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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Donnerstag, 06. November 2025, um 12:45 Uhr.
Apotheken-News: Bericht von heute
2026 bringt spürbare Verschiebungen in der betrieblichen Altersversorgung: höhere BBG, klarere Zuschusslogik und ein Opt-out-Impuls aus dem BRSG II – Chancen für Apotheken, Bindung und Planbarkeit zu stärken, wenn Prozesse und Kommunikation sitzen. Parallel ringt die Selbstverwaltung um Maß und Mitte: Rücklagen, Beitragsordnung und Haushaltsautonomie werden vor Gericht justiert, während Mitglieder Transparenz und Verlässlichkeit erwarten. Gleichzeitig meldet der Handel Ambitionen an – „Prozessmusterwechsel“ ohne heilberufliche Verantwortung – und zwingt die öffentliche Apotheke, Beratung und Prävention noch sichtbarer und buchbarer zu machen. Aus der Forschung kommt ein feiner Hinweis für den Arbeitsalltag: Selbstberührungen im Gesicht korrelieren in dichten Denksituationen mit Akutstress – ein nüchternes Signal, Mikropausen klüger zu takten. Zusammen ergibt sich ein Bild aus Finanzierungslogik, Recht und Praxis, das nur als System stabil wird, wenn Verantwortung dort bleibt, wo sie hingehört.
Zum 01.01.2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in RV/ALV bundeseinheitlich auf 101.400 € pro Jahr bzw. 8.450 € pro Monat, was unmittelbar die Spielräume der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erhöht. Steuerfrei lassen sich bis zu 8 % der BBG in eine Direktversicherung umwandeln, das sind 8.112 € jährlich bzw. 676 € monatlich; sozialversicherungsfrei bleiben 4 % (= 4.056 €/Jahr bzw. 338 €/Monat). Arbeitgeber müssen weiterhin 15 % der Entgeltumwandlung zuschießen, bei 338 € also 44,09 € pro Monat; wer freiwillig die volle 8 %-Linie stützt, landet bei 88,17 € Zuschuss. Für Apotheken mit Teil- und Vollzeitmix heißt das: neue Nettovorteile präzise berechnen, Entgeltumwandlungsvereinbarungen anpassen und die Lohnarten ab 01.01.2026 rechtzeitig produktiv schalten. Jede Verzögerung schlägt sonst auf Netto, Zuschuss und Lohnabrechnung durch – sichtbar ab dem Januarlauf 2026.
Der Fördertatbestand nach § 100 EStG bleibt 2026 stabil: maximal 288 € Steuerzuschuss pro Jahr bei einem förderfähigen Arbeitgeberbeitrag bis 960 €; erst 2027 steigt die Förderung auf 360 € (Beitrag bis 1.200 €). In Apothekenniederlassungen mit vielen Gering- und Midijobbern lohnt die Kombination aus § 100 EStG und 15 %-Pflichtzuschuss, weil schon 25–50 € Monatsbeiträge über Kollektivtarife spürbare Effekte erzeugen. Wichtig ist die saubere Abgrenzung zu 4 %-SV-frei und 8 %-ESt-frei, damit keine unnötigen SV-Kosten entstehen. In Filialverbünden mit zentraler Lohnbuchhaltung empfiehlt sich ein bAV-Fenster im Januar/Februar 2026, um Opt-ins und Anpassungen fristgerecht zu erfassen. Fehlt die Prozessklarheit, drohen Rückrechnungen über mehrere Monate – inklusive Korrekturen der DEÜV-Meldungen.
Mit BRSG II sollen ab 2026 zusätzliche Impulse kommen: Das Opting-out außerhalb von Tarifverträgen ermöglicht automatische Teilnahme mit Widerspruchsrecht, flankiert durch bessere Förderung von Geringverdienenden. Für Apotheken heißt das: Standardprozesse für Information, Dokumentation und Widerspruch aufsetzen, Schulungsmaterial bereitstellen, Datenschutz prüfen und eine klare Fristenlogik kommunizieren. Wo Haustarife oder Betriebsvereinbarungen existieren, sollten Opting-out-Klauseln rechtlich geprüft und mit der Kammer/Verbandsberatung gespiegelt werden. Entscheidend ist die verständliche Kommunikation am HV-freien Ort: eine zweiseitige Information mit Beispielrechnungen (z. B. 2 %, 4 %, 8 % vom Brutto) und klarem Hinweis auf den 15 %-Zuschuss. So werden Teilnahmequoten messbar, ohne Druck zu erzeugen – ein Zielkorridor von 40–60 % ist in Kleinbetrieben realistisch.
