• 22.07.2025 – Recht entscheidet taktisch, Technik versagt strukturell, Verantwortung wandert ab

    ARZTPRAXIS | Medienspiegel & Presse | Diese Ausgabe der Apotheken Nachrichten zeigt, wie das Rx-Boni-Urteil, technische Ausfälle bei TI und ePA sowie neue pharmazeutische A ...

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DocSecur® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Recht entscheidet taktisch, Technik versagt strukturell, Verantwortung wandert ab

 

Wie das Rx-Boni-Urteil, der TI-Ausfall und neue Therapieansätze Apotheken fordern, haftungsrechtlich belasten und regulatorisch entkoppeln

Apotheken-News: Bericht von heute

Die Apotheken Nachrichten analysieren die juristischen und infrastrukturellen Spannungsfelder, in denen sich Apotheken aktuell bewegen: Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Rx-Boni setzt ein taktisches Signal, vermeidet aber die dringend notwendige europarechtliche Klärung. Parallel geraten Apotheken durch anhaltende Ausfälle der Telematikinfrastruktur in eine neue Verantwortungslage, denn erstmals prüft die Freie Apothekerschaft mögliche Ersatzansprüche gegenüber Gematik und Ministerium. Während im Ausland – etwa in Irland – Apotheken neue Kompetenzen in der Erstversorgung erhalten, droht in Deutschland der Systemstau: Die elektronische Patientenakte bleibt weitgehend ungenutzt, obwohl die Politik sie als Zukunftsinstrument anpreist. Gleichzeitig zwingen neue Therapieansätze – etwa Acamprosat bei Tinnitus, Mirdametinib bei Neurofibromen oder experimentelle Ansätze gegen Tumorkachexie – die Apotheken zu verantwortungsvoller Beratung unter prekären Bedingungen. Die Apotheken Nachrichten stellen die Systemfrage: Wie lange können Apotheken noch ausgleichen, was Politik, Digitalisierung und Regulierung ausblenden?


Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur rechtlichen Bewertung von Rx-Boni aus den Jahren 2012 und 2013 hätte eine europarechtliche Klärung erzwingen können – doch der BGH verzichtete bewusst auf eine erneute Vorlage an den EuGH und positionierte sich stattdessen formell innerhalb des deutschen Preisrechts. Diese Zurückhaltung mag juristisch elegant wirken, sie erzeugt jedoch faktisch einen Schwebezustand: Während der BGH HWG-Verstöße in diesem Fall verneinte, bleibt die grundsätzliche Unsicherheit für Apotheker:innen im Umgang mit grenzüberschreitendem Wettbewerb bestehen. Damit verlagert sich die Rechtsunsicherheit weiter auf die Ausführenden – auf die Apotheken vor Ort, die in einem immer komplexeren System haftbar gemacht werden, ohne dass ihnen zugleich ein rechtlich einheitlicher Rahmen geboten wird. Die rechtlich zugespitzte Lage trifft auf eine operative Wirklichkeit, die von technischen Ausfällen geprägt ist. Die Telematikinfrastruktur (TI) versagt in einer Häufigkeit, die nicht mehr als Einzelfall gewertet werden kann. Inzwischen sind E-Rezepte zeitweise flächendeckend nicht einlösbar – eine Situation, die nicht nur Versorgungsunsicherheit schafft, sondern eine neue Art von Systemverantwortung entstehen lässt: Wer haftet, wenn die technische Infrastruktur staatlich vorgegeben, aber faktisch unzuverlässig ist? Genau hier setzt die Freie Apothekerschaft an, die juristisch prüft, ob gegenüber der Gematik – und damit mittelbar gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium – Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Der Grundton ist eindeutig: Apotheken sollen nicht länger funktionale Lückenbüßer eines dysfunktionalen Digitalprojekts sein.

Gleichzeitig offenbaren sich bei der ePA ein ganz anderes Problemfeld: Nicht nur ist die Akzeptanz in der Bevölkerung gering, auch der tatsächliche Nutzen bleibt unklar. Weniger als ein Prozent der gesetzlich Versicherten nutzen die elektronische Patientenakte aktiv. Hausärzte warnen mittlerweile vor einer Bruchlandung. Sie erleben täglich die Diskrepanz zwischen politischem Digitaloptimismus und praktischer Umsetzung – mit gravierenden Auswirkungen auf ihre Arbeit. Diese Unzufriedenheit weitet sich auf andere Akteure im Gesundheitswesen aus. Immer mehr Apotheken berichten, dass Kund:innen Nachfragen stellen, weil Diagnosen nicht abrufbar, Medikationspläne nicht vollständig oder Dokumentationen inkonsistent sind. Damit wird aus einer IT-Frage eine Frage des Vertrauens – und eine Frage der Verantwortung.

