• 07.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind BGH-Remit zu Rx-Boni, AOK-Fixum und Lastenteilung, Verbändeanhörung zur Apothekenreform

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DocSecur® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind BGH-Remit zu Rx-Boni, AOK-Fixum und Lastenteilung, Verbändeanhörung zur Apothekenreform

 

Was der BGH-Remit für Preisbindung bedeutet, wie die AOK-Debatte die Vergütung zuspitzt und warum die Anhörung klare Regeln und Zeitpläne erzwingt.

Stand: Freitag, 07. November 2025, um 19:45 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Ein höchstrichterlicher Remit, ein offener Brief und eine außerplanmäßig lange Anhörung verdichten sich zu einem Stresstest für Regeln, Rollen und Respekt im Gesundheitswesen: Der Remit zwingt zur präzisen Bewertung von Werbeaktionen und Kausalverläufen und entscheidet damit, ob Gleichpreis nicht nur normiert, sondern belastbar durchgesetzt wird. Der offene Brief hält der Beitragsseite den Spiegel vor: Prozesslast, Engpass-Management und Dokumentation sind keine abstrakten Kostblöcke, sondern tägliche Sicherheitsarbeit, die ohne tragfähiges Grundhonorar erodiert. Die Anhörung demonstriert, dass Fixum, Delegation und Schnittstellen ohne harte Fristen, einheitliche Prüfmaßstäbe und transparente Datenflüsse zu Reibungsverlusten und Retax-Risiken führen. Tragfähig wird der Dreiklang nur mit einem Regelwerk, das Einsparziele an messbare Outcome-Verbesserungen knüpft, Retaxationen bei reinen Formfehlern klar begrenzt und Delegation als streng gerahmte Zusammenarbeit versteht. So entsteht ein Kurs, der Sicherheit, Planbarkeit und Akzeptanz zugleich stärkt.

 

Rx-Boni und Apothekenwettbewerb, BGH-Remit in Schadensersatzfragen, Reformanker für Preisbindung

Der Rechtsstreit um Rx-Boni zeigt, wie juristische Weichenstellungen Wettbewerbsbedingungen für Apotheken langfristig prägen. Nachdem der EuGH die nationale Preisbindung für ausländische Versender ausgehebelt hatte, nutzten einzelne Anbieter Werbeaktionen, die den Gleichpreis im GKV-System faktisch unterliefen. Die Apothekerkammer Nordrhein setzte dem mit Verfügungen Grenzen, woraufhin ein Versender Schadenersatz in Millionenhöhe reklamierte. Das OLG Düsseldorf hatte dem weitgehend stattgegeben, bevor der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufhob und zur erneuten Prüfung zurückverwies. In der Sache stehen nun Reichweite, Zulässigkeit und Kausalität der Werbeaktionen erneut auf dem Prüfstand, während drei von fünf Streitpunkten bereits rechtskräftig erledigt sind.

Für Vor-Ort-Apotheken ist die Linie klar: Ein einheitlicher Preis schützt Beratung, Lagerhaltung und Notdienst als Gemeinwohlleistungen vor einer reinen Rabattrallye. Wo Boni selektiv gewährt werden, verschieben sich Nachfrage und Warenströme, ohne dass die flächendeckende Versorgung refinanziert wird. Das führt in strukturschwachen Regionen schneller zu Ausdünnung, weil Fixkosten nicht beliebig variabel sind. Die Diskussion über Schadenersatz blendet häufig aus, dass Werbeaktionen in einem Regelrahmen stattfanden, der zugleich sozialrechtliche Bindungen und europarechtliche Öffnungen kennt. Gerade deshalb braucht es klare Kanten: Welche Werbung ist zulässig, welche Folgen haben Verstöße, und wie wird Gleichpreis unter realen Marktbedingungen gesichert.

