• 08.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Betriebsrenten-Spielräume, Verblisterungs-Fristen, Zoster-Prävention

    ARZTPRAXIS | Medienspiegel & Presse | Drei Entscheidungen mit Praxiswirkung: Betriebsrenten nur im wirtschaftlichen Rahmen erhöhen, Verblisterungs-Übergang verlängern, Zost ...

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DocSecur® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Betriebsrenten-Spielräume, Verblisterungs-Fristen, Zoster-Prävention

 

Heute geht es um tragfähige Zusagen im Ruhestand, eine angekündigte Verlängerung für sichere Verblisterung und eine frühere Impfung gegen Gürtelrose in definierten Risiken.

Stand: Samstag, 8. November 2025, um 10:02 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Betriebsrenten bewegen auch Inhaberfamilien und Teams: Das Bundesarbeitsgericht bestätigte, dass Arbeitgeber Erhöhungen bei schlechter Ertragslage begrenzt oder aussetzen dürfen – ein Signal für alle, die Ruhestandszusagen planen oder prüfen. Gleichzeitig schaut die Praxis auf die Verblisterung: Aus einem Apothekenbesuch der Ministerin liegt die politische Ansage vor, die Übergangsregelung zu verlängern, damit Abläufe, Verträge und Qualitätssicherung ohne Bruch weiterlaufen können. Medizinisch relevant: Die Stiko zieht die Zoster-Impfung für bestimmte immunsupprimierte oder vorerkrankte Erwachsene unter fünfzig vor; damit gewinnt Beratung zu Indikation, Abständen und Anspruchslage an Gewicht. Für die Versorgung heißt das: Verträge und Vorsorge sauber dokumentieren, bestehende SOPs an die erwartete Verblisterungs-Frist anpassen – und Risikogruppen aktiv auf Gürtelrose-Schutz ansprechen.

 

Betriebsrentenanpassung im Stresstest, Stichtagsprinzip im Fokus, Apotheken sichern Verlässlichkeit

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Anpassung von Betriebsrenten schärft die Leitplanken für Arbeitgeber, die wirtschaftlich angespannt sind und gleichwohl alle drei Jahre die Prüfpflicht nach § 16 BetrAVG erfüllen müssen. Maßgeblich ist das Stichtagsprinzip: Für die Frage, ob eine Anpassung ganz, teilweise oder gar nicht erfolgt, zählt die nachweisbare Lage bis zum jeweiligen Anpassungsstichtag – erwartete Aufschwünge danach helfen nicht. Für inhabergeführte Betriebe im Gesundheitssektor bedeutet dies eine nüchterne Konsequenz: Wer eine niedrige Eigenkapitalverzinsung, eine schwache Ertragslage oder ein erhöhtes Risiko in den drei Jahren vor dem Stichtag dokumentieren muss, darf die Anpassung begrenzen, solange die Begründung tragfähig ist. Die Entscheidung stärkt damit die Rechtssicherheit, verschärft aber die Dokumentationspflichten im Alltag. Betriebe mit gewachsener Mitarbeiterschaft und älteren Versorgungszusagen spüren den Druck zuerst, weil selbst geringe prozentuale Erhöhungen in Summe wirken.

Für Apotheken als Arbeitgeber ist die Materie doppelt sensibel, weil Versorgungssicherheit im Tagesgeschäft und Verlässlichkeit gegenüber Beschäftigten zusammengehören. Das Gericht betont keine generelle Freistellung, sondern eine Einzelfallprüfung mit wirtschaftlichem Realitätsbezug. Wer die Anpassung beschränkt, braucht ein konsistentes Bild aus Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitaldienst, Liquidität, Eigenkapitalrendite und Plausibilisierung der Zukunftsrisiken – allerdings ohne Schönwetterprognosen jenseits des Stichtags. Gerade in Jahren mit Engpassmanagement, Personalknappheit und Kostenanstiegen ist eine lückenlose Aktenlage entscheidend: Betriebswirtschaftliche Auswertungen, testierte Jahresabschlüsse, Lageberichte und Banken-Covenants werden zum Fundament der Entscheidung. Fehlende oder widersprüchliche Unterlagen verengen den Ermessensspielraum und erhöhen das Prozessrisiko.

