• 10.10.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Werbungskostenmethoden, Gematik-Verfahren zu Medisign, orale IL-23-Therapie in Aussicht

    ARZTPRAXIS | Medienspiegel & Presse | Vermietungsfahrten zwischen Entfernungspauschale und Realaufwand, TI-Umstellung von RSA auf ECC mit Engpässen bei eHBA/SMC-B und Gemat ...

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DocSecur® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Werbungskostenmethoden, Gematik-Verfahren zu Medisign, orale IL-23-Therapie in Aussicht

 

Entfernungspauschale gegen Realaufwand, aufsichtsrechtliche Schritte und Icotrokinra-Daten prägen Entscheidungen in Praxis und Versorgung.

Apotheken-News: Bericht von heute

Steuerpraxis, digitale Infrastruktur und Versorgung treffen heute aufeinander: Bei Fahrten zu Mietobjekten entscheidet die Wahl zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Kosten über die Höhe der Werbungskosten, getragen von konsistenter Dokumentation und klarer Abgrenzung regelmäßiger Wege gegenüber anlassbezogenen Tätigkeiten; in der Telematikinfrastruktur erzeugt der Wechsel von RSA auf Elliptic Curve Cryptography erheblichen Zeitdruck, während Medisign wegen Liefer- und Tauschverzögerungen bei eHBA und SMC-B in ein Anhörungsverfahren der Gematik gerät, das belastbare Zusagen und mögliche Maßnahmen prüft; in der Logistik um Ontozry offenbaren hochpreisige Spezialarzneimittel die Verletzlichkeit von Ketten zwischen Hersteller, Großhandel und Versendern, wenn Kontingente knapp und Dringlichkeiten hoch sind; zugleich meldet die Dermatologie mit Icotrokinra eine orale IL-23-Rezeptorblockade auf dem Weg zur EU-Zulassung, gestützt durch Phase-3-Daten mit hohen IGA-0/1- und PASI-90-Raten gegenüber Placebo und signifikanten Vorteilen im Vergleich zu Deucravacitinib.

 

Vermietungsfahrten im Fokus, Entfernungspauschale versus tatsächliche Kosten, Nachweise und Abgrenzungen

Fahrten zum Mietobjekt gehören zum Alltag vieler Vermieterinnen und Vermieter, sei es für Besichtigungen, Übergaben, Instandhaltung oder die Koordination von Handwerkern. Steuerlich sind solche Wege grundsätzlich Werbungskosten, doch die Ermittlung der absetzbaren Höhe hängt von der Einordnung der Fahrt und der gewählten Methode ab. Im Zentrum stehen zwei Wege: die Entfernungspauschale als pauschalierter Ansatz und der Abzug der tatsächlichen Kosten auf Basis belastbarer Nachweise. Maßgeblich ist dabei, ob es sich um regelmäßig wiederkehrende Wege zu einem immer gleichen Ort mit „Arbeitsstättencharakter“ handelt oder um auswärtige, anlassbezogene Tätigkeiten. Die steuerliche Anerkennung orientiert sich letztlich daran, ob die Methode sachgerecht angewandt und plausibel dokumentiert ist.

Die Entfernungspauschale bildet üblicherweise ausschließlich die einfache Strecke ab und setzt voraus, dass der Ort eine gewisse Regelmäßigkeit aufweist, etwa bei fortlaufender Eigenverwaltung eines nahegelegenen Objekts mit häufigen Kontakten. Sie ist einfach zu handhaben, begünstigt aber keine Umwege, Leerfahrten oder Mehrfahrten am selben Tag. Wer unregelmäßig oder projektbezogen unterwegs ist, etwa für Besichtigung, Sanierungsplanung oder Abnahmen, verlässt schnell den Bereich der Pauschale und landet beim tatsächlichen Aufwand. In der Praxis entsteht damit ein Abwägungsfeld: Die Pauschale punktet mit Einfachheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Einzelfragen, während der Einzelnachweis Differenzierung erlaubt, aber Belege, Systematik und Konsistenz verlangt. Entscheidend ist die innere Logik des gewählten Ansatzes und seine durchgängige Anwendung über das Jahr.

