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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
In Flensburg offenbarte ein zerstörtes Apothekenschaufenster, wie schnell Notdienste kippen, wenn Aggression und Unsicherheit auf zu wenig Schutz treffen. Das Bundesgesundheitsministerium nutzte seinen Tag der offenen Tür, um Cannabis als erstes Beispiel für ein Versandverbot anzukündigen – ein Schritt, der Beratung, Identitätsprüfung und Dokumentation wieder konsequent in die Offizin holt. In Hessen setzen Apotheken mit der „Langen Nacht des Impfens“ am 8. Oktober ein klares Signal für Prävention und Nähe: Grippe- und Covid-19-Impfungen werden unkompliziert, flexibel und bis in die Nacht hinein angeboten. Parallel belegt eine im BMJ veröffentlichte Studie mit Daten von 148.581 Menschen aus Schweden, dass ADHS-Medikamente vor allem Wiederholungsereignisse bei Suizidversuchen, Substanzrückfällen, Verkehrsunfällen und Kriminalität senken – mit dem stärksten Effekt unter Stimulanzien. Zusammen entsteht ein Arbeitsplan für Apotheken: Nachtdienste sicherer machen, Cannabis verantwortet vor Ort führen, Impfangebote aktiv nutzen und Therapien zuverlässig begleiten.
Wenn Joachim Kempa in Flensburg von seinen jüngsten Diensten berichtet, klingt es nicht nach Apotheke, sondern nach einer Szene aus dem Polizeibericht. Ein Mann schlägt mit dem Kopf gegen die Schaufensterscheibe und zertrümmert sie, weil er nicht bekommt, was er verlangt. Solche Vorfälle sind keine Einzelfälle mehr. Rund um seine Apotheke hat sich eine Mischung aus Drogenszene und Obdachlosigkeit etabliert, die immer wieder eskaliert – besonders nachts, wenn Notdienst herrscht. Auch die beiden anderen Apotheken in der Umgebung fordern längst Unterstützung von der Stadt. Das Bild ist deutlich: Notdienste werden zu Stresszonen, in denen Personal Angst bekommt und Abläufe ins Wanken geraten.
Die gesellschaftliche Entwicklung macht die Lage kompliziert. Apotheken sind in der Nacht eine der letzten niedrigschwelligen Anlaufstellen, wenn andere Einrichtungen geschlossen sind. Das zieht Menschen an, die dringend Hilfe wollen, aber auch solche, die Aggression, Abhängigkeit oder Verzweiflung mitbringen. In der Praxis bedeutet das: Mitarbeitende stehen alleine an der Tara, während draußen Gruppen warten, die unberechenbar wirken. Der Anspruch, Arzneimittel sicher und korrekt abzugeben, kollidiert mit der Realität, dass Bedrohung und Gewalt Teil des Arbeitsumfelds werden.
Für Apothekenbetriebe stellt sich die Frage: Welche Vorkehrungen sind realistisch? Technisch lassen sich Videoüberwachung, Alarmknöpfe oder Sicherheitsglas einsetzen. Organisatorisch helfen klare Notfallpläne, Rufbereitschaften und die Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsbehörden. Entscheidend ist aber auch die psychologische Ebene: Beschäftigte müssen wissen, dass sie Situationen abbrechen dürfen, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Wenn Sicherheit fehlt, wird auch die Versorgung instabil. Führungskräfte stehen in der Pflicht, diesen Schutzrahmen zu schaffen.
Versicherungsrechtlich greifen verschiedene Ebenen. Gebäudeschäden wie die zertrümmerte Scheibe sind meist über die Inhalts- oder Glasversicherung abgesichert. Komplizierter wird es bei Personenschäden oder psychischen Folgen für Mitarbeitende, wenn etwa Traumata auftreten. Hier können Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen relevant werden. Noch spezieller sind Vertrauensschaden- oder Cyberpolicen, wenn Gewalt mit Täuschungshandlungen einhergeht, etwa durch fingierte Forderungen oder Übergriffe, die in Kombination mit digitalen Angriffen auftreten. Klar ist: Standardpolicen decken die Realität von Notdiensten nicht immer ab. Erst branchenspezifische Bausteine berücksichtigen, dass Apotheken exponierte Orte sind, die nachts besonders gefährdet sind.
