• 18.11.2025 – Altlasten in Apothekengesetz und Bundesverwaltungsgerichtspraxis, Versandhandel im Graubereich der Regulierung, Apotheken im Verantwortungsdefizit

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Altlasten in Apothekengesetz und Bundesverwaltungsgerichtspraxis, Versandhandel im Graubereich der Regulierung, Apotheken im Verantwortungsdefizit

 

Ein beachteter Passus im Apothekengesetz begrenzt den Versandhandel auf Nebenleistungen der Vor-Ort-Apotheke, doch politisches Zögern hat daraus ein dauerhaftes Risiko gemacht.

Stand: Dienstag, 18. November 2025, um 17:05 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Der Streit um den Versandhandel begleitet die Apothekenlandschaft seit mehr als zwanzig Jahren und wirkt heute wie eine Altlast, die nie konsequent aufgelöst wurde. Während das Apothekengesetz die Betriebsform klar als Präsenzbetrieb mit persönlicher, wohnortnaher Versorgung beschreibt und den Versand im Kern nur als ergänzende Option aus der Apotheke heraus anlegt, hat sich faktisch ein eigener Versandmarkt etabliert, der mit der ursprünglichen Schutzlogik nur schwer in Einklang zu bringen ist. Dass ausgerechnet die Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit an entscheidender Stelle darauf verzichtet hat, diese Spannung auszuloten, hat der Politik ein bequemes Schweigen ermöglicht, aber den Vor-Ort-Apotheken eine andauernde Unsicherheit hinterlassen. Die Branche lebt seit Jahren mit einem Nebeneinander aus gesetzlichem Annexcharakter und praktisch grenzenlos wirkender Versandrealität, in der große Versender und Plattformen Strukturen aufgebaut haben, die kaum noch an den klassischen Apothekenbetrieb erinnern. Für Apothekenleitungen ist diese Gemengelage mehr als nur ein abstraktes Rechtsproblem: Sie beeinflusst Investitionsentscheidungen, Standortstrategien, die Kalkulation von Fixkosten und die Frage, wie viel Zukunft in einem Geschäftsmodell steckt, dessen regulatorische Basis jederzeit neu definiert werden könnte.

 

Der Ausgangspunkt liegt im Apothekengesetz, das in seinen Kernbestimmungen klar von einer öffentlichen Apotheke als Betriebsstätte ausgeht, in der Arzneimittel vorrätig gehalten, geprüft, abgegeben und die Bevölkerung an ihrem Wohnort versorgt wird. Der Versand ist dort nicht als eigenständige Branche, sondern als zusätzliche Betriebsform aus der bestehenden Apotheke heraus angelegt und damit bewusst an die Präsenzstruktur gekoppelt. Dahinter steht eine Schutzlogik, die Verantwortung, Erreichbarkeit und Haftung untrennbar mit dem konkreten Betrieb verbindet und die Risiken einer rein anonymen Versorgung begrenzen soll. In dem Moment, in dem der Versandhandel jedoch faktisch zu einem eigenen Geschäftsmodell wird, das sich räumlich, organisatorisch und kulturell von der klassischen Apotheke löst, verschiebt sich diese Balance. Aus einer ursprünglich ergänzenden Option entsteht ein Marktsegment mit eigenem Corporate Design, eigenen Marketingstrategien und einer Distanz zum Versorgungsalltag, die im Gesetz selbst so nie angelegt war. Die Diskrepanz zwischen Wortlaut und Wirklichkeit wächst damit von Jahr zu Jahr weiter.

Hinzu kommt die Rolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die an entscheidenden Stellen darauf verzichtet hat, die Widersprüche zwischen Apothekengesetz und Versandrealität vollständig auszuleuchten. Als die Frage im Kontext der europarechtlichen Öffnung und der Zulassung grenzüberschreitender Versender aufkam, wäre die Gelegenheit günstig gewesen, den Annexcharakter des Versands, die Anforderungen an die Betriebsform und die Schutzfunktion des Gesetzes klar zu präzisieren. Stattdessen blieb vieles unausgesprochen, indem Verfahren im Ergebnis an formalen Hürden oder an eng gefassten Fragestellungen endeten und die breite Strukturfrage nicht gestellt wurde. Das hat den Weg dafür bereitet, dass die Norm zum Versand aus der Apotheke heraus zwar fortbesteht, in der Praxis aber nur noch selektiv beachtet wird. Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass sie sich auf eine Gesetzeslage stützen, die in der Anwendung zunehmend ausfranst und deren Tragfähigkeit für künftige Entscheidungen schwer kalkulierbar wird.

