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Sehr geehrte Ärzte,
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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Dienstag, 3. Februar 2026, um 12:50 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Wenn in einer Stadt die Lichter tagelang flackern oder ganz ausgehen, wirkt die Offizin plötzlich wie ein Labor ohne Strom: Kühlware wird zum Zeitproblem, Kasse und Warenwirtschaft werden zum Prozessbruch, Türen und Beratung bleiben aber als Erwartung offen. Der Reiz der Stromausfall-Debatte liegt in der Statistik, weil sie beruhigen kann, und in der Betriebsrealität, weil sie nicht beruhigt. Im Durchschnitt waren Letztverbraucher in Deutschland im Jahr 2024 nur rund 11,7 Minuten ohne Strom, im Jahr 2008 waren es 16,9 Minuten, doch für eine einzelne Apotheke zählt nicht der Mittelwert, sondern die seltene, lange Unterbrechung, bei der sich alles gleichzeitig verkettet: Temperaturabweichung, Verdachtsware, Entsorgung, Lieferverzug, Dokumentationspflichten, Kundenandrang, Abrechnungslücken und ein Tag, an dem Umsatz ausfällt, aber Kosten weiterlaufen. Genau an dieser Stelle verschiebt sich die Frage von Vorbereitung auf Technik hin zu Vorbereitung auf wirtschaftliche Folgeschäden: Nicht jede Unterbrechung wird zum Großschaden, aber jeder Großschaden wird schnell zum Liquiditätstest.
Versicherungsschutz wirkt in solchen Lagen nie wie ein Rettungsring aus einem Stück, sondern wie ein Bündel aus Bedingungen, Ausschlüssen und Nachweispflichten, das erst dann trägt, wenn es vorher an die Eigenheiten des Apothekenbetriebs angepasst wurde. Die klassische Gewerbepolice deckt zwar häufig Gebäude-, Inhalts- und Haftpflichtrisiken ab, doch der Stromausfall ist ein Grenzfall, weil er sich zwischen eigener Technik, externer Versorgung, Unterbrechungsschäden und Verderb abspielt. Die erste Trennlinie verläuft oft dort, wo der Versicherer zwischen einem Schaden an eigenen Sachen und einem Schaden durch reine Versorgungsunterbrechung unterscheidet. Fällt der Strom aus, ohne dass am eigenen Objekt ein versichertes Ereignis vorliegt, kann die Betriebsunterbrechung außerhalb der Deckung liegen, selbst wenn die wirtschaftliche Wirkung identisch ist. Anders gesagt: Der Betrieb steht, aber der Vertrag fragt, warum er steht. Diese Logik ist kein Detail, sondern der Kern, weil sie bestimmt, ob Kühlwarenverlust und Stillstandskosten als versicherter Folgeschaden anerkannt werden oder als betriebsinternes Risiko gelten.
Dazu kommt die zweite Trennlinie, die in Apotheken besonders relevant ist: Kühlware ist nicht nur verderbliche Ware, sondern Teil einer medizinischen Kette, bei der eine Temperaturabweichung nicht nur monetär, sondern haftungs- und reputationsrelevant ist. In der Praxis entsteht der Schaden selten nur durch Wegwerfen, sondern durch die Unsicherheit, ab wann ein Produkt nicht mehr abgegeben werden darf, und durch die Pflicht, Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Versicherer verlangen in solchen Fällen in der Regel eine Plausibilisierung des Schadens, und Plausibilisierung bedeutet Temperaturverlauf, Lagerbedingungen, Zeitpunkt der Unterbrechung, technische Schutzmaßnahmen, organisatorische Abläufe und die Abgrenzung, welche Bestände tatsächlich betroffen waren. Wer diese Kette nicht abbilden kann, hat den Schaden nicht automatisch verloren, aber die Diskussion wird länger, und Länge ist im Stillstand der teuerste Nebeneffekt, weil Liquidität nicht auf Anerkennung warten kann.