Beim Abzug der tatsächlichen Kosten stehen zwei Wege bereit: Entweder der Kilometersatz auf Basis einer nachvollziehbaren Gesamtkostenrechnung des Fahrzeugs (Treibstoff, Versicherung, Steuer, Wartung, Reifen, anteilige Abschreibung/Leasing, Stellplatz) oder der strenge Einzelnachweis über Belege und Fahrtenbuch. Der Kilometersatz setzt eine solide Jahresrechnung voraus, aus der sich ein realitätsnaher Betrag pro Kilometer ergibt, der dann mit den gefahrenen Entfernungen multipliziert wird. Der Einzelnachweis verlangt eine geschlossene Kette: Datum, Anlass, Start/Ziel, Kilometerstand, belegte Nebenkosten und eine Abgrenzung zu privaten Fahrten, die nicht abziehbar sind. Bei gemischt genutzten Fahrzeugen ist ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab erforderlich; Schätzungen ohne belastbares Fundament sind ein Einfallstor für Diskussionen. Je klarer der Zusammenhang zwischen Vermietungszweck und Fahrt, desto stabiler die Anerkennung.

Sonderfälle schärfen die Konturen: Erkundungsfahrten vor dem Erwerb eines Objekts, Wege zu Finanzierungen, Notariaten oder Hausverwaltungen, Fahrten zu Baustellen bei Herstellung und größeren Modernisierungen sowie Termine mit Behörden. Solche Anlässe sind typischerweise dem Bereich der auswärtigen Tätigkeit zuzuordnen und sprechen für den tatsächlichen Kostenansatz, weil das Muster unregelmäßig und anlassbezogen ist. Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi oder Carsharing können ebenso berücksichtigt werden, wenn der Vermietungsbezug eindeutig ist und Belege die Strecke und den Zweck zeigen. Mehrere Mietobjekte in verschiedenen Orten führen häufig zu Sammelfahrten; auch hier gilt, dass eine sachliche Aufteilung und kurze Vermerke zur Route spätere Rückfragen entschärfen. Wo die Verwaltung dauerhaft einem externen Dienstleister übertragen ist, schrumpft der eigene Fahrbedarf; verbleibende Kontrollen bleiben abzugsfähig, erfordern aber dieselbe Sorgfalt.

Am Ende zählt die Stringenz im Jahreslauf: Wer die Entfernungspauschale verwendet, sollte dies konsistent für die entsprechenden, regelmäßig veranlassten Wege tun und nicht situativ zwischen den Methoden wechseln. Wer auf tatsächliche Kosten setzt, profitiert von einem einfachen, aber gepflegten System – etwa einem fortlaufenden Fahrtenjournal, das Anlass und Kilometerstände enthält, ergänzt um eine jährliche Gesamtkostenübersicht des Fahrzeugs. Bei mehreren Fahrzeugen empfiehlt sich eine feste Zuordnung oder ein erkennbarer Schlüssel, damit Doppelansätze ausgeschlossen sind. Die Erfahrung zeigt, dass viele Streitfragen weniger aus inhaltlichen Differenzen als aus Lücken in der Darstellung entstehen; eine ruhige, nachvollziehbare Dokumentation ist daher der wirksamste Schutz. Ein kurzer Vermerk unmittelbar nach jeder Fahrt bewahrt Genauigkeit und verhindert, dass aus plausiblen Vorgängen später Erinnerungsrätsel werden. In sachlich geordneten Fällen fällt die steuerliche Würdigung leichter und die Anerkennung folgt der Logik der Unterlagen. Eine konsistente Methode erleichtert außerdem den Vergleich über Jahre, macht Entwicklungen sichtbar und hält die Tür für zielgerichtete Rückfragen offen. Kontinuität in der Anwendung schafft Vertrauen, und Vertrauen reduziert Klärungsaufwand am nachhaltigsten.

