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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Leitartikel |
Leitartikel von Seyfettin Günder
Live-Reihe Führung braucht Haltung
Ausgabe Nr. 13 | Absicherung beginnt nicht beim Risiko, Vertrauen endet nicht am Vertragsrand, Verantwortung darf nicht standardisiert werden
Apotheken benötigen mehr als Standard: Wer in der eigenen Immobilie tätig ist, trägt ein technisches, regulatorisches und haftungsrechtliches Risiko, das weit über normale Gewerbebetriebe hinausgeht – und wer gemietet ist, muss auf die Absicherung des Vermieters vertrauen, obwohl schon kleine Wasserschäden, Stromausfälle oder Gebäudeverzögerungen gravierende Betriebsunterbrechungen verursachen können, was insbesondere bei Kommissionierern, Kühlketten oder Rezeptsystemen dramatische Folgen hat; genau deshalb brauchen Apotheken eine branchengerechte Gebäudeversicherung, die Risiken nicht nur formal auflistet, sondern strukturell versteht – und zugleich müssen neue Digitalrisiken, hybride Versorgungsmodelle und Online-Schnittstellen abgesichert werden, denn die Realität moderner Apotheken ist weit entfernt vom klassischen Einzelhandel und verlangt nach Policen, die Versorgung als Funktion begreifen, nicht als Geschäftsfläche, weil letztlich der Versicherungsstand über Ausfall, Betriebsstillstand oder regulatorische Sanktion entscheiden kann, und wer hier nicht vorausdenkt, zahlt später den Preis für vermeidbare Lücken.
Versicherungen gelten im Apothekenalltag oft als bürokratische Notwendigkeit, als Pflichtübung im Kanon der betrieblichen Verwaltung. Doch genau diese Haltung verkennt die strategische Funktion eines präzise zugeschnittenen Versicherungsschutzes: nicht als Kostenblock, sondern als infrastrukturelle Absicherung von Versorgung, Verantwortung und Überleben. Gerade Apotheken, die in der eigenen Immobilie betrieben werden, sind weit stärker exponiert, als es Standardbedingungen abbilden. Wo Gesundheit, Medikamentensicherheit, Kundendaten und kühlkettenpflichtige Arzneimittel zusammentreffen, entstehen Risikobündel, die weder in klassischen Wohngebäudeversicherungen noch in pauschalen Gewerbepolicen erfasst sind. Die Realität ist: Apotheken sind keine gewöhnlichen Mieter, keine einfachen Nutzer von Räumen – sie sind systemrelevante Gesundheitsdienste mit eigener Dynamik, spezieller Technik und sensibler Infrastruktur. Der Bedarf an branchenspezifischer Gebäudeversicherung ergibt sich nicht aus bloßer Formalität, sondern aus der Aufgabe, elementare Betriebsfähigkeit abzusichern – gegen Schäden, die existenzvernichtend sein können.
Dabei beginnt das Risiko nicht erst mit einer brennenden Leuchtreklame oder einer durch Starkregen überschwemmten Sichtwahl. Es beginnt dort, wo falsch kalkulierte Versicherungswerte, lückenhafte Klauseln oder fehlende Anpassungen an technische Neuerungen ein Loch in die Absicherung reißen. Wer zum Beispiel eine Apotheke in der eigenen Immobilie betreibt und auf die Idee kommt, sich auf eine standardisierte Gebäudeversicherung der Hausbank zu verlassen, könnte im Schadenfall bitter enttäuscht werden. Denn während klassische Gewerbeobjekte vor allem Warenlager, Maschinen oder Büroinfrastruktur absichern, greift diese Logik bei Apotheken zu kurz. Hier geht es um klimaempfindliche Arzneimittel, um toxische Stoffe, um hochkomplexe Kommissioniertechnik, um Offizinräume mit Hygieneanforderungen, um rückwärtige Räume mit Reinraumbedingungen – kurz: um eine Versorgungsstruktur, die technisch, regulatorisch und haftungsrechtlich deutlich sensibler ist als ein normales Ladengeschäft.