Der BGH-Remit zwingt die Instanz nun zu präziserer Begründung: Worin lag die Rechtswidrigkeit einzelner Aktionen, und wie belastbar ist die Kausalitätskette zum geltend gemachten Schaden. Diese Klärung ist mehr als juristische Feinarbeit, weil sie künftige Kampagnen kalibriert und Compliance-Leitplanken setzt. Für Apotheken zählt, dass formale Fehler nicht zu Nullretaxationen oder regressähnlichen Effekten führen, wenn die Versorgung sachlich korrekt war. Gleichzeitig darf ein Wettbewerbervorteil nicht über systemwidrige Boni verfestigt werden, die selektiv steuerbare Kundensegmente binden. Die Instanz wird hier Balance zeigen müssen: Rechtssicherheit schaffen, ohne Schlupflöcher zu normalisieren.

Politisch verlagert sich der Fokus auf die angekündigte Apothekenreform, die die „effektive Durchsetzung“ der Preisbindung ausdrücklich adressieren soll. Dazu gehört ein Instrumentenkasten, der europarechtliche Grenzen respektiert und dennoch Gleichpreiswirkungen herstellt: klare Werberegeln, sanktionsfähige Verbote umgehender Kompensationen, sowie eine Abgrenzung zwischen Serviceleistung und faktischem Preisnachlass. Technisch ließen sich Prüfpfade in Abrechnungsdaten verankern, um auffällige Muster früh zu erkennen, etwa ungewöhnliche Korrelationen zwischen Bestellkanal, Packungszahl und Gutschriften. Ergänzend braucht es transparente Meldewege und einheitliche Prüfmaßstäbe der Kassen, damit Verfahren vorhersehbar sind und Rechtsschutz nicht zum Zufall wird.

Am Ende geht es um die Tragfähigkeit des Versorgungsmodells, das Beratungspflichten, Qualität und Erreichbarkeit finanziert. Ein Preisrahmen ohne wirksame Durchsetzung lädt zu Arbitrage ein und bestraft diejenigen, die Standards vorhalten. Ein repressiver Rahmen ohne Augenmaß gefährdet Innovationen und digitale Bequemlichkeit, die Kundinnen und Kunden erwarten. Der Ausweg liegt in präzisen Definitionen, datenbasiertem Monitoring und verhältnismäßigen Sanktionen, die unerlaubte Boni wirksam unterbinden und zulässige Serviceelemente erkennbar lassen. So entsteht ein Wettbewerb, der auf Leistung, Qualität und Erreichbarkeit basiert – und Apotheken die Stabilität gibt, die sie für Versorgung, Beratung und Notdienste benötigen.

 

AOK-Sparappell an Apotheken, Fixum-Debatte und Lastenteilung, offener Brief als Wecksignal

Die jüngste Zuspitzung zwischen Kassen und Apotheken entzündet sich an einer vertrauten, aber keineswegs gelösten Stellschraube: der Vergütungsbasis für Leistungen, die täglich und flächendeckend erbracht werden. Während die AOK die ausgebliebene Fixum-Erhöhung begrüßt und weitergehende Einsparungen ins Spiel bringt, argumentieren Apothekenteams mit einer Leistungsbilanz, die längst über Rabattlogiken hinausgeht. Der offene Brief von Jarkko Seidel an den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbands richtet den Scheinwerfer darauf, dass Lasten im System zwar buchhalterisch verteilt werden, operativ jedoch auf wenigen Schultern liegen. In der Fläche bedeutet das längere Öffnungszeiten, Vorhaltung kritischer Kühlware, Notdienste und Engpass-Management, das in keinem simplen Prozentziel sauber abbildbar ist. Der Konflikt wird dadurch verschärft, dass politische Signale zur Reform gleichzeitig Sparaufträge kommunizieren, ohne die reale Prozesslast in den Versorgungspunkten mitzujustieren.