Die praktische Übersetzung beginnt weit vor dem Anpassungstermin mit einem rollierenden Drei-Jahres-Fenster. Wer Quartal für Quartal die Ertragskraft, die Personalquote, das Working Capital und die Zinslast transparent hält, kann die Argumentation zum Stichtag belastbar aufbauen. In angespannten Phasen hilft ein abgestuftes Konzept: erstens die Prüfung, ob eine Teilanpassung möglich ist; zweitens das Aufzeigen, wie eine volle Anpassung die Fortführung gefährden würde; drittens der Hinweis auf bereits ergriffene Sanierungs- und Effizienzmaßnahmen. Kommunikation nach innen bleibt dabei heikel: Beschäftigte erwarten berechenbare Zusagen, während die Geschäftsführung auf die Grenzen des Machbaren verweisen muss. Ein sachlich erklärtes „Warum“ – orientiert an Zahlen, nicht an Stimmungen – verhindert Vertrauensverluste besser als formale Schreiben ohne Kontext.

Strukturell lohnt sich die Überprüfung der Versorgungslandschaft im Betrieb. Altzusagen mit dynamischer Anpassung treffen in Zeiten höherer Inflation härter als beitragsorientierte Modelle mit klaren Korridoren. Betriebe, die aus historischer Loyalität großzügige Dynamiken vereinbart haben, sollten prüfen, ob rechtssicher in modernere Zusagearten gewechselt werden kann – stets unter Achtung von Besitzständen und Mitbestimmung. Wo die Verpflichtungen bilanziell drücken, bieten Liquiditäts- und Risikopuffer Entlastung: etwa strengere Investitionshürden, ein konservativerer Ausschüttungsmodus an die Inhaberfamilie oder – sofern vorhanden – eine Treuhandlösung (CTA) zur Glättung der Volatilität. Jede Maßnahme braucht jedoch eine konsistente Erzählung im Zahlenwerk, sonst verpufft sie rechtlich und kommunikativ.

Langfristig entscheidet die Ordnung im Kleinen über die Freiheit im Großen. Wer die Prüfberichte, die Protokolle zur Anpassungsentscheidung, die Berechnungen des Aktuars und die Bestätigungen des Steuerberaters in einer revisionssicheren Mappe führt, begegnet Einwänden gelassener. Zugleich gilt: Eine dauerhaft zu geringe Ertragskraft lässt sich nicht über Anpassungsverzicht kaschieren. Dann stehen strategische Fragen an – Filialstruktur, Leistungsportfolio, Dienstleistungsbreite, Einkaufskonditionen, digitale Abläufe – die unmittelbar auf die Ergebnislinie wirken. In guten Jahren empfiehlt sich umgekehrt die Stärkung der Eigenkapitalbasis, damit künftige Anpassungen tragfähig bleiben und die Bindung erfahrener Mitarbeitender nicht vom Konjunkturzyklus abhängt. So wird aus einem juristischen Prüfturnus ein Managementinstrument, das Wirtschaftlichkeit und Fürsorge in Einklang bringt.

 

Übergangsregel Verblisterung, Lieferkette und Qualitätssicherung, Apotheken entlasten Versorgungsalltag

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat signalisiert, die Übergangsregel für die patientenindividuelle Verblisterung fortzuführen, um Versorgungssicherheit zu wahren und auf absehbare Fristen Rechtssicherheit herzustellen. Für Betriebe bedeutet dies Planbarkeit bei Personal-, Raum- und Geräteinvestitionen, ohne kurzfristig in teure Umrüstungen oder Auslagerungen gedrängt zu werden. Gleichzeitig bleibt der Maßstab pharmazeutischer Qualität unverändert hoch, denn Dokumentation, Freigabe und Rückverfolgbarkeit sind auch unter einer Verlängerung nicht verhandelbar. Die Entlastung wirkt vor allem dort, wo Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste auf zuverlässige Wochenblister zählen. Entscheidend ist, dass die Regel nicht als Stillstand, sondern als geordnetes Weiterarbeiten mit klaren Pfaden zur dauerhaften Lösung verstanden wird.

