• 03.11.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Verkehrshaftung im Alltag, digitale Identität im Apothekenbetrieb, Strategiewechsel und Forschungssignal

    ARZTPRAXIS | Medienspiegel & Presse | Verkehrshaftung mit Maß, digitale Identität als Nadelöhr, Führungswechsel mit Portfolio-Druck und ein B-Zell-Signal für SLE: Vier Li ...

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DocSecur® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Verkehrshaftung im Alltag, digitale Identität im Apothekenbetrieb, Strategiewechsel und Forschungssignal

 

Wie ein Astfall Beweisgrenzen zeigt, ein Ausweisverfahren Lücken offenlegt, ein Konzern sein Deutschlandteam neu ordnet und ein Antikörper die Lupusbehandlung in Bewegung bringt.

Stand: Montag, 3. November 2025, um 17:50 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Ein Sturz auf dem Radweg wird zum Prüfstein dafür, wo kommunale Sicherung endet und Eigenverantwortung beginnt; die Linie ist schmal zwischen verhältnismäßiger Pflege und der Erwartung perfekter Wege. Parallel legt eine fehladressierte Karte offen, wie stark digitale Identität den Apothekenalltag trägt: Wenn der persönliche Signaturschlüssel stockt, geraten E-Rezept, Nachweise und rechtssichere Abläufe ins Holpern. In der Industrie setzt ein Führungswechsel das Signal, Breite und Renditeanker unter einem Dach zu synchronisieren, während die Schuldenlast disziplinierte Portfoliopflege erzwingt. Und aus der Forschung kommt eine B-Zell-Botschaft, die systemische Aktivität dämpfen und Steroidlast senken will, ohne die Logistik aus dem Blick zu verlieren. Das Muster hinter allem ist Konsistenz: Verfahren müssen halten, Rollen klar bleiben, Lieferketten und Leitlinien im Takt laufen. Wo diese Kanten schließen, wird Alltag planbar und Streit seltener.

 

Radweg und Sicherungspflicht, Eigenverantwortung des Fahrers, Grenzen kommunaler Haftung

Ein Sturz auf dem Radweg wird nicht automatisch zur Amtshaftungssache. Das Landgericht Magdeburg hat am 1. August 2025 (10 O 240/25) die Klage eines Radfahrers abgewiesen, der über einen aus einer Hecke ragenden Ast gestürzt war. Der Mann hatte Schmerzensgeld und Ersatz für beschädigte Ausrüstung verlangt und eine Verletzung der kommunalen Verkehrssicherungspflicht behauptet. Nach Darstellung des Klägers sei der Ast auf Lenkerhöhe in den Weg hineinragend gewesen und aus seiner Perspektive nicht rechtzeitig erkennbar. Die Stadt entgegnete, die Hecke wenige Wochen zuvor durch einen Fachbetrieb gepflegt zu haben und bestritt eine Kontrollpflicht über die Ausführung hinaus. Das Gericht folgte dieser Linie und verneinte eine Pflichtverletzung der Kommune.

Die Richter hoben auf zwei Pfeiler ab: den organisatorischen Einsatz eines qualifizierten Gartenbauunternehmens und die nur geringe Verkehrswichtigkeit des konkreten Radwegabschnitts. Wo ein spezialisierter Dritter ordnungsgemäß beauftragt ist, darf sich die Kommune grundsätzlich auf fachgerechte Ausführung verlassen, ohne jede Heckenkante nachkontrollieren zu müssen. Eine lückenlose Daueraufsicht verlangte das Gericht gerade nicht, zumal der Weg nicht zu den besonders frequentierten Trassen gehörte. Damit verschiebt sich der Fokus weg von idealisierter Gefahrenfreiheit hin zu verhältnismäßiger Sicherung. Für den Einzelfall bedeutet das: Es genügt, typische und beherrschbare Risiken durch angemessene Organisation zu reduzieren, nicht aber jede Unwägbarkeit auszuschließen. Die Schwelle zur Amtspflichtverletzung bleibt damit bewusst hoch angesetzt.

Parallel betont die Entscheidung die Eigenverantwortung auf dem Rad. Nach Auffassung der Kammer hätte der Fahrer seine Geschwindigkeit und den Seitenabstand so wählen müssen, dass ein unerwartetes Hindernis noch beherrschbar bleibt. Ragt ein Ast tatsächlich in die Fahrbahn, ist bei angemessenem Tempo ein Abbremsen möglich; ragt er nicht in den Weg, verhindert ein größerer Abstand zur Hecke den Kontakt. Diese Argumentation knüpft an die ständige Rechtsprechung an, wonach Radwege keine makellosen Flächen sein müssen, sondern innerhalb vernünftiger Erwartungen genutzt werden. Sichtbare, ortsübliche Unebenheiten und naturbedingte Einflüsse bleiben Teil des Restrisikos, das Verkehrsteilnehmer selbst zu steuern haben. Der Helm des Klägers mindert zwar den Schaden, ersetzt aber keine angepasste Fahrweise.