Ökonomisch ist der Streit nur vor dem Hintergrund multipler Kostentreiber zu verstehen, die seit Jahren kumulieren. Beschaffung wird durch volatile Wirkstoffpreise, Transportkosten und qualitätsgetriebene Prüfanforderungen teurer, während Retax- und Formfehlerrisiken als schleichende Unsicherheitsprämie wirken. Parallel verschiebt das Engpassgeschehen Zeitbudgets von der Routine in aufwendige Substitutions- und Rückspracheprozesse, die Beratung, Dokumentation und Eskalationswege binden. Die vermeintlich neutrale Forderung nach weiteren Einsparungen trifft damit nicht eine abstrakte Marge, sondern die Fähigkeit, Erreichbarkeit und Qualitätsstandards zu stabilisieren. Wer den Fixpunkt der Vergütung absenkt, setzt Anreize, die gerade in ländlichen Räumen mit geringer Frequenz die Angebotsseite ausdünnen. Das Ergebnis sind längere Wege, verzögerte Therapiebeginne und eine Verlagerung von Kosten in andere Sektoren, die im Budget der Kassen erst zeitversetzt sichtbar werden.

In der politischen Kommunikation wird häufig übersehen, dass das Fixum kein Bonus ist, sondern die Basiskompensation für die Summe aus Prüfung, Plausibilisierung, Beratung, Dokumentation und Verantwortungsübernahme. Jede Abgabe ist ein sicherheitskritischer Vorgang, dessen Qualität nicht durch Stückzahl, sondern durch Prozessgüte definiert ist. Wenn eine Kasse Einsparungen fordert, ohne präzise zu benennen, welche Prozessschritte wie effizienter werden sollen, entsteht ein Zielkonflikt zwischen Schein- und Realökonomie. Eine faire Lastenverteilung beginnt deshalb mit Transparenz über jene Arbeit, die heute unsichtbar mitläuft: Interaktionschecks, Lieferalternativen unter Rabattvorgaben, Risikoaufklärung und das Auffangen ärztlicher Rückfragen bei Engpässen. Dort, wo diese Arbeit milliardenfach reibungslos funktioniert, ist sie in der Statistik gerade deshalb unsichtbar, weil Fehler vermieden wurden und keine Folgekosten entstanden sind.

Der offene Brief fungiert in diesem Spannungsfeld als Katalysator für eine ernsthafte Diskussion über Gegenleistungen der Beitragsseite. Wenn die AOK zusätzlichen Beitrag von Leistungserbringern verlangt, liegt es nahe, spiegelbildlich Effizienzgewinne in eigenen Prozessen zu adressieren. Das betrifft die Vereinheitlichung von Prüfmaßstäben, die Reduktion formaler Retaxationen bei sachlich korrekter Versorgung und die Beschleunigung von Klärungswegen, die heute Zeit und Liquidität binden. Ebenso auf der Agenda steht die Standardisierung digitaler Schnittstellen, damit Absetzungen nicht aus Medienbrüchen entstehen und Rückfragen nicht mehrfach laufen. Das Ziel ist keine Verschiebung des Problems, sondern eine Symmetrie, in der jede eingesparte Einheit an Bürokratie die gleiche Wertigkeit hat wie eine eingesparte Einheit an Einkaufsrabatt, weil beide die reale Versorgungsleistung erhöhen.

Für die Reformdebatte bedeutet das, Vergütung und Qualität nicht gegeneinander zu stellen, sondern in ein belastbares Regelwerk zu überführen. Wo klare, sektorübergreifende Kennzahlen für Prozesszeiten, Fehlerquoten und Eskalationsdauer gelten, lassen sich Einsparziele so gestalten, dass sie Outcome statt Input minimieren. Ein modernisiertes Fixum mit automatischem Indexmechanismus, flankiert von nachweisbasierten Qualitätsboni und harten Retax-Schranken bei reinen Formmängeln, würde Planungssicherheit schaffen und zugleich Anreize setzen, die wirklich zählen. Auf dieser Basis ließe sich auch der Dialog mit den Kassen konstruktiv führen, weil Einsparungen dann aus dokumentierter Effizienz kommen und nicht aus dem Ausdünnen von Vorhalteleistungen. Erst wenn Lasten klar beziffert, Pflichten symmetrisch verteilt und Datenflüsse revisionsfest sind, entsteht das, was eine Beitragsgemeinschaft legitimerweise erwartet: eine faire, transparente und stabile Versorgung, die nicht auf dem Rücken derjenigen bilanziert wird, die sie täglich sichern.