Das zeigt sich etwa bei Wasserschäden: Eine Sprinklerleckage in einer Lagerzone mit BtM-Schrank, ein Leitungsschaden oberhalb der Rezeptur oder ein Rückstau aus dem Laborbereich kann nicht nur baulich, sondern haftungsrechtlich fatale Folgen haben – inklusive Verunreinigung von Wirkstoffen, Zerstörung von Sicherheitsdokumentationen oder Betriebsausfällen mit meldepflichtigen Risiken. Schäden, die im klassischen Gebäudeschutz bestenfalls als Sachpositionen auftauchen, entfalten in einer Apotheke eine systemische Wirkung. Der Unterschied zwischen temporärem Sachschaden und regulatorischer Betriebsunterbrechung ist nicht bloß juristisch – er ist existenziell.
Nicht weniger brisant ist die Konstellation bei gemieteten Apothekenflächen. Denn auch hier gilt: Wer glaubt, mit einer Inhaltsversicherung allein sei alles geregelt, übersieht die Systemlücken. Viele Vermieter sichern ihre Immobilie mit einer Basis-Gebäudeversicherung ab – oftmals ohne jede Kenntnis der Betriebsstruktur des Apothekenmieters. Im Ernstfall kann das fatale Folgen haben: Wenn etwa der Blitz in eine überalterte Gebäudeinstallation einschlägt, ein Brand entsteht und der Vermieter nur gegen Feuer, nicht aber gegen Überspannungsschäden versichert ist, stehen Technik und Betrieb schnell still. Auch Wasserschäden durch nicht angepasste Rückstauklappen, veraltete Installationen oder fehlende Sensorik fallen regelmäßig in die Grauzone zwischen Haftung und Versicherung – mit der Folge, dass Apothekenbetreiber im Schadenfall mit leeren Händen dastehen oder Monate auf die Wiederinbetriebnahme warten müssen.
Und selbst dort, wo der Vermieter bereit ist, Schäden auszugleichen, ist nicht geklärt, ob und wann Betriebsunterbrechungsschäden, Regalkühlverluste oder verunreinigte Laborflächen anerkannt werden. Das bedeutet in der Praxis: Eine Apothekeneinheit ist kein beliebiges Ladengeschäft, sondern Teil der Gesundheitsinfrastruktur – und diese Funktion verlangt nach Vorsorge, die genau das anerkennt. Diese Verantwortung darf nicht auf andere delegiert werden – nicht an die Hausverwaltung, nicht an den Versicherungsberater des Eigentümers. Wer versorgt, muss absichern. Wer absichert, muss verstehen.
Besonders deutlich wird das im Kontext wachsender Online- und Digitalrisiken. Apotheken, die heute mit E-Rezept-Systemen, Warenwirtschaftssoftware, digitalen Kundenportalen oder Telepharmazie arbeiten, sind hochgradig vernetzt – und damit anfällig für Cyberrisiken, technische Unterbrechungen und Datenverluste. Der Umstand, dass eine digitale Rezeptschnittstelle durch einen Stromausfall, einen Überspannungsschaden oder einen Servercrash unbrauchbar wird, kann in der Praxis denselben Schaden verursachen wie ein analoger Totalausfall: Rezeptannahme gestört, Belieferung blockiert, Beratung unterbrochen, Kundenkontakt beeinträchtigt.
Klassische Versicherungen greifen hier kaum. Es braucht Policen, die nicht nur den reinen Sachschaden regulieren, sondern auch den Ertragsausfall, die Wiederherstellung von Systemen, die Datenrettung und mögliche Bußgelder bei Datenschutzverletzungen. Besonders kritisch: Viele Apotheken sind auf Cloud-Dienste und mobile Netzwerke angewiesen. Wenn hier Datenschutzversagen oder ein technisches Downtime-Ereignis eintritt, sind auch rechtliche Konsequenzen zu erwarten – von DSGVO-Meldungen über Bußgelder bis hin zu Reputationsschäden, die eine solide Police auffangen muss.