Neu ist 2026 die Aktivrente: bis zu 2.000 € monatliches, steuerfreies Erwerbseinkommen für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentnerinnen und Rentner, nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegend und ohne Anrechnung auf die bAV. Für Apotheken eröffnet dies Brückenmodelle mit erfahrenen PTA/Apothekern, die in 10–20-Stunden-Setups früh/abends Spitzen abfangen. Gleichzeitig gilt: Auf Arbeitseinkommen und auf ausgezahlte Betriebsrenten fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, Arbeitgeber- wie Arbeitnehmeranteil bleiben fällig. Daher muss der Personalplan 2026 Nettoeffekte sauber ausweisen, etwa bei 1.600–2.000 € Aktivrenten-Einkommen plus laufender bAV-Leistung. Sinnvoll sind Rahmendienstpläne mit fixen Impf-, Rezeptur- und HV-Fenstern, die die Verfügbarkeit der Aktivrentner verlässlich einbinden.
Operativ sollten Apothekenbetreiber bis 31.12.2025 vier Punkte abhaken: erstens die Aktualisierung aller Entgeltumwandlungs-Vereinbarungen auf die BBG 2026 (101.400 €) sowie die explizite 15 %-Zuschussklausel; zweitens ein Kassensturz der bestehenden § 100-Förderfälle (288 €) und eine Vormerkung für die Erhöhung 2027 (360 €); drittens eine BRSG-II-Roadmap mit Opting-out-Prozess, Widerspruchsfristen (z. B. 6–8 Wochen) und Datenschutz-Sheet; viertens ein Aktivrenten-Check der Personalkapazitäten in Q1/Q2 2026. Ergänzend empfiehlt sich ein jährlicher bAV-Audit mit Stichtag 31.03. – inklusive Plausibilisierung von 4 %-SV-Freiheit (338 €), 8 %-ESt-Freiheit (676 €), Zuschussbuchungen und Korrekturprozessen. Wer diese Routine etabliert, minimiert Rückfragen der Mitarbeitenden und vermeidet Korrekturen mit Zins- und Säumnisfolgen.
Für die Beratung im Team sind klare, faktenbasierte Botschaften entscheidend: 8 % ESt-frei sind ein Deckel, kein Muss; 4 % SV-frei sparen Beiträge, wirken aber auf Netto und spätere Leistung; der 15 %-Zuschuss gehört in jede Darstellung sichtbar in die zweite Zeile. Praxisnahe Beispiele mit 2.800 €, 3.200 € und 3.800 € Brutto helfen, Effekte für verschiedene Gehaltsbänder zu verdeutlichen. Wer Filialen führt, standardisiert die Kommunikation über ein zweiseitiges Merkblatt und einen Rechner-Screenshot, damit Aussagen in Baden-Baden und Bochum identisch sind. In der Spitze sichert bAV Retention: Der Unterschied zwischen 0 € und 50–100 € Monatsbeitrag plus 15 % Zuschuss ist spürbar, vor allem bei 25- bis 40-Jährigen. So wird aus bAV kein Luxus, sondern ein Baustein der Arbeitgebermarke – im 2026er-Gefüge aus Vergütung, Prävention und Dienstplanrealität.
Die Apothekerkammer Nordrhein steht seit 2024 vor einer Klagewelle, die inzwischen 90 Verfahren für das Beitragsjahr 2025 umfasst und vier weitere Klagen zu den Jahren 2021 bis 2024 flankiert. Ausgangspunkt war ein Beschluss vom November 2020, der die bis dahin geltende Beitragsbemessungsgrenze aufhob und damit Spitzeneinnahmen oberhalb von 12 Millionen Euro ungekürzt beitragspflichtig machte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verortete im Juni 2025 eine Überdotierung der Rücklagen und verpflichtete zur Absenkung – ohne die Deckel-Aufhebung selbst zu kippen. Juristisch kristallisiert sich damit eine Doppelspur heraus: Haushaltsrechtliche Angemessenheit der Mittel versus satzungsgetreue Erhebung. Für die Kammer geht es nicht nur um Zahlen, sondern um die Frage, wer die Leitplanken setzt, wenn Einnahmen, Rücklagen und Pflichtaufgaben kollidieren.