 

Verbändeanhörung zur Apothekenreform, Streitpunkte Fixum und pDL, Zeitplan und Governance

Die auf zwei Stunden angesetzte Verbändeanhörung zur Apothekenreform dauerte rund fünf Stunden und machte den Druck sichtbar, strittige Punkte nicht länger abstrakt zu verhandeln. Im Mittelpunkt standen das Fixum als Sockel der Alltagsleistungen, die Delegations- und Aufgabenfragen rund um pharmazeutische Dienstleistungen sowie die Schnittstellen zu ärztlicher Versorgung und Krankenkassen. Die Länge der Sitzung deutet auf divergierende Wirklichkeitsbilder: Während Beitragszahler- und Kostenträgerseite auf Sparziele verweist, schildern Vor-Ort-Teams Prozesslasten durch Engpässe, Retaxrisiken und Dokumentationspflichten. Politische Signale laufen Gefahr, als Sparauflagen gelesen zu werden, wenn sie nicht parallel einen belastbaren Qualitäts- und Finanzrahmen definieren. Der Konsenspunkt bleibt, dass Versorgungssicherheit nur mit verlässlicher Grundvergütung, klaren Rollen und messbaren Zielzeiten entsteht.

Beim Fixum prallten Systemlogiken aufeinander: Für Apotheken bildet es die Basiskompensation für Prüfung, Plausibilisierung, Beratung und Dokumentation; für Kassen erscheint es als statischer Kostenblock, der Effizienzfortschritte überdeckt. Ohne Indexmechanismus verlieren Sockelbeträge in Hochinflations- und Engpassphasen spürbar an Tragfähigkeit, was Öffnungszeiten, Lagerreichweiten und Notdienste indirekt trifft. Eine Anhebung allein löst den Zielkonflikt jedoch nicht, wenn Retax- und Formfehlerregime unverändert bleiben und Liquidität binden. Eine Reformvariante, die Fixum-Indexierung mit harten Schranken gegen reine Formfehlerabsetzungen kombiniert, würde Planbarkeit herstellen und zugleich Fehlanreize begrenzen. Ergänzend braucht es standardisierte Prüfmaßstäbe, damit gleiche Sachverhalte nicht je Kasse zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Die Debatte um pDL und Delegation drehte sich um Qualifikation, Indikationskorridore und Notfallpfade. Ärztliche Vertretungen mahnten Patientensicherheit und klare Rücküberweisungslogik an; Apotheken pochten auf definierte, evidenznahe Messpfade mit dokumentierten Grenzwerten und digitalen Nachweisen. Ein tragfähiges Modell verlangt verpflichtende Schulungen mit Rezertifizierung, TI-integrierte Dokumentation inklusive Chargen- und Temperaturprotokollen und jederzeit erreichbare Eskalationsketten. So gerahmt können selektiv übertragene Aufgaben Engpässe abfedern, ohne Doppelstrukturen zu erzeugen. Unpräzise Delegationsnormen hingegen erhöhen Reibung, weil Haftung, Vergütung und Datenflüsse auseinanderlaufen.

