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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Vier Themenachsen verdeutlichen, wie breit die Spannungen und Chancen im Gesundheitswesen wirken: Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wird durch neue Konzepte wie BU-Control und eine aufgeteilte lebenslange BU-Rente neu definiert, weil nur so langfristig Einkommen und Altersvorsorge stabil bleiben; zugleich verändert der Patentablauf von Rivaroxaban den Arzneimittelmarkt, da Generika innerhalb weniger Monate zu massiven Preisabschlägen führen und den Kassen eine halbe Milliarde Euro sparen, während Apotheken die Umstellung begleiten müssen; parallel ringen Kammern wie die AKNR um Glaubwürdigkeit, weil Klagen gegen Beitragsbescheide nicht nur juristisch, sondern auch politisch die Selbstverwaltung unter Druck setzen; und schließlich öffnet die Forschung am King’s College in London mit einer Keratin-Zahnpasta eine Perspektive, den Zahnschmelz tatsächlich regenerieren zu können – ein Beispiel dafür, wie biomedizinische Innovation Prävention und Beratung in Apotheken neu ausrichtet.
Die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital eines Menschen, denn sie trägt Einkommen, Lebensplanung und soziale Sicherheit. Wer sie verliert, riskiert nicht nur einen finanziellen Einschnitt, sondern den Zusammenbruch der gesamten Lebensarchitektur. Deshalb ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) seit Jahrzehnten ein zentrales Instrument der Vorsorge. Doch die reine Wahl einer scheinbar ausreichenden BU-Rente reicht längst nicht mehr aus. Ein moderner Leitfaden zur BU-Beratung muss das Zusammenspiel von Einkommen, Steuern, Sozialversicherung, Altersvorsorge und individuellen Lebensereignissen berücksichtigen. Es geht nicht nur um eine Zahl, sondern um ein Konzept, das Dynamik und Flexibilität integriert.
Im Kern setzt jede Beratung auf das Szenario des BU-Eintritts. Hier wird durchgerechnet, wie sich der Verlust der Arbeitskraft auswirkt: Welche Einnahmen bleiben, welche Leistungen sind realistisch zu erwarten, welche Abzüge treffen den Versicherten zusätzlich? Gerade bei Versorgungswerken ist entscheidend, dass Leistungen erst bei vollständiger Aufgabe des Berufs gewährt werden, während in der gesetzlichen Rentenversicherung wenigstens eine Erwerbsminderungsrente bestehen kann. Die Beratungsrealität zeigt drei Risikoniveaus: konservativ (10–20 % Restarbeitseinkommen), mittlerer Mittelweg (20–30 %) und offensiv (30–40 %). Jedes Niveau hat eigene Vor- und Nachteile, und die Wahl beeinflusst nicht nur die Höhe der BU-Rente, sondern auch die Höhe der Abgaben zur Krankenversicherung und die Einordnung in gesetzliche Sicherungssysteme. Genau diese Simulationen unterscheiden eine oberflächliche Beratung von einer echten, zukunftsgerichteten Strategie.
Das Konzept der BU-Übersetzung geht einen Schritt weiter. Es verbindet kurzfristige Einkommensabsicherung mit langfristiger Altersvorsorge. Dazu werden die Renten in zwei Teile aufgespalten: die BU-Rente zum Leben, die sofort den Lebensunterhalt sichert, und die BU-Rente fürs Alter, die zusätzlich die Altersvorsorge absichert. Zusammen ergeben beide eine „übersetzt lebenslange BU-Rente“. In der Praxis bedeutet das, dass nicht nur das heutige Einkommen abgesichert wird, sondern auch die finanzielle Basis im Alter erhalten bleibt. Ergänzt wird dieses System durch einen BU-Sparplan mit „Airbag“, der nach Eintritt der Berufsunfähigkeit automatisch weitergeführt wird. Dadurch entsteht eine zusätzliche Dynamik: Auch wenn der Versicherte keine Beiträge mehr leisten kann, wächst das Vorsorgekapital weiter.