 

TI-Algorithmuswechsel unter Zeitdruck, Lieferengpässe bei eHBA/SMC-B, Anhörung der Gematik zu Medisign

Die Telematikinfrastruktur steht in den kommenden Wochen vor einem technisch wie logistisch anspruchsvollen Wechsel der kryptografischen Verfahren, und genau an dieser Schnittstelle kumulieren die Probleme vieler Betriebe. Der Übergang von RSA zu Elliptic Curve Cryptography betrifft nicht nur Konnektoren, sondern auch Heilberufsausweise, Institutionskarten und KIM-Module, also jene Bausteine, mit denen sich der Praxis- und Apothekenalltag überhaupt erst digital legitimieren lässt. Weil Karten und Komponenten physisch getauscht, Provisionierungen erneuert und Zertifikate neu ausgestellt werden müssen, genügt eine Software-Aktualisierung in vielen Fällen nicht. Aus den Engpässen beim Hersteller Medisign ist in den vergangenen Wochen eine Kette aus Lieferverzug, Terminverschiebungen und betrieblicher Unsicherheit geworden, die in Einzelfällen bereits als existenzgefährdend beschrieben wurde. Vor diesem Hintergrund hat die Gematik ein Anhörungsverfahren gestartet, um zu prüfen, ob zugesagte Tauschfristen noch realistisch sind und welche Maßnahmen gegenüber dem Anbieter erforderlich werden könnten.

Das Verfahren signalisiert, dass die Aufsicht den Zeitplan nicht als dehnbare Empfehlung, sondern als verbindliche Migrationsschiene versteht, die den Schutz kritischer Versorgungsprozesse absichert. Technisch ist der Schritt plausibel, weil ECC bei gleicher Sicherheitsgüte mit kleineren Schlüsseln und schnellerer Aushandlung arbeitet; organisatorisch aber zeigt sich, dass die gleichzeitige Umstellung vieler Betriebe die Lieferkette der Kartenhersteller an ihre Grenzen bringt. Apotheken, die auf neue eHBA warten oder deren SMC-B kurz vor Ablauf steht, müssen ihren Betrieb tageweise um Terminfenster, Kurierwege und Identifizierungsrituale herum organisieren, während Parallelpfade für Signaturen und Abrechnungen kaum zulässig sind. Der Verweis, Ersatz rechtzeitig zu beantragen, hilft nur, wenn der Markt tatsächlich liefern kann; derzeit konkurrieren Bestellungen, Post-Ident-Slots und Vor-Ort-Termine um die gleiche knappe Ressource. Je näher das Jahresende rückt, desto enger wird der Korridor, in dem Tausch, Freischaltung und Test in Ruhe gelingen können.

Für die Gematik steht im Kern die Frage, ob und ab wann aufsichtsrechtliche Schritte gegen säumige Anbieter verhältnismäßig sind, wenn diese nachweislich vereinbarte Schienen verfehlen. Juristisch relevant wird zugleich, wie Verträge zwischen Apotheken, Kartenherstellern, Providern und Dienstleistern die Themen Lieferzeit, Ersatzleistung, Haftung und Schadensersatz abbilden. Wer wegen einer nicht nutzbaren Karte E-Rezept-Prozesse, QES-Signaturen oder Abrechnungen nicht zeitgerecht durchführen kann, erleidet unmittelbare Betriebsstörungen, die dokumentiert und fristgerecht adressiert werden müssen. Aus der Perspektive der Betriebe ist daher eine Doppelstrategie geboten: proaktiv mit dem bisherigen Anbieter eskalieren, belastbare Terminzusagen einholen und Nachweise sichern; zugleich Marktalternativen prüfen, damit ein Wechsel nicht erst dann vorbereitet wird, wenn die Zeit längst verstrichen ist. In dieser Lage entsteht Handlungssicherheit nicht aus Hoffnung, sondern aus sauberer Aktenlage und einer realistischen Einschätzung der verbleibenden Tage bis zur Umstellung.

