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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Die Wachstumsraten im Rx-Versand steigen zweistellig – ein Signal für strukturelle Verschiebungen im Markt, die Beratung und Differenzierung der Vor-Ort-Apotheken dringlicher machen. Gleichzeitig erinnert ein Urteil des Landgerichts Lübeck daran, dass Transparenz bei Gesundheitsrisiken unverzichtbar ist: Wer Bleiwasserleitungen verschweigt, riskiert Schadenersatz in sechsstelliger Höhe. Während die Immobilienbranche mit Haftungsfragen ringt, liefern Versorgungsdaten aus Deutschland eine positive Nachricht: Seit Einführung der passiven Immunisierung mit Nirsevimab sind RSV-Hospitalisierungen von Säuglingen um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Und schließlich stellt das Klimakterium Apotheken vor eine sensible Beratungsaufgabe – zwischen Hormontherapie, pflanzlichen Präparaten und Lebensstilmaßnahmen suchen Frauen Orientierung und Sicherheit. Vier Schlaglichter, die zeigen: Märkte, Recht, Prävention und individuelle Begleitung greifen ineinander und verlangen von Apotheken Klarheit, Verantwortung und geprüfte Absicherung.
Dass Versandapotheken im OTC-Segment hohe Marktanteile halten, ist seit Jahren Alltag, doch die Dynamik im Rx-Bereich markiert eine neue Stufe. Zahlen der letzten Monate zeigen: Während die Präsenzapotheken bislang mit einem moderaten Anteil des Versands bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln leben konnten, ziehen die Wachstumsraten nun zweistellig an. Damit rückt die Frage nach einem strukturellen Umbruch in der Versorgung in den Vordergrund. Denn wenn der Versandhandel seine Position im Rx-Segment deutlich ausbaut, entstehen nicht nur ökonomische, sondern auch regulatorische Spannungen.
Die Ursachen sind vielfältig. Zum einen haben digitale Plattformen ihr Angebot professionalisiert, Prozesse beschleunigt und mit Rabattmodellen Kundschaft gebunden. Zum anderen ist die Akzeptanz für digitale Versorgung durch Pandemie und E-Rezept gestiegen. Hinzu kommen Investitionen internationaler Player, die ihre Strukturen auf Skalierung und Reichweite ausrichten. Für die Vor-Ort-Apotheken bedeutet dies: Ein Wettbewerb, der bislang im OTC-Sektor ablief, verlagert sich zunehmend in den Kernbereich der Arzneimittelversorgung.
Juristisch bleibt die Lage heikel. Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente ist im deutschen Markt unverändert, doch europäische Anbieter nutzen rechtliche Spielräume. Boni-Modelle und grenzüberschreitende Lieferungen verschieben die Marktlogik. Der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof haben mehrfach klargestellt, dass nationale Regeln an Grenzen stoßen, wenn Anbieter im Binnenmarkt tätig werden. Für Apotheken vor Ort bedeutet das einen Wettbewerbsdruck, der durch klassische Steuerungsinstrumente kaum zu bändigen ist.
Für die Betriebe selbst stellt sich die Frage nach Differenzierung. Beratung, Nähe und Sicherheit sind die klassischen Vorteile der Offizin – doch sie müssen sichtbarer gemacht werden. Niedrigschwellige Impfangebote, strukturierte Medikationsanalysen, Präventionsaktionen oder digitale Serviceleistungen können Alleinstellungsmerkmale sein. Gleichzeitig braucht es politische Antworten: Wenn der Markt im Rx-Segment kippt, muss definiert werden, wie Versorgungsgleichheit und Patientensicherheit gewährleistet werden.
Die ökonomische Dimension ist erheblich. Steigende Versandanteile im Rx-Bereich entziehen den Präsenzapotheken Umsatz, der für Personal, Nacht- und Notdienste oder die Lagerhaltung hochpreisiger Präparate benötigt wird. Sinkende Margen gefährden nicht nur die wirtschaftliche Stabilität, sondern auch die Versorgungssicherheit in ländlichen Räumen. Wer in strukturschwachen Regionen eine Apotheke betreibt, kann Umsatzverluste nicht einfach kompensieren. Damit wird der Versandhandel zu einem Faktor, der über die Zukunft ganzer Regionen entscheidet.