Diese Struktur erlaubt es, flexibel auf Lebensereignisse zu reagieren. Heirat, Kinder, Karrierewechsel oder wirtschaftliche Veränderungen – all das kann die Belastbarkeit einer BU-Absicherung verschieben. Deshalb fordert der Leitfaden auch regelmäßige Überprüfungen im Sinne eines BU-Control. Hier werden in Abständen von drei Jahren oder bei besonderen Ereignissen neue Simulationen durchgeführt. Damit lassen sich Deckungslücken früh erkennen und gezielt schließen. Anders als eine starre Police, die einmal abgeschlossen und nie wieder angerührt wird, lebt dieses Konzept von Dynamik und Anpassung. Es ist kein starres Produkt, sondern ein Prozess, in dem Kunden und Berater in engem Austausch bleiben.
Betriebswirtschaftlich eröffnet diese Denkweise nicht nur Sicherheit für die Versicherten, sondern auch neue Chancen für Berater. Wer sich auf die reine Produktvermittlung beschränkt, wird im Wettbewerb schnell ausgetauscht. Wer hingegen Konzepte übersetzt, Szenarien durchspielt und komplexe Wechselwirkungen berücksichtigt, positioniert sich als langfristiger Begleiter. Das BU-Gutachten, wie es mit dem sogenannten BU-Professor erstellt werden kann, macht die komplexen Abhängigkeiten sichtbar und nachvollziehbar. Teure Über- und Unterversicherungen werden so vermieden, Risikoprämien sinken, Altersvorsorgen werden verbessert. Damit steigt die Qualität der Beratung – und das Vertrauen der Kunden.
Kommentarhaft lässt sich sagen: Diese Form der Beratung verändert auch den Blick auf die Verantwortung. Sie macht klar, dass es nicht genügt, einmal eine Summe festzulegen und zu hoffen, dass sie ausreicht. Vielmehr ist es Aufgabe von Beraterinnen und Beratern, eine Lebensstrategie zu entwerfen, die auch in 20 oder 30 Jahren noch trägt. Für Apothekenbetreiber, die selbst Verantwortung für Teams, Betrieb und Patienten tragen, bedeutet das: Die BU ist kein Randthema, sondern eine tragende Säule der eigenen Existenzsicherung. Wer sich hier nur auf Standardprodukte verlässt, riskiert Versorgungslücken, die später nicht mehr zu schließen sind. Die optimale BU-Beratung ist deshalb mehr als ein Versicherungsvertrag – sie ist eine Lebensplanung in Zahlen und Szenarien gegossen.
Der vollständige Patentablauf von Rivaroxaban, Bayers wichtigstem Faktor-Xa-Inhibitor, markiert einen der größten Umbrüche der jüngeren Pharmageschichte. Kaum war die Schutzfrist ausgelaufen, meldeten mehr als 100 Hersteller ihre Generikavarianten an – ein Vorgang, der den Markt innerhalb weniger Monate neu sortiert. Der Branchenverband Pro Generika spricht von Einsparungen in der Größenordnung von einer halben Milliarde Euro allein für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Das Argument: Die Erfahrungen aus den vergangenen Patentabläufen – ob bei Adalimumab oder anderen umsatzstarken Präparaten – zeigen, dass massive Preisverfälle binnen kurzer Zeit einsetzen, wenn viele Anbieter in den Wettbewerb eintreten.
Aus Sicht der Kassen ist dies eine dringend benötigte Entlastung. Allein im letzten Jahr haben sie mehr als 700 Millionen Euro für Xarelto® ausgegeben, so die Daten des IGES Instituts. Diese Summen werden mit dem Markteintritt der Generika erheblich schrumpfen. Schon die Aussicht auf Wettbewerb hat Bayers Umsatz belastet, der von 4,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 3,5 Milliarden im Jahr 2024 sank. In Deutschland lag der Jahresumsatz laut Bundespatentgericht bei rund 860 Millionen Euro – ein Wert, der sich nun rapide verringern dürfte. Für Bayer bedeutet dies einen weiteren Einschnitt, denn die Unternehmensprognosen gehen von einem zusätzlichen Rückgang um 1 bis 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2025 aus.