Ein kurzer Blick ins Ausland zeigt, dass andere Wege möglich sind. In Irland etwa dürfen Apotheken ab Jahresende bei acht Krankheitsbildern selbst behandeln. Damit erweitert sich dort der Handlungsspielraum von Apotheken nicht nur in der Beratung, sondern auch in der Versorgung. Diese politische Entscheidung ist das Gegenteil deutscher Klein-Klein-Regulierung. Während in Deutschland noch über Modellprojekte diskutiert wird, etablieren andere Länder Apotheken als tragende Säulen der Primärversorgung. Diese Entwicklung führt die strategische Schwäche der hiesigen Versorgungspolitik vor Augen: Apotheken werden als bloße Rezeptabwicklungsstellen betrachtet, nicht als aktiver Teil einer integrierten Versorgungslandschaft.

Diese Perspektivlosigkeit trifft auf eine rapide Zunahme medikamentöser Herausforderungen. Der anhaltende Mangel an Salbutamol-haltigen Sprays hat inzwischen Ausmaße angenommen, bei denen selbst die Übernahme der Mehrkosten durch drei gesetzliche Kassen nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Die Versorgungssicherheit bei Atemwegserkrankungen wird damit zur Verhandlungsmasse, während Apotheken täglich versuchen, zwischen Kundenerwartungen, regulatorischen Vorgaben und Lieferengpässen zu vermitteln. Dabei sind es die Apotheken, die die Verantwortung tragen, wenn chronisch kranke Patient:innen auf Alternativpräparate ausweichen müssen – nicht Hersteller, nicht Kassen, nicht Ministerien.

Zusätzlich verschärft sich die Lage durch juristisch und ethisch hochkomplexe Fragen: Die Verurteilung eines Arztes wegen verbotener Sterbehilfe wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Auch wenn dies vordergründig kein Apothekenthema ist, wird dadurch erneut sichtbar, wie sich medizinische Verantwortung entlang unklarer gesetzlicher Grenzen bewegt. Apotheken geraten auch hier mittelbar in den Fokus – etwa bei der Abgabe bestimmter Präparate oder im Spannungsfeld zwischen ethischer Beratung und juristischer Haftung. Die Frage lautet nicht mehr, ob Apotheken Verantwortung tragen – sondern, wie lange sie sie noch allein tragen können.

Neue Medikamente wie Ezmekly® zur Behandlung von Neurofibromen werfen gleichzeitig komplexe Fragen zur Verfügbarkeit, Beratung und Erstattungsfähigkeit auf. Diese Medikamente werden mit hohen Erwartungen eingeführt, die praktische Realität zeigt jedoch, dass Informationen über Nebenwirkungen, Interaktionen oder Lagerbedingungen häufig unzureichend kommuniziert werden. Apotheken stehen am Ende dieser Kommunikationskette – und müssen beraten, dokumentieren, haften.

Auch neue Therapiestrategien in anderen Indikationen zeigen, wie viel Verantwortung auf Apotheken lastet, ohne dass diese strukturell oder rechtlich angemessen eingebettet sind. So hat eine Studie zur Krebs-Kachexie mögliche Therapieansätze identifiziert, die eine kausale Behandlung ermöglichen könnten. Aber diese Erkenntnisse gelangen erst verzögert oder gar nicht in die Versorgungspraxis. Ebenso bei Tinnitus: Die Prüfung von Acamprosat als möglichem Anti-Craving-Medikament zeigt vielversprechende Ansätze – doch es fehlt an systematischer Aufarbeitung, klinischer Integration und apothekenspezifischer Leitlinien.

Neben diesen medizinisch-wissenschaftlichen Herausforderungen geraten auch wirtschaftliche Kräfteverhältnisse ins Wanken: AstraZeneca kündigte an, 50 Milliarden Dollar in den USA investieren zu wollen. Eine Summe, die nicht nur Dimensionen verschiebt, sondern auch offenlegt, wie strategische Industriepolitik in Deutschland fehlt. Während Bayern mit einer halben Milliarde den Ausbau des Bio-Campus bei München plant, bleibt offen, wie diese Investitionen langfristig auf die Versorgung durchschlagen sollen – und welche Rolle Apotheken als Innovationsvermittler in diesem Gefüge spielen können oder dürfen.

Und dann ist da noch die Lippenherpes-Frage – scheinbar banal, aber hochsymbolisch: Wenn Apotheken jeden Tag entscheiden müssen, ob eine Selbstmedikation ausreicht, wann sie intervenieren müssen und wie sie gleichzeitig wirtschaftlich überleben sollen, dann zeigt sich: Es sind nicht nur die großen politischen Fragen, die Druck erzeugen. Es ist das tägliche Spannungsfeld zwischen Anspruch und Realität, zwischen Versorgungspflicht und Überforderung.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

Apotheken sind keine Lückenfüller eines versagenden Systems, keine Erfüllungsgehilfen politisch fragmentierter Verantwortung und keine juristisch haftbaren Endstationen gescheiterter Infrastrukturprojekte. Wer ihre Rolle auf die Abgabe reduziert, zerstört nicht nur die Versorgung, sondern das Vertrauen einer Gesellschaft in ihr Gesundheitswesen. Der aktuelle Systemdruck offenbart nicht nur technische oder juristische Defizite – er entlarvt ein politisches Vakuum, das endlich gefüllt werden muss.

 

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