kontext: Im Konzernverbund stehen Unternehmen, die mit medizinischem Cannabis handeln und einen Marktplatz für Versandapotheken im Cannabisbereich betreiben. Wenn ein Portal in so einer Struktur Nutzer in Richtung Verschreibung drängt, wirkt das nicht neutral. Es wirkt wie Absatzförderung, und genau dort greift das heilmittelrechtliche Werbeverbot besonders scharf.
Die gemeinsame Klammer beider Fälle ist die Frage, wann aus digitaler Versorgung ein verkaufsnaher Prozess wird. Plattformen bauen Reibung ab. Reibungsabbau ist für Patienten attraktiv, weil er Wartezeiten, Scham, Aufwand und Hürden reduziert. Aber Reibung ist im Gesundheitswesen nicht nur ein Problem, sie ist manchmal auch ein Schutz. Sie zwingt zur zweiten Frage, zum Nachhaken, zur Prüfung, zur Gegenperspektive. Wenn die Plattform den Weg so glättet, dass der Nutzer das Ergebnis als naheliegend empfindet, bevor die medizinische Unsicherheit überhaupt sichtbar wird, verschiebt sich die Entscheidungspsychologie.
Man kann das als Fortschritt lesen. Viele Menschen erhalten über digitale Kanäle überhaupt erst einen Zugang zu ärztlicher Hilfe. Bei klar begrenzten Indikationen kann eine strukturierte Anamnese ausreichend sein, und es gibt Fälle, in denen ein persönliches Gespräch nicht zwingend mehr Qualität bringt. Gerade deshalb existiert die Ausnahme im Werberecht. Aber die Ausnahme verlangt Begründung, und Werbung darf nicht so tun, als sei die Ausnahme die Regel. Wenn der Markt anfängt, Ausnahmewege als Normalweg zu verkaufen, wird aus Versorgung ein Muster, das medizinische Standards unter Druck setzt.
Auf der zweiten Erzählschleife wird sichtbar, warum diese Verfahren für Apotheken und Versorgungspfade so relevant sind. Plattformmedizin entscheidet nicht erst bei der Abgabe, sondern vorher, bei der Lenkung. Wer den Erstkontakt kontrolliert, kontrolliert Erwartung, Dringlichkeit und Nachfrageform. Das kann Apotheken entlasten, wenn es sinnvolle Steuerung ist. Es kann Apotheken aber auch in eine Rolle drängen, in der sie nur noch die letzte Station einer bereits vorgeformten Entscheidung sind, inklusive des Drucks, dass der Patient „sein“ Rezept erwartet und nicht mehr offen für Beratung ist.
Damit steht am Ende keine technische Frage, sondern eine Standardfrage: Wie konkret müssen Plattformen zeigen, dass ihre Fernbehandlung fachlich gleichwertig ist, und wie klar müssen sie ihre Grenzen kommunizieren, bevor sie dafür werben dürfen. Der BGH wird nicht die Telemedizin abschaffen. Er wird aber Grenzen ziehen, wie viel Werbewirkung ein digitaler Diagnoseweg entfalten darf, bevor das Recht sagt: Hier beginnt nicht Bequemlichkeit, hier beginnt Risiko.
Hilfsmittelversorgung ist im Apothekenalltag selten ein glamouröses Thema. Sie ist eher die Sorte Arbeit, die niemand als Kampagne erzählen würde, aber die entscheidet, ob Versorgung als verlässlich erlebt wird. Ein Rezept kommt, dazu Fragen zu Größen, Genehmigungen, Lieferwegen, Rückläufen. Zwischen Anspruch und Ausgabe liegt oft ein kleines System, das im Betrieb Zeit frisst, weil es viele Übergänge hat.
Genau an dieser Stelle setzt Noweda mit iA.de an und holt sich dafür einen Partner aus der Sanitätshauswelt. Mit Rahm wird ein Joint Venture gegründet, HiMiConnect, paritätisch angelegt. Der Begriff klingt nach IT, und das ist auch die Botschaft: Es geht um Prozesse, die so standardisiert werden sollen, dass sie nicht jedes Mal neu erfunden werden müssen. Apotheken sollen Hilfsmittelversorgung einfacher abbilden können, ohne dass das Team in Einzelkommunikation und Koordination untergeht.