Juristisch war der Weg zum Generikamarkt alles andere als geradlinig. Bayer hatte über Jahre versucht, die Markteintritte durch Patentstreitigkeiten zu verzögern. Doch das Bundespatentgericht erklärte Ende Juli 2025 ein zentrales Patent wegen „fehlender erfinderischer Tätigkeit“ für nichtig. Diese Entscheidung öffnete endgültig die Schleusen. Mit ihr ist auch ein Präzedenzfall verbunden: Wenn ein Schlüsselpatent fällt, werden alle nachgelagerten Schutzrechte unter Druck gesetzt. Für die Wettbewerber war das das Signal, ihre Produkte massenhaft anzumelden.
Betriebswirtschaftlich ist der Effekt enorm. Der deutsche Generikamarkt zeigt, dass selbst kleine Preisabschläge durch das Volumen der Verordnungen sofort Milliardenbeträge bewegen. Bei Rivaroxaban ist die Dimension außergewöhnlich: ein Präparat, das weltweit Milliarden einbringt, wird plötzlich zum Spielfeld für Dutzende Anbieter. Für Apotheken heißt das: Sie müssen sich auf eine neue Vielfalt an Präparaten einstellen, auf Rabattverträge reagieren und Patientinnen wie Patienten bei der Umstellung begleiten. Generikawettbewerb bedeutet nicht nur Einsparungen, sondern auch logistische und kommunikative Aufgaben in der Versorgungspraxis.
Zuspitzend betrachtet zeigt sich, dass dieser Patentablauf nicht nur eine juristische Entscheidung, sondern auch eine politische Botschaft enthält. Pro Generika betont den „gesamtwirtschaftlichen und medizinischen Nutzen“ des Wettbewerbs – eine klare Aufforderung an die Politik, die Rahmenbedingungen für Generika weiter zu stärken. Für die Industrie hingegen ist es ein Warnsignal: Forschungsinvestitionen müssen sich schneller amortisieren, wenn der Patentschutz nicht so stabil ist wie erhofft. Bayer wird den Verlust von Xarelto® verkraften müssen, doch für kleinere Unternehmen kann ein solcher Einschnitt existenzbedrohend sein.
Für die Versicherten bringt die Entwicklung Chancen und Risiken zugleich. Einerseits sinken die Ausgaben der Kassen, was mittelfristig die Beitragsstabilität sichern kann. Andererseits müssen Patientinnen und Patienten auf Wechsel bei Präparaten vorbereitet werden, was Fragen nach Bioäquivalenz, Verträglichkeit und Vertrauen aufwirft. Hier kommt den Apotheken eine Schlüsselrolle zu: Sie sind es, die Sicherheit vermitteln, Umstellungen begleiten und Beschwerden auffangen. In der Praxis entscheidet sich hier, ob die rechnerische Einsparung auch zu einer realen Entlastung führt.
Rund 100 Apothekerinnen und Apotheker haben inzwischen Klage gegen die Beitragsbescheide der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) eingereicht. Was auf den ersten Blick wie eine juristische Auseinandersetzung über Gebühren wirkt, ist in Wahrheit ein politischer Stresstest für die Selbstverwaltung. Kammerpräsident Armin Hoffmann spricht von einem Angriff auf die Solidarität, von einem Bruch des Gemeinschaftsgedankens. Für ihn steht mehr auf dem Spiel als nur die Höhe einzelner Beiträge – es geht um die Legitimation der Kammer selbst.
Die Beitragsbemessung ist seit jeher ein sensibles Thema. Apotheken unterscheiden sich stark in Umsatz, Lage und wirtschaftlicher Belastbarkeit. Einheitliche Beiträge können für kleinere Betriebe unverhältnismäßig schwer wiegen, während größere Filialverbünde sie leichter schultern. Genau hier setzen die Kläger an: Sie sehen die Kalkulation der Kammer als intransparent und ungerecht an. Manche sprechen gar von gezielter Täuschung, weil die Herleitung der Bescheide nicht ausreichend offengelegt worden sei. Juristisch dreht sich die Auseinandersetzung um Verfahrensfehler und materielle Rechtmäßigkeit, politisch jedoch um Glaubwürdigkeit.