Im Mittelpunkt steht die Schnittstelle zwischen Alltag und Regulatorik: Apothekenbetriebsordnung und begleitende Normen verlangen valide Prozesse, saubere Herstellbereiche und lückenlose Kennzeichnung, während Engpässe und Personalwechsel die Taktung bestimmen. Eine verlängerte Übergangsphase schafft Zeitfenster für Qualifizierung, Qualifizierung der Geräteparks und die Harmonisierung von Arbeitsanweisungen mit dem tatsächlichen Kundenmix. Wer heute manuell verblistert, kann die eigenen Prüf- und Freigabeschritte stabil halten und parallel die künftige Zielarchitektur definieren. Für ausgelagerte Modelle bleibt die Verantwortung für Auswahl, Audit und Eingangsprüfung beim abgebenden Betrieb, weil die pharmazeutische Verantwortung nicht delegiert werden kann. Damit wird aus der Übergangsregel ein Planungsinstrument, kein Freibrief.

Qualitätssicherung bleibt messbar, nicht gefühlt: Chargen- und Packmittelkontrolle, Vier-Augen-Prinzip bei Befüllung, Foto- oder Scan-gestützte Endkontrolle und die belastbare Rückrufkette sind auch in der Übergangszeit zu dokumentieren. Besondere Aufmerksamkeit gilt Stabilitäts- und Wechselwirkungsfragen, wenn mehrere Wirkstoffe in enger Nachbarschaft geführt werden und die Lagerzeit in Pflegeeinrichtungen variiert. Temperatur- und Lichtschutz sind so zu planen, dass Routine und Ausnahme harmonieren, etwa bei sommerlicher Hitze oder Wochenendlogistik. Jede Abweichung vom Standardprozess braucht eine kurze, klare Begründung im Protokoll, damit spätere Fragen ohne Interpretationsspielraum beantwortet werden können. So entsteht aus täglichen Handgriffen ein revisionssicherer Qualitätsnachweis.

Ökonomisch dämpft die Verlängerung Investitionsspitzen und verhindert, dass Betriebe ausgerechnet im Winterhalbjahr in Umbauten und Neuanschaffungen stolpern. Gleichzeitig schafft sie Raum, um Vergütungsrealitäten, Prozesszeiten und Haftungsfragen nüchtern zu kalkulieren und mit Partnern in Pflege und Arztpraxis zu synchronisieren. Wer die Zeit nutzt, prüft Lieferantenbindungen, Ersatzteil- und Wartungsverträge und die Belastbarkeit der Personalplanung über Urlaubs- und Krankheitswellen. Auch die IT-Seite gehört auf den Prüfstand, denn Medikationsänderungen, Rückfragen und Stornoabläufe entscheiden über Fehlerraten und Nacharbeitskosten. Aus Sicht der Einrichtungen zahlt sich Berechenbarkeit unmittelbar in Adhärenz und weniger Medikationsfehlern aus.

Für die Kommunikation nach innen und außen gilt Gelassenheit mit Substanz: Teams benötigen eine klare, kurze Einordnung, warum die Verlängerung Sicherheit bringt und was sich im Alltag ändert. Pflegepartnern hilft ein verlässlicher Kalender für Bestellschluss, Zustellung und Sonderläufe, damit medizinische Änderungen nicht im Timing scheitern. Ärztliche Praxen profitieren von eindeutigen Ansprechpartnern und Rückmeldewegen, wenn Verordnungen angepasst werden müssen. Die öffentliche Debatte sollte die Übergangsregel nicht als Absenkung von Standards lesen, sondern als realistische Brücke zwischen Anspruch und Machbarkeit. Gelingt diese Erzählung, stabilisiert die Verlängerung nicht nur Prozesse, sondern Vertrauen entlang der gesamten Versorgungskette.

