• 10.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Pandemie-Ausschluss, Blutabnahme geprüft, Beiträge und Finerenon eingeordnet

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DocSecur® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Pandemie-Ausschluss, Blutabnahme geprüft, Beiträge und Finerenon eingeordnet

 

Rechtsklarheit, Verantwortung, Orientierung und Evidenz bündeln den Tagesrahmen und übersetzen Dynamik in verlässliche Routinen.

Stand: Montag, 10. November 2025, um 17:00 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Der heutige Bericht fasst vier Hebel zusammen, die zugleich entlasten und stärken: Ein Pandemie-Ausschluss liefert nur dann Ruhe, wenn Formulierungen transparent sind und Erwartungen tragen; die Blutabnahme in einer Verkaufsumgebung verlangt ärztliche Verantwortung, dokumentierte Hygiene und klare Verweiswege, damit aus Nähe keine Beliebigkeit wird; die Orientierungsmarke beim Zusatzbeitrag beruhigt, doch entscheidend bleiben kassenspezifische Sätze und ihre Wirkung auf Genehmigungen, Prüfpfade und Beratungssituationen; die Evidenz zu Finerenon gewinnt, wenn Albuminurie-Signale in strukturierte Verläufe überführt werden – mit verständlichen, alltagstauglichen Hinweisen, die Adhärenz sichern. So entsteht ein Tagesrahmen, der Tempo in Qualität, Verantwortung in Sicherheit und Evidenz in greifbaren Nutzen verwandelt.

 

Pandemie-Ausschluss in Reiseversicherungen, BGH-Transparenzmaßstab und AGB-Kontrolle, Konsequenzen für Kundenschutz

Der Bundesgerichtshof hat am 05.11.2025 (Az. IV ZR 109/24) klargestellt, dass eine Klausel „Nicht versichert sind Schäden durch Pandemien“ in einer Jahres-Reiseversicherung wirksam sein kann. Maßgeblich sei der Blick des durchschnittlichen Versicherungsnehmers: Er muss der Formulierung entnehmen können, in welchen Fallgruppen der Versicherer keine Leistung schuldet. Der Senat ordnet die Klausel als klar verständlich ein, wenn sie – wie hier – durch ein Glossar erläutert wird und den Begriff „Pandemie“ als länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit beschreibt. Damit unterscheidet die Bedingung hinreichend zwischen globalen Lagen und örtlich begrenzten Ereignissen, die als Endemien nicht erfasst sind. Zugleich sieht der BGH keinen Verstoß gegen § 307 BGB, weil der Leistungsausschluss das versicherungstechnisch kaum kalkulierbare Großrisiko adressiert und nicht verdeckt in die Hauptleistungspflicht eingreift.

Hinter dem Urteil steht die bekannte Dogmatik der AGB-Kontrolle: Transparenz, Verständlichkeit und das Verbot unangemessener Benachteiligung bilden den Prüfrahmen. Eine Klausel fällt nicht deshalb, weil sie streng ist, sondern wenn sie unklar bleibt oder wesentliche Rechte überraschend beschneidet. Der Verweis auf ein Glossar kann Transparenz erhöhen, wenn es konsistent zur Klausel formuliert ist und keine widersprüchlichen Bedeutungen eröffnet. Dass keine ausdrückliche Bezugnahme auf WHO oder nationale Behörden erfolgt, ist aus Sicht des Gerichts kein Mangel, solange der Begriffsinhalt ohne Spezialwissen fassbar bleibt. Entscheidend ist, dass Versicherte die Tragweite des Ausschlusses vor Vertragsschluss einschätzen können und nicht erst im Schadenfall mit einer überraschenden Lesart konfrontiert werden.

Für die Praxis bedeutet das: Bei globalen Infektionslagen mit schneller, grenzüberschreitender Verbreitung kann der Versicherer den Deckungsschutz in der Reiseversicherung wirksam ausschließen. Betroffen sind typischerweise Reiserücktritt, Reiseabbruch und verbundene Kostenpositionen, soweit sie „durch Pandemien“ verursacht sind oder mit ihnen in adäquatem Zusammenhang stehen. Nicht umfasst sind hingegen lokale Ausbrüche ohne überregionale Dynamik; auch individuelle Krankheitsfälle außerhalb einer pandemischen Lage fallen nicht automatisch unter den Ausschluss. Das Urteil zieht damit eine Linie, die sowohl Kalkulationssicherheit für Versicherer als auch Vorhersehbarkeit für Kunden erhöht. Wer seine Police prüft, kann anhand der Wortlaut-Trias „Pandemie/Endemie/Infektionskrankheit“ die eigene Risikoposition sauberer einordnen.