In Neuss argumentierte die Kammerlinie klar: Die Rechtsprechung zur IHK nach Bundesverwaltungsgericht tauge nicht als Schablone für Heilberufskammern, weil deren Mandat aus Landesrecht und Berufsaufsicht resultiere. Der Verweis auf BVerwG-Grundsätze zum „angemessenen“ Rücklagenniveau greife deshalb zu kurz, solange das heilberufsrechtliche Aufgabenspektrum – Fortbildung, Qualitätssicherung, Aufsicht – und dessen Volatilität nicht einpreist sei. Folgerichtig wurde Berufung beim OVG Münster eingelegt, um den Düsseldorfer Spruch überprüfen zu lassen. Parallel werden Rücklagen laut Kammer „kontinuierlich abgeschmolzen“, die Haushaltsdokumentation granularisiert und Mitgliedern offen gelegt. Der Punkt ist heikel: Zu wenig Puffer gefährdet Projekte, zu viel Puffer triggert Rückforderungsansprüche – beides lässt sich in einer Jahresrechnung 2025/2026 nicht ohne Risiko austarieren.
Operativ prallen drei Ebenen aufeinander: Erstens die Beitragsordnung selbst, zweitens die Mittelbindung im Haushalt, drittens die Liquiditätssteuerung. Die Aufhebung der Deckelung 2020 erhöhte ab 2021 die relative Last starker Betriebe, senkte aber die Abhängigkeit von wenigen Großzahlern nicht automatisch. Gleichzeitig wirken Kostensteigerungen – Personal, IT, Prüfung – in Kammern zeitversetzt, häufig über mehrjährige Verträge. Das VG-Signal „Rücklagen runter“ lässt sich daher nicht per Mausklick umsetzen, ohne Zweckbindungen, Projektschienen und Prüfzyklen zu verletzen. Für 2026 bedeutet das: Ein klarer Plan mit Stichtagen (01.01., 30.06., 31.12.), Zweckdefinitionen pro Rücklagenposten und Schwellenwerten für Nachsteuerung, damit Rechtsschutz und Planungssicherheit nebeneinander bestehen können.
Für Mitglieder zählt währenddessen die Beitragsklarheit: Was wurde 2021–2024 erhoben, was 2025 festgesetzt, welche Verwendungszwecke tragen welche Beträge, und ab wann greifen Korrekturen. Kommunikationsfehler verstärken hier jede juristische Unsicherheit, denn Rückforderungsfragen berühren Liquidität in laufenden Betrieben. Sinnvoll sind tabellarische Aufstellungen pro Jahr mit Ist-Zahlen, eine Ampel zur Rücklagenquote (z. B. Zielkorridor 20–30 % eines Jahreshaushalts) und eine Roadmap, wie etwaige Gutschriften verrechnet statt ausgezahlt werden könnten. Für Apotheken mit Umsätzen über 12 Millionen Euro ist die Lage besonders sensibel, weil die 2020 gestrichene Kappung spürbare Mehrlasten brachte; hier braucht es nachvollziehbare, rechtssichere Pfade – unabhängig vom Ausgang vor dem OVG.
Strategisch geht es am Ende um die Grenze zwischen Selbstverwaltung und gerichtlicher Feinsteuerung. Haushalts- und Satzungsautonomie sind keine Blankoschecks, aber auch keine Fiktion: Wer Prüfaufträge, Fortbildungspflichten und Aufsicht ernst nimmt, muss Schwankungen abfedern dürfen. Der Gegenpol ist Transparenz mit einklagbaren Leitplanken: Obergrenzen für freie Rücklagen, klare Zweckbindungen, Berichtsfristen und Trigger für Beitragssenkungen, wenn Quoten überschritten werden. Gelingt dieser Kompromiss 2026, verliert die Auseinandersetzung ihre Sprengkraft, und die Kammer kann sich wieder stärker dem Kerngeschäft widmen: Qualität sichern, Berufspolitik erklären, Mitglieder in turbulenten Jahren 2026/2027 entlasten. Bis dahin bleibt die Berufung in Münster der Taktgeber – und jede Zahl im Haushalt ein potenzieller Anker für Vertrauen.