Parallel dazu hat sich der Markt in eine andere Richtung entwickelt, als es der ursprünglichen Konzeption entsprach. Große Versandapotheken, teils mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, konnten Geschäftsmodelle aufbauen, die mit Boni, Dauerrabatten, Plattformlogiken und aggressivem Marketing arbeiten und sich dabei auf eine europarechtlich gestützte Zulassung berufen. Für die Vor-Ort-Apotheken entstand damit nicht nur ein Preis- und Servicewettbewerb, sondern ein Systemwettbewerb, der ihre gesetzlich begründete Rolle als erste Anlaufstelle der Arzneimittelversorgung in Frage stellt. Die wirtschaftlichen Folgen sind in vielen Regionen sichtbar: sinkende Margen, wachsende Fixkostenbelastung, zunehmender Druck auf Inhaberinnen und Inhaber, über zusätzliche Dienstleistungen und Eigeninvestitionen das wegfallende Ertragspotenzial auszugleichen. Wenn zugleich die Altlast der unklaren Versandregelungen im Raum steht, wächst das Gefühl, auf einem Spielfeld zu agieren, dessen Linien jederzeit neu gezogen werden könnten.

Besonders deutlich wird das Spannungsverhältnis bei der Frage nach den systemischen Pflichten, die an den Betrieb einer Apotheke geknüpft sind. Vor-Ort-Apotheken müssen Notdienste leisten, Rezepturen herstellen, Akutversorgung sicherstellen, Betäubungsmittelbevorratung organisieren und umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen. Der Versandhandel hingegen kann sich auf die planbare, oft chronische Versorgung konzentrieren, in der Lieferzeit und Logistikabläufe kalkulierbarer sind und viele kostenintensive Vorhaltungen entfallen. Das schafft betriebswirtschaftliche Vorteile, die nicht aus höherer Effizienz allein, sondern aus einer asymmetrischen Pflichtenverteilung resultieren. Solange der Annexcharakter des Versands im Gesetz besteht, ohne dass diese Asymmetrie konsequent adressiert wird, bleibt der Eindruck bestehen, dass die Vor-Ort-Apotheken mit einer doppelten Last aus Strukturpflichten und ungleichen Wettbewerbsbedingungen leben müssen. In strukturschwachen Regionen werden diese Effekte besonders sichtbar, weil jede Schließung eine Lücke hinterlässt, die Versandangebote nur teilweise kompensieren können.

Für die Regulierung ist diese Lage heikel, weil jede Richtung mit erheblichen Folgen verbunden ist. Eine konsequente Rückführung des Versands auf das Konzept einer Nebenleistung aus der Apotheke heraus würde bedeuten, gewachsene Marktstrukturen in Frage zu stellen, Investitionen großer Versender zu relativieren und möglicherweise langwierige rechtliche Auseinandersetzungen über Vertrauens- und Bestandsschutz zu führen. Umgekehrt würde eine offene, gesetzliche Anerkennung des Versands als eigenständige, losgelöste Vertriebsform verlangen, das Apothekengesetz in seinen Schutzmechanismen grundlegend zu überarbeiten und neue Antworten auf Fragen der Verantwortung, Erreichbarkeit und Arzneimittelteilung zu finden. In beiden Fällen wären klare politische Entscheidungen erforderlich, die die Schutzfunktion nicht dem kurzfristigen Wettbewerbsdruck opfern. Solange diese Entscheidungen ausbleiben, bleibt der Versandhandel in einem Graubereich, der weder den Apotheken noch den Patienten noch der Aufsicht wirklichen Halt bietet.

Aus Sicht der Apothekenleitungen stellt sich die Altlast des Versandhandels deshalb als strategisches Risiko dar, das über den üblichen Marktzyklus hinausreicht. Wer eine Apotheke übernimmt, modernisiert oder in eine neue Versorgungsstruktur einbettet, muss berücksichtigen, dass wesentliche Rahmenbedingungen nicht nur durch Gesetze, sondern auch durch gerichtliche Zurückhaltung und politische Unentschlossenheit geprägt sind. Szenarien reichen von einer zukünftigen Begrenzung des Versands bis hin zu einer weiteren Ausweitung digitaler Plattformmodelle, bei denen Apotheken nur noch als Erfüllungsgehilfen in komplexen Bestellketten auftreten. Gleichzeitig bleiben Anforderungen an Qualität, Haftung und Dokumentation vollständig beim Betrieb verankert, unabhängig davon, ob der Kontakt mit den Patientinnen und Patienten über den HV oder über eine entfernte digitale Schnittstelle stattfindet. In dieser Konstellation zu investieren, erfordert ein bewusstes Risikomanagement und eine klare betriebswirtschaftliche Strategie.