Ein weiterer Aspekt ist die Haftungsfrage. Wenn Gewalt auftritt und dabei unbeteiligte Dritte verletzt werden, stellt sich die Frage, ob der Betrieb in irgendeiner Weise verantwortlich gemacht werden könnte. Solche Konstellationen sind selten, aber denkbar, etwa wenn Sicherheitsvorkehrungen nachweislich fehlten. Für Inhaber:innen bedeutet das, dass dokumentierte Vorsorge mehr ist als Pflichtgefühl – sie ist Teil der eigenen Risikosteuerung. Wer zeigen kann, dass er Notfallpläne hatte, Polizei informiert und Personal geschult hat, steht im Ernstfall rechtlich und versicherungsseitig besser da.
Die Fälle in Flensburg sind Mahnung und Realität zugleich. Sie zeigen, dass Apotheken nicht nur medizinische Infrastruktur sind, sondern auch soziale Brennpunkte werden können. Sicherheit darf deshalb nicht als Nebensache behandelt werden. Sie gehört in die gleiche Prioritätsebene wie Arzneimittelsicherheit oder Hygiene. Versicherungen helfen, Schäden finanziell abzufedern, ersetzen aber nicht den Bedarf an Prävention, klaren Abläufen und einer Kultur, die Mitarbeitende schützt. Denn nur dort, wo sich das Team sicher fühlt, bleibt der Notdienst das, was er sein soll: eine verlässliche Anlaufstelle für alle, die nachts dringend Hilfe brauchen.
Beim Tag der offenen Tür des Bundesgesundheitsministeriums standen Kindershows und Mitmachaktionen im Vordergrund – doch die fachlich spannendste Botschaft verbarg sich im politischen Gespräch: Cannabis soll als erstes verschreibungspflichtiges Medikament vom Versandhandel ausgeschlossen werden. Dieser Schritt ist bemerkenswert, weil er gleich mehrere Linien berührt – Arzneimittelpolitik, Apothekenstruktur und die grundsätzliche Frage nach der Balance zwischen stationärer und digitaler Versorgung.
Die politische Begründung klingt zunächst pragmatisch. Cannabis gilt als sensible Substanz mit Missbrauchsrisiko, gerade im Kontext der laufenden Legalisierungsdebatte. Wenn solche Präparate über Versandapotheken abgegeben werden, verliert der Staat an Kontrollmöglichkeit – Lieferketten sind schwerer zu überwachen, Beratungsgespräche finden nicht zwingend statt. Mit einem Versandverbot will das Ministerium zeigen, dass es die Verantwortung für besondere Arzneimittel ernst nimmt. Doch hinter dieser Begründung steckt mehr: Der Schritt könnte zum Präzedenzfall für weitere Substanzen werden, bei denen Beratung, Lagerung oder Sicherheit besonders sensibel sind.
Für Apotheken vor Ort wäre dies ein Signal mit Gewicht. Der Versandhandel hat in den letzten Jahren Marktanteile gewonnen, auch bei verschreibungspflichtigen Präparaten. Wenn bestimmte Gruppen wieder exklusiv in den stationären Bereich zurückgeführt werden, stärkt das automatisch die Rolle der Offizinen. Beratungsgespräche, Identitätskontrollen, sichere Dokumentation und lückenlose Nachverfolgbarkeit werden dort gewährleistet – etwas, das Plattformen nur begrenzt leisten können. Gerade bei Cannabis, wo Dosierung, Sortenvielfalt und Wechselwirkungen Beratung zwingend machen, ist dieser Vorteil offensichtlich.
Allerdings wirft das Thema auch juristische und ökonomische Fragen auf. Versandapotheken dürften den Schritt als Wettbewerbsverzerrung kritisieren und womöglich auf europäischer Ebene anfechten. In Luxemburg, den Niederlanden oder Tschechien bestehen liberalere Strukturen, die sich mit deutschen Sonderregelungen schwer vereinbaren lassen. Ob der Eingriff mit EU-Recht zur Warenverkehrsfreiheit vereinbar ist, bleibt abzuwarten. Politisch jedoch scheint das BMG entschlossen, einen symbolischen wie praktischen Schritt zu gehen – Cannabis als Testfall für eine Neubewertung des Versandhandels.