Für Hoffmann ist die Klagewelle ein Schlag ins Gesicht der Selbstverwaltung. Er argumentiert, dass die Kammer nur dann stark gegenüber Politik und Öffentlichkeit auftreten kann, wenn ihre Mitglieder die Solidargemeinschaft respektieren. Wer aus dieser Gemeinschaft ausschere und die Legitimation infrage stelle, schwäche alle. Damit ist die Debatte mehr als ein Verwaltungsstreit – sie wird zum Symbolkonflikt über Zusammenhalt und Autorität.
Gleichzeitig zeigt der Fall, wie anfällig Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, wenn sie nicht klar und nachvollziehbar kommunizieren. In Zeiten, in denen Apotheken politisch ohnehin unter Druck stehen, weil Honorare stagnieren und Betriebsschließungen zunehmen, wird Transparenz zur Überlebensfrage. Jeder Eindruck von Ungleichbehandlung oder Verschleierung kann Misstrauen säen. Der Angriffspunkt der Kläger ist daher nicht nur formaljuristisch, sondern trifft die Kammer ins Herz: ihre Glaubwürdigkeit als Vertretung aller Mitglieder.
Man könnte festhalten, dass diese Klagen in Wahrheit zwei Ebenen bedienen. Auf der juristischen Ebene werden einzelne Bescheide überprüft – mit ungewissem Ausgang. Auf der politischen Ebene aber entfalten sie schon jetzt Wirkung: Sie verunsichern Mitglieder, schwächen das Vertrauen und liefern Gegnern der Selbstverwaltung Argumente. Wenn eine Kammer nicht in der Lage ist, ihre Beitragspolitik wasserdicht zu begründen, stellt sich die Frage, wie sie für komplexere politische Anliegen eintreten will.
Für die Apothekenpraxis hat die Auseinandersetzung unmittelbare Folgen. Rechtsstreitigkeiten binden Ressourcen, verstärken Spannungen zwischen Mitgliedern und Kammerführung und erzeugen ein Klima der Unsicherheit. Gerade kleinere Betriebe, die ohnehin mit knappen Margen kämpfen, fühlen sich doppelt belastet – einmal durch die Beiträge selbst und ein weiteres Mal durch die fehlende Klarheit. Sollte ein Gericht den Klägern recht geben, könnte dies die gesamte Beitragsordnung ins Wanken bringen. Umgekehrt riskiert die Kammer, bei einem juristischen Erfolg politisch beschädigt zu sein, weil sie das Vertrauen vieler Mitglieder bereits verloren hat.
Insgesamt wird deutlich: Es geht nicht nur um Geld, sondern um die Stabilität der Strukturen. Selbstverwaltung lebt vom Vertrauen ihrer Mitglieder, und dieses Vertrauen ist fragiler denn je. Für die Apothekerschaft bedeutet das, dass sie nicht nur gegenüber Staat und Kassen, sondern auch innerhalb der eigenen Reihen um Glaubwürdigkeit kämpfen muss. Der Prozess in Nordrhein wird deshalb weit über die Landesgrenzen hinaus beobachtet werden – nicht zuletzt von anderen Kammern, die ähnliche Konflikte fürchten.
Zahnschmelz gilt als härtestes Gewebe des menschlichen Körpers, doch einmal verloren, regeneriert er sich nicht von selbst. Säurehaltige Lebensmittel, Karies oder mechanische Belastungen können ihn irreversibel schädigen, mit der Folge erhöhter Empfindlichkeit, Schmerzen oder gar Zahnverlust. Bisher konnte Prävention den Prozess nur verlangsamen: Fluorid stärkt, beugt vor, aber stellt nicht wieder her. Nun zeigt eine Entwicklung am King’s College in London einen völlig neuen Ansatz: Eine Zahnpasta, die aus Keratin hergestellt wird – einem Protein, das vor allem in Wolle vorkommt.
Keratin ist für seine Stabilität und mechanische Widerstandskraft bekannt. Die Forscher extrahierten es aus Wollfasern, reinigten und gefriertrockneten es und stellten daraus Filme her, die sie auf menschliche Backenzähne applizierten. Unter dem Mikroskop zeigte sich, dass sich das Keratin ähnlich verhielt wie Amelogenin, ein natürliches Protein im Zahnschmelz. Es bildete Nanostrukturen, die mit Mineralstoffen aus dem Speichel verschmolzen und so neue Apatitkristalle erzeugten. Nach 30 Tagen entstand ein geordnetes Netzwerk, das natürlichem Zahnschmelz verblüffend ähnlich war. Auch die Härtewerte sprachen eine klare Sprache: von 0,07 Gigapascal bei geschädigtem Schmelz auf 2,10 GPa – fast vergleichbar mit gesunden Zähnen (3,00 GPa).