Sebastian Bayer propagiert einen „Prozessmusterwechsel“, der Gesundheitsleistungen neu ordnen soll, und setzt dabei auf skalierbare, digital flankierte Services im Umfeld der Selbstmedikation. Gleichzeitig betont er, dm wolle „keine Apotheke sein“ und markiert damit eine doppelte Linie: mehr Gesundheitssichtbarkeit im Handel, aber keine Übernahme der heilberuflichen Kernfunktionen. Für die öffentlichen Apotheken ist das mehr als Rhetorik, denn Selbstmedikation entscheidet sich heute entlang von Bequemlichkeit, Preiswahrnehmung und Orientierung. Wo der Handel Beratungssignale sendet, ohne die Verantwortung des Heilberufs zu tragen, entsteht ein Graubereich, in dem Kundinnen Entscheidungen vorverlagern. Die Frage ist, ob Prozesswechsel Versorgung verbessert, wenn Verantwortung und Haftung nicht im selben System verankert sind.
Apotheken begegnen diesem Trend mit zwei Stärken: verifizierter Beratungstiefe und der Fähigkeit, Risiken im Gespräch zu identifizieren, bevor Schaden entsteht. Die Grenze zwischen „informierter Wahl“ und „übersehener Kontraindikation“ verläuft oft in wenigen Nachfragen, die in der Drogerie nicht verpflichtend sind und im E-Commerce leicht entfallen. Wer Arzneimittelinformationen wie Produktfeatures kuratiert, steigert Sichtbarkeit, aber nicht automatisch Sicherheit. Gerade bei Mehrfachmedikation, Schwangerschaft, Leber- oder Nierenproblemen braucht Selbstmedikation ein Korrektiv, das nicht in Marketingmetriken denkt. Ein Musterwechsel, der diese Korrekturinstanz schwächt, produziert scheinbar reibungslose Abläufe – und verlagert Risiken später in Praxen, Notaufnahmen und an die Apotheken, die die Fehler ausbaden.
Gleichzeitig zwingt der Vorstoß zur Selbstprüfung: Wie sichtbar ist qualifizierte Beratung im digitalen Alltag der Menschen, und wie konsequent übersetzen Apotheken ihre Kompetenz in buchbare, verlässliche Leistungen. Impfsprechstunden, Check-ins zur Selbstmedikation, strukturierte Erstgespräche bei neuen Wirkstoffen – all das lässt sich modular denken, zeitlich begrenzen und mit klaren Erwartungssätzen versehen. Wenn Slots online planbar sind und der Nutzen in 140 bis 180 Zeichen erklärt wird, gewinnt die Apotheke die erste Suchanfrage zurück. Preis-Narrative lassen sich nicht wegdiskutieren, aber sie verlieren Zugkraft, wenn die Alternative planbare Zeit, dokumentierte Qualität und kurze Wege verspricht. Sichtbarkeit ist dann kein Banner, sondern ein Versprechen, das gehalten wird.
Regulatorisch bleibt die Rollenaufteilung eindeutig, und sie hat Gründe: Apothekenpflicht, Dokumentation, Pharmakovigilanz und Beratungspflichten bilden ein Schutzgeländer, das nicht beliebig in Handelslogik übersetzbar ist. Wer Prozesswechsel fordert, muss sagen, wo Haftung, Datenschutz, Interaktionschecks und Abgabehoheit künftig liegen. Ein Handel, der „nicht Apotheke sein“ will, kann Impulse in Prävention und Gesundheitskompetenz geben, aber er ersetzt keine heilberufliche Entscheidung unter Verantwortung. Die Debatte wird konstruktiv, wenn Kooperation statt Substitution gedacht wird: klare Verweisrouten, abgestimmte Informationsstände und saubere Grenzen, damit Kundinnen nicht zwischen Regalen und Rezeptpflicht pendeln. Aus Apothekensicht heißt das, Schnittstellen zu definieren, ohne die eigene Rolle zu verdünnen.