Die Linie fügt sich in jüngere Entscheidungen, die die Zumutbarkeitsschwelle für Sicherungspflichten präzisieren. Das Oberlandesgericht Hamm stellte am 29. August 2023 (11 U 76/22) klar, dass Kommunen nicht einschreiten müssen, wenn eine private Hecke die Sicht einschränkt, die Situation aber rechtzeitig erkennbar ist und angepasstes Verhalten ermöglicht. Das Landgericht Frankenthal wies am 23. August 2023 (3 O 71/22) eine Klage nach Sturz über eine Wurzel auf einem beschädigten Radweg ab und verlangte, sichtbare Hindernisse rechtzeitig wahrzunehmen. Umgekehrt markiert der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 23. April 2020 (III ZR 250/17; III ZR 251/17) die rote Linie bei atypischen, versteckten Gefahren: Mit einem quer gespannten, ungekennzeichneten Stacheldraht muss niemand rechnen, selbst bei nicht angepasster Geschwindigkeit. Zwischen diesen Polen ordnet sich der Astfall als beherrschbares, nicht atypisches Risiko ein.

Im Ergebnis zeichnet die Magdeburger Entscheidung ein realistisches Haftungsbild für Wege im Freien. Kommunen müssen organisieren, vergeben und in angemessenen Intervallen prüfen, doch sie haften nicht für jedes naturbedingte Detail, das kurzfristig entsteht. Beauftragte Fachbetriebe sind kein bloßes Feigenblatt, sondern legitimer Baustein ordnungsgemäßer Verkehrssicherung, sofern Auswahl und Anweisung stimmen. Nutzer wiederum tragen die Verantwortung, ihr Tempo, ihren Abstand und ihre Aufmerksamkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Wer diese Rollenverteilung akzeptiert, reduziert Streitpotenzial, weil Erwartung und Pflicht näher zusammenrücken. Der Ast wird damit vom Haftungsfall zum Hinweis, wie Sicherheit im Alltäglichen tatsächlich entsteht.

Schließlich bleibt der Blick nach vorn: Der Fall ist nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg steht im Raum. Gleichwohl dürfte der Kern tragfähig sein, weil er bekannte Maßstäbe konsequent anwendet und weder die Kommune zur Unmöglichkeit noch den Verkehrsteilnehmer zur Sorglosigkeit verpflichtet. Für die Praxis außerhalb vielbefahrener Achsen bedeutet das, dass saisonale Pflege, dokumentierte Beauftragung und plausible Intervalle genügen können. Naturwuchs, der kurzfristig in Wege greift, wird weiter auftreten und verlangt vernünftiges Handeln beider Seiten, nicht lückenlose Perfektion. Rechtlich bleibt maßgeblich, ob eine Gefahr atypisch und verborgen ist oder erkennbar und beherrschbar. In dieser Differenz entscheidet sich, ob aus einem Sturz ein Amtshaftungsfall wird oder ein tragbares Restrisiko des Alltagsverkehrs.

 

HBA-Zustellung entgleist, Identitätssicherung stockt, Apothekenbetrieb verliert digitale Zugänge

Der Fall um den elektronischen Heilberufsausweis von Rainer Bellmann zeigt, wie empfindlich die digitale Identität im Gesundheitswesen reagiert, wenn eine formale Strecke ins Stolpern gerät. Die Karte läuft Anfang November ab, die Neuausstellung wurde rechtzeitig angestoßen – und scheitert an einer banalen Adressierung: Die Hausnummer landet im falschen Formularfeld des Dienstleisters D-Trust. Danach folgt ein zweiter Antrag, Zusagen zur Produktion, erneute Verzögerungen und schließlich die Nachricht, dass der Versand nicht funktioniert hat. Während auf dem Papier alle Bausteine vorhanden sind – Antrag, Identprüfung, Produktion, Auslieferung –, entsteht in der Praxis eine Lücke, die sich nicht mehr überbrücken lässt, sobald die alte Karte ausläuft. Das Ergebnis ist weniger ein Einzelfehler als ein Sichtfenster auf ein Verfahren, das ohne Pufferzeiten und ohne transparente Rückkanäle zu schnell ins Off gerät.