Für Apothekenbetriebe bedeutet das zweierlei: Einerseits eine Stärkung des eigenen Profils, andererseits neue Pflichten. Wer Cannabispatient:innen versorgt, muss strenge Dokumentationsvorgaben einhalten, sichere Lagerung gewährleisten und Beratung auch in schwierigen Situationen leisten. Ein Teil der Verantwortung, die bisher diffus verteilt war, konzentriert sich damit auf die Offizin. Das erfordert geschulte Teams, klare Prozesse und teilweise auch Investitionen in Sicherheitstechnik.
Auch die Versicherungsseite spielt hinein. Cannabis fällt unter Betäubungsmittelrecht, weshalb Risiken wie Diebstahl, Einbruch oder missbräuchliche Abgabe für Apothekenbetriebe besonders teuer werden können. Entsprechend wichtig sind Policen, die BtM-Risiken einschließen – von der erweiterten Inhaltsversicherung bis zu speziellen Bausteinen für Rezeptfälschung und Einbruchdiebstahl. Ein Versandverbot würde diese Risiken nicht beseitigen, sondern stärker auf die Vor-Ort-Betriebe verlagern. Damit steigen sowohl die Chancen auf Beratung als auch die Anforderungen an Prävention und Absicherung.
Die Diskussion um Cannabis im Versand ist deshalb mehr als eine Detailregelung. Sie ist ein Symbol für die Frage, wie Versorgung in Deutschland künftig organisiert werden soll. Bleibt es bei einem weitgehenden Gleichgewicht zwischen digitalem und stationärem Vertrieb, oder verschiebt sich die Balance zugunsten der Vor-Ort-Apotheke, wenn Sicherheit und Prävention im Vordergrund stehen? Für die Ministerin war der Tag der offenen Tür die Bühne, um diesen Kurswechsel anzudeuten. Für Apotheken ist es ein Signal, sich vorzubereiten – organisatorisch, personell und versicherungstechnisch.
Wenn im Oktober in Hessen die „Lange Nacht des Impfens“ stattfindet, geht es nicht nur um Spritzen und Termine, sondern um ein politisches und gesellschaftliches Signal. Apotheken öffnen bis spät in die Nacht ihre Türen, um Grippe- und Covid-19-Impfungen anzubieten. Dahinter steckt die Botschaft: Prävention soll sichtbar, niedrigschwellig und nah bei den Menschen sein. Dr. Nojan Nejatian, Inhaber der Heegbach-Apotheke in Erzhausen, formuliert es klar: „Wir müssen ein starkes Zeichen für Versorgungsnähe setzen.“ Damit richtet sich die Aktion zugleich nach innen wie nach außen – an die Bevölkerung, aber auch an die Kollegenschaft, die den Schritt mittragen soll.
Die Rahmenbedingungen sind günstig wie nie. Hessen hat die notwendigen Strukturen aufgebaut, Fortbildungen für Apotheker:innen organisiert, Materialien und Prozesse standardisiert. Die Landesapothekerkammer und der Apothekerverband ziehen an einem Strang, um den Betrieb zu erleichtern. Damit entfällt eine der größten Hürden früherer Jahre: die Unsicherheit über Zuständigkeiten und Abläufe. Heute können Apothekenteams mit klaren Vorgaben arbeiten und wissen, dass ihre Leistungen politisch und fachlich gestützt werden. Genau das stärkt die Motivation, an einem solchen Aktionstag teilzunehmen.
Aus Patientensicht liegt der Vorteil auf der Hand. Lange Öffnungszeiten, flexible Zeitfenster und das bekannte Umfeld der Apotheke senken Schwellen, die sonst bestehen. Wer bisher aus Bequemlichkeit oder Unsicherheit eine Impfung aufgeschoben hat, wird eher zugreifen, wenn sie ohne Termin und ohne lange Wege möglich ist. Besonders Jugendliche und junge Erwachsene, die im klassischen Praxisumfeld schwer zu erreichen sind, können so angesprochen werden. Damit trägt die Aktion nicht nur zur Steigerung der Impfquote bei, sondern auch zur Normalisierung von Impfungen als Alltagshandlung.