Strategisch eröffnet die Situation aber auch Chancen: Apotheken können ihre Position als Navigatoren festigen, wenn sie digitale Touchpoints mit verbindlichen Prozessen hinterlegen. Wer bei Erkältung, Schmerz oder Allergie eine strukturierte Kurzberatung mit Ausschlussfragen anbietet und im Zweifel zur ärztlichen Abklärung leitet, schafft Vertrauen, das über die Saison hinaus trägt. Kooperationen mit Kommunen, Sportvereinen oder Pflegeeinrichtungen machen Prävention sichtbar, ohne die heilberufliche Linie zu verwässern. Entscheidend ist, dass jede neue Leistung in Dienstplan, Qualifikation und Qualitätssicherung passt – nicht als Event, sondern als Routine. Dann wird aus dem Schlagwort Prozessmusterwechsel kein Abgrenzungskampf, sondern ein Wettbewerb um die beste Verbindung von Erreichbarkeit, Sicherheit und Verantwortung.
Spontane Berührungen im Gesicht gelten seit Langem als beiläufige Gesten, doch neue Beobachtungen aus Büroalltagen deuten auf einen engeren Zusammenhang mit akuter Anspannung hin. Wenn kognitive Last steigt, häufen sich Hand-zum-Gesicht-Bewegungen an Nase, Kinn oder Wange, oft mit der nicht dominanten Hand und wiederkehrend an denselben Stellen. Eine kleine, aber dichte Feldbeobachtung koppelte über mehrere Tage Videomitschnitte mit Wärmebildern des Gesichts, Pulssignalen von Wearables und Aktivitätsmustern am Rechner. Aus dieser Multisensorik ließ sich im Verlauf eine Sympathikus-Überaktivität ableiten, die zeitlich mit den Gesten korrelierte, ohne dass sichtbare Mimik zwingend anstieg. Das ist bemerkenswert, weil es die klassische Lesart sozialer Signale verschiebt: Wo keine Interaktion stattfindet, kann Mimik als Indikator verblassen, während Selbstberührung zum feineren Marker wird. Gleichzeitig löst die Beobachtung keine Diagnose aus, sondern setzt einen Punkt auf der Karte: Stress ist mehrdimensional, und ein einzelnes Verhalten bleibt ohne Kontext unscharf.
Die Hypothese, Selbstberührungen könnten eine selbstberuhigende Mikrointervention darstellen, erhält zusätzlich Rückhalt aus der Evolutionsbiologie. Primaten nutzen die hoch innervierte Gesichtshaut häufig in Erregungslagen; sensorische Reize scheinen über trigeminale und autonome Bahnen dämpfend zu wirken. Übertragen auf den Menschen wäre die Geste weniger „Marotte“ als ein unbewusstes Regulativ, das in fordernden Phasen kurzfristig Gleichgewicht stiftet. Dass solche Muster gerade bei individuiertem Arbeiten auftreten, passt zu einer zweiten Annahme: Fehlen soziale Spiegel, verschiebt sich Regulation vom Ausdruck nach außen zur Selbststimulation. In realen Arbeitsumgebungen verschärft das allerdings die Messfrage, denn Störvariablen sind zahlreich: Temperatur, Luftfeuchte, Hautreizungen, Müdigkeit, sogar Denkstile. Ein robustes Signal entsteht daher erst, wenn mehrere Kanäle – Verhalten, Physiologie, Kontext – gleichzeitig in dieselbe Richtung zeigen.
Technisch verspricht die Kombination aus Computer Vision und Thermografie eine feine Auflösung, ist aber im Alltag erklärungsbedürftig. Kamerawinkel, Schattenwürfe und Okklusionen erzeugen Fehlklassifikationen; Wärmebilder reagieren sensibel auf Zugluft und Oberflächentemperaturen. Wearables liefern Herzfrequenz und Variabilität, die sich auch bei Koffein, Treppensteigen oder Telefonaten verändern. Deshalb bleibt die gute Praxis, Features zu fusionieren und Ereignisse auf Zeitskalen von Minuten statt Sekunden zu bewerten. Erst in solchen Fenstern lässt sich die Häufung von Gesten, ein Anstieg der Stirntemperatur und die Abnahme der Herzratenvariabilität zu einem plausiblen Muster verbinden. Für die Forschung ist das ein Fortschritt, für die Anwendung ein Warnhinweis: Je komplexer das Modell, desto größer die Verantwortung, Fehldeutungen zu vermeiden und Feedback so zu gestalten, dass es nicht selbst Stress erzeugt.