An Klinikschnittstellen wurden „Zweitbetriebe“ als Beschleuniger diskutiert, zugleich aber strenge Anforderungen an Sortiment, Personal, Kühlketten und Abrechnungssicherheit eingefordert. Ohne eindeutige Verantwortlichkeiten und Auditzyklen droht ein Sicherheits- und Compliance-Defizit, das vermeintliche Effizienzgewinne überkompensiert. Technikseitig wurden durchgängige eRezept-, AMTS- und Medikationsplan-Pfade gefordert, um Substitutions- und Dokumentationslast sauber zu tragen. Engpassmanagement braucht zudem belastbare Freigabezeiten, transparente Austauschregeln und sanktionsfähige Leitplanken, damit ökonomischer Druck nicht in die Grauzone der Improvisation ausweicht. Die Anhörung zeigte, dass Schnittstellenqualität nur so gut ist wie ihre Daten- und Verantwortlichkeitsarchitektur.

Querschnittlich rückten Governance und Zeitplan in den Fokus: Ohne datierte Meilensteine für Nutzenbewertung, Preisverhandlung, Genehmigungen und IT-Integration bleibt Reformwirkung unverbindlich. Verlässliche Wochenziele für Behörden- und Ethikentscheidungen, ein quartalsweises Monitoring mit öffentlich nachvollziehbaren Kennzahlen und klar benannte Zuständigkeiten würden den Prozess steuerbar machen. Ein qualitätsorientiertes Bonus-System könnte nachweislich schnelle, fehlerarme Abläufe honorieren, statt reine Kostensenkung zu erzwingen. Die fünf Stunden haben damit vor allem eines offengelegt: Die Reform benötigt eine präzise Choreografie aus Finanzierung, Aufgabenrahmen und Messbarkeit, sonst verfestigt sie den Status quo mit neuen Begriffen.

 

Dialysezugang und Shuntmechanik, Peritonealdialyse im Alltag, Sicherheit und Komplikationsprävention

Bei der Hämodialyse müssen große Blutmengen schnell und wiederholt außerhalb des Körpers bewegt werden, wofür ein belastbarer Gefäßzugang notwendig ist. Der bevorzugte Zugang ist eine operativ angelegte arteriovenöse Fistel, auch Dialyse-Shunt genannt, die eine Arterie direkt mit einer Vene verbindet. Durch den arteriellen Druck weitet sich die Vene, ihre Wand verdickt sich und wird punktionsfähig für hohe Blutflüsse. Dieser Reifeprozess, die sogenannte Maturation, dauert in der Regel mehrere Wochen und entscheidet über die langfristige Qualität der Behandlung. Im klinischen Alltag wird der Shunt regelmäßig auf Strömungsgeräusche und Vibrationen geprüft, um Durchgängigkeit und ausreichenden Fluss sicherzustellen.

Die Funktionsweise des Shunts beruht auf hemodynamischen Prinzipien, die hohe Flüsse bei möglichst geringer Scherbelastung erlauben. Typische Punktionsstellen werden rotierend genutzt, um die Gefäßwand zu schonen und Aneurysmen vorzubeugen. Komplikationen umfassen Stenosen, Thrombosen und in seltenen Fällen Steal-Phänomene mit Minderdurchblutung der Hand. Frühzeichen sind Druckabfall im Kreislauf, schwächeres Geräusch über der Fistel oder Schwellungen entlang der Punktionsstrecke. Regelmäßige klinische Kontrolle und bei Bedarf bildgebende Abklärung helfen, Engstellen rechtzeitig zu erkennen und interventionell zu behandeln.

Nicht immer ist eine Fistel möglich, etwa bei schlechten Venenverhältnissen oder dringlichem Dialysebeginn. In solchen Situationen kommen prothetische Grafts oder zentralvenöse Katheter zum Einsatz, die schneller verfügbar sind, jedoch höhere Infektions- und Thromboseraten aufweisen. Grafts verbinden Arterie und Vene über ein künstliches Schlauchstück und eignen sich für wiederholte Punktionen, erfordern aber strikte Hygiene und engmaschige Überwachung. Zentrale Katheter ermöglichen sofortige Behandlung, sind jedoch nur als Übergangslösung gedacht, bis ein dauerhafter Zugang etabliert ist. Die Wahl des Zugangs richtet sich nach Gefäßstatus, Zeitdruck und individuellen Risiken.