Rahm bringt dafür nicht nur Reputation, sondern operative Routine mit. Siebzig Jahre im Geschäft, rund fünfzig Filialen, ein großer Player in einem Segment, das eigene Abläufe, eigene Produktlogiken und eigene Versorgungsfragen kennt. Für Apotheken ist das interessant, weil Hilfsmittelversorgung zwar nah an der Versorgungsidee liegt, aber im Tagesbetrieb oft an genau dem scheitert, was niemand sieht: an Abstimmungen, Terminierungen, Dokumentationen, Zuständigkeitswechseln.
Noweda formuliert den Anspruch entsprechend hoch: regionale Hilfsmittelversorgung vereinfachen, ausbauen, verbessern, und das ausdrücklich auch mit Blick auf ländliche Räume. Dort ist Versorgung nicht nur eine Frage des Produkts, sondern der Wege. Wenn Versorgungsketten kürzer werden und Abläufe planbarer, wirkt das in der Fläche stärker als jede schöne Parole über Strukturstärkung.
Als technischer Kern wird ein integriertes Termin- und Kundenmanagement genannt, das Aufwand reduzieren und Prozesse reibungsloser machen soll. In der Praxis ist das der entscheidende Testpunkt. Denn Entlastung ist nicht, dass etwas digital heißt, sondern dass es am Ende weniger Rückfragen, weniger Brüche und weniger doppelte Arbeit gibt. Ein System, das Termine, Daten und Schritte so führt, dass das Apothekenteam nicht ständig nachtelefoniert oder neu sortiert, kann echte Zeit zurückgeben.
Gleichzeitig ist so ein System nie nur Werkzeug, sondern auch eine Form von Ordnungsmacht. Wer Terminlogiken, Kundendaten und Prozessstandards bündelt, bestimmt, wie Versorgung abläuft. Das kann Apotheken stärken, wenn sie dadurch professioneller auftreten und Leistungen anbieten können, die sonst an ihnen vorbeilaufen. Es kann aber auch Druck erzeugen, wenn neue Standards entstehen, die im Alltag zwar Pflichtgefühl auslösen, aber nicht automatisch Kapazität schaffen.
iA.de ist dabei nicht als Einzellösung unterwegs, sondern als Plattformansatz. In den vergangenen Monaten sind Kooperationen entstanden, die über Hilfsmittel hinausgehen, etwa im Bereich Laborservices oder in der Prozessintegration rund ums Impfen. Die Linie dahinter ist erkennbar: Apotheken sollen als vor Ort erreichbarer Gesundheitsknoten mehr Leistungen anbieten können, wenn digitale Abläufe den Aufwand beherrschbar halten. Der Versorgungswert soll steigen, ohne dass das Team daran zerreibt.
Damit verschiebt sich die Frage von „machen wir das“ zu „wer trägt es, wenn es klemmt“. Hilfsmittelversorgung hat viele Schnittstellen, und Schnittstellen sind die Stellen, an denen Verantwortung im Störfall plötzlich unscharf wird. Wenn Lieferketten stocken, wenn Dokumente fehlen, wenn ein Termin platzt, landet der Ärger in der Regel zuerst dort, wo der Patient Vertrauen platziert hat. Das ist häufig die Apotheke, auch wenn die Ursache anderswo liegt.
Deshalb wirkt HiMiConnect wie ein Versuch, den Unterschied zwischen Service und Überlastung systematisch zu kontrollieren. Die Kooperation verspricht, Komplexität zu bündeln, statt sie zu verteilen. Ob das gelingt, wird sich nicht am Launch messen, sondern an den stillen Tagen, an denen mehrere Fälle parallel laufen, Rückfragen reinkommen, Personal knapp ist und trotzdem niemand sagt: heute nicht.
