• 18.07.2025 – Marktlogik verdrängt Recht, Verantwortung sucht Gesicht, Gefahr bleibt ungesehen

    ARZTPRAXIS | Medienspiegel & Presse | BGH öffnet Rx-Boni Tür und Tor: Ausländische Versender dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel rabattieren – DocMorris reagiert ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Marktlogik verdrängt Recht, Verantwortung sucht Gesicht, Gefahr bleibt ungesehen

 

Wie der BGH Boni für EU-Versender legitimiert, DocMorris mit Schlagkraft zurückkehrt und ein Tierarzneimittel den Arzneimittelhandel unterläuft

Apotheken-News: Bericht von heute

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil zur Rx-Preisbindung nicht einfach Recht gesprochen, sondern ein regulatorisches Vakuum sichtbar gemacht, das Versandapotheken in eine strategische Angriffsposition versetzt, während Präsenzapotheken durch Werbeverbote, Honorardeckelung und bürokratische Fesseln strukturell benachteiligt bleiben, was insbesondere in Nordrhein sichtbar wird, wo die elektronische Direktverrechnung neue Risiken mit sich bringt, die von Plattformanbietern sofort als Markteintrittsvektor genutzt werden könnten, während Kammern verharmlosen, Ministerien schweigen und das Heilmittelwerbegesetz die digitale Realität nicht mehr abbildet, wodurch sich eine gefährliche Marktverzerrung etabliert, die Rx-Boni zum Geschäftsmodell erhebt, die Versorgung entkoppelt und die politische Untätigkeit zur größten Bedrohung für ein System macht, das dringend gerechte Rahmenbedingungen, digitale Souveränität und eine klar kommunizierte Verteidigung seines ethischen Auftrags braucht – bevor Preislogik endgültig Versorgungsethik verdrängt.


Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist ein juristischer Kipppunkt mit systemischer Wirkung. Was auf den ersten Blick wie eine Fortführung der bestehenden Rechtslage erscheint, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als strategischer Paradigmenwechsel zugunsten ausländischer Versandapotheken und zulasten der strukturellen Integrität des deutschen Apothekenmarkts. Indem der BGH ausdrücklich darauf verzichtet hat, die Frage der europarechtlichen Zulässigkeit dem EuGH vorzulegen, legitimiert er nicht nur eine bis dato umstrittene Praxis, sondern öffnet einem selektiven Wettbewerb Tür und Tor – und das in einem Versorgungssystem, das auf Gleichbehandlung, heilberufliche Verantwortung und flächendeckende Präsenz ausgelegt ist.

Der eigentliche Skandal ist jedoch nicht das Urteil selbst, sondern der politische und verbandsseitige Umgang damit. Vertreter der Apothekerkammern, insbesondere in Nordrhein, versuchen das Urteil herunterzuspielen: Alles halb so schlimm, die Preisbindung bleibe im Inland erhalten, für deutsche Apotheken ändere sich nichts. Diese Lesart ist nicht nur naiv, sondern in ihrer Wirkung fatal. Denn sie übersieht, dass der Markt sich nicht nach juristischer Abstraktion richtet, sondern nach realer Handlungsmacht. Und diese liegt jetzt bei Akteuren wie DocMorris, die keine Zeit verlieren. Schon wenige Tage nach der Entscheidung kündigte CEO Walter Hess an, erneut Boni bis 15 Euro pro Rezept zu gewähren – gedeckt durch das Urteil, flankiert von datenbasierten Kundenstrategien, getragen von einer Plattformstruktur, die auf Expansion statt Verantwortung zielt.

Derweil geraten Vor-Ort-Apotheken in eine dreifache Zwangslage: Sie dürfen nicht bonifizieren, nicht offensiv werben und können auch keine digitalen Infrastrukturen im gleichen Maß nutzen, da ihnen regulatorische, finanzielle und datenschutzrechtliche Hürden entgegenstehen. Gleichzeitig bleibt das Apothekenhonorar gedeckelt, bürokratische Belastungen nehmen zu, und patientenferne Plattformen schieben sich zwischen Rezept und Beratung. Es entsteht ein Zustand, in dem gleiche Leistungen unter ungleichen Bedingungen erbracht werden müssen – ein Zustand, den man nicht Markt, sondern Marktverzerrung nennen muss.

Besonders brisant ist die Lage in Nordrhein, wo die Apothekerkammer ein Modellprojekt zur elektronischen Direktverrechnung plant – ausgerechnet in dem Bundesland, in dem die erste juristische Rückkopplung des BGH-Urteils realpolitische Folgen entfalten könnte. Denn wer sich dort registriert, seine Versichertendaten digital anbietet und auf bequeme Abläufe setzt, könnte unweigerlich in das neue Boni-System der Versender geraten. Eine strategisch perfekt getimte Konvergenz: Rechtliche Lücke, digitale Infrastruktur, wirtschaftlicher Druck – und keine politische Leitlinie, die das stoppt.