Versicherungstechnisch verschärfen sich die Fragen nach Risiken und Deckungen. Wenn die Umsatzanteile vor Ort sinken, verlieren Policen ihre Kalkulationsbasis. Betriebsausfall- und Ertragsausfallversicherungen müssen an veränderte Umsätze angepasst werden, sonst drohen Unter- oder Überversicherung. Gleichzeitig gewinnen neue Deckungsbausteine an Bedeutung: Cyberpolicen für digitale Schnittstellen, Vertrauensschadenversicherungen bei Rezeptfälschungen, Rechtsschutz für Auseinandersetzungen mit Krankenkassen. Apotheken, die in einem Markt mit steigenden Versandanteilen bestehen wollen, müssen ihre Versicherungsstruktur regelmäßig prüfen und anpassen.
Am Ende bleibt eine doppelte Botschaft. Einerseits müssen Politik und Verbände Klarheit schaffen, wie die Balance zwischen Versand und Präsenz gestaltet werden soll. Andererseits liegt es an den Betrieben, ihre Alleinstellungsmerkmale zu schärfen und ihre Risiken aktiv zu managen. Nur wer sich auf beiden Ebenen vorbereitet – regulatorisch und betriebswirtschaftlich –, kann in einem Markt bestehen, der sich vom stabilen Gleichgewicht zum Umbruch entwickelt.
Das Urteil des Landgerichts Lübeck zeigt, wie hoch die rechtlichen Maßstäbe beim Immobilienverkauf liegen – und welche Lehren sich daraus für andere Branchen ziehen lassen. Ein Verkäufer verschwieg beim Verkauf einer Wohnanlage mit 36 Einheiten, dass die Trinkwasserleitungen aus Blei bestanden und die Grenzwerte im Wasser teils überschritten waren. Nachdem die Käuferin den Mangel aufdeckte, forderte sie Schadenersatz für Mietausfälle und Sanierungskosten. Das Gericht stellte klar: Blei im Trinkwasser ist ein wesentlicher Mangel, über den Verkäufer ungefragt informieren müssen. Wer das nicht tut und nachweislich Kenntnis hat, handelt arglistig und schuldet Ersatz.
Die Entscheidung ist deshalb bemerkenswert, weil sie aufzeigt, wie sehr die Rechtsprechung auf den Schutz der Käuferinnen und Mieterinnen ausgerichtet ist. Trinkwasserleitungen aus Blei sind nicht nur technisch veraltet, sondern stellen eine gesundheitliche Gefahr dar. Gerade Kinder und Schwangere sind besonders anfällig für Blei-Belastungen. Damit geht es nicht nur um bauliche Fragen, sondern um elementare Gesundheitsschutzpflichten. Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass der Verkäufer sehr wohl von den Bleileitungen wusste und dies bewusst verschwiegen hatte. Zeugenaussagen und Widersprüche in seinen Angaben belegten die Arglist. Für die Käuferin bedeutet das: Sie erhält Ersatz für Mietminderungen und kann künftige Sanierungskosten geltend machen – ein Betrag von über 200.000 Euro.
Für Apothekenbetreiberinnen und -betreiber ist dieser Fall in doppelter Hinsicht lehrreich. Zum einen verdeutlicht er, dass Infrastrukturmängel – ob in Immobilien oder Betrieben – nicht nur technische, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Wer Gebäude erwirbt, umbaut oder vermietet, muss mögliche Gesundheitsgefahren offenlegen. Zum anderen zeigt der Fall, dass Gerichte hohe Anforderungen an Transparenz und Sorgfalt stellen. Verdeckte Risiken oder fehlende Informationen können schnell zu Ersatzansprüchen führen, die weit über die eigentlichen Sachschäden hinausgehen.
Übertragen auf den Apothekenalltag bedeutet das: Auch dort sind Betreiber verpflichtet, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu dokumentieren. Das betrifft nicht nur bauliche Fragen wie Trinkwasserleitungen oder Lüftungsanlagen, sondern auch betriebliche Aspekte wie Kühlketten oder Lagerbedingungen. Werden diese Risiken verschwiegen oder nicht offengelegt, drohen Haftungsfälle – gegenüber Mitarbeitenden, Kundschaft oder Vermietern. Versicherungsrechtlich ist deshalb entscheidend, dass Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und Rechtsschutzpolicen greifen und regelmäßig überprüft werden. Nur so ist gewährleistet, dass im Ernstfall Deckung besteht und Streitigkeiten nicht auf den Schultern der Inhaber lasten.