Diese Anforderungen treffen auf einen Markt, in dem sich Standardisierung und individuelle Notwendigkeiten immer weiter voneinander entfernen. Der Vergleich mit anderen Branchen zeigt: Während etwa Arztpraxen zunehmend mit branchenspezifischen Policen arbeiten, Hotels und Gastronomie auf risikoangepasste Kühlketten- und Hygieneklauseln achten oder IT-Unternehmen gezielt ihre Cyberexponierung absichern, bleibt die Apothekenwelt vielfach im Status „Allgemeiner Gewerbebetrieb“ hängen – mit zum Teil verheerenden Folgen. Entscheidend ist deshalb ein Perspektivwechsel: Versicherungsschutz muss nicht verwalten, sondern vorausschauen.
Er muss die Betriebsstruktur ernst nehmen, technische Infrastruktur einschätzen, regulatorische Risiken einbeziehen, die Wiederanlaufkosten kalkulieren und die Eigenverantwortung von Apothekenleitungen rechtlich flankieren. Kurz: Es braucht eine Versicherungsstrategie, die Apotheke nicht als Objekt, sondern als Funktion begreift – als Versorgungsstruktur, deren Ausfall nicht nur ökonomisch, sondern gesellschaftlich spürbar wäre.
Dazu gehört auch ein selbstkritischer Blick auf bestehende Policen: Wann wurde der Wert des Gebäudes zuletzt aktualisiert? Sind moderne Investitionen wie Kommissionierautomaten, robotergestützte Lager oder digitale Temperaturüberwachungssysteme korrekt berücksichtigt? Gibt es eine Deckung für die technische Wiederherstellung oder nur für den Sachwertverlust? Wie sind Rückstauschäden, Leitungswasseraustritte, Schmorbrände, Überspannung, Elementarschäden, Einbruchdiebstahl und Betriebsausfall im Vertrag formuliert? Was passiert, wenn sich Gebäudetechnik und pharmazeutischer Betrieb gegenseitig beeinflussen – etwa bei sensorischen Fehlsteuerungen von Lüftung, Kühlung oder Alarmsystemen?
Und wie sieht es mit der Integration neuer Vorschriften aus – etwa der Überwachungspflichten für BtM-Bereiche, der Energieauflagen im Rahmen von Umweltregelwerken oder der IT-Sicherheit nach §75b SGB V? All diese Fragen entscheiden über die Tragfähigkeit des Schutzes – nicht die Zahl auf der Beitragsrechnung. Wer sich hier auf Standardlösungen verlässt, akzeptiert eine Lücke im System, die im Ernstfall unüberbrückbar wird.
Wer als Apothekenleitung Verantwortung ernst nimmt, darf Absicherung nicht delegieren. Es braucht eine aktive Prüfung, eine branchengerechte Beratung, eine realistische Risikoanalyse und eine laufende Anpassung an technische wie gesetzliche Entwicklungen. Und es braucht spezialisierte Anbieter, die Apotheken nicht als „Einzelhandel mit Medikamenten“, sondern als das verstehen, was sie sind: tragende Pfeiler eines Gesundheitssystems, das auf Sicherheit, Kontinuität und Vertrauen basiert. In einer Zeit, in der Apothekenpolitiken täglich neue Forderungen an betriebliche Resilienz stellen, muss auch die Versicherungspolitik neue Antworten geben – konkret, branchengerecht, belastbar.
Denn was versorgt, darf nicht nur funktionieren – es muss durchdacht geschützt sein.
Leitartikel von Seyfettin Günder. Der Autor schreibt regelmäßig zu Strukturwandel, Verantwortungskultur und Systempolitik im Gesundheitswesen.
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