Und während Apotheken solche Plattformmodelle als Chance für neue Versorgungstiefe sehen können, bleibt im Hintergrund eine zweite Bewegung aktiv: Wer Prozesse standardisiert, standardisiert auch Erwartungen. Patienten gewöhnen sich an Geschwindigkeit und an klare Zusagen, Partner gewöhnen sich an definierte Übergaben, und plötzlich wird aus einem Zusatzangebot ein neuer Normalzustand, den der Betrieb jeden Tag tragen muss.
Wenn ein Kind nachts hustet, wenn Fieber plötzlich steigt, wenn Eltern zwischen Sorge und Vernunft pendeln, entsteht ein klassischer Versorgungskonflikt: Man will schnell Klarheit, aber die nächsten realen Anlaufstellen sind oft weit weg, überfüllt oder schwer erreichbar. In diese Lücke stößt Medgate jetzt mit einem Angebot, das nicht als Pilot stehen bleiben soll. Die Videosprechstunde für Kinder wird unter dem Namen Kids Line auf den gesamten PKV-Markt ausgeweitet.
Der Schritt ist mehr als ein neues Produkt. Er ist eine Aussage darüber, wie Versorgung organisiert werden soll, wenn Präsenzkapazitäten knapp sind. Kids Line ist als standardisierte medizinische Ersteinschätzung und Versorgung konzipiert, rund um die Uhr verfügbar, und explizit als Ergänzung zur kinderärztlichen Versorgung gedacht. Das klingt wie ein Versprechen auf Entlastung, ist aber zugleich ein neues Tor in die Versorgung, das darüber entscheidet, wer wann wohin geht.
Die Grundlage ist ein Pilotprojekt mit der Debeka, der nun als erprobt gilt. Aus Sicht von Medgate wird damit aus einer Kooperation ein Modell, das skaliert werden kann. Für den PKV-Markt passt das, weil private Versicherer in der Regel schneller Leistungen integrieren, wenn sie als strukturiertes Angebot definiert sind. Für Familien kann das attraktiv sein, weil die Hürde gering ist: App öffnen, sprechen, Einschätzung erhalten. Auch Selbstzahler sollen das Angebot nutzen können, was die Reichweite noch einmal ausdehnt und den Dienst aus der reinen Versicherungsklammer herauslöst.
Die Preislogik ist transparent, aber sie verändert auch Erwartung. Medgate rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte ab; je nach Alter des Kindes, Uhrzeit, Wochentag und Komplexität liegen die Kosten zwischen 38 und 70 Euro. In diesem Paket sind ein individueller Behandlungsplan und bei Bedarf ein Arzneimittelrezept, eine Überweisung oder eine Krankschreibung enthalten. Für Eltern ist das in der Akutsituation nicht nur eine Rechnung, sondern eine Entscheidung: Bezahle ich für Orientierung jetzt, oder warte ich auf eine Präsenzversorgung, die vielleicht erst am Morgen erreichbar ist.
Medgate verankert die Legitimation stark über Daten. Eine prospektive Multicenter-Studie aus dem Jahr 2023 aus der deutschsprachigen Schweiz, ausgewertet an sechs Kindernotfallstandorten mit 4061 Kontakten, zeigt, dass sich in 54,3 Prozent der Fälle das Anliegen telemedizinisch vollständig klären ließ. Die Ersteinschätzung wurde in 91,7 Prozent der Fälle in einem Peer-Review als angemessen bewertet, Unter- und Überschätzungen lagen jeweils im niedrigen einstelligen Bereich. Und 76,9 Prozent der Familien gaben an, ohne den telemedizinischen Dienst eine Präsenzversorgung aufgesucht zu haben, überwiegend eine Notaufnahme. Das sind Zahlen, die vor allem eine Richtung markieren: Telemedizin kann Notaufnahmen entlasten, wenn sie die richtigen Fälle abfängt.
Doch genau hier liegt der sensible Punkt, der in der Praxis entscheidet, ob Entlastung entsteht oder bloß ein zusätzlicher Kanal. Bei Kindern ist das Risiko asymmetrisch. Eltern kommen nicht, weil sie bequem sind, sondern weil sie Angst haben, etwas zu übersehen. Ein telemedizinischer Dienst muss daher nicht nur „im Schnitt“ gut sein, sondern in der Kommunikation so klar, dass Unsicherheit nicht verstärkt wird. Es braucht die richtigen Fragen, eine nachvollziehbare Einordnung und eine harte Eskalationslogik, die im Zweifel nicht beruhigt, sondern konsequent in die Präsenz führt.
Die Debeka beschreibt den Nutzen entsprechend aus der Lebensrealität junger Familien. Viele Eltern seien unsicher, ob ein Arztbesuch wirklich nötig ist, und gleichzeitig belastet es, mit einem kranken Kind lange in einer vollen Praxis oder Notaufnahme zu warten. Der Dienst soll Sicherheit geben und Entlastung spürbar machen. Diese Formulierung ist mehr als PR. Sie verweist auf eine Systemlage, in der Zugang selbst zur Leistung wird, weil der Zugang zur Präsenz nicht überall selbstverständlich ist.
Auf der zweiten Ebene verändert ein Rund-um-die-Uhr-Angebot die Versorgungsgewohnheiten. Wenn Ersteinschätzung jederzeit verfügbar ist, verschiebt sich der Anspruch an Präsenzstrukturen. Praxen werden nicht nur mit medizinischen Fällen verglichen, sondern mit Erreichbarkeit. Notaufnahmen werden anders genutzt. Und Versicherer erhalten ein Steuerungsinstrument, das nicht nur Kosten senken kann, sondern auch die Richtung der Versorgung beeinflusst. Das muss nicht negativ sein, aber es ist eine Machtverschiebung: Wer die Triage kontrolliert, kontrolliert den Zustrom.
Genau deshalb ist die Frage nach der Einbettung entscheidend. Kids Line wird als Ergänzung konzipiert, nicht als Ersatz. Das ist die richtige Einordnung, weil sie anerkennt, dass Telemedizin Grenzen hat, gerade bei komplexen Verläufen oder unklaren Symptomen. Aber die Grenze ist nicht nur medizinisch, sie ist auch organisatorisch. Wenn Telemedizin Empfehlungen gibt, müssen Anschlusswege funktionieren. Wenn ein Rezept ausgestellt wird, muss es eingelöst werden können. Wenn eine Überweisung empfohlen wird, muss ein Termin erreichbar sein. Sonst entsteht nur das Gefühl, etwas getan zu haben, ohne dass Versorgung wirklich weiterkommt.
Die Telematikinfrastruktur ist im Versorgungsalltag keine Option mehr, sondern Pflicht. Wer angeschlossen sein muss, kann die Kosten nicht durch „später“ vermeiden, sondern höchstens durch Wechsel und Verhandlung dämpfen. Genau deshalb ist die Frage, ob Zuschüsse die tatsächlichen Kosten vollständig decken müssen, so heikel. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat sie nun klar beantwortet: Die TI-Pauschale muss nicht zwingend vollkostendeckend sein.
Auslöser war die Klage einer Orthopädin aus Stuttgart, die ihren Honorarbescheid für das dritte Quartal 2018 angriff. In der Vergütung waren rund 3150 Euro als TI-Pauschale enthalten: etwa 3054 Euro für die Erstausstattung und zusätzlich 94 Euro für Betriebskosten, inklusive anteiliger Zahlungen für SMC-B-Karte und Heilberufsausweis. Die Ärztin hielt dagegen ihre realen Ausgaben von knapp 3900 Euro. Der Abstand ist nicht riesig, aber er ist juristisch bedeutsam, weil er den Mechanismus zeigt: Pauschale trifft reale Rechnungen, reale Rechnungen folgen Marktpreisen.
Ihre Argumentation zielte auf den Kern des Systems. § 291a SGB V, so ihre Lesart, verpflichte die Krankenkassen, Ausstattung und Betriebskosten vollständig zu übernehmen. Wenn Marktpreise steigen, müsse neu verhandelt werden. Und wenn die TI als Daseinsinfrastruktur verstanden werde, dann sei sie eher eine staatliche Aufgabe, nicht eine finanzielle Zusatzlast, die bei einzelnen Leistungserbringern hängen bleibt. Diese Argumentation ist nicht nur eine Forderung nach Geld, sondern nach Zuständigkeit: Wer eine Infrastruktur politisch erzwingt, soll sie auch vollständig politisch finanzieren.
Das Sozialgericht Stuttgart folgte dieser Logik zunächst. Es stellte darauf ab, dass das Gesetz von den „entstandenen“ Kosten spreche, also von tatsächlich angefallenen und erforderlichen Kosten. In der Begründung wurde zudem betont, dass der ökonomische Nutzen der TI für einzelne Praxen nicht im Verhältnis zu den Kosten stehe, während Krankenkassen in erheblichem Umfang profitieren, etwa durch den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten. In diesem Bild ist die Pauschale kein Deckel, sondern ein Ausgleich.
Das Landessozialgericht zog die Linie anders. Weder Wortlaut noch Gesetzesbegründung noch Systematik oder spätere Regelungen würden hergeben, dass Pauschalen zwingend als Vollkostenerstattung ausgestaltet sein müssen. Ein zentrales Argument ist dabei formallogisch, aber effektiv: Wenn der Gesetzgeber von einer vollständigen Kostenerstattung in jedem Fall ausgegangen wäre, wäre der Auftrag an die Vertragspartner, das Nähere in Vereinbarungen zu regeln, überflüssig gewesen. Dann hätte es genügt, Vollerstattung direkt festzuschreiben. Gerade weil der Gesetzgeber diese Ausgestaltung nicht gewählt hat, bleibt Raum für Pauschalen, die unter realen Kosten liegen.
Das Gericht setzt zugleich eine Grenze nach unten. Eine rein symbolische Kostenerstattung wäre wohl zu beanstanden. Aber bei den hier gewährten Pauschalen sei davon keine Rede. Damit wird nicht gesagt, dass alles fair ist, sondern dass die Schwelle zur Rechtswidrigkeit nicht erreicht ist. Und das Gericht ergänzt einen weiteren Systemgedanken: Wenn Krankenkassen insgesamt bis zu eine Milliarde Euro aus Beitragsmitteln für die TI aufbringen mussten, erscheine eine finanzielle Beteiligung der Leistungserbringer bei der Einführung zumutbar. Selbst wenn damit Eingriffe in die Berufsausübung verbunden sind, seien sie verfassungsgemäß, weil sie im Interesse des Gemeinwohls, der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung, liegen.
Für den Versorgungsalltag ist diese Linie eine Verschiebung der Erwartung. Digitalisierung wird damit nicht als staatlich voll refinanzierte Infrastruktur verstanden, sondern als Pflichtsystem, bei dem Kostenrisiken nicht vollständig kollektiviert werden. Marktpreise, Anbieterabhängigkeit und technische Modernisierung bleiben reale Faktoren, die im Betrieb wirtschaftlich verarbeitet werden müssen. Das ist eine nüchterne Botschaft, aber sie erklärt, warum Debatten über TI nicht abreißen: Sie sind nicht nur Technikdebatten, sondern Verteilungsdebatten.
Auf der zweiten Ebene ist das Urteil auch ein Signal an alle Bereiche, die ähnlich pauschaliert finanziert werden, einschließlich der Apotheken, die für Karten, Ausweise, Updates und Schnittstellen eigene Kostenpfade haben. Wenn Pauschalen nicht automatisch Vollkostendeckung bedeuten, verschiebt sich der Druck in Richtung Effizienz, aber auch in Richtung Frustration, weil Leistungserbringer in einem Pflichtmarkt nur begrenzt ausweichen können. Der Wechsel eines Dienstleisters ist kein einfacher Marktakt, sondern oft ein Projekt, das Zeit, Schulung und Störungsrisiko kostet. Wer das im Alltag erlebt, spürt, dass „Pauschale“ nicht nur ein Betrag ist, sondern eine Entscheidung darüber, wer die Differenz trägt.