Das Spannungsfeld zwischen Risikogemeinschaft und Kollektivschäden bleibt gleichwohl sichtbar. Pandemieereignisse bündeln zeitgleich weltweit Ansprüche, was klassische Diversifikation unterläuft und das Kollektiv überfordert. Ein ausdrücklicher Ausschluss verlagert dieses systemische Risiko weg von der Reiseversicherung; politisch oder marktwirtschaftlich können daraus neue Produkte entstehen, etwa Bausteine mit separater Prämie oder Triggern, die nur bei definierten Schwellen greifen. Zugleich zwingt die Entscheidung zu klarer Kommunikation im Vertrieb: Wenn der Ausschluss gilt, muss offen gesagt werden, wofür Kundinnen und Kunden Prämie zahlen – und wofür nicht. Missverständnisse entstehen weniger aus dem Recht als aus verkürzten Versprechen im Verkaufsgespräch oder aus unpräzisen Produktflyern.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt als Konsequenz, dass die Absicherung gegen pandemiebedingte Reisefolgen nicht selbstverständlich Teil der Standardpolice ist. Wer dieses Risiko decken will, benötigt entweder spezielle Erweiterungen oder alternative Lösungen, und sollte bei Buchungslage, Stornofristen und Anbietern auf Flex-Konditionen achten. Vertragsdokumente verdienen besondere Aufmerksamkeit: Steht die Pandemie-Klausel im Ausschlussteil, wie ist sie durch das Glossar konkretisiert, und gibt es Rückausnahmen oder zeitliche Befristungen? Das BGH-Urteil schafft Leitplanken, ersetzt aber nicht die eigene Risikoabwägung vor Vertragsabschluss. Klar ist vor allem eines: Je präziser Begriffe, Verweise und Beispiele in den Bedingungen formuliert sind, desto seltener eskalieren Streitfälle – und desto eher liefert der Vertrag in Ausnahmelagen das, was beide Seiten erwarten.

 

Blutabnahme im Drogeriemarkt unter Prüfbedarf, Apotheken fordern klare Grenzen, Patientensicherheit vor Werbung

Die beworbene Blutabnahme in einer Drogeriefiliale verlagert eine diagnostische Maßnahme aus dem heilberuflichen Kontext in eine Handelsumgebung und löst damit berechtigte Prüffragen aus. Blutentnahme ist ein invasiver Eingriff, der fachliche Qualifikation, dokumentierte Hygiene und eine eindeutige medizinische Verantwortungskette voraussetzt. Entscheidend ist nicht nur, wer die Nadel setzt, sondern auch, wer Indikation, Kontraindikationen und das weitere Vorgehen verantwortet. Ohne eine leitende ärztliche Zuständigkeit und nachvollziehbare Delegationsregeln entstehen Lücken in Haftung und Qualitätssicherung. Werbung, die den Eingriff als unkomplizierten Wohlfühl-Check inszeniert, riskiert Missverständnisse über Nutzen, Risiken und die Grenzen laienverständlich interpretierter Laborwerte.

Rechtlich treffen hier mehrere Ebenen aufeinander, die sorgfältig auseinanderzuhalten sind. Der erlaubnisfreie Handel mit Produkten deckt keine Tätigkeiten ab, die der Ausübung der Heilkunde zuzurechnen sind, auch dann nicht, wenn qualifiziertes Personal punktuell hinzugezogen wird. Delegation ist grundsätzlich möglich, verlangt aber klare ärztliche Leitung, dokumentierte Prozesse und geübte Notfallabläufe, die in Verkaufsflächen regelmäßig nicht institutionell verankert sind. Hinzu kommen Pflichten aus Hygiene-, Medizinprodukte- und Datenschutzrecht, die eine geschlossene Kette von der Probengewinnung bis zur Befundmitteilung verlangen. Wo diese Kette brüchig bleibt, entsteht ein Risiko, das nicht durch gute Absichten oder niedrige Zugangsschwellen kompensiert werden kann.

