• 13.07.2025 – Vertrauen kann man nicht versichern, Beratung schon, Haftung ebenso

    ARZTPRAXIS | Medienspiegel & Presse | Viele Apothekenverträge sind unvollständig, falsch strukturiert oder riskant. Wer Altverträge prüft und Beratungslücken erkennt, kann ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Vertrauen kann man nicht versichern, Beratung schon, Haftung ebenso

 

Warum Apotheker Versicherungsrisiken nicht delegieren dürfen, welche Pflichten verletzt wurden und wie spezialisierte Policen Online- und Offline-Schäden absichern

Apotheken-News: Bericht von heute

Viele Apothekeninhaber vertrauen darauf, dass ihre Versicherungsvermittler ebenso sorgfältig, ehrlich und verantwortungsvoll beraten, wie sie es selbst im Umgang mit Patienten tun – doch genau dieses Vertrauen hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten häufig als gravierender Irrtum erwiesen, denn zahlreiche Apothekenverträge wurden auf Basis von Standardmodellen vermittelt, die weder die regulatorischen Besonderheiten, noch die digitalen Bedrohungslagen oder haftungsrelevanten Veränderungen durch pDL, Telepharmazie und neue Dokumentationspflichten abdecken, wodurch es im Schadenfall zu existenzbedrohenden Lücken kommt, etwa bei Cyberangriffen, TI-Ausfällen, Regressforderungen oder Kühlkettenunterbrechungen, während viele Vermittler ihre Pflicht zur strukturierten Risikoanalyse vernachlässigten, Beratungsprotokolle nicht führten oder als Vertreter eines einzigen Versicherers agierten, was die Haftungsfrage weiter verkompliziert, sodass Apothekenbetreiber heute gefordert sind, aktiv zu prüfen, ob ihre bestehenden Policen nicht nur formell bestehen, sondern auch materiell leisten, was ihr betrieblicher Alltag verlangt – denn nur wer Deckungslücken erkennt, Fehlberatung offenlegt und spezialisierte Lösungen einfordert, kann seine Apotheke in Zeiten komplexer Risiken und wachsender Haftungsansprüche strategisch absichern.


Apotheken arbeiten nach höchsten Standards, wenn es um Beratung, Dokumentation und Produktsicherheit geht. Doch ausgerechnet bei der eigenen Absicherung vernachlässigen viele Betreiber ebendiese Prinzipien – aus Vertrauen, aus Zeitmangel oder weil sie davon ausgehen, dass der Versicherungsberater schon im besten Interesse handle. Diese Annahme war in den letzten Jahrzehnten oft falsch. Wer sich heute rückblickend mit den Altverträgen seiner Apotheke beschäftigt, erkennt schnell, dass zahlreiche Policen weder den realen Bedarf abdecken noch auf aktuelle Bedrohungslagen vorbereitet sind. Häufig sind es fehlerhafte Effektivzinsberechnungen bei Darlehensmodellen, nicht dokumentierte Beratungsschritte bei Haftpflichtversicherungen oder schlichtweg irreführende Vertriebsversprechen, die später im Schadenfall zum Verhängnis werden – und das Vertrauen in den Versicherer nachhaltig beschädigen.

Besonders riskant sind dabei Verträge, die auf Standardlösungen basieren. Viele Apotheken haben Versicherungen abgeschlossen, die in ihrer Struktur aus dem Baukastenmodell für Kleingewerbe stammen – ohne Rücksicht auf die hochregulierten, haftungssensiblen Besonderheiten des Apothekenbetriebs. Ob Telematikinfrastruktur, Lagerhaltung, Betäubungsmittel, temperaturgeführte Arzneimittel, Impfstoffe oder pharmazeutische Dienstleistungen: Jedes dieser Felder birgt spezifische Risiken, die nicht einfach durch Standardklauseln abgesichert werden können. Die Realität zeigt: In mehr als der Hälfte der analysierten Apothekenpolicen fehlen elementare Deckungen, etwa bei Ertragsausfall infolge technischer Systemausfälle, bei DSGVO-bedingter Haftung nach Cybervorfällen oder bei Regressforderungen aus Behandlungsdokumentation und Medikationsanalyse.

Die Konsequenzen können dramatisch sein. Ein einziger unerkannter Cybervorfall, der Patientendaten betrifft, kann Apotheken nicht nur finanziell, sondern auch reputativ in existenzielle Bedrängnis bringen. Eine defekte Kühleinheit, die hohe Impