• 23.07.2025 – Wenn Gerichte Versorgung relativieren, Unternehmen Tatsachen schaffen und Apotheken um Evidenz ringen müssen

    ARZTPRAXIS | Medienspiegel & Presse | Apotheken-Nachrichten: Der BGH sieht keine Wiederholungsgefahr durch Rx-Boni – DocMorris zeigt sofort das Gegenteil. Was das für Apoth ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Wenn Gerichte Versorgung relativieren, Unternehmen Tatsachen schaffen und Apotheken um Evidenz ringen müssen

 

Warum das BGH-Urteil zu Rx-Boni Fakten ignoriert, DocMorris demonstrativ widerspricht und die wohnortnahe Versorgung in Karlsruhe kein Gewicht mehr hat

Apotheken-News: Bericht von heute

Wenn der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zur Rx-Preisbindung davon ausgeht, dass von DocMorris keine Wiederholungsgefahr bei der Gewährung von Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel mehr ausgehe, gleichzeitig aber just dieses Unternehmen nur Stunden nach dem Richterspruch mit einem neuen Bonusprogramm in den Markt tritt, dann wird deutlich, dass das Gericht nicht nur versäumt hat, realistische Marktbeobachtung zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen, sondern auch die strukturellen Versorgungsrisiken, die mit dem Apothekensterben einhergehen, auf besorgniserregende Weise unterschätzt – und genau das ist der Punkt, an dem sich juristische Logik von gesundheitspolitischer Verantwortung entkoppelt: Die Karlsruher Richter urteilten in einer Phase, in der wohnortnahe Apotheken durch ökonomischen Druck, Fachkräftemangel und Regulierungsdefizite gefährdet sind, und dennoch vertreten sie die Auffassung, dass weder Boniversprechen noch Filialschließungen die flächendeckende Versorgung beeinträchtigen würden, eine Sichtweise, die nicht nur der täglichen Erfahrung von Apothekenteams widerspricht, sondern auch signalisiert, dass Versorgungspolitik zunehmend zur Leerstelle zwischen Rechtsprechung und Marktstrategie wird, in der sich Plattformanbieter ungebremst bewegen, während inhabergeführte Apotheken auf den nächsten Rechtsstreit hoffen müssen, um ihre Position zu verteidigen – dabei wäre genau jetzt politisches Handeln gefragt, um die Lücke zu schließen, die das Urteil offenbart: zwischen normativer Preisbindung, faktischer Wettbewerbsverzerrung und der realen Gefahr, dass Apotheken nicht nur wirtschaftlich untergehen, sondern juristisch ungeschützt zurückbleiben.


Wenn der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil zur Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten durchblicken lässt, dass keine Wiederholungsgefahr von Verstößen durch ausländische Versandapotheken bestehe, dann lohnt ein zweiter Blick – nicht nur auf die juristische Konstruktion, sondern auch auf das, was direkt nach dem Urteil passiert ist. Nur wenige Stunden nach der Karlsruher Entscheidung ließ DocMorris mit einer öffentlichkeitswirksamen Aktion keinen Zweifel daran, dass die Grenze zwischen Rechtsauslegung und Marktstrategie längst durchlässig geworden ist. Wer am Tag des Urteils bereits erneut Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel bewirbt, gibt nicht nur eine strategische Antwort – er gibt ein faktisches Dementi auf die zentrale Annahme des Gerichts: dass kein Anlass zur Wiederholung besteht.