Metformin gehört zu den Arzneistoffen, die in der Versorgung so selbstverständlich wirken, dass man ihre Kanten im Alltag leicht unterschätzt. In der Typ-zwei-Diabetes-Therapie ist es der solide Ausgangspunkt, besonders bei übergewichtigen Patientinnen und Patienten, wenn Lebensstilmaßnahmen allein nicht ausreichen. Gerade weil es breit eingesetzt wird, wird jede Konstellation wichtig, in der aus Routine ein Risiko werden kann.
Pharmakologisch ist Metformin kein „Zuckerdrücker“ im simplen Sinn, sondern ein Wirkstoff, der die Glukosebildung in der Leber bremst, die Aufnahme von Glukose im Darm verzögert und zugleich die Aufnahme von Blutglukose in Muskelzellen fördert. Damit verbessert es Insulinresistenz, ohne die Insulinausschüttung als zentralen Hebel zu nutzen. Für viele Betroffene ist das ein Vorteil, weil Gewicht und Stoffwechsel insgesamt profitieren können, statt nur einzelne Werte kurzfristig zu verschieben.
Im Alltag gehört zu dieser Stabilität aber eine klare Einnahmelogik. Metformin sollte unzerkaut während oder nach einer Mahlzeit eingenommen werden, weil das die Verträglichkeit stützt und Nebenwirkungen reduziert. Wer Metformin „zwischenrein“ nimmt, erhöht nicht zwingend dramatisch das Risiko, aber er erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Magen-Darm-Beschwerden auftreten und die Therapie dann nicht an medizinischer Notwendigkeit, sondern an Praktikabilität scheitert. Genau diese praktische Schieflage ist häufig der Anfang weiterer Fehlerketten.
Die größte rote Linie bleibt der Alkohol. Die Warnung ist nicht moralisch, sie ist biochemisch. Alkohol kann unter Metformin eine Unterzuckerung begünstigen, vor allem wenn Essen fehlt oder der Stoffwechsel ohnehin instabil ist. Gleichzeitig rückt ein seltenes, aber gefährliches Risiko in den Vordergrund: die Übersäuerung des Blutes durch Milchsäure, die Laktatazidose. Sie ist als sehr seltene Nebenwirkung bekannt, wirkt aber deshalb nicht harmlos, weil ihre Konsequenzen schnell schwer werden können, wenn sie spät erkannt wird.
Die Risikolage wird besonders scharf, wenn mehrere Faktoren zusammenkommen, die in echten Lebenssituationen gar nicht selten sind: akute Alkoholvergiftung, Fasten oder deutlich reduzierte Nahrungsaufnahme, Mangelernährung, eingeschränkte Leberfunktion. In solchen Lagen kann der Körper die metabolischen Ausgleichsprozesse schlechter abfedern, und das Medikament wird Teil eines Gesamtbildes, in dem nicht mehr einzelne Regeln zählen, sondern die Summe der Belastungen.
Hinzu kommt, dass Metformin bei einer akuten Verschlechterung der Nierenfunktion problematisch wird, weil die Ausscheidung und die Stoffwechsellage sich verändern. Das ist der Punkt, an dem Beratung nicht als „Hinweis“ funktioniert, sondern als Sicherheitsmechanismus: Wer krank ist, weniger trinkt, Durchfall hat oder dehydriert, rutscht in einen Zustand, in dem „wie immer“ plötzlich nicht mehr passt. Auch schwere, instabile Herzinsuffizienz gehört in diese Sicherheitslogik, weil hier Kontraindikationen nicht theoretisch sind.