Operativ bewährt sich eine Reihenfolge, die Technik, Personal und Kommunikation parallel führt. Zuerst werden Bestände und Gültigkeiten von eHBA, SMC-B, Konnektoren und KIM-Modulen erfasst und mit den jeweiligen Laufzeiten abgeglichen; anschließend wird pro Komponente ein Tauschfenster mit Puffer geplant, das Anreise, Ident-Prozesse und Ersttests umfasst. Das Team erhält klare Hinweise, wie mit Ausfällen während der Umschaltung umzugehen ist, welche Arbeitsschritte ohne Signatur erlaubt sind und ab welcher Schwelle externe Hilfe zu alarmieren ist. Gleichzeitig werden Kontaktdaten der Anbieter, Ticketnummern, zugesagte Liefertermine und Eskalationspfade zentral dokumentiert, damit Nachweise im Streitfall nicht erst gesucht werden müssen. Wo die Risiken hoch sind oder Fristen reißen, gehört die Prüfung vertraglicher Ansprüche gegen den Anbieter auf die Liste, inklusive der Option, kurzfristig zu einem alternativen Hersteller zu wechseln, wenn dieser belegbar liefern und schalten kann.

Für Apotheken ist der Blick über den technischen Tellerrand entscheidend, weil betriebliche Kontinuität selten an einem einzigen Schalter hängt. Eine saubere Vorbereitung reduziert nicht nur Ausfallzeiten, sondern stärkt auch die eigene Position gegenüber Dienstleistern und Herstellern, wenn Termine wanken oder Zusagen wegbrechen. Wer den Migrationspfad in einem knappen Probelauf durchgeht – Bestellung simulieren, Ident-Slot buchen, Freischaltung testen, Signatur prüfen, KIM-Nachricht senden – erkennt Engstellen, solange noch Handlungsraum besteht. Ebenso sinnvoll ist ein kurzer Wiederanlaufplan für den Fall, dass Tausch und Freischaltung nicht am selben Tag gelingen: Welche Prozesse werden priorisiert, wie werden Patientinnen und Patienten informiert, wie wird dokumentiert, welche Leistungen zeitversetzt nachgeholt werden. Aus dieser Haltung entsteht der Spielraum, den ein enges Zeitfenster sonst verschluckt, und sie macht den Unterschied zwischen hektischem Reagieren und geordnetem Umsetzen. Verlässlichkeit wird dort sichtbar, wo Vorbereitung und Nachweisfähigkeit zusammenfinden, und genau diese Kombination entscheidet in dichten Phasen über die Handlungsfähigkeit des Betriebs.

Die nächsten Schritte ergeben sich aus dem doppelten Druck von Frist und Versorgung: Termine sichern, Lieferfähigkeit schriftlich bestätigen lassen, Alternativen aufsetzen, interne Abläufe testen und die Dokumentation lückenlos führen. Wenn die ersten Betriebe die Umstellung vollständig und ohne Nebenwirkungen schaffen, verbreitet sich Verfahrenserfahrung, die anderen nutzt, und der Markt stabilisiert sich über Skaleneffekte und klare Erwartungen. Bleiben Engpässe hartnäckig, wird die Anhörung zum Hebel, mit dem Aufsicht und Anbieter zu tragfähigen Lösungen gezwungen werden, auch um den Preis von Übergangsmaßnahmen oder priorisierten Kontingenten. Aus Sicht der Versorgung ist entscheidend, dass Signatur, Identität und Kommunikation nicht gleichzeitig reißen, weil genau dort der Alltag hängt: bei der Rezeptabwicklung, bei der Abrechnung, bei der gesicherten Mail. In einem dichten Endspurt zählt weniger das Idealbild der Technik als die Robustheit der Abläufe unter Stress, und diese Robustheit entsteht vorher. Wer jetzt die Fäden sortiert, hat später die Hände frei, wenn andere noch suchen.