Aus Sicht der Patientensicherheit zählt die Einbettung des Angebots mehr als sein Schauplatz. Eine Blutentnahme entfaltet erst dann Sinn, wenn sie in eine plausible klinische Fragestellung eingebunden ist und wenn Anschlusswege zur ärztlichen Einordnung gesichert sind. Laborwerte sind Momentaufnahmen, deren Aussagekraft von Vortestwahrscheinlichkeit, Begleitmedikation und Anamnese abhängt, was ohne medizinische Leitung schnell über- oder fehlinterpretiert wird. Auch die Aufklärung über mögliche Komplikationen und das Verhalten nach der Abnahme gehört in geordnete Strukturen mit klaren Verantwortlichkeiten. Wo Nähe zum Alltag gewünscht ist, darf sie nicht mit Beliebigkeit verwechselt werden, denn Sicherheit entsteht aus Routinen, nicht aus Kulisse.

Für Apotheken entsteht daraus ein klarer Ordnungsrahmen mit begründeter Erwartung an Rollen und Grenzen. Präventive Angebote mit niedrigem Zugang sind sinnvoll, wenn sie qualifiziert, dokumentiert und in geregelte Versorgungspfade eingebettet sind. Beratung zu Indikationen, zu möglichen Störfaktoren und zu realistischen nächsten Schritten schafft Orientierung, ohne diagnostische Tätigkeit in eine Verkaufslogik zu verlagern. In diesem Verständnis ergänzen sich wohnortnahe Services und professionelle Verantwortung, statt sich zu überlagern. Wo Rollen sauber definiert sind, sinkt die Wahrscheinlichkeit von Fehlentwicklungen, die am Ende mehr verunsichern als helfen.

Ökonomisch verändert die Verlagerung diagnostischer Tätigkeiten in den Handel Erwartungen und Wettbewerbsbedingungen, ohne dass Qualitätsregeln automatisch mitwandern. Sichtbarkeit erzeugt Nachfrage, doch Nachfrage ersetzt keine Struktur, die Ergebnisse tragfähig macht und Haftung eindeutig zuordnet. Ein Markt, der auf Vertrauen basiert, lebt von nachvollziehbaren Standards, die an jedem Ort gelten, an dem medizinnahe Dienstleistungen angeboten werden. Transparente Leitplanken geben Anbietern Sicherheit und schützen Menschen vor irreführenden Versprechen, die auf Social-Media-Formate oder plakative Claims zugeschnitten sind. Am Ende gewinnt, wer Nähe mit Verantwortung verbindet und niedrige Schwellen in verlässliche Versorgung übersetzt.

 

Adipositasmarkt in neuer Formation, Pfizer kauft Metsera, Wettbewerbsordnung zwischen Novo und Lilly

Pfizer setzt mit der Übernahme von Metsera ein deutliches Signal in einem Markt, der in kurzer Zeit vom Nischensegment zur strategischen Priorität vieler Konzerne geworden ist. Der Deal, der in der Spitze zweistellige Milliardenbeträge in US-Dollar erreichen kann, verschafft Zugang zu einer Pipeline, die auf die nächste Generation adipositaswirksamer Wirkstoffe zielt. Im Zentrum steht die Aussicht auf Präparate mit vergleichbarer Wirksamkeit zu heutigen Leittherapien, aber mit selteneren Applikationen oder einer besseren Verträglichkeit. Für Pfizer ist das mehr als Portfolioabrundung, denn rückläufige Covid-Erlöse verlangen Wachstumsquellen mit struktureller Nachfrage. Der Schritt ordnet zugleich Kräfte, weil ein starker Akteur mit globalem Vertrieb und Entwicklungsbreite in ein Feld tritt, das bislang von wenigen Marken geprägt wurde.

Dass Novo Nordisk im Bieterprozess unterlag, illustriert die regulatorische und strategische Zwickmühle etablierter Platzhirsche. Einerseits hätte eine Akquisition den unmittelbaren Wettbewerbsdruck in Teilen reduziert, andererseits wachsen in konzentrierten Märkten kartellrechtliche Hürden. Novo verwies am Ende auf finanzielle Disziplin und ließ das Gebot unverändert stehen, was Lesarten zwischen Vorsicht und Verhandlungstaktik erlaubt. Für die Marktstruktur ist wichtiger, dass die Pipeline-Zugänge nicht in einem Haus gebündelt werden, sondern in Konkurrenz geraten. Genau diese Konkurrenz kann in den nächsten Jahren Takt, Preislogiken und die Geschwindigkeit klinischer Programme bestimmen.