Im Betrieb ist der elektronische Heilberufsausweis kein Zierat, sondern der Schlüssel für qualifizierte Signaturen und damit für rechtssichere digitale Prozesse. Wo E-Rezepte signiert, Medikationsdaten bestätigt oder Dokumente mit Rechtswirkung versehen werden müssen, hängt die Handlungsfähigkeit an der Gültigkeit der Karte. Läuft sie aus, verschiebt sich Arbeit abrupt zurück in analoge Ausweichschritte, die nicht immer verfügbar sind und häufig zusätzliche Wege erzeugen. Auch wenn SMC-B-Karten den Systemzugang der Betriebsstätte sichern, bleibt die persönliche Signatur des Berufsangehörigen unersetzlich, wenn rechtliche Bindung zählt. Das erklärt, warum ein formal kleiner Adressfehler im Ergebnis zu spürbaren Reibungen in der Versorgungskette führt.

Auffällig ist die Asymmetrie zwischen formaler Verantwortung und faktischer Wirkung. Der technische Dienstleister verwaltet Adressen, Identnachweise, Produktion und Versand, während der Betrieb mit Fristen, Dienstplänen und Patientenerwartungen konfrontiert ist. Wenn in dieser Kette die Kommunikation stockt, wächst aus einer Korrekturaufgabe ein Zeitproblem, das bis zum Stillstand führt. Die Ankündigung „Karte in Produktion“ trägt nur, wenn daraus zeitnahe Zustellung wird oder ein verlässlicher Zwischenstatus mit belastbarem Datum vorliegt. Ohne diese Verbindlichkeit kippt Vertrauen in operative Vorsicht, und Termine werden breiter gelegt, obwohl die Versorgung Tempo verlangt. Der konkrete Fall wirkt so als Brennglas: Nicht der große Systemausfall, sondern die Summe kleiner Unschärfen führt zur Unterbrechung.

Für die Standorte bedeutet das, dass die kritischen Pfade weniger in der Technik liegen als in der Orchestrierung der Verfahren. Identitätsprüfung, Datensatzqualität, Produktionsslot und Zustellung gehören zu einer Strecke, die nur als Ganzes belastbar ist. Sobald ein Glied ohne sichtbares Feedback verharrt, können selbst redundante Planungen nicht verhindern, dass die Uhr der Altkarte ungerührt zum Ablauf tickt. Die Außenperspektive registriert lediglich, dass Prozesse „hängen“, während innen die Aufwände steigen: Rückfragen, Belegsuche, Neuaufträge, Abstimmungen mit Kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen. Am Ende steht eine nüchterne Feststellung: Formfehler sind in hochverregelten Identpfaden keine Bagatellen, sondern Ereignisse mit unmittelbarer Wirkung auf die Versorgungsarbeit.

Der Vorgang macht deutlich, wie schmal die Linie zwischen digitaler Souveränität und Abhängigkeit von formalen Details geworden ist. Wo Identkarten Rechtssicherheit garantieren, erzeugen sie zugleich eine Verletzlichkeit gegenüber banalen Datenfehlern und unklaren Statusmeldungen. Für die öffentliche Wahrnehmung wirkt das ungerecht: Ein richtig arbeitender Betrieb verliert Funktionsfähigkeit, weil ein externes Formularfeld falsch gefüllt wurde. Für die Systemarchitektur ist es eine Erinnerung daran, dass Ausfallsicherheit nicht nur aus Servern und Leitungen besteht, sondern aus verlässlichen Übergaben, eindeutigen Statusdefinitionen und Fristen, die auch unter Routinebelastung halten. Der einzelne Ausweis bleibt damit ein kleines Stück Plastik – und zugleich der Punkt, an dem sich zeigt, ob die digitale Versorgung streckenfest ist.

 

Führungswechsel bei Stada, Portfolio unter Druck, Deutschland als Wachstumsmotor

Stada bestellt Tomas Mihal zum Deutschlandchef und setzt damit ein Signal der Rückkehr zu einer Führungskraft, die das Unternehmen und den Generikamarkt aus der Nähe kennt. Der 45-jährige Umweltingenieur kommt nach Stationen bei Glenmark, Sanofi und Sandoz in eine Rolle zurück, in der Deutschland nicht nur ein großer Absatzraum, sondern das Schaufenster für Preislogik, Erstattung und Versorgungstiefe ist. Die Erwartung hinter der Personalie lautet, die drei Geschäftsbereiche im Verbund zu steuern: Generika als Breite, Consumer Health als Marke in der Fläche, Spezialitäten als Renditeanker. Führungserfahrung in mehreren Regionen soll helfen, Takt und Prioritäten zu synchronisieren, wenn Lieferketten, Einkauf und Nachfragekurven auseinanderlaufen.