 

Hochpreisige Epilepsietherapie im Engpass, Lieferkette zwischen Hersteller und Handel, Erwartungen an faire Verteilung

Einzelfälle mit hoher Fallhöhe machen sichtbar, wie empfindlich spezialisierte Arzneimittelketten reagieren, wenn wenige Parameter gleichzeitig driften. Beim Wirkstoff Ontozry, einem hochpreisigen Epilepsiemittel, prallten in jüngster Zeit medizinische Dringlichkeit, knappe Bestände und unterschiedliche Distributionswege aufeinander. Während ein Patient auf eine zeitkritische Fortsetzung der Therapie wartete, zog sich die Belieferung über den Großhandel mehr als eine Woche hin. Parallel kursierten Hinweise, dass einzelne Versender schneller liefern konnten, was den Eindruck eines Verteilungsgefälles erzeugte. Für die Offizin entsteht daraus ein Spannungsfeld aus Erwartungen, Haftungsrisiken und dem Anspruch, dass vergleichbare Bestellungen über vergleichbare Pfade auch vergleichbar schnell bedient werden.

Die Ursachen eines solchen Verzugs sind selten monokausal und reichen von limitierten Chargen nach Freigaben über Quotierungen bis hin zu zeitversetzten Einsteuerungen in unterschiedliche Vertriebskanäle. Hersteller sichern hochpreisige Spezialitäten mit engmaschigen Prozessen ab, die GDP-konforme Lagerung, Serialisierung und Rückverfolgbarkeit gewährleisten, zugleich aber die Flexibilität reduzieren, wenn Nachfrage sprunghaft anzieht. Großhändler arbeiten mit Zuteilungslogiken, um flächendeckende Verfügbarkeit zu gewährleisten; kleine Abweichungen in Abrufmustern, Reservierungen oder Retouren können dann spürbare Wartezeiten erzeugen. Kommt eine Phase mit erhöhtem Bedarf hinzu – etwa durch Neueinstellungen, Umstellungen oder regionale Lieferlücken – geraten sorgfältig kalibrierte Flüsse ins Stocken. Im Ergebnis erleben Apotheken dieselbe Ware als „sofort lieferbar“ oder „vorübergehend nicht verfügbar“, abhängig von Zeitfenster, Lagerpunkt und vorab vergebenen Kontingenten.

Die Wahrnehmung, dass Versandapotheken in Einzelfällen schneller versorgen, speist sich häufig aus zentralen Lagerstrukturen, die punktuell größere Kontingente bündeln, und aus automatisierten Dispositionsketten, die Bestellungen unmittelbar gegen verfügbare Seriennummern matchen. Dem stehen Offizinen gegenüber, deren Bestellpraxis über mehrere Großhandelsstandorte verteilt ist und in der Quotierungen strenger greifen können. Dass ein Versender eine Lieferung bestätigt, während der regionale Großhandel verzögert, bedeutet nicht zwingend, dass Prioritäten willkürlich gesetzt wurden; es verweist eher auf asynchrone Warenzugänge, unterschiedliche Sicherheitsbestände und auf die Dynamik, mit der hochpreisige Artikel zur Risikosteuerung segmentiert werden. Für Betroffene zählt trotzdem nur der klinische Takt: Bei Anfällen, die durch Therapieabbrüche wahrscheinlicher werden, ist jede zusätzliche Nacht ohne Arznei eine zu viel. Genau hier kollidiert Systemlogik mit Versorgungsrealität.

