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Sehr geehrte Ärzte,
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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Unfallgeschädigte, die zunächst eine fiktive Schadensabrechnung gewählt haben, noch Jahre später zur konkreten Abrechnung wechseln dürfen – sofern sie rechtzeitig ein Feststellungsurteil erwirkt haben, wodurch sich die Verjährung von drei auf 30 Jahre verlängert, was künftig viele Geschädigte motivieren dürfte, ihre Ansprüche strategisch zu sichern, während Apotheken zugleich unter akutem Druck stehen: Am 17. Juli urteilt der BGH über die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wobei der Hessische Apothekerverband eindringlich vor einem Systembruch warnt, falls Boni im EU-Versandhandel erlaubt werden, denn damit stünde die Gleichpreisigkeit infrage, während der Versandhändler Sanicare bereits reagiert und einen Standort in den Niederlanden plant – aus regulatorischer Notwendigkeit, nicht aus Expansionstrieb, ergänzt durch den ABDA-Daten-Hub, der 2026 starten soll, um Versorgungsdaten aus Apotheken zu zentralisieren und damit politisch stärker argumentieren zu können.
Wer nach einem Verkehrsunfall nicht sofort zur Werkstatt fährt, sondern sich für eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis entscheidet, stand bislang unter erheblichem Zeitdruck: Innerhalb von drei Jahren mussten etwaige weitere Ansprüche wie Nutzungsausfall oder Mehrwertsteuer geltend gemacht werden – oder sie verfielen. Mit seinem Urteil vom 8. April 2025 (Az.: VI ZR 25/24) hat der Bundesgerichtshof diese Praxis nun grundsätzlich korrigiert. Künftig dürfen Geschädigte auch viele Jahre nach dem Unfallereignis zur konkreten Schadensabrechnung wechseln – vorausgesetzt, sie haben rechtzeitig eine gerichtliche Feststellung erwirkt, dass die Versicherung für alle künftigen Schäden haftet. Die Folge: Die Verjährungsfrist verlängert sich von drei auf dreißig Jahre. Diese Entscheidung ist nicht nur juristisch wegweisend, sondern auch ökonomisch folgenreich – denn sie schafft einen langanhaltenden Sicherungsrahmen für Geschädigte und zwingt Versicherer zur strategischen Neubewertung ihrer Risikorückstellungen. Zugleich markiert sie ein klares Bekenntnis zur Flexibilität bei der Durchsetzung materieller Rechte – mit Signalwirkung über den Einzelfall hinaus.
Der Fall, der dem Urteil zugrunde lag, beginnt unspektakulär: Beim Rückwärtsausparken beschädigt ein Autofahrer das Fahrzeug einer Frau. Ihr Pkw, damals 13 Jahre alt und mit 250.000 Kilometern Laufleistung, wird nicht repariert – sie entscheidet sich für eine fiktive Abrechnung auf Basis eines Schadensgutachtens. Doch die Versicherung zahlt nur einen Teilbetrag, zweifelt die Höhe des Gutachtens an. Die Frau klagt auf vollständigen Schadenersatz – und zusätzlich auf die Feststellung, dass die Versicherung auch für mögliche künftige Schäden wie Mehrwertsteuer oder Nutzungsausfall aufkommen muss, falls sie das Auto später doch noch reparieren lässt. Das Amtsgericht gibt ihr Recht, das Landgericht hebt das Feststellungsurteil auf – mit Verweis auf fehlendes Interesse, weil die Reparaturabsicht nicht konkret sei. Der BGH wiederum stellt klar: Es reicht aus, wenn die Möglichkeit einer späteren Reparatur besteht. Der Geschädigte muss keine Reparatur planen – er muss nur offenlassen, ob sie erfolgt. Entscheidend ist, dass künftige Schäden kausal auf das Unfallereignis zurückführbar wären. Wer dies im Feststellungsverfahren geltend macht, schafft eine neue Verjährungsbasis – mit einer 30-jährigen Frist gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Diese juristische Weitung wirkt in den Versicherungsalltag hinein. Sie verändert das taktische Verhalten bei fiktiver Abrechnung, stärkt die Position von Geschädigten mit Alt- oder Leasingfahrzeugen und zwingt Versicherungen zur vorsichtigeren Regulierungspraxis. Künftig könnten deutlich mehr Geschädigte den Weg über eine Feststellungsklage wählen – und sich damit einen langen Rechtsanspruch sichern, auch wenn die Reparaturfrage offen bleibt. Für Apotheken indes stellt sich nicht die Frage nach 30 Jahren – sondern nach drei Tagen: Am 17. Juli 2025 fällt der Bundesgerichtshof sein Urteil zur Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Der Hessische Apothekerverband warnt eindringlich: Sollte das Gericht Boni ausländischer Versandapotheken für zulässig erklären, steht die Gleichpreisigkeit in Frage – und mit ihr das gesamte wirtschaftliche Gefüge der Vor-Ort-Apotheken. Die Gleichpreisbindung war bisher das strukturtragende Element im Markt der verschreibungspflichtigen Arzneien. Fällt sie, öffnet sich ein Preiswettbewerb mit ungleichen Mitteln: Während Apotheken vor Ort an Personal, Lagerhaltung, Notdienstpflicht und Abgaben gebunden sind, könnten ausländische Anbieter mit Boni, Rabatten und Plattformstrukturen agieren – ohne Rücksicht auf Versorgungssicherheit oder Gemeinwohlpflichten.