Das Ausgangsbild ist doppelt: Im ersten Halbjahr 2025 legte Stada währungsbereinigt beim Umsatz um rund sechs Prozent auf gut 2,1 Milliarden Euro zu, das bereinigte Ebitda stieg um fünf Prozent auf etwa 481 Millionen Euro. Getrieben wurde die Entwicklung vor allem von Spezialmedikamenten, während OTC-Produkte unter einer schwachen Erkältungssaison litten und Generika nur begrenzt zulegen konnten. Gleichzeitig lasten rund 5,7 Milliarden Euro Verbindlichkeiten aus Zukäufen auf der Bilanz; Portfolioarbeit bleibt damit kein Wahlfach, sondern Tagesgeschäft. Die Abspaltung des Russlandgeschäfts sollte die Story für Investoren entzerren, ändert aber nichts daran, dass Cash-Generierung, Working-Capital-Disziplin und Preisdruck im Kernmarkt zusammen gedacht werden müssen.

Für den deutschen Markt verdichtet sich die Aufgabe zu drei Linien: verlässliche Verfügbarkeit, kalkulierbare Preise, sichtbare Marken. Rabattvertragszyklen, Rohstoffkosten und regulatorische Eingriffe bestimmen das Tempo, in dem Generika verhandelt und geliefert werden können. Im Consumer-Segment entscheidet die Präzision im Regal – Sichtbarkeit, Wiederkaufraten, Aktionslogik – darüber, ob schwächere Saisonimpulse kompensiert werden. Bei Spezialitäten geht es um Markteinführungen und Versorgungspfade, die klinische Relevanz in stabile Nachfrage übersetzen. Der neue Deutschlandchef wird an der Fähigkeit gemessen, diese Linien zu einer belastbaren Erzählung zu bündeln, die sowohl Kassen und Ärztinnen als auch Handelspartner überzeugt.

Eigentümerseitig gibt CapVest Partners als Mehrheit den finanziellen Rahmen vor, frühere Anteilseigner Bain Capital und Cinven bleiben mit Minderheiten an Bord. Das erhöht die Erwartung an planbare Wertschöpfung, ohne operative Manövrierfähigkeit zu verlieren. Für den Standort Deutschland bedeutet das: weniger große Gesten, mehr konsequentes Operative – Liefertreue, schlanke Artikelstämme, schnelle Substitutionspfade, klare Kommunikation in Engpässen. Gelingt es, Spezialitätenwachstum als Puffer gegen Generikadruck zu nutzen und Consumer-Marken sauber zu führen, stabilisiert sich die Mischung. Misslingt es, frisst die Zinslast Fortschritte auf. Die Personalie Mihal ist damit Startpunkt und Belastungstest zugleich: Strategie, Bilanz und Tagesgeschäft müssen im selben Takt laufen.

 

B-Zell-Strategie in SLE, Endpunkte erreicht, Versorgungswege im Umbau

Ein neuer Datenblock zur Behandlung des Systemischen Lupus Erythematodes setzt ein deutliches Signal für B-Zell-gerichtete Ansätze. In einer zulassungsrelevanten Untersuchung zeigte der Anti-CD20-Antikörper Obinutuzumab über 52 Wochen einen signifikanten Vorteil gegenüber der Standardtherapie, gemessen am etablierten Aktivitätsmaß SRI-4. Der Effekt kam nicht als Einzelsignal, sondern wurde durch konsistente sekundäre Zielgrößen flankiert, was die klinische Relevanz untermauert. Sicherheitsbefunde bewegten sich im Rahmen des Erwartbaren und ergaben kein neues Risikoprofil, das den praktischen Einsatz infrage stellen würde. Zusammen ergibt sich die Perspektive, dass eine B-Zell-Depletion jenseits der Nierenmanifestation auch im systemischen Setting tragfähig wird.