Darüber hinaus zeigt der Fall Lübeck die Bedeutung von Nachweisen. Die Käuferin konnte ihre Ansprüche nur deshalb erfolgreich durchsetzen, weil sie Grenzwertüberschreitungen dokumentierte und Zeugen beibrachte. Auch Apotheken tun gut daran, Prüfberichte, Wartungsprotokolle und interne Dokumentationen sorgfältig zu archivieren. Nicht nur für die eigene Sicherheit, sondern auch, um im Streitfall eine klare Beweislage zu haben. Transparenz und Nachweisbarkeit sind die stärksten Mittel gegen spätere Vorwürfe der Pflichtverletzung.
Das Urteil hat Signalwirkung über die Immobilienbranche hinaus: Wer Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit trägt, muss aktiv informieren und darf Risiken nicht beschönigen. Für Apotheken bedeutet das, dass Sorgfaltspflichten immer ganzheitlich zu sehen sind – von der Gebäudesubstanz über technische Anlagen bis zu pharmazeutischen Abläufen. Wer diese Linie verfolgt, senkt nicht nur sein rechtliches Risiko, sondern stärkt auch das Vertrauen von Patienten, Mitarbeitern und Geschäftspartnern.
Die Einführung des monoklonalen Antikörpers Nirsevimab (Beyfortus®) markiert einen Wendepunkt in der Prävention schwerer RSV-Infektionen bei Säuglingen. Während das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) seit Jahrzehnten als einer der Hauptgründe für Hospitalisierungen im ersten Lebensjahr gilt, fehlte lange eine breite, wirksame Schutzstrategie. Seit 2023 ist RSV in Deutschland meldepflichtig, seit Herbst 2023 steht Nirsevimab zur Verfügung, und seit 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die passive Immunisierung für alle Säuglinge in ihrer ersten Saison. Die nun im »Deutschen Ärzteblatt« veröffentlichte Analyse von Meldedaten zeigt erstmals in großem Maßstab, wie sich die Maßnahme in der Versorgungspraxis auswirkt – und sie bestätigt die Hoffnungen: Hospitalisierungen bei Säuglingen gingen um mehr als die Hälfte zurück, obwohl die Gesamtzahl der Infektionen nicht abnahm.
Das Ergebnis ist bemerkenswert, weil es die hohe Schutzwirkung der passiven Immunisierung unter realen Bedingungen dokumentiert. In der Saison 2023/2024 wurden 6.482 Hospitalisierungen gemeldet, in der Folgesaison nur noch 2.899. Die Inzidenz sank um 54 Prozent, von 2.291 auf 1.054 Erkrankungen pro 100.000 Kindern unter einem Jahr. Besonders relevant: Der Rückgang betrifft schwere Verläufe, während leichtere Infektionen weiterhin auftreten. Genau das ist der Sinn der Strategie – die klinische Last im Gesundheitssystem zu reduzieren und das Risiko lebensbedrohlicher Verläufe drastisch zu senken.
Für Apotheken ist die Entwicklung doppelt wichtig. Zum einen sind sie zentrale Anlaufstellen für Eltern, die Informationen und Beratung zur Immunisierung suchen. Zum anderen rücken logistische Fragen in den Vordergrund: Bevorratung, Kühlkette, Bestellmanagement und Dokumentation. Anders als bei klassischen Impfstoffen handelt es sich bei Nirsevimab um einen Antikörper, der einmalig injiziert wird. Apotheken müssen sicherstellen, dass Lieferketten funktionieren, dass Lagerungsvorgaben eingehalten werden und dass das Präparat rechtzeitig verfügbar ist. Schon Verzögerungen von wenigen Tagen können den Schutz reduzieren, wenn das Kind mitten in die Saison hineingeboren wird.
Ein ergänzender Aspekt betrifft die Immunisierung Schwangerer mit Abrysvo®. Diese Strategie, die seit 2024 für ältere Menschen empfohlen wird, zeigt in britischen Daten auch bei werdenden Müttern gute Wirksamkeit. Hier eröffnet sich eine zweite Schutzlinie: Wenn die Mutter ab der 28. Schwangerschaftswoche geimpft wird, erhält das Kind über die Plazenta Antikörper und ist bei der Geburt geschützt. Damit verschränkt sich die Verantwortung zwischen Gynäkologie, Pädiatrie und Apotheken, die als Schnittstellen für Beratung und Versorgung agieren.