Das Urteil des BGH basiert, juristisch gesehen, auf der Frage der Wiederholungsgefahr und deren tatsächlicher Einschätzung. Doch in der Wirklichkeit der Apothekenlandschaft steht eine andere Dynamik im Zentrum: Die Versorgungsrealität vor Ort, das Sterben kleiner Apothekenbetriebe, die Zunahme von Plattformstrukturen – und ein Markt, in dem Regelverstöße zunehmend als Geschäftsmodell einkalkuliert werden. Die Richter, so scheint es, orientieren sich mehr an juristischen Abwägungen als an versorgungspraktischen Folgen. Das ist verfassungsrechtlich nicht falsch – aber politisch folgenschwer. Denn wenn das höchste Zivilgericht keine Wiederholungsgefahr erkennen kann, obwohl der betreffende Anbieter selbst öffentlich demonstriert, dass er das Urteil als Freibrief versteht, dann stimmt etwas nicht – nicht nur im Urteil, sondern im gesamten regulatorischen Verhältnis zwischen Markt, Recht und Versorgung.

Diese Verschiebung hat System: Sie reicht zurück bis zum EuGH-Urteil von 2016, das Boni ausländischer Versandapotheken für zulässig erklärte – und damit einen Bruch im deutschen Apothekenrecht markierte. Seitdem ist das Bild geprägt von politischen Halbschritten, juristischen Umgehungsmanövern und einem regulatorischen Rückzug, der sich in wohltönender Zurückhaltung tarnt. Der Verweis auf die Rechtsprechung aus Luxemburg dient dabei oft als Ausrede – nicht als Argument. Doch gerade dieses Urteil aus Karlsruhe hätte die Möglichkeit geboten, den Schutz der Versorgung stärker zu gewichten – und den Nachweis der angeblich entfallenen Wiederholungsgefahr nicht einfach zu unterstellen, sondern mit belastbaren Marktanalysen, Verhaltensdaten und wettbewerbsrechtlicher Realität zu prüfen.

Stattdessen beruft sich der BGH auf Verfahrensdogmatik. Es sei nicht erwiesen, dass der beklagte Versandapothekenbetreiber künftig erneut gegen die Preisbindung verstoßen werde. Dass aber genau dies nicht nur wahrscheinlich, sondern sogar strategisch intendiert ist, wird übersehen. Die Folge: Ein Urteil, das sich in juristischer Schlüssigkeit verliert und zugleich den Beweis seiner eigenen Fehleinschätzung mitliefert – durch das Handeln des Beklagten selbst.

Die politische Wirkung dieser Entscheidung kann kaum überschätzt werden. Sie trifft nicht auf einen stabilen Apothekenmarkt, sondern auf eine Branche, die durch wirtschaftliche Belastung, Nachwuchsmangel, Regulierungsdruck und digitale Konkurrenz bereits strukturell geschwächt ist. Die Botschaft aus Karlsruhe lautet: Rechtsschutz gibt es, solange Verstöße sich nicht wiederholen – selbst wenn das Marktverhalten längst auf Wiederholung setzt. Das Risiko liegt nun bei den Apotheken selbst, die sich im Dilemma befinden, ihre Rechte erneut einklagen zu müssen – in einem Umfeld, in dem jeder neue Prozess Jahre dauern und am Ende nur erneute Unsicherheit bringen könnte.

Mehr noch: Das Urteil des BGH ignoriert die inzwischen drastischen Versorgungsfolgen. Die Annahme, dass das Apothekensterben keine Gefahr für die flächendeckende Versorgung darstelle, ist nicht nur empirisch falsch – sie ist gefährlich. Denn sie verkennt die soziale, strukturelle und gesundheitspolitische Bedeutung wohnortnaher Apotheken. Wer die Versorgungssituation rein numerisch und nicht qualitativ betrachtet, verkennt, dass es nicht nur um „wie viele Apotheken“ geht, sondern um „wo, wann und wie verfügbar“. In ländlichen Regionen, sozial belasteten Quartieren oder unterversorgten Stadtteilen geht es längst nicht mehr um Wahlfreiheit – sondern um Grundversorgung.

Das Karlsruher Urteil reiht sich damit in eine juristische Traditionslinie ein, die zwar rechtslogisch begründet ist, aber zunehmend systemisch entkoppelt wirkt. Es ist kein Angriff auf die Apotheken – aber auch kein Schutz. Es ist kein Freispruch für Regelverstöße – aber ein Stillhalten gegenüber strategischer Wiederholung. Und es ist vor allem kein politisches Signal für eine klar regulierte Gesundheitsversorgung – sondern ein Hinweis darauf, dass der normative Rahmen brüchig geworden ist, wenn ökonomische Grenzverschiebung schneller operiert als juristische Entscheidungsprozesse.

DocMorris selbst hat diese Lücke erkannt – und nutzt sie. Die bewusste Positionierung nach dem Urteil, mit Boni-Angeboten und marketingtauglichen Erklärungen, ist kein Zufall. Es ist Strategie. Denn wer nach einem Urteil sofort in die Öffentlichkeit tritt und seine Linie beibehält, testet nicht die Grenzen – er setzt sie neu. Das ist marktwirtschaftlich rational, aber gesundheitspolitisch riskant. Es zeigt, wie dünn der Unterschied zwischen Recht und Taktik geworden ist – und wie sehr Apothekenpolitik heute nicht mehr in Ministerien oder Gerichten, sondern in Kampagnen, Plattformen und Vertriebsketten entschieden wird.

Für die Apotheken vor Ort bedeutet dieses Urteil nichts anderes als die Erkenntnis, dass sie nicht auf juristischen Rückhalt bauen können, wenn es um zentrale Marktfragen geht. Die Frage, ob Preisbindung ein Steuerungsinstrument oder ein Symbol ist, bleibt unbeantwortet. Die Realität jedoch spricht eine deutliche Sprache: Das Sterben der Apotheken geht weiter, die ökonomischen Unterschiede wachsen – und die Versorgungsverantwortung wird mehr und mehr auf die Schultern derjenigen gelegt, die gerade nicht über Boni, Rechtsabteilungen und Werbebudgets verfügen.

Dass der BGH sich dieser Realität entzieht, ist nicht zwingend Ausdruck von Ignoranz. Aber es ist Ausdruck einer Rechtsprechung, die Evidenz nicht als Marktverhalten, sondern als Verfahrensdetail versteht. Das Urteil mag in juristischen Fachzeitschriften seine Logik behalten – in der Praxis jedoch wird es als Bestätigung gelesen: dass Versandapotheken sich mehr erlauben können als Vor-Ort-Betriebe, dass Sanktionen nicht greifen, dass Rechtsverletzungen strategisch einkalkuliert werden dürfen. Und das alles in einem Gesundheitssystem, das auf Verlässlichkeit und Gleichbehandlung basieren sollte.

Die politische Reaktion auf das Urteil ist bislang zögerlich. Es fehlt nicht nur an Widerspruch, sondern auch an Schutzmechanismen. Die Abda reagierte mit einer Stellungnahme, aber nicht mit Strukturvorschlägen. Das Bundesgesundheitsministerium schweigt. Und die Legislative scheint auf ein neues Verfahren zu warten – eines, das vielleicht wieder Jahre dauern wird, während der Markt längst Fakten schafft. Es ist ein Muster, das sich durchzieht: Juristische Langsamkeit trifft auf ökonomische Schnelligkeit. Und die Versorgung? Sie bleibt auf der Strecke.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

Wenn Gerichte Tatsachen ausblenden, Marktakteure daraus Geschäftsmodelle ableiten und wohnortnahe Apotheken zur Systemreserve erklärt werden, dann ist nicht das Recht dysfunktional – sondern die Vorstellung, dass Rechtsgleichheit ohne Marktgleichgewicht bestehen kann. Versorgung lässt sich nicht auf dem Papier garantieren. Und Wiederholungsgefahr beginnt nicht im Urteil, sondern im Geschäftsgebaren. Wer die Realität nicht zum Maßstab nimmt, verliert nicht nur Glaubwürdigkeit – sondern auch Steuerungsfähigkeit. Das BGH-Urteil ist deshalb nicht das Ende einer Auseinandersetzung. Es ist ihr Offenbarungseid.

 

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