Währenddessen drängen weitere Aspekte ins Blickfeld. So zeigt sich zunehmend, dass Plattformanbieter auch über die Tierarzneimittelversorgung den Markt unterlaufen: Rx-Präparate für Tiere werden online beworben und verkauft, ohne dass die Preisbindung greift – ein juristisches Schlupfloch, das bereits genutzt wird, um neue Vertriebskanäle für Humanarzneimittel zu etablieren. Damit verschieben sich nicht nur Kategorien, sondern auch Bewusstseinslagen. Denn die Differenz zwischen „Arzneimittel“ und „Ware“ verwischt, wenn die Preisbindung nur noch für ausgewählte Akteure gilt. Die Apothekenpflicht verliert so ihre schützende Wirkung, die Beratungspflicht wird zur Betriebswirtschaftsfrage, und die gesetzliche Regulierung bleibt zurück.

Das Bundesgesundheitsministerium schweigt. Die ABDA windet sich in Sprachregelungen. Die Opposition erkennt zwar den Angriff auf die Versorgungssouveränität, formuliert aber keine Gesetzesinitiative. Dabei wäre diese dringend nötig. Denn das Urteil ist nur deshalb so folgenreich, weil es auf einen regulatorischen Leerraum trifft. Das Heilmittelwerbegesetz ist nicht digitalfähig, die Apothekenbetriebsordnung schützt keine digitale Kundenschnittstelle, und die europarechtliche Harmonisierung hinkt einem Markt hinterher, der längst grenzüberschreitend operiert. Es geht also nicht um die Rückkehr alter Rabattmodelle, sondern um die strukturelle Neuvermessung eines Systems, das weder wirtschaftlich noch ethisch den Anforderungen einer digitalen Plattformökonomie standhält.

Die Apothekerkammer Nordrhein steht damit exemplarisch für eine Branche zwischen systemischer Verantwortung und digitalem Kontrollverlust. Ihr Projekt der Direktverrechnung wird nicht nur ein technischer Test, sondern ein Lackmustest für die Fähigkeit, Versorgungssouveränität gegen Marktverführung zu verteidigen. Denn was als Komfortlösung gedacht ist, kann zum trojanischen Pferd werden, wenn Plattformen ihre Infrastruktur, ihre Bonifikationen und ihre Kommunikationsmacht nutzen, um Apotheken weiter zu entkoppeln – nicht nur vom Kunden, sondern vom Systemauftrag.

Was also tun? Ein bloßes Lamentieren über Wettbewerbsverzerrung reicht nicht. Die Antwort muss dreifach sein: juristisch, politisch und kommunikativ. Juristisch braucht es endlich eine klare Regelung zur europäischen Preisbindung und deren Reichweite. Politisch braucht es den Mut, das Apothekenhonorar neu zu strukturieren und Plattformen gesetzlichen Regeln zu unterwerfen. Und kommunikativ braucht es eine Rückeroberung des Diskurses: Apotheken sind keine Verteilstellen für Rabattgutscheine, sondern integrale Pfeiler einer patientenzentrierten, rechtlich verlässlichen und ethisch begründeten Gesundheitsversorgung. Wer das nicht klar formuliert, überlässt das Feld jenen, die Versorgung als Markt, Arzneimittel als Produkt und Kunden als Datenquelle begreifen.

Denn das BGH-Urteil mag erlaubt haben – aber es schützt nicht. Es schafft keine Fairness, sondern Lücken. Es produziert keinen Fortschritt, sondern gefährliche Schieflagen. Und es offenbart eine politische Leerstelle, die längst mit Marktinteressen gefüllt wird. Wer jetzt nicht handelt, wird später nicht mehr reagieren können. Die Verharmlosung von heute ist der Systemschaden von morgen. Die Apotheke braucht keine Boniversprechen – sie braucht rechtlichen Rückhalt, digitale Selbstbestimmung und eine politische Vertretung, die mehr will als erklären, warum alles nicht so schlimm ist.

Wenn das Recht erlaubt, aber nicht schützt, ist nicht das Gesetz das Problem, sondern seine Anwendung. Und wer das Urteil nicht als Warnung liest, sondern als Freifahrtschein interpretiert, macht aus der Apotheke ein beliebiges Geschäft – und aus dem Patienten eine Variable im Plattformmodell.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

Wer das BGH-Urteil zur Preisbindung nur als juristische Randnotiz betrachtet, hat die Dynamik der Gegenwart nicht verstanden. Es geht nicht mehr um Rabatte – es geht um Realitäten. Die Realität, dass Plattformen Regeln nicht befolgen, sondern formen. Die Realität, dass Marktkräfte Versorgung nicht verbessern, sondern verschieben. Und die Realität, dass politische Passivität längst zur systemischen Mitverantwortung geworden ist. Der Fehler liegt nicht im Urteil allein, sondern in der Leerstelle, die es offenbart: zwischen Recht und Gerechtigkeit, zwischen Markt und Verantwortung, zwischen Schutzpflicht und Strategie. Wer jetzt schweigt, hat schon verloren. Wer das Urteil akzeptiert, ohne ihm entgegenzutreten, überlässt die öffentliche Apotheke einer Logik, die den Menschen nicht als Patienten sieht, sondern als Kundendatenpunkt im Rabattmodell. Deshalb braucht es keine neue Debatte – sondern eine neue Haltung: zur Versorgung, zur Verantwortung, zur Zukunft der Arzneimittelkultur. Die Uhr läuft. Doch wer das erkennt, kann sie noch stellen. Wer aber schweigt, während sich Strukturen verschieben, wird am Ende nicht fragen dürfen, warum niemand mehr fragt.

 

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