 

Primärversorgung neu denken, Kompetenzen fair verteilen, Apotheken evidenzbasiert einbinden

Die Diskussion um die künftige Architektur der Primärversorgung gewinnt an Schärfe, weil Engpässe in Praxen, Notaufnahmen und auf dem Land sichtbarer werden. Vertreter ärztlicher Verbände sprechen von destruktiven Jahren, in denen viele Einzelmaßnahmen nebeneinander laufen, ohne dass eine überprüfbare Gesamtwirkung entsteht. In dieser Gemengelage steht die Frage, wie digitale Lotsen, Koordinationsärztinnen und zusätzliche Versorgungsorte sinnvoll zusammenspielen. Konzepte wie „digital vor ambulant vor stationär“ klingen schlüssig, brauchen aber belastbare Schnittstellen, transparente Verantwortungen und eine Finanzierung, die keine neuen Friktionen erzeugt. Ohne solche Leitplanken drohen bekannte Engstellen nur zu verlagern, während Patientinnen und Patienten weiterhin zwischen Hotlines, Apps und Terminkalendern pendeln.

Besonders umkämpft ist die Linie, an der Aufgaben delegiert oder ergänzt werden und wo ärztlicher Vorbehalt unangetastet bleiben soll. Hausärzte warnen vor einem Flaschenhals, wenn alle Wege ausschließlich über die Grundversorgung in den Praxen führen; zugleich verteidigen sie die Steuerungsrolle im Team. Medizinische Fachangestellte erhalten in vielen Vorschlägen eine zentrale Koordinationsfunktion, von der Ersteinschätzung bis zur Terminlogistik, vorausgesetzt Qualifizierung und Haftungsfragen sind sauber geregelt. Digitale Triage kann helfen, Fälle zu priorisieren, wenn Datenzugriffe rechtssicher und Algorithmen auditierbar bleiben. Entscheidend ist, dass keine neue Schicht bürokratischer Hürden entsteht, die Zeit bindet und die Versorgungsgeschwindigkeit senkt.

Für Apotheken rückt die Frage nach zusätzlichen Leistungen und ihren Nachweisen in den Mittelpunkt. Wenn Messungen, Schnelltests oder strukturierte Beratungen näher an den Alltag rücken, zählt der Beleg, dass Qualität, Nutzen und Wirtschaftlichkeit zusammenpassen. Gefordert werden klar definierte Indikationen, dokumentierte Prozesse und Ergebnisparameter, die in Versorgungsforschung und Vergütung wiederzufinden sind. Nur so lassen sich Fehlanreize vermeiden, etwa wenn anlasslose Tests Nachfrage in ärztlichen Praxen auslösen, ohne den Gesundheitserfolg zu verbessern. Wo Apotheken Teams entlasten, muss die Finanzierung nachvollziehbar ankommen, statt sich in Zuständigkeitsdebatten zu verlieren.

Die digitale Infrastruktur bleibt Dreh- und Angelpunkt, weil ePA, Terminsteuerung und Verfügbarkeiten nur dann tragen, wenn Systeme offen, stabil und praxistauglich sind. Ein koordiniertes Zusammenspiel von Notruf, Bereitschaftsdienst und ambulanter Versorgung braucht einheitliche Ersteinschätzungskriterien, die sich in Software, Leitstellen und Teams wiederfinden. Sichtbarkeit von Ressourcen, etwa freie Kapazitäten in Kliniken oder Sprechstundenkorridore in Praxen, reduziert Leerlauf und Umwege. Für Apotheken bedeutet das, Medikationsdaten konsistent zu lesen und zu schreiben, Rückfragen schnell zu adressieren und Doppelarbeit zu vermeiden. Datensparsamkeit, Protokolle und Rollenrechte sichern Vertrauen und machen digitale Wege erst alltagstauglich.

Ökonomisch wird die Debatte an der Grenze der Finanzierbarkeit entschieden, weil Beiträge nicht beliebig steigen können. Eine kluge Aufgabenverteilung nutzt vorhandene Kompetenzen, verhindert Parallelstrukturen und belegt Effekte auf Wartezeiten, Wege und Komplikationen. Für Apotheken entsteht genau dort Stabilität, wo Leistungen mit belegtem Nutzen verlässlich vergütet werden und Haftungswege eindeutig sind. Teams profitieren von klaren Kontaktpunkten in Praxen und Pflege sowie kurzen Eskalationswegen, wenn Symptome, Wechselwirkungen oder Dokumentationsfragen auftauchen. Am Ende überzeugt eine Primärversorgung, die weniger verspricht, dafür messbar liefert und alle Beteiligten in nachvollziehbare Verantwortungen stellt.