Transparenz in der Kette ist der Hebel, der aus Irritation planbare Schritte macht. Wenn der Hersteller offenlegt, wann welche Chargen an welche Distributionspunkte gehen, und der Großhandel proaktiv meldet, ob eine Bestellung gegen ein konkretes Kontingent gebucht ist, kann die abgebende Stelle zwischen Warten, Umlenken oder Verfügbarkeitsabfrage bei Alternativlagern entscheiden. Für die Praxis sind klare Eskalationspfade hilfreich: Rückmeldung zur Bestellposition binnen Stunden, belastbare Terminzusage binnen eines Werktags, Eskalation an den Hersteller, falls Quoten oder technische Sperren eine zeitnahe Versorgung verhindern. Hinzu kommen Optionen wie patientenbezogene Reservierungen, temporäre Direktlieferungen über definierte Notfallkanäle und priorisierte Nachsteuerung bei dokumentierter Dringlichkeit. Jede Maßnahme bleibt dann nachvollziehbar, weil sie auf dokumentierten Bedarfen, medizinischer Begründung und einer geordneten Freigabekette beruht.

Für Hersteller ist eine präzise, öffentlich verständliche Erläuterung der Lage wichtig: Warum es zu Verzögerungen kam, wie die nächsten Chargen fließen, welche Priorisierungskriterien gelten und über welche Kontaktstellen dringliche Fälle gemeldet werden können. Die Kommunikation muss die Gleichbehandlung sichern, darf aber medizinische Dringlichkeit explizit gewichten – etwa durch ein Verfahren, das Arztpraxis, Apotheke und Hersteller in einem kurzen Dreischritt zusammenführt, damit weder Datenschutz noch GDP verletzt werden. Großhandel und Plattformen können ergänzen, indem sie Echtzeit-Indikatoren zur Lieferfähigkeit anzeigen und Bestellungen nicht „im Ungefähren“ parken. So entsteht Verlässlichkeit in einem Umfeld, das von knappen Ressourcen geprägt ist. Wo Erklärungen fehlen, füllen Vermutungen die Lücken; wo gute Begründungen und stabile Abläufe sichtbar sind, wächst Vertrauen auch dann, wenn die Wartezeit einmal länger ausfällt.

Am Ende entscheidet die Übersetzung von Prinzipien in Alltag: Patientenwohl zuerst, Gleichlauf der Kanäle, belastbare Zusagen, kurze Wege bei Dringlichkeit. Ein Fall wie der geschilderte zeigt, dass kleine Friktionen in einer spezialisierten Lieferkette große Wirkungen entfalten können, wenn Zeitdruck herrscht und Alternativen begrenzt sind. Umso wertvoller ist eine geübte Vorgehensweise in der Offizin: medizinische Begründung dokumentieren, parallele Verfügbarkeitsabfragen fahren, Eskalationskontakte nutzen, Zwischenlösungen prüfen und jede Zusage sofort protokollieren. Die Kombination aus fachlicher Dringlichkeit, sauberer Begründung und geordneter Eskalation schafft den Raum, in dem Hersteller, Großhandel und Vertriebswege zielgerichtet handeln können. Wo diese Elemente zusammenkommen, wandelt sich ein Engpass vom Ärgernis zur lösbaren Aufgabe, deren Lerneffekte den nächsten Fall erkennbar schneller machen.

Die Folgeschritte richten sich nach der klinischen Priorität und der verlässlichen Kommunikation aller Beteiligten. Eine klare Begründung der Dringlichkeit und die Sichtbarkeit nächster Chargen schaffen Orientierung für die nächsten Bestellungen.