Für die Versorgung ordnet sich der Befund an einer alten Sollbruchstelle: Krankheitsaktivität dämpfen, Steroidlast senken, Organschäden vorbeugen. Die beobachteten Verbesserungen im Aktivitätsindex korrespondieren mit dem klinischen Ziel, Schübe seltener und milder zu machen, ohne die Nebenwirkungslast in die Höhe zu treiben. Wenn eine Infusionstherapie in definierten Intervallen planbar ist, lassen sich Terminlogistik und Monitoring in bestehende Strukturen fügen. Praktisch bedeutet das einen klaren Takt zwischen Induktion, Verlaufskontrolle und Erhaltung, der sich mit Laborparametern und klinischen Scores nachvollziehen lässt. Wo diese Strecken sauber gelegt sind, wächst Vertrauen in die Alltagstauglichkeit schneller als durch abstrakte Effektgrößen.

Therapeutisch verschiebt sich damit der Maßstab innerhalb eines bereits vielfältigen biologischen Spektrums. B-Zell-gerichtete Strategien adressieren eine zentrale Achse der Pathophysiologie und ergänzen Interventionswege, die bisher vor allem auf Zytokinsignale gezielt haben. Die Positionierung im Stufenkonzept wird davon abhängen, wie robust Steroid-Sparsamkeit, Schubprävention und organspezifische Schutzwirkungen im Verlauf bestätigt werden. Für die Praxis wird weniger die Frage nach theoretischer Überlegenheit zählen als die Reproduzierbarkeit über Subgruppen, Begleiterkrankungen und unterschiedliche Gradspektren der Aktivität hinweg. Je konsistenter diese Reproduzierbarkeit gelingt, desto eher wandert die Option aus der Eskalation in frühere Fenster der Therapieplanung.

Ökonomisch und organisatorisch wird das Thema Verlässlichkeit zur eigentlichen Währung. Infusionstermine beanspruchen Ressourcen, erfordern Räume, Personal und eine vorausschauende Abstimmung mit Labor und Bildgebung. Wenn der klinische Mehrwert klar erkennbar ist, lassen sich diese Aufwände rechtfertigen und über stabile Pfade abbilden. Kostenträger werden auf planbare Ergebnisse, klare Zielpopulationen und ein belastbares Sicherheitsprofil achten, während Zentren die Anschlussfähigkeit an bestehende Schemata prüfen. In diesem Dreieck aus Evidenz, Logistik und Finanzierung entscheidet sich, ob aus einem vielversprechenden Signal eine belastbare Routineoption wird.

Schließlich wirkt der Befund über die Einzeltherapie hinaus als Strukturmarker für SLE-Pfadführung. Eine Option, die systemische Aktivität sichtbar unter Kontrolle bringt und Steroide zurückdrängt, verändert Gesprächsführung, Erwartungsmanagement und die Taktung von Kontrollen. Patientinnen und Patienten profitieren, wenn Therapieziele präzise formuliert, Zwischenschritte transparent gemacht und Risiken ohne Alarmismus adressiert werden. Für Leitlinien öffnet sich der Raum, B-Zell-gerichtete Strategien früher zu diskutieren und klare Anknüpfungspunkte zu definieren. Gelingt diese Übersetzung, entsteht nicht nur ein neues Medikament im Regal, sondern ein geordneterer Weg durch eine Erkrankung, die zu oft von Unwägbarkeiten lebt.

 

Stabilität entsteht, wenn Erwartungen und Pflichten zusammenpassen: Wege werden nicht gefahrlos, aber vorhersagbar; Identitätsstrecken sind nicht spektakulär, aber störungsarm; Unternehmen erzählen eine kohärente Geschichte zwischen Preisdruck und Spezialitäten; und Therapien gewinnen, wenn sie Aktivität wirklich messbar senken und in geordneten Schemata Platz finden. Dann wird aus vier Einzelmeldungen eine gemeinsame Bewegung hin zu weniger Reibung und mehr verlässlicher Arbeit am Tag-zu-Tag.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt.
Wirkung bleibt, wenn Haftung realistisch gedacht wird und Sorgfaltspflichten nicht zu Unmöglichkeitsgarantien anwachsen. Wirkung bleibt, wenn digitale Ausweise pünktlich ankommen und Signaturen zuverlässig funktionieren. Wirkung bleibt, wenn ein Konzern Führung, Sortiment und Finanzierung in eine ruhige Spur bringt. Wirkung bleibt, wenn eine Therapieoption Aktivität senkt, Steroide spart und Versorgungswege klarer macht. Aus Klarheit wächst Vertrauen – und aus Vertrauen wächst Tempo, das nicht auf Kosten der Qualität geht.

Journalistischer Kurzhinweis: Erstellung durch eine strikt getrennte Redaktion gemäß Prüfprotokoll; keine Mitwirkung operativer Geschäftsbereiche bei Inhalt oder Sprache.

 

Tagesthemenüberblick: https://docsecur.de/aktuell

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