 

Risikonetze in Großstädten, Apotheken im Blick, Versorgung ohne Brüche

Wohnungs- und Obdachlosigkeit macht Verwundbarkeit sichtbar, weil Gesundheit, soziale Lage und tägliche Routinen auseinanderdriften. In Bahnhofsvierteln und Notschlafstellen treffen akute Beschwerden, chronische Erkrankungen und psychische Krisen aufeinander, häufig begleitet von parallelem Konsum verschiedener Substanzen. Gerade Mischungen aus Alkohol, Stimulanzien, Schmerz- und Beruhigungsmitteln verändern Wahrnehmung, Thermoregulation und Schmerzschwellen, was banale Infektionen entgleisen lässt und Verletzungen verschleiert. Wer im Straßenraum lebt, verliert oft den stabilen Zugang zu Diagnostik, Medikation und Nachsorge; verordnete Therapien werden unterbrochen, Kontraindikationen übersehen, Wechselwirkungen entfalten sich unbemerkt. Hinzu kommt: Vertrauen ist brüchig, weil viele Kontakte zufällig entstehen und Helfende ständig wechseln. Der Gesundheitsweg wird damit nicht zu einer Kette, sondern zu losen Gliedern, die im Winter besonders schnell reißen.

Polysubstanzmuster sind selten statisch. Sie folgen Verfügbarkeit, Szene-Dynamiken und individuellen Bewältigungsstrategien, die zwischen Betäubung, Aktivierung und Selbsttherapie pendeln. Alkohol bleibt dabei eine Konstante, aber Stimulanzien verschieben Schlaf und Appetit, erhöhen Risikobereitschaft und beschleunigen den Kreislauf; opioidhaltige Mittel dämpfen Schmerz und Angst, bilden jedoch zusammen mit Sedativa ein gefährliches Atemdepressionsfenster. In dieser Gemengelage verliert die klassische Kategorie „legal“ oder „illegal“ an praktischer Aussagekraft, weil Wirkungskurven und Interaktionen den klinischen Verlauf steuern. Selbst alltägliche Arzneien wie nichtsteroidale Antirheumatika, Protonenpumpenhemmer oder Antihistaminika können bei dauerhaftem Gebrauch, Dehydrierung und Mangelernährung andere Profile zeigen. Die Folge sind diffuse Beschwerdebilder, die triageseitig schwer einzuordnen sind und dadurch Wartezeiten verlängern.

Versorgung funktioniert unter diesen Bedingungen nur, wenn Kontaktpunkte nah, barrierearm und verlässlich sind. Nützlich ist alles, was Kontinuität erzeugt: feste Uhrzeiten, wiederkehrende Gesichter, nachvollziehbare Wege zwischen Akuthilfen, Pflege, Suchtmedizin und Sozialberatung. Zentral ist eine Sprache, die ohne Schuldzuweisungen auskommt und Risiken verständlich macht, etwa wenn es um Atemdepression, Dehydrierung, Wundheilung oder Infektketten geht. Dort, wo langfristige Therapien laufen, braucht es dokumentierte Medikationsstände und klare Verantwortungen, damit Anpassungen nicht im Nirgendwo versanden. Wenn danach gefragt wird, bleibt der entscheidende Unterschied oft nicht die einzelne Maßnahme, sondern die Reihenfolge: Erst Stabilisierung, dann Veränderung; erst sichere Nacht, dann Dosisfragen. Das senkt Eskalationen, weil Kurzzeitziele erreichbar bleiben und Vertrauen wachsen kann.

Für die öffentlichen Haushalte entsteht ein stiller Kostendruck, weil vermeidbare Komplikationen teure Aufenthalte auslösen, während präventive Bausteine vergleichsweise wenig kosten. Wärmeräume, mobile Teams, infektionspräventive Angebote und niederschwellige Wundversorgung reduzieren Spitzenlasten, indem sie Entgleisungen früh abfangen. Gleichzeitig brauchen Kliniken planbare Übergaben zurück in die Fläche, damit Entlassungen nicht direkt zum Rückfall werden. Digitale Werkzeuge können helfen, wenn sie wirklich minimalinvasiv sind: einheitliche Kontaktkanäle, verlässliche Erreichbarkeit, keine Passwörter, die an der Realität scheitern. Entscheidend bleibt jedoch die analoge Robustheit: verabredete Abholpunkte, klare Zusagen, kurze Wege. Das reduziert den Anteil derjenigen, die am nächsten Tag erneut am gleichen Ort mit dem gleichen Problem auftauchen.