Inhaltlich reizvoll sind die Implikationen für Arbeitswelten, die kognitive Dichte hoch halten und sichtbare Emotionen gering. Wer über lange Strecken still arbeitet, sendet wenige soziale Marker; subtile körperliche Signale könnten deshalb als Frühwarnsystem dienen. Das eröffnet Perspektiven für präventive Mikropausen, Lichtwechsel oder kurze Wechsel der Tätigkeit – nicht als Zwang, sondern als Option, wenn ein Schwellenwert mehrfach überschritten wird. Gleichzeitig rückt Ethik nach vorn: Eine Messung am Menschen berührt Privatsphäre, Selbstbestimmung und das Recht, nicht analysiert zu werden. Ohne klare Einwilligung, Datensparsamkeit und lokale Verarbeitung verliert jede Technik Legitimation, erst recht, wenn sie in hierarchischen Strukturen eingesetzt wird. Der Nutzen entsteht dort, wo Menschen aus eigenen Daten Einsichten gewinnen – und nicht dort, wo Systeme Verhalten sanktionieren.
Grenzen und offene Fragen bleiben deutlich und verdienen nüchterne Sprache. Die zitierten Beobachtungen sind klein, orts- und zeitgebunden und liefern keine Kausalität, sondern Korrelation in plausibler Richtung. Selbstberührung ist kein universeller Stressmarker; sie variiert zwischen Individuen, Kulturen, Hautzuständen und Gewohnheiten. Das stärkste Signal entsteht, wenn Verhalten und Physiologie synchron ausschlagen und die situative Anforderung nachvollziehbar ist. Für die nächste Stufe braucht es größere, diversere Stichproben, definierte Aufgabenprofile und reproduzierbare Schwellen. Bis dahin empfiehlt sich in jeder Deutung die leise Fußnote: Ein einzelnes Muster mag aufmerksam machen – es ersetzt nicht das Gespräch über Arbeitslast, Pausen, Licht, Lärm und Spielräume. Genau dort entscheidet sich, ob aus einem Hinweis echte Entlastung wird.
2026 verschiebt die Gewichte: Höhere BBG und Opt-out-Option machen bAV in Teams wieder zu einem echten Bindungsinstrument; zugleich zwingt der Streit um Rücklagen und Beitragsordnung die Selbstverwaltung zu maximaler Transparenz. Der Handel setzt auf Prozessmusterwechsel und Sichtbarkeit rund um Selbstmedikation, während Apotheken ihre heilberufliche Verantwortung noch deutlicher markieren müssen: buchbare Beratung, klare Qualität, kurze Wege. Und mitten im dichten Alltag zeigt Forschung ein leises Signal für Belastung: spontane Gesichtsberührungen korrelieren mit Akutstress. Zusammen ergibt sich ein Bild, in dem Stabilität nur dort trägt, wo Finanzierung, Recht und Praxis ineinandergreifen – mit Verantwortung an der richtigen Stelle.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wer bAV-Spielräume konsequent erklärt und sauber abrechnet, gewinnt Vertrauen im Team, bevor Personalknappheit wieder Takt und Ton setzt. Wer Rücklagen, Beiträge und Zwecke sichtbar macht, entzieht Klagen die Sprengkraft und stärkt die Legitimation der Selbstverwaltung. Wer „Prozessmusterwechsel“ nicht als Abgrenzung, sondern als Anlass für klare Schnittstellen liest, macht Beratung zur buchbaren Verbindlichkeit – online wie vor Ort. Und wer subtile Stresssignale ernst nimmt, priorisiert Mikropausen und Planbarkeit, bevor Fehler entstehen. So wird aus vier Linien eine gemeinsame Richtung: Verantwortung dort belassen, wo Heilberuf, Haftung und Qualität zusammengehören – und alles andere daran ausrichten.
Journalistischer Kurzhinweis: Dieser Bericht entstand in einer organisatorisch getrennten Redaktion nach dokumentierten Prüfwegen; Beratung und Vertrieb hatten keinerlei Zugriff auf Auswahl, Gewichtung oder Formulierungen.
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