Gleichzeitig bietet das Thema Versandhandel auch eine Chance, die eigene Rolle neu zu definieren. Apotheken, die ihre Stärken in Beratung, Erreichbarkeit und persönlicher Vertrauensbindung sichtbar machen, können sich klar von rein logistikorientierten Angebotsformen abgrenzen. Botendienste, digitale Terminvereinbarungen, strukturierte Medikationsanalysen und die aktive Einbindung in regionale Versorgungsnetze sind Instrumente, mit denen sich die Vor-Ort-Apotheke als unverzichtbare Schnittstelle im Gesundheitswesen positionieren kann. Entscheidend ist, dass diese Aktivitäten nicht nur als defensive Reaktion auf Versandangebote verstanden werden, sondern als selbstbewusste Positionierung entlang der eigenen Stärken. Zugleich bleibt es legitim, von der Politik einzufordern, dass Gesetzeslage und gelebte Realität nicht dauerhaft auseinanderlaufen, sondern die Schutzfunktion des Apothekengesetzes transparent weiterentwickelt wird. Wo klare Leitplanken gesetzt sind, können Apothekenleitungen ihre Strategien und Investitionen deutlich verlässlicher ausrichten.

Der Konflikt um den Versandhandel zeigt, wie tief Altlasten in der Apothekenregulierung in die Gegenwart hineinwirken. Ein Gesetz, das den Versand eigentlich als Nebenleistung aus der Präsenzapotheke heraus konzipiert hat, steht einer Wirklichkeit gegenüber, in der eigenständige Versandstrukturen und Plattformmodelle längst Marktanteile erobert haben. Dass die höchste Verwaltungsgerichtsbarkeit an einem kritischen Punkt darauf verzichtet hat, diese Spannungen auszuleuchten, hat der Politik Zeit verschafft, aber die Unsicherheit der Vor-Ort-Apotheken verlängert. In einem Umfeld, in dem Filialnetze, Personalressourcen und Honorarsystem ohnehin unter Druck stehen, wirkt ein solcher Graubereich wie ein zusätzlicher Belastungsfaktor. Wer in Apotheken investiert, Standorte sichert und neue Dienstleistungen etabliert, muss strategische Entscheidungen auf eine Grundlage stellen, die rechtlich nicht eindeutig und politisch nur halbherzig adressiert ist. Gerade deshalb berührt die Versandhandelsfrage nicht nur Marktanteile, sondern das Selbstverständnis der Apotheken als Schutz- und Versorgungsinstanz in einem regulierten Gesundheitswesen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die Auseinandersetzung mit dem Versandhandel macht deutlich, wie gefährlich es ist, wenn Normtexte, Gerichtspraxis und Marktentwicklung dauerhaft auseinanderdriften. Ein Apothekengesetz, das den Versandhandel an die Präsenzapotheke bindet, verliert seine Steuerungswirkung, wenn parallele Vertriebsstrukturen faktisch akzeptiert werden, ohne die Schutzfunktion neu zu definieren. Für die Vor-Ort-Apotheken bedeutet das, dass sie in einem Spannungsfeld arbeiten, in dem sie die vollen Pflichten eines Präsenzbetriebs tragen und zugleich mit Wettbewerbern konfrontiert sind, deren Geschäftsmodell auf anderen Prämissen beruht. Politische Zurückhaltung mag kurzfristig Konflikte vermeiden, sie verschiebt aber die Entscheidungslast in den Alltag der Betriebe. Langfristig stellt sich die Frage, ob der Versandhandel als Ergänzung der Apotheken verlässlich eingehegt oder als eigenständige Struktur mit klaren, modernen Schutzmechanismen ausgestaltet werden soll. Solange diese Weichenstellung offen bleibt, bleibt auch der rechtliche und wirtschaftliche Rahmen unscharf, in dem Apotheken Leitungsentscheidungen treffen. Die eigentliche Wirkung dieser Debatte zeigt sich daher nicht in einzelnen Urteilen oder Gesetzentwürfen, sondern in dem langfristigen Vertrauen, das Apothekenleitungen in die Verlässlichkeit des regulatorischen Rahmens setzen können oder eben nicht.

Journalistischer Kurzhinweis: Inhaltliche Auswahl, Gewichtung und Formulierungen folgen festgelegten redaktionellen Kriterien; wirtschaftliche Interessen bleiben von der Berichterstattung getrennt.

 

Tagesthemenüberblick: https://docsecur.de/aktuell

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