Betriebsunterbrechung ist deshalb die strategische Achse, nicht weil sie jedes Problem löst, sondern weil sie den Übergang von Sachschaden zu Existenzrisiko adressiert. Für Apotheken ist die Stillstandsdimension eigen: Fixkosten laufen, Personal ist da oder fällt aus, Lieferketten hängen an funktionierender IT, und zugleich bleibt die Erwartungshaltung von Patientinnen und Patienten hoch, weil Arzneimittel nicht als aufschiebbares Gut wahrgenommen werden. Ob eine Betriebsunterbrechungsdeckung greift, hängt in der Regel an Auslösern, Wartezeiten, Entschädigungsdauer, Höchstentschädigungen und dem exakten Schadenbild. In vielen Verträgen ist entscheidend, ob der Unterbrechung ein versicherter Sachschaden vorausgeht. Ohne diesen Anker wird aus dem Ausfall ein „reiner Stromausfall“, und genau diese Formulierung kann im Kleingedruckten zur Sollbruchstelle werden. Für Apotheken ist das besonders heikel, weil der „Sachschaden“ manchmal nicht sichtbar ist, obwohl er faktisch vorliegt, etwa wenn empfindliche Geräte durch Spannungsschwankungen beeinträchtigt werden oder wenn Kühlaggregate ausfallen, ohne dass äußerlich ein Schaden erkennbar ist.
Die dritte Achse betrifft die Haftung, und sie wird im Stromausfall oft unterschätzt, weil man zuerst an Ware denkt. Sobald Kühlware betroffen ist, entsteht ein Risiko aus Abgabeentscheidungen, Beratung, Substitutionen und Verzögerungen. Kommt es zu Therapieunterbrechungen oder zu Fehlanwendungen in der Folge von Engpasskommunikation, rücken berufliche Haftpflicht, Produkthaftungsannahmen und organisatorische Sorgfalt in den Blick. Stromausfälle sind kein klassisches Haftpflichtereignis, aber sie schaffen Situationen, in denen Fehler wahrscheinlicher werden, weil Prozesse improvisiert werden. Versicherungsstrategisch wird damit klar, warum branchenspezifische Deckungskonzepte relevant sind: Nicht weil Apotheken exotische Risiken hätten, sondern weil sie eine ungewöhnliche Kombination aus temperaturkritischer Ware, hoch regulierten Prozessen, sensiblen Daten und dauerhafter Erreichbarkeit tragen.
Diese Kombination ist zugleich der Grund, warum eine reine Offline-Deckung in der Praxis zu kurz greift. Wenn Kasse, Warenwirtschaft, Rezeptabrechnung, Kühlmonitoring oder Kommunikation ausfallen, sind die Schäden oft Mischschäden: ein Teil Sach, ein Teil Unterbrechung, ein Teil Daten- und IT-Folgen. Wer Stromausfall isoliert betrachtet, verpasst die Anschlussrisiken, die in modernen Apotheken schneller eskalieren als der eigentliche Blackout. Ein Beispiel ist das Zusammenspiel aus Stromausfall und IT: Systeme fahren unsauber herunter, Datenbestände werden inkonsistent, Wiederanlauf kostet Zeit, und in dieser Zeit entstehen Fehlerketten, die später als Retax, als Abrechnungsprobleme oder als Dokumentationslücken auftauchen. Cyberdeckungen sind dafür nicht automatisch zuständig, aber sie zeigen, wie stark sich Risikoarten überlagern. Online- und Offline-Risiken sind in der Offizin keine getrennten Regale, sondern ein gemeinsamer Betrieb, der bei Unterbrechung an vielen Stellen gleichzeitig nachgibt.
Im Hintergrund läuft die Governance-Frage, die in Versicherungsfällen oft erst sichtbar wird, wenn es knallt: Wer im Betrieb darf welche Entscheidungen treffen, welche Nachweise existieren, wer kommuniziert nach außen, wer dokumentiert intern, und wie werden Schäden so erfasst, dass sie später nicht als bloße Schätzung erscheinen. Diese Governance ist nicht „Organisationskultur“, sondern eine Vorbedingung dafür, dass Versicherung überhaupt als wirtschaftliches Instrument funktioniert. Ein Vertrag kann viel versprechen, aber ohne belegbare Schadenkette wird die Leistung zur Verhandlung, und Verhandlung im Krisenmodus ist das Gegenteil von Stabilisierung.
Branchenspezifisch wird es dort, wo Versicherungsbedingungen mit apothekentypischen Besonderheiten kollidieren. Kühlwaren sind häufig sublimitierte Positionen, Betriebsunterbrechung kann an Auslöseereignisse gebunden sein, und externe Versorgungsunterbrechungen können ausdrücklich ausgeschlossen sein oder nur über Zusatzbausteine laufen. Manche Policen arbeiten mit Selbstbehalten, Wartezeiten oder Entschädigungsgrenzen, die in einer Apotheke nicht nur die Marge treffen, sondern die Fähigkeit, die Versorgung wieder hochzufahren. Ein weiterer Punkt ist die Abgrenzung, ob die Apotheke als „kritische Infrastruktur“ behandelt wird oder als normales Gewerbeobjekt. Juristisch ist das nicht zwingend dasselbe, aber wirtschaftlich ist es entscheidend, weil die Erwartung an Resilienz steigt, während der Standardvertrag häufig auf durchschnittliche Gewerberisiken kalibriert ist.
Das führt zu einer nüchternen Schlussfolgerung: Apotheken brauchen nicht zwingend „mehr“ Versicherung, sie brauchen die richtige Struktur aus Deckungsbausteinen, Entschädigungslogik und Nachweisfähigkeit, die zu ihrem Betrieb passt. Der Stromausfall ist dafür ein Testfall, weil er in wenigen Stunden sichtbar macht, ob ein Vertrag die Kette „Verderb–Unterbrechung–Wiederanlauf–Nachweis–Liquidität“ abbildet oder ob er nur Sachwerte betrachtet und den Rest als Betriebsrisiko liegen lässt. Wer diesen Testfall ernst nimmt, verschiebt Versicherungsfragen weg von abstrakter Vollkasko-Sehnsucht hin zu klaren Systementscheidungen: Welche Schäden dürfen nie existenzbedrohend werden, welche Schäden müssen binnen Tagen liquiditätswirksam kompensiert werden, und welche Schäden bleiben im Eigenrisiko, weil sie organisatorisch am besten beherrschbar sind.
Der zweite Durchlauf über das Thema zeigt, wie schnell die Stromausfallfrage zur Versorgungsfrage wird. Wenn eine Apotheke im Stillstand steht, wird nicht nur Umsatz verloren, sondern Vertrauen, und Vertrauen ist im Gesundheitsmarkt eine stille Währung. Gleichzeitig ist die Erwartung, dass Apotheken „einfach funktionieren“, in Krisen besonders hoch, weil Patientinnen und Patienten nicht unterscheiden, ob der Auslöser ein Netzbetreiber, ein Gerätedefekt oder ein Verwaltungsprozess ist. Die wirtschaftliche Absicherung ist deshalb kein Zusatz, sondern ein Bestandteil der Versorgungssicherheit, weil sie bestimmt, ob ein Betrieb nach einem Ereignis wieder handlungsfähig wird oder in eine Kaskade aus Liquiditätsdruck, Personalabgang und Leistungsabbau rutscht.
Genau hier liegt auch das ernsthafte Gegenargument, das in der Branche oft mitschwingt: Versicherung kann ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, wenn sie als Ersatz für betriebliche Resilienz verstanden wird. Ein Vertrag ersetzt keine Ersatzprozesse, keine klare Entscheidungskette und keine technische Mindestrobustheit. Umgekehrt gilt aber genauso: Resilienz ersetzt keine Versicherung, wenn der Schaden die wirtschaftliche Tragfähigkeit übersteigt. Der sinnvolle Kern liegt dazwischen, und Stromausfälle sind ein klarer Anlass, diesen Zwischenraum zu definieren, ohne Alarmismus, aber mit einem Blick, der die Folgekosten nicht kleinrechnet.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Wenn der Strom weg ist, zählt nicht der Durchschnitt, sondern die Kette aus Kühlware, Stillstand und Nachweis, und genau an dieser Kette entscheidet sich, ob Versicherung Stabilität schafft oder nur Papier.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Versorgung als Dauerverfügbarkeit gedacht ist, muss Absicherung als Systemlogik gedacht sein: Bedingungen, Sublimits und Unterbrechungsregeln dürfen nicht neben dem Betrieb stehen, sondern müssen seine Realität abbilden, bevor der Ausnahmezustand sie prüft.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Der rote Faden bleibt, ob Finanzierung, Regeln und Sicherheit als eine Kette behandelt werden oder als getrennte Baustellen.
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