Ökonomisch bedeutet die Teilnahme an solchen Programmen für Apotheken eine Investition in die eigene Zukunft. Impfangebote schaffen Kundennähe, erweitern das Leistungsspektrum und positionieren die Apotheke als präventive Gesundheitspartnerin. Im Wettbewerb mit Versandplattformen ist das ein entscheidender Vorteil: Während Onlinehändler Arzneimittel verschicken, zeigen Vor-Ort-Apotheken, dass sie aktiv Versorgung gestalten. Dieses Alleinstellungsmerkmal muss gepflegt und kommuniziert werden.
Natürlich gibt es Herausforderungen. Notwendig sind zusätzliche Kapazitäten im Team, klare Hygiene- und Dokumentationsstandards und eine stabile Absicherung. Hier kommt die Versicherungsseite ins Spiel: Haftpflichtpolicen müssen Impfungen einschließen, Berufshaftpflicht und Rechtsschutz greifen, wenn es zu Komplikationen oder Streitigkeiten kommt. Wer seine Policen nicht aktualisiert, riskiert Lücken, die im Ernstfall teuer werden können. Auch technische Ausfälle – etwa bei der Dokumentation ins Impfportal – können zu Konflikten führen, die abgesichert sein sollten.
Die „Lange Nacht des Impfens“ ist also nicht nur eine Marketingaktion, sondern ein Stresstest für Strukturen. Sie zeigt, ob Fortbildungen wirken, ob Teams belastbar sind, ob die Logistik funktioniert. Für die Politik ist sie ein Schaufenster, mit dem belegt werden soll, dass Apotheken Verantwortung übernehmen können. Für die Bevölkerung ist sie ein sichtbares Zeichen, dass Prävention nicht an Bürozeiten gebunden ist. Und für die Apotheken selbst ist sie eine Gelegenheit, Stärke zu demonstrieren – fachlich, organisatorisch und kommunikativ.
Die Diskussion um ADHS ist oft auf schulische Leistungen und familiäre Belastungen fokussiert. Doch eine internationale Studie der University of Southampton und des Karolinska-Instituts zeigt, dass die Wirkung medikamentöser Behandlung weit über den Bildungsbereich hinausreicht. Wer mit Stimulanzien oder nicht-stimulierenden Arzneimitteln behandelt wird, hat ein deutlich geringeres Risiko für suizidales Verhalten, Substanzmissbrauch, Verkehrsunfälle und kriminelle Handlungen. Damit wird klar: ADHS-Medikation ist nicht nur Therapie für Aufmerksamkeit und Impulsivität, sondern ein gesellschaftlicher Schutzfaktor.
Die Untersuchung nutzte Daten von mehr als 148.000 Menschen mit ADHS in Schweden, verknüpft über nationale Register. Mit einem sogenannten Trial-Emulation-Design simulierten die Forschenden klinische Studien auf Basis von Routinedaten – ein Ansatz, der besonders robust ist, weil er reale Versorgungsumstände abbildet. Über zwei Jahre hinweg wurde verglichen, wie sich Vorfälle zwischen behandelten und unbehandelten Personen entwickelten. Das Ergebnis: Wiederkehrende Vorfälle wie Suizidversuche, Rückfälle in Drogenmissbrauch oder erneute Straftaten traten bei Behandelten signifikant seltener auf.
Besonders auffällig ist die Wirkung auf wiederholtes Verhalten. Während einmalige Unfälle kaum beeinflusst wurden, sank die Wahrscheinlichkeit erneuter Vorfälle deutlich. Diese Beobachtung passt zur Annahme, dass ADHS stark mit Impulsivität verbunden ist. Medikamente verbessern die exekutiven Funktionen und reduzieren spontane, unkontrollierte Handlungen. Das bedeutet weniger aggressive Ausbrüche, weniger riskante Fahrten im Straßenverkehr, weniger Delikte. Zugleich steigt die Aufmerksamkeit, was Ablenkungen minimiert und Unfallrisiken senkt.