 

Oraler IL-23-Rezeptorantagonist in Sicht, Studiensignale zur Wirksamkeit, Perspektiven für die Versorgung

Mit Icotrokinra rückt erstmals ein oral verfügbarer Antagonist des Interleukin-23-Rezeptors für die Plaque-Psoriasis in greifbare Nähe und öffnet damit ein therapeutisches Fenster zwischen klassischen Systemtherapien und hochwirksamen Biologika. Das Prinzip zielt nicht auf eine breit immunmodulierende Wirkung, sondern blockiert selektiv den IL-23-Signalweg, der als Schaltstelle der Th17-Achse seit Jahren im Zentrum der Pathophysiologie steht. Während zugelassene Antikörper wie Guselkumab, Risankizumab und Tildrakizumab das Zytokin selbst neutralisieren, adressiert das Peptid den Rezeptor und verspricht damit einen eng geführten Eingriff mit potenziell günstiger Sicherheitsbilanz. Klinisch attraktiv ist der orale Applikationsweg, weil er Einstiege ohne Injektionsbarriere erlaubt und Therapieakzeptanz im Alltag erhöhen kann. Für Patientinnen und Patienten mit moderater bis schwerer Erkrankung entsteht so eine zusätzliche Option, die in Versorgungsmodellen bislang nur durch parenterale Antikörper abgebildet war.

Die Phase-3-Studien ICONIC-LEAD und ICONIC-ADVANCE liefern hierzu die wichtigsten Signale. In ICONIC-LEAD, die Wirksamkeit und Sicherheit gegenüber Placebo prüfte, erreichten rund zwei Drittel der Behandelten einen Investigator’s Global Assessment von 0/1, also erscheinungsfreie oder fast erscheinungsfreie Haut, und etwa die Hälfte ein PASI-90-Ansprechen nach 16 Wochen; unter Placebo lagen die Raten deutlich niedriger. Diese Kombination aus hohem klinischem Effekt und kurzer Zeit bis zur Response ist in der oralen Psoriasistherapie bemerkenswert, weil sie an Wirksamkeitsniveaus heranführt, die bisher vor allem mit Biologika verknüpft waren. Die berichtete Verträglichkeit lag im Bereich von Placebo, was die Hypothese stützt, dass eine fokussierte IL-23-Blockade ohne breite Immunsuppression möglich ist. Für die Praxis zählt dabei nicht nur die Höhe der Effekte, sondern ebenso deren Konsistenz über Subgruppen hinweg, etwa Alter, Ausgangsschwere oder Begleiterkrankungen.

Besondere Aufmerksamkeit erhielt der aktive Vergleich in ICONIC-ADVANCE1, in der Icotrokinra einmal täglich mit dem zugelassenen oralen Referenzpräparat Deucravacitinib verglichen wurde. Nach 24 Wochen erreichten unter Icotrokinra 74 Prozent der Erwachsenen einen IGA-Score 0/1 gegenüber 52 Prozent im Vergleichsarm; beim zweiten Koprimary-Endpunkt PASI-90 lag die Quote bei 66 Prozent gegenüber 41 Prozent. Auch für vollständige Hautfreiheit (PASI-100) zeigten sich Vorteile zugunsten des Prüfpräparats, und die Studienleitung hob eine niedrigere Infektionsrate im Programm hervor. Solche Differenzen sind klinisch relevant, weil hohe Hautfreiheit mit besserer Lebensqualität, geringerer Entzündungslast und stabileren Verläufen assoziiert ist. In Zulassungsprozessen wie in Leitlinienentscheidungen zählt am Ende die Gesamtschau aus Effektstärke, Sicherheit und praktischer Einbindung, und gerade hier verspricht die orale Gabe weniger Hürden in Initiierung und Fortführung.