Im wissenschaftlichen Kern zielen viele Kandidaten auf bekannte Pfade der Gewichtsregulation, oft mit multiplen Zielstrukturen oder optimierten Galeniken. Der Entwicklungsfokus reicht von wöchentlichen zu längeren Intervallen, von Injektionen zu oralen Optionen und von reinem Gewichtsverlust zu breiteren kardiometabolischen Profilen. Entscheidend bleibt, ob neue Substanzen klinisch robuste Effektstärken erreichen, ohne die Nebenwirkungsprofile zu verschärfen. Gelingt eine bessere Verträglichkeit bei stabiler Wirksamkeit, verschiebt sich der Alltag vieler Betroffener spürbar, weil Therapieabbrüche seltener und Akzeptanz höher werden. Scheitern Kandidaten an Sicherheitsfragen, verengen sich die Wahlmöglichkeiten trotz hoher Erwartungen rasch.

Ökonomisch ist der Markt von Spannungen geprägt, die über Forschung hinausreichen. Angebot und Nachfrage laufen nicht immer synchron, wodurch Lieferketten und Verfügbarkeit zum Wettbewerbsfaktor werden. Gleichzeitig drücken Erstattungsregeln, Priorisierungskriterien und medizinische Leitlinien auf die reale Reichweite im Versorgungssystem. In den USA traten zuletzt zusätzliche Dynamiken auf, etwa die Diskussion um von Apotheken hergestellte, kostengünstigere Zubereitungen, die etablierte Marken unter Preisdruck setzen. In Europa prägen Zulassungsgrenzen, Indikationsabsteckungen und nationale Finanzierungslogiken die Geschwindigkeit, mit der neue Optionen ankommen.

Für Patientinnen und Patienten ist die Perspektive ambivalent, aber prinzipiell positiv. Mehr Wettbewerb verspricht Innovationen, breitere Indikationspfade und mittelfristig auch differenziertere Preismodelle. Zugleich wird die Frage, wer welche Therapie zu welchen Bedingungen erhält, stärker von nachweisbaren Zusatznutzen, Adhärenz und Begleiterkrankungen abhängen. Hersteller müssen sich daran messen lassen, ob sie neben Studien auch belastbare Versorgungskonzepte liefern: verlässliche Lieferfähigkeit, nachvollziehbare Sicherheitsdaten und klare Informationen für die tägliche Praxis. Auf dieser Basis entscheidet sich, ob aus großen Ankündigungen routinetaugliche Behandlungen werden, die nicht nur kurzfristige Erfolge bringen, sondern langfristig Gesundheit stabilisieren.

 

Finerenon zeigt Wirkung bei Typ-1-CKD, Albuminurie nimmt deutlich ab, Nutzen-Risiko bleibt zu prüfen

Finerenon, ein nicht-steroidaler Antagonist des Mineralokortikoid-Rezeptors, rückt nach neuen Daten auch bei chronischer Nierenerkrankung infolge von Typ-1-Diabetes in den Fokus. In der randomisierten, doppelblinden Phase-III-Studie FINE-ONE mit 242 Teilnehmenden senkte der Wirkstoff zusätzlich zur Standardtherapie die Albuminurie signifikant gegenüber Placebo. Über sechs Monate verringerte sich das Albumin-Kreatinin-Verhältnis im Urin im Mittel um rund ein Viertel, ein klinisch relevantes Signal für verlangsamte Progression. Zudem erreichten unter Finerenon mehr Patientinnen und Patienten den Schwellenwert einer mindestens dreißigprozentigen UACR-Reduktion, der in Leitlinien als günstiger Prädiktor gilt. Parallel blieb die Gesamtrate schwerwiegender behandlungsbedingter Nebenwirkungen vergleichbar, auch wenn elektrolytbedingte Ereignisse erwartungsgemäß häufiger auftraten.

Die pharmakologische Logik hinter diesem Effekt ist gut begründet. Durch selektive Blockade des Mineralokortikoid-Rezeptors dämpft Finerenon proinflammatorische und profibrotische Signalkaskaden in Niere und Herz-Kreislauf-System. Anders als klassische Steroidantagonisten wurde das Molekül gezielt auf ein balanciertes Gewebeprofil und geringere Endorgandepots optimiert, was bei langfristiger Gabe Vorteile bringen kann. Für Menschen mit Typ-1-Diabetes und CKD ist insbesondere die Möglichkeit bedeutsam, die renale Entzündungslast zu senken, obwohl Glukosekontrolle und Blutdruckmanagement bereits konsequent laufen. Das adressiert eine Lücke, in der trotz ACE-Hemmern oder Sartanen und moderner Insulinführung Residualrisiken verbleiben.