Für die Versorgungspraxis ergeben sich daraus mehrere Konsequenzen. Ärzt:innen können mit mehr Evidenz argumentieren, wenn es um die Verordnung von Stimulanzien geht. Bislang wird der Nutzen oft vor allem auf schulische und berufliche Leistungsfähigkeit beschränkt. Jetzt zeigt sich: Auch öffentliche Sicherheit und individuelle Lebensqualität profitieren. Für Krankenkassen ist das ein ökonomisches Argument: Weniger Unfälle, weniger Inhaftierungen, weniger Behandlungen nach Suizidversuchen bedeuten geringere Kosten. Und für Apotheken erweitert sich die Rolle: Sie sind zentrale Schnittstellen, wenn es um die kontinuierliche Abgabe, die Beratung zu Nebenwirkungen und die Begleitung von Therapien geht.
Versicherungstechnisch gewinnt ein Aspekt besondere Bedeutung: die Diskussion um die Aufnahme von Methylphenidat auf die WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel. Sollte dies geschehen, müssten Krankenkassen weltweit für eine gesicherte Verfügbarkeit sorgen. Für Apotheken bedeutet es, dass Bevorratung und Lieferfähigkeit noch stärker in den Fokus rücken. Gleichzeitig erhöht sich das Risiko von Fälschungen und Missbrauch, was wiederum spezielle Policen wie Vertrauensschaden- oder Transportversicherungen relevant macht.
Ethik und Politik sind in dieser Frage eng verwoben. Die Forscher:innen betonen, dass das Versagen klinischer Dienste, rechtzeitig zu behandeln, ein ethisches Problem darstellt. Wer Medikamente nicht verfügbar macht, nimmt erhöhte Risiken für Gewalt, Drogenmissbrauch und Unfälle in Kauf. Hier geht es nicht nur um einzelne Schicksale, sondern um gesellschaftliche Verantwortung. In England arbeitet bereits eine Taskforce daran, Versorgungslücken zu schließen. Deutschland muss ähnliche Fragen stellen: Sind Wartezeiten auf Diagnosen und Therapien vertretbar, wenn die Folgen für Individuen und Gesellschaft so gravierend sind?
Für Apotheken bleibt die Kernbotschaft klar: ADHS-Medikation ist mehr als eine pharmazeutische Leistung. Sie wirkt präventiv gegen gesellschaftliche Risiken. Wer die Abgabe, Beratung und Dokumentation zuverlässig sicherstellt, trägt dazu bei, dass Therapie nicht nur Symptome lindert, sondern Leben schützt. Damit wird der Blick auf ADHS neu justiert – von einer individuellen Störung zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, deren Umsetzung in der Offizin beginnt.
Der Vorfall in Flensburg macht sichtbar, wie verwundbar Apotheken im Notdienst sind, wenn Gewalt auf ungeschützte Strukturen trifft. In Berlin nutzte das Gesundheitsministerium den Tag der offenen Tür, um Cannabis als Testfall für ein Versandverbot zu benennen, wodurch Beratung, Identitätsprüfung und BtM-Dokumentation wieder stärker in die Offizin zurückkehren sollen. In Hessen wird am 8. Oktober mit der „Langen Nacht des Impfens“ ein niedrigschwelliges Impfangebot geschaffen, das Prävention sichtbar macht und Nähe zur Bevölkerung fördert. Und die internationale ADHS-Studie im BMJ zeigt mit Daten von 148.581 Fällen, dass medikamentöse Behandlung nicht nur Symptome lindert, sondern Wiederholungsrisiken bei Suizid, Sucht, Unfällen und Kriminalität senkt. Gemeinsam ergeben diese Entwicklungen einen klaren Auftrag: Nachtdienste sichern, sensible Stoffe vor Ort verantworten, Impfaktionen aktiv gestalten und Therapien zuverlässig begleiten – gestützt durch Policen, die reale Risiken tragen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wer Notdienste schützt, Cannabis vor Ort führt, Impfangebote sichtbar macht und ADHS-Therapien begleitet, hält die Apotheke stabil – und stärkt Vertrauen in einer Zeit wachsender Unsicherheit.
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