Regulatorisch ist der Prozess bereits angestoßen: Ein Zulassungsantrag bei der europäischen Arzneimittelagentur liegt seit Anfang September vor, der Hersteller nennt Ende 2026 als Zielkorridor für den Markteintritt. Parallel werden weitere Indikationen in der Gastroenterologie und Rheumatologie geprüft, was der Substanzklasse zusätzliche Reichweite geben könnte. Bis zur möglichen Freigabe rücken Fragen der Versorgungsgestaltung in den Vordergrund: Wie integriert sich eine hochwirksame orale Option in bestehende Pfade zwischen topischer Therapie, konventionellen Systemtherapien und Biologika; welche Monitoringanforderungen sind sinnvoll; wie wird Adhärenz im Alltag gesichert, wenn Injektionsintervalle durch tägliche Einnahme ersetzt werden. Für die Offizin entsteht die Aufgabe, Aufklärung und Verlaufsbegleitung auf eine neue Modalität zu übersetzen, in der die Schwelle zum Therapiebeginn niedriger liegt, aber Konsequenz in der täglichen Einnahme entscheidet. Je besser Indikationsstellung, Erwartungsmanagement und Nebenwirkungsbeobachtung verzahnt sind, desto stabiler werden Verläufe im Routinebetrieb.

Gleichzeitig bleibt Bodenhaftung wichtig: Studienerfolge definieren Potenzial, ersetzen aber kein pharmakovigilantes Frühwarnsystem in der Breite. Nach Markteintritt werden Real-World-Daten zeigen, wie sich Wirksamkeit und Sicherheit außerhalb kontrollierter Bedingungen verhalten, wie Komorbiditäten und Begleitmedikation Wechselwirkungen prägen und wie verlässlich hohe Antwortniveaus über längere Zeiträume gehalten werden. Kostenseitig wird entscheidend sein, ob eine orale, hochwirksame Option Versorgungsaufwand an anderer Stelle reduziert, etwa durch weniger Arztkontakte für Injektionen oder durch geringere Folgekosten entzündungsassoziierter Komplikationen. Für Versicherer, Ärztinnen und Apothekerinnen wird die Abwägung zwischen unmittelbarem Arzneimittelpreis und mittel- bis langfristigen Outcome-Vorteilen prägend sein. In diesem Rahmen gewinnen transparente Studienberichte, unabhängige Nutzenbewertungen und klare Kommunikationswege an Gewicht, damit Therapieentscheidungen nachvollziehbar bleiben und Priorisierung nach medizinischer Dringlichkeit gelingt. Die nächsten Schritte werden zeigen, wie schnell regulatorische und versorgungspraktische Zahnräder ineinandergreifen, damit klinische Signale zügig dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Eine sorgfältige Übersetzung der Ergebnisse in den Alltag erleichtert den Übergang und hält Erwartungen und Machbarkeit im Gleichgewicht.

 

Zwischen Steuerentscheidungen, digitaler Identität und Versorgungssicherheit spannen sich heute Apothekenperspektiven, die nur mit klaren Begriffen und sauberer Ordnung greifen: Wenn Fahrten zu Mietobjekten nachvollziehbar dokumentiert werden, wenn der Wechsel von RSA auf Elliptic Curve Cryptography in der Telematikinfrastruktur rechtzeitig gelingt und wenn Lieferketten bei Spezialarzneien transparent gesteuert werden, entsteht Verlässlichkeit im Alltag. Apotheken sehen sich dabei zugleich als Empfänger und als Sender von Informationen, die in Nachrichtenströmen auffindbar sein müssen; präzise Keywords, konsistente Metadaten und eindeutige Titel sorgen dafür, dass Inhalte nicht nur korrekt sind, sondern auch gefunden werden. So verbinden sich Dokumentation, Fristen und Evidenz mit der Sprache, die Patientinnen, Patienten und Fachkreise tatsächlich suchen, und aus fragmentierten Vorgängen wird ein Tagesbild, das Orientierung gibt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will — sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Apothekeninformationen auffindbar formuliert sind, wenn Schlüsselbegriffe wie „Apotheke Nachrichten“ und „Apotheke News“ die Suche leiten, wenn Fristen eingehalten und Nachweise konsistent geführt werden, wandelt sich Druck in Planbarkeit. Dann trägt Sprache die Prozesse, Technik stützt die Entscheidungen, und Versorgung bleibt verlässlich, weil Inhalte gefunden, verstanden und überprüft werden können.

 

Tagesthemenüberblick: https://docsecur.de/aktuell

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