Das Ergebnis eröffnet eine Perspektive, die bislang als unmöglich galt: geschädigten Zahnschmelz zumindest teilweise zu regenerieren. Sollte sich der Ansatz in klinischen Studien bestätigen, würde er die Zahnmedizin revolutionieren. Denn Zahnschäden gehören zu den häufigsten chronischen Leiden weltweit. Millionen von Menschen leiden unter Karies, säurebedingten Defekten oder Erosionen, die sich bisher nicht rückgängig machen ließen. Mit einer proteinbasierten Zahnpasta ließe sich die Behandlung grundlegend verändern – von der symptomatischen Stabilisierung hin zur tatsächlichen Reparatur.
Für die Dentalbranche und Apotheken bedeutet dies enorme Chancen, aber auch Herausforderungen. Sollte das Produkt marktreif werden, müsste es erklärt, begleitet und in die Präventionsberatung integriert werden. Anders als herkömmliche Zahnpasten, die als reine Kosmetikprodukte gelten, würde eine „Keratin-Pasta“ eine medizinische Dimension erreichen. Apotheken könnten sich hier als kompetente Ansprechpartner profilieren – nicht nur im Vertrieb, sondern in der Aufklärung über richtige Anwendung, Grenzen und Risiken. Gleichzeitig eröffnet sich ein Markt, in dem Drogerien und Supermärkte sicher schnell mit imitierenden Produkten reagieren würden.
Pointiert formuliert bedeutet das, dass die Entdeckung weit über die Zahnpflege hinausweist. Sie wirft Fragen nach der Nutzung natürlicher Rohstoffe, nach Nachhaltigkeit und nach biomedizinischer Innovation auf. Wolle als Ausgangsstoff für Zahngesundheit – dieser Brückenschlag macht deutlich, wie interdisziplinär moderne Forschung inzwischen denkt. Für die Apothekerschaft ergibt sich daraus die Aufgabe, neue wissenschaftliche Erkenntnisse schnell in alltagstaugliche Beratung zu übersetzen.
Hinzu kommt die Einbettung in einen größeren gesundheitspolitischen Kontext. Am 25. September 2025 wird der Tag der Zahngesundheit begangen, diesmal unter dem Motto Speichel – ein Hinweis darauf, wie stark Prävention und biologische Grundlagenforschung zusammenspielen. Dass dieser Aktionstag Apotheken ausdrücklich als Partner adressiert, passt zum Befund aus London: Prävention, Beratung und neue Technologien ergänzen sich. Wer Menschen erreicht, bevor Defekte entstehen, und zugleich neue Therapien erklärt, stärkt die Mundgesundheit nachhaltig.
Für Patientinnen und Patienten ist die Botschaft ermutigend: Es gibt Hoffnung, dass der Verlust von Zahnschmelz künftig nicht mehr endgültig sein muss. Doch bis dahin gilt weiterhin, dass klassische Prävention unverzichtbar bleibt – regelmäßige Zahnpflege, Fluorid, zahngesunde Ernährung. Erst wenn die Londoner Entwicklung marktreif ist, wird sich zeigen, ob der Traum von regenerierendem Zahnschmelz Wirklichkeit wird.
Die drei Dimensionen greifen ineinander: Zukunftssicherung durch eine präzise BU-Beratung, finanzielle Entlastung durch Generika und institutionelle Stabilität durch klare Kammerstrukturen. Erst wenn Vorsorge, Marktmechanik und Selbstverwaltung zusammengedacht werden, kann auch Innovation wie die Keratin-Zahnpasta sinnvoll in Prävention und Beratung übersetzt werden.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Deutung: Wer BU absichert, Generika erklärt, Klagen einordnet und neue Zahnpflege vermittelt, zeigt, dass Apotheken der Knotenpunkt zwischen Risikoabsicherung, Finanzlogik und biomedizinischer Zukunft sind.
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