Spannend ist, wie stark sich Missverständnisse über scheinbar harmlose Ausnahmen halten. Gelegentlicher Alkohol in kleinen Mengen wird in manchen Konstellationen als unkritisch beschrieben, wenn er mit kohlenhydratreicher Mahlzeit kombiniert wird. Das klingt nach Entwarnung, wird aber im Alltag oft als Freibrief gelesen. Die eigentliche Frage bleibt: In welcher Lage befindet sich die Person gerade, welche Begleiterkrankungen liegen vor, welche Symptome treten auf, und wie verlässlich sind Essen, Trinken und Nierenfunktion in den letzten Tagen gewesen.
Für Apotheken ist das Thema deshalb ein typischer Moment, in dem Beratung nicht als Zusatzleistung erscheint, sondern als Schutz vor der falschen Vereinfachung. Metformin wirkt, weil es in ein stabiles Alltagsmuster eingebettet ist. Alkohol wirkt dagegen wie ein Störsignal, das genau dieses Muster durcheinanderbringt, manchmal leise, manchmal plötzlich. Und weil viele Warnsignale nicht laut sind, sondern erst im Nachhinein als „hätte man wissen können“ erscheinen, bleibt die entscheidende Arbeit oft die unscheinbarste: herauszufinden, in welcher Lebenslage die Therapie gerade wirklich stattfindet.
Viele Menschen nutzen Chatbots inzwischen wie eine schnelle Seitentür ins Gesundheitssystem. Nicht weil sie ärztliche Versorgung ersetzen wollen, sondern weil sie Orientierung suchen, bevor sie entscheiden, ob sie warten, fahren, anrufen oder beruhigt schlafen können. Genau an dieser Schwelle passiert der entscheidende Fehler: Nicht der Bot muss „schlecht“ sein, sondern die Kommunikation wird dünn, weil die Anfrage zu wenig trägt.
Eine Studie in einem medizinischen Fachjournal hat diesen Mechanismus systematisch sichtbar gemacht. Rund tausend Freiwillige in Großbritannien sollten zu fiktiven Fallbeispielen Verdachtsdiagnosen und Handlungsschritte erarbeiten, entweder mit gängigen Sprachmodellen oder über klassische Internetsuche. Am Ende lag ausgerechnet die Kontrollgruppe ohne KI-Unterstützung häufiger richtig, und alle Gruppen neigten dazu, die Dringlichkeit zu niedrig einzuschätzen. Das ist unangenehm, weil es das Grundversprechen „schnelle digitale Hilfe“ trifft, aber es ist auch logisch, wenn man versteht, was in der Anfrage fehlt.
Denn die Chatverläufe zeigen eine zweite, fast paradox wirkende Beobachtung: Die Modelle konnten durchaus korrekte Verdachtsdiagnosen liefern, nur griffen die Teilnehmenden diese Hinweise oft nicht als Entscheidungsgrundlage auf. Die Antwort stand im Raum, aber sie wurde nicht zu einer Handlung. Das Problem ist damit weniger „KI sagt falsch“, sondern „Mensch nimmt nicht an“, und dazwischen liegt ein Vakuum aus Unsicherheit, Überinterpretation oder dem Wunsch nach Entwarnung.
Sobald die Forschenden den Modellen vollständige Fallbeschreibungen gaben, verbesserten sich Diagnose-Treffer und Empfehlungsgüte deutlich. Das klingt banal, ist aber der Kern der ganzen Debatte. In der Realität liefern Nutzer selten vollständige Fallbilder. Sie lassen Symptome weg, weil sie sie für unwichtig halten, sie nennen keine Medikamente, weil sie sich nicht erinnern, sie erwähnen keine Vorerkrankungen, weil sie nicht als relevant erscheinen, und sie beschreiben Zeitverläufe unscharf, weil Alltagssprache nicht wie Anamnese funktioniert.