Versicherungstechnisch ergeben sich ebenfalls neue Herausforderungen. Apotheken müssen prüfen, ob ihre Haftpflichtpolicen die Abgabe und Lagerung monoklonaler Antikörper einschließen. Bei Kühlkettenversagen, Lieferproblemen oder fehlerhafter Dokumentation können Schadensersatzforderungen entstehen. Ergänzend können Produkthaftungsfragen relevant werden, wenn Präparate nicht korrekt angewendet werden oder unerwartete Nebenwirkungen auftreten. Für Apothekenbetreiber heißt das: branchenspezifische Policen, die auch neue Arzneimitteltechnologien berücksichtigen, sind kein Luxus, sondern Pflicht.
Auf systemischer Ebene verdeutlicht die RSV-Prophylaxe, wie sehr Prävention die Strukturen im Gesundheitswesen entlastet. Weniger Hospitalisierungen bedeuten nicht nur weniger Belastung für Kinder und Familien, sondern auch geringere Kosten für Krankenkassen und Kliniken. Damit wird Prävention zum ökonomischen Faktor – und Apotheken können hier ihre Rolle als Partner im Versorgungssystem stärken. Sie sind die Orte, an denen Beratung zu neuen Strategien verständlich vermittelt, Ängste genommen und praktische Hinweise gegeben werden.
Die Datenlage ist trotz aller Euphorie noch jung. Zwei Saisons reichen nicht für endgültige Schlussfolgerungen. Aber die Richtung ist klar: Nirsevimab verändert die Krankheitslast, und die passive Immunisierung ist ein Baustein, der das Bild der Pädiatrie nachhaltig prägen wird. Für Apotheken ist dies ein Auftrag, ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen, Beratungskompetenz zu vertiefen und zugleich die organisatorischen und versicherungstechnischen Grundlagen zu sichern.
Die Wechseljahre sind kein Defekt, sondern eine natürliche Phase im Leben jeder Frau – und doch erleben viele Betroffene diese Zeit als Belastung, weil Symptome den Alltag verändern und Unsicherheit herrscht, welche Unterstützung sinnvoll ist. Gynäkologinnen wie Dr. Sheila de Liz betonen: Das Klimakterium beginnt oft schon Ende dreißig mit unregelmäßigeren Zyklen und veränderten Blutungen. Die Menopause, also die letzte Regelblutung, tritt durchschnittlich um das 51. Lebensjahr ein, die hormonellen Schwankungen beginnen jedoch Jahre zuvor. Diese Veränderungen haben nicht nur körperliche, sondern auch seelische Auswirkungen. Estrogen- und Progesteronspiegel beeinflussen Botenstoffe im Gehirn, Schlaf, Stimmung und psychische Stabilität. Während manche Frauen kaum etwas bemerken, leiden andere so stark, dass Arbeit, Partnerschaft und Lebensqualität beeinträchtigt sind.
Die Vielfalt der Symptome macht deutlich: Es gibt nicht die eine Therapie, sondern individuelle Lösungen. Manche Frauen berichten nur über gelegentliche Hitzewallungen oder Schlafprobleme, andere erleben Depressionen, Ängste oder Gelenkbeschwerden. Ein Drittel hat keine Beschwerden, ein Drittel leichte bis mittlere, ein Drittel starke – so beschreiben es Fachärztinnen. Ärztliche Hilfe ist dann nötig, wenn Symptome das Leben dauerhaft einschränken. Die Palette der Möglichkeiten reicht von Hormontherapien über Psychotherapie bis hin zu pflanzlichen Präparaten und Lebensstilmaßnahmen.
Hormontherapien mit Estrogen-Gestagen-Kombinationen gelten als wirksamste Methode, um schwere vasomotorische Beschwerden wie Hitzewallungen zu lindern. Risiken wie Thrombosen oder Brustkrebs müssen allerdings individuell abgewogen werden. Neue Substanzen wie Fezolinetant (Veoza™), ein nicht-hormoneller Ansatz, bieten Alternativen. Pflanzliche Mittel wie Mönchspfeffer, Hopfen oder Salbei können bei leichteren Beschwerden helfen, wobei ihre Wirksamkeit oft begrenzt ist. Ergänzend zeigen Studien, dass Sport, Yoga, Atemtechniken und eine ausgewogene Ernährung das Wohlbefinden deutlich steigern können. Besonders der Austausch von tierischem gegen pflanzliches Protein unterstützt das Darmmikrobiom und wirkt positiv auf Psyche und Stoffwechsel.