Als Alternative zur extrakorporalen Blutreinigung steht die Peritonealdialyse zur Verfügung, die das Bauchfell als natürliche Membran nutzt. Über einen dauerhaft implantierten Katheter wird Dialyselösung in die Bauchhöhle eingebracht, verweilt dort für definierte Zeiten und wird anschließend gewechselt. Das Verfahren kann manuell mehrmals täglich (CAPD) oder automatisiert über Nacht (APD) durchgeführt werden und bietet damit hohe Alltagsautonomie. Die Effektivität hängt von Membraneigenschaften, Füllvolumina und Wechselrhythmus ab, die ärztlich festgelegt und regelmäßig überprüft werden. Geeignet ist die Methode nicht bei ausgeprägten Verwachsungen oder wiederkehrenden Bauchfellentzündungen.

Sicherheitsrelevant sind bei allen Dialyseformen standardisierte Abläufe, Hygiene und frühzeitige Reaktion auf Warnsignale. Rötungen, Schmerzen, Überwärmung oder Sekretion an Punktions- oder Kathetereintrittsstellen erfordern zeitnahe Abklärung, um Infektionen zu verhindern. Flüssigkeitsbilanz, Blutdruck und Laborwerte werden strukturiert überwacht, um Unter- oder Überdialyse sowie Elektrolytverschiebungen zu vermeiden. Schulung, klare Dokumentation und abgestimmte Notfallpfade verbessern die Selbstsicherheit Betroffener und die Koordination mit dem Behandlungsteam. So bleibt die Dialyse planbar und Komplikationen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit früh erkannt.

 

Der Tag spannt drei Linien, die zusammen eine Bewährungsprobe formen: Ein höchstrichterlicher Remit zwingt die Instanz, Werbeaktionen und Schadenskausalität neu zu begründen und damit die Durchsetzung des Gleichpreises zu schärfen; ein offener Brief konfrontiert Beitragslogik mit Prozessrealität und stellt die Frage nach fairer Lastenteilung jenseits reiner Rabattarithmetik; eine Verbändeanhörung verlängert sich weit über Plan und offenbart, dass Fixum, Delegation und Schnittstellen nur mit harten Fristen, klaren Rollen und verlässlicher Dokumentation tragfähig werden. Entscheidend ist ein Regelwerk, das Preisbindung nicht pro forma, sondern operativ sichert, Einsparziele an messbare Qualitätsgewinne koppelt und Prüfwege so standardisiert, dass Retax- und Haftungsrisiken nicht länger als Unsicherheitsprämie auf der Versorgung lasten.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wirkung entsteht, wenn Preisregeln wirksam sind, weil Werbung und Kompensation eindeutig abgegrenzt und sanktionsfähig sind. Wirkung entsteht, wenn Vergütung Grundarbeit absichert und Effizienzgewinne aus vereinheitlichten Prüfmaßstäben, sauberen Datenflüssen und kurzen Eskalationswegen stammen. Wirkung entsteht, wenn Delegation dort greift, wo Qualifikation, Indikationskorridore und Notfallpfade lückenlos definiert sind – und wo Rücküberweisung nicht Kür, sondern Pflicht ist. Und Wirkung bleibt, wenn Reformpfade datiert sind, Monat für Monat transparent berichtet werden und Kurskorrekturen nicht als Schwäche, sondern als Steuerung verstanden werden.

Journalistischer Kurzhinweis: Erstellung durch eine strikt getrennte Redaktion gemäß Prüfprotokoll; keine Mitwirkung operativer Geschäftsbereiche bei Inhalt oder Sprache.

 

Tagesthemenüberblick: https://docsecur.de/aktuell

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