Fachleute, die die Ergebnisse eingeordnet haben, sprechen deshalb von Interaktionsproblemen. Nutzer wissen häufig nicht, welche Angaben entscheidend sind, und sie können die Antworten nicht sauber einordnen, weil ihnen medizinisches Grundwissen oder Routine in Risikosignalen fehlt. Ein Chatbot, der nur reagiert, bleibt dann in der Rolle eines Textspiegels. Was helfen würde, wäre ein System, das aktiv fehlende Informationen erfragt, Unsicherheiten klar markiert und sich auf risikoarme Bereiche begrenzt, statt so zu tun, als könne es jede Lage gleich gut abdecken.
Hinzu kommt eine psychologische Schieflage, die im Alltag immer wieder auftritt. Vertrauen in die KI speist sich oft stärker aus dem erhofften Nutzen als aus tatsächlicher Kompetenz. Wer nachts eine Antwort sucht, sucht nicht Statistik, sondern Entlastung. Das führt dazu, dass beruhigende Passagen hängen bleiben und Warnhinweise überlesen werden, selbst wenn sie vorhanden sind. Das Risiko ist nicht die falsche Information allein, sondern die selektive Aufnahme der Information.
Für das Gesundheitssystem bedeutet das eine Verschiebung: Digitale Erstkontakte werden nicht nur häufiger, sie werden zu einem neuen Triage-Raum, in dem Dringlichkeit entschieden wird, ohne dass jemand den Raum kontrolliert. Wenn Dringlichkeit unterschätzt wird, kann das gefährlich sein. Wenn Dringlichkeit überschätzt wird, verstärkt es Belastung in Notaufnahmen und Praxen. Beide Fehlrichtungen entstehen nicht erst am Bot, sondern am Zusammenspiel aus fehlenden Angaben, unklarer Sprache und dem Wunsch nach schnellen, eindeutigen Antworten.
Für Apotheken und Praxen ist das praktisch bereits spürbar. Menschen kommen mit ausgedruckten oder zitierten Chatbot-Sätzen, aber ohne das Gesamtbild, das für eine Einordnung nötig ist. Dann steht nicht mehr die Frage im Raum, ob KI hilfreich ist, sondern wie man den Gesprächsfaden wieder an den Körper zurückbindet: Welche Symptome sind wirklich da, seit wann, welche Medikamente laufen, welche Risiken existieren, was ist neu, was ist typisch, was ist gefährlich. Der Chatbot kann den Einstieg liefern, aber die Arbeit beginnt dort, wo Präzision gebraucht wird.
Es zeigt sich auch, warum „Prompt-Kompetenz“ im Gesundheitskontext nicht wie ein Techniktrend behandelt werden kann. Wer nicht weiß, welche Angaben wichtig sind, kann weder gute Fragen stellen noch gute Antworten bewerten. Gesundheitskompetenz und Kommunikationskompetenz wachsen damit zusammen, und das ist unbequem, weil es nicht durch ein besseres Modell allein gelöst wird. Wenn Systeme künftig in der Versorgung empfohlen werden sollen, müssen sie Notfälle zuverlässig erkennen, klare Grenzen kommunizieren und die richtigen Rückfragen stellen, sonst bleibt der niedrigschwellige Zugang ein schneller Weg in ein Missverständnis.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Acht Nachrichten stehen nebeneinander wie Türen in einem Flur, doch hinter jeder öffnet sich dieselbe Kammer: Wer Geldflüsse, Zugang und Kontrolle trennt, produziert neue Bequemlichkeit für den Markt und neue Schwere für die Versorgung, bis die Realität wieder fragt, wer am Ende wirklich haftet, wer wirklich prüft und wer wirklich trägt.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Politik Finanzlücken mit Debatten über neue Abgaben übertönt, wenn Reformtexte Kontrolle versprechen, ohne den Vollzug zu sichern, und wenn Plattformen den Erstkontakt formen, dann wird Versorgung nicht schlechter, sie wird anders verteilt: weniger sichtbar im Gesetzblatt, mehr spürbar am Tresen, im Wartezimmer und in der Nacht, in der Eltern nur eine verlässliche Entscheidung brauchen.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Heute verdichten sich Reformstreit, Plattformmedizin und TI-Kosten zu einer Frage nach Steuerung und Kontrollfähigkeit in der Versorgung.
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