Wichtig ist die offene Kommunikation. Viele Frauen fühlen sich mit ihren Beschwerden nicht ernst genommen oder scheuen sich, sie anzusprechen. Doch wer mit Ärztinnen, Partnern oder Kolleginnen offen über das Thema spricht, reduziert den Druck und verhindert Missverständnisse. Intimitätsprobleme, etwa durch vaginale Trockenheit, sollten thematisiert werden – nicht, weil es peinlich ist, sondern weil es Beziehungen entlastet. Expertinnen wie Dr. Suzann Kirschner-Brouns sehen darin eine Chance: Wechseljahre können auch eine Phase neuer Freiheiten sein, in der Frauen ihr Leben bewusst gestalten.
Für Apotheken bedeutet das Klimakterium eine wachsende Beratungsaufgabe. Immer mehr Frauen suchen Rat, weil sie neben ärztlicher Betreuung auch niedrigschwellige Informationen und konkrete Hilfsmittel erwarten. Hier können Apothekenteams durch Wissen und Empathie punkten: Welche Präparate sind sinnvoll, welche Wechselwirkungen sind zu beachten, welche Selbsthilfemaßnahmen sind empfehlenswert? Neben der Empfehlung von Präparaten geht es auch darum, Orientierung zu geben – etwa bei der Auswahl fundierter Apps oder beim Erkennen unseriöser Angebote.
Versicherungstechnisch ergibt sich eine spezielle Dimension: Wenn Apotheken Beratung zu Hormonpräparaten oder Alternativmitteln leisten, müssen sie sicherstellen, dass ihre Berufshaftpflicht solche pharmazeutischen Dienstleistungen einschließt. Fehlerhafte Empfehlungen oder fehlende Hinweise auf Risiken könnten sonst zu Regressen führen. Auch Produkthaftungsfragen können eine Rolle spielen, etwa wenn pflanzliche Präparate unerwartete Nebenwirkungen haben. Apotheken, die Beratungsangebote im Bereich Wechseljahre aktiv ausbauen, sollten deshalb ihre Policen prüfen und dokumentieren, dass Beratung standardisiert und nachvollziehbar erfolgt.
Das Klimakterium ist keine Krankheit, sondern ein Übergang. Doch wie dieser Übergang erlebt wird, hängt entscheidend davon ab, ob Frauen informiert, begleitet und ernst genommen werden. Für Apotheken ist es eine Chance, ihre Rolle als Ansprechpartnerinnen in einer sensiblen Lebensphase zu stärken. Wer Beratung, Prävention und Sicherheit verbindet, zeigt, dass die Offizin nicht nur ein Ort für Medikamente, sondern für Lebensqualität ist.
Der Aufstieg des Rx-Versands zwingt Apotheken, Beratung und Prävention als Differenzierungsmerkmale sichtbar zu machen. Das Urteil aus Lübeck zeigt, dass verschleierte Gesundheitsrisiken zu erheblichen Haftungsfolgen führen können – eine Mahnung auch für Apotheken, ihre Dokumentation und Vorsorgepflichten ernst zu nehmen. Die RSV-Immunisierung liefert hingegen ein Beispiel, wie Prävention das Gesundheitssystem spürbar entlastet und Apotheken durch Logistik, Beratung und Nachweisführung an der Frontlinie stehen. Das Klimakterium schließlich verdeutlicht, wie sehr individuelle Lebensphasen pharmazeutische Begleitung erfordern. Zusammen ergibt sich ein Bild, in dem Apotheken zwischen Marktumbruch, Rechtsprechung, Präventionsstrategie und sensibler Beratung gefordert sind, Verantwortung ganzheitlich zu tragen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wer Marktanteile beobachtet, Risiken offenlegt, Prävention gestaltet und Beratung vertieft, erkennt: Apotheken sind nicht Beobachter, sondern gestaltende Kräfte einer Versorgung, die Sicherheit und Vertrauen verbindet.
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