Die kalte Jahreszeit verschärft die Lage, weil Unterkühlung, Atemwegsinfekte und Hautläsionen häufiger werden und Substanzen deren Wahrnehmung überdecken. Wer friert, unterschätzt Durst und Müdigkeit, schläft an ungünstigen Orten ein und riskiert Druckstellen, Erfrierungen und Infekte, die in wenigen Tagen operationspflichtig werden können. Zugleich steigen Konflikte in überfüllten Räumen, was Verletzungen und Beziehungsabbrüche nach sich zieht. Hilfestrukturen geraten dann selbst in Engpässe, wenn Personal erkrankt oder Plätze fehlen. Durchhaltefähigkeit entsteht, wenn sich Systeme auf Peak-Szenarien vorbereiten: nicht als Alarmismus, sondern als nüchterne Annahme, dass mehrere Probleme gleichzeitig auftreten und trotzdem geordnet bearbeitet werden müssen. Wo dies gelingt, sinkt das Gefühl der Ohnmacht auf allen Seiten, und Hilfe bleibt Hilfe – auch dann, wenn sie nicht alles auf einmal lösen kann.

 

Betriebsrenten bewegen auch Inhaberfamilien und Teams: Das Bundesarbeitsgericht bestätigte, dass Arbeitgeber Erhöhungen bei schlechter Ertragslage begrenzt oder aussetzen dürfen – ein Signal für alle, die Ruhestandszusagen planen oder prüfen. Gleichzeitig schaut die Praxis auf die Verblisterung: Aus einem Apothekenbesuch der Ministerin liegt die politische Ansage vor, die Übergangsregelung zu verlängern, damit Abläufe, Verträge und Qualitätssicherung ohne Bruch weiterlaufen können. Medizinisch relevant: Die Stiko zieht die Zoster-Impfung für bestimmte immunsupprimierte oder vorerkrankte Erwachsene unter fünfzig vor; damit gewinnt Beratung zu Indikation, Abständen und Anspruchslage an Gewicht. Für die Versorgung heißt das: Verträge und Vorsorge sauber dokumentieren, bestehende SOPs an die erwartete Verblisterungs-Frist anpassen – und Risikogruppen aktiv auf Gürtelrose-Schutz ansprechen.

Drei Linien greifen ineinander: ökonomische Vorsicht bei langfristigen Zusagen, rechtssichere Technik- und Prozesspfade in der Arzneimittelversorgung, präventive Stärke durch evidenzbasierte Empfehlungen. Wer Betriebsrenten verspricht, muss Cashflows und Zinsumfeld realistisch bewerten; wer verblistert, braucht belastbare Fristen und validierte Abläufe; wer Zoster-Risiken senken will, braucht klare Kriterien für Anspruch und Nutzen. Der rote Faden ist Verlässlichkeit: Entscheidungen, die heute tragen, dürfen morgen nicht kippen, sonst zahlen Patienten und Teams den Preis.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Betriebe Zusagen nur in tragfähigen Bahnen geben, entstehen weniger Streitfälle und mehr Planbarkeit. Wenn Verblisterungs-Regeln mit Augenmaß verlängert werden, sichern Routinen die Therapietreue – ohne Qualitätseinbußen. Wenn Prävention gezielt früher greift, sinken Komplikationen und Folgekosten. Aus dieser Trias wächst Vertrauen: Recht, Prozess und Evidenz stützen sich gegenseitig – und die Versorgung bleibt handlungsfähig.

Journalistischer Kurzhinweis: Dieser Bericht entstand in einer organisatorisch getrennten Redaktion; Auswahl, Gewichtung und Formulierungen erfolgten unabhängig von Beratung oder Vertrieb.

 

Tagesthemenüberblick: https://docsecur.de/aktuell

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