Der HAV fordert deshalb mit Nachdruck ein Apothekenstrukturgesetz, das Versorgungssicherheit vor Plattformlogik stellt – und eine sofortige gesetzliche Klarstellung, dass Preisbindung auch für EU-Versand gilt. Wer gegen die Preisbindung verstößt, solle von der GKV-Abrechnung ausgeschlossen werden. Die Forderungen klingen hart – aber sie zielen auf strukturelle Fairness. Denn während das BGH-Urteil zur Schadensverjährung Geschädigten langfristige Optionen eröffnet, droht den Apotheken durch ein negatives Urteil das sofortige wirtschaftliche Aus. Der Konflikt ist nicht nur juristisch – er ist politisch. Und er trifft auf ein System, das an vielen Stellen gleichzeitig unter Druck gerät. Der Arzneimittelversender Sanicare hat bereits Konsequenzen gezogen: Weil deutsche Regeln Wachstum und Expansion behindern, verlagert das Unternehmen Teile seiner Aktivitäten in die Niederlande. Der Schritt sei „gezwungenermaßen“ notwendig, heißt es in einer Mitteilung. Die Wettbewerbsbedingungen seien schlicht ungleich – während ausländische Anbieter aus regulatorischen Lücken Profit schlagen, seien deutsche Unternehmen zunehmend in der Defensive.
Sanicare steht dabei exemplarisch für eine strategische Verlagerung, die nicht aus Opportunismus, sondern aus Systemversagen erfolgt. Der Binnenmarkt, der einst als Chance gedacht war, wirkt nun als Bedrohung für nationale Versorgungssicherheit. Wenn die politischen Rahmenbedingungen nicht angepasst werden, geraten Versorgungsstandorte ins Abseits – und mit ihnen auch Patientinnen und Patienten. Parallel dazu bereitet die ABDA den Start ihres neuen Daten-Hubs vor. Ab Anfang 2026 sollen Apotheken standardisiert Versorgungsdaten liefern – mit dem Ziel, bessere politische Argumentationsgrundlagen zu schaffen. Der Hub ersetzt das bisherige Datenpanel, das eher manuell und lückenhaft arbeitete. Die ABDA verspricht sich davon mehr Schlagkraft in Verhandlungen mit Kassen, Ministerien und Gremien. Doch der Erfolg steht und fällt mit der Beteiligung der Apotheken – und mit der Frage, wie datenschutzkonform, technisch zuverlässig und wirtschaftlich tragbar der neue Prozess gestaltet wird. Denn wie bei der Preisbindung geht es auch hier um die strategische Handlungsfähigkeit des Berufsstands.
Ein weiteres Thema verschiebt derzeit die Grenzen zwischen evidenzbasierter Medizin und Lebensstilberatung: Eine neue britische Studie zeigt, dass regelmäßige Entspannungstechniken wie Meditation oder Atemübungen den Blutdruck signifikant senken können – wenn Stress als Auslöser vorliegt. Für Apotheken, die verstärkt in die Gesundheitsberatung einsteigen, ergibt sich daraus neues Potenzial. Die Grenze zwischen pharmazeutischer Dienstleistung und präventiver Begleitung wird durchlässiger – auch, weil Patientinnen und Patienten zunehmend ganzheitliche Lösungen suchen. Doch mit der Erweiterung der Rolle wachsen auch die Anforderungen: Haftungsfragen, Datenschutz, Qualifikation und Dokumentation müssen geklärt sein, wenn Apotheken als Präventionsakteure anerkannt werden wollen. Die Zukunft der Versorgung wird nicht nur an Urteilen entschieden – sondern an der Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen, neue Rollen zu definieren und strukturelle Antworten zu geben.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.
Drei Fristen, drei Systeme, drei Konsequenzen: Wer nicht schützt, verliert. Wer nicht gestaltet, vergeht. Wer nicht strukturiert, wird strukturiert.
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