Gleichzeitig müssen die Grenzen der vorliegenden Evidenz klar benannt werden. Die Studiendauer von sechs Monaten erlaubt robuste Aussagen zur Albuminurie, aber noch keine endgültigen Schlüsse zu harten Endpunkten wie eGFR-Abfall, Dialysepflicht oder kardiovaskulären Ereignissen. Der Stichprobenumfang war für ein Phase-III-Design schlank, sodass seltene Ereignisse nur eingeschränkt detektierbar sind. Hyperkaliämie trat unter Finerenon häufiger auf, was die Notwendigkeit eines strukturierten Elektrolyt-Monitorings unterstreicht. Bevor Zulassungen erweitert werden, bleibt zu prüfen, wie sich der Zusatznutzen in längeren Verläufen und heterogenen Alltagskohorten bestätigt.

Für die Versorgung deutet sich dennoch ein relevanter Pfad an. Wenn sich die UACR-Reduktion nachhaltig bestätigt und mit einer Verlangsamung des eGFR-Rückgangs einhergeht, könnte Finerenon bei Typ-1-Diabetes zu einem zusätzlichen Baustein neben RAAS-Blockade und strenger kardiometabolischer Führung werden. Klinisch praktikabel ist ein Einsatz dort, wo Albuminurie trotz optimaler Standardtherapie persistiert und das individuelle Risiko hoch ist. Voraussetzung bleibt eine engmaschige Laborkontrolle zu Beginn und nach Dosisanpassungen, insbesondere von Kalium und Nierenparametern. In diesem Rahmen kann ein pharmakologischer Eingriff, der auf Entzündungs- und Fibrosewege zielt, den Verlauf spürbar beeinflussen.

Regulatorisch ist der nächste Schritt absehbar: Die Daten sollen den Behörden zur Bewertung einer Indikationserweiterung vorgelegt werden. Bis zu einer Entscheidung bleibt der Einsatz bei Typ-1-CKD eine Frage klarer rechtlicher Rahmen und individueller Nutzen-Risiko-Abwägung im ärztlichen Setting. Kommt die Erweiterung, wird es auf saubere Patientenselektion, abgestimmte Titration und verlässliche Nachsorge ankommen. Dann könnte aus einem vielversprechenden Signal eine tragfähige Option werden, die nicht nur Laborwerte verbessert, sondern Alltagsrisiken senkt und Zeit bis zu invasiven Verfahren gewinnt. Genau dort entscheidet sich, ob neue Evidenz Versorgung wirklich verändert.

 

Tempo überzeugt erst, wenn es Ordnung erzeugt. Ein klarer Pandemie-Ausschluss in Reiseversicherungen zeigt, wie juristische Linien Planbarkeit schaffen – für Unternehmen wie für Kundinnen und Kunden. Eine Blutabnahme in einer Verkaufsumgebung macht zugleich deutlich, dass Nähe zu Menschen nur dann wirkt, wenn Verantwortung, Hygiene und Verweiswege lückenlos bleiben. Beitragssignale beruhigen, doch sie tragen nur, wenn Entscheidungen transparent sind und Prozesse reibungsarm laufen. Und neue Daten zu Finerenon erinnern daran, dass Evidenz dann Bedeutung gewinnt, wenn sie in alltagstaugliche Pfade übersetzt wird. So entsteht ein Tag, an dem Regeln, Rollen und Routine zusammen Stabilität erzeugen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wo Rechtstexte klar sind, sinkt Streit und steigt Verlässlichkeit. Wo diagnostische Angebote Verantwortung sichtbar machen, wird aus Nähe Sicherheit. Wo Beitragssignale ehrlich eingeordnet sind, verlieren Zahlen ihre Schärfe und Entscheidungen gewinnen Halt. Wo Evidenz präzise geführt wird, entsteht Fortschritt ohne Überforderung. Aus Klarheit wächst Vertrauen; aus Vertrauen entsteht Stabilität im Alltag.

Journalistischer Kurzhinweis: Redaktionell unabhängig und werbefrei; Entscheidungen entstehen getrennt von Vermarktung, geprüft und unbeeinflusst.

 

Tagesthemenüberblick: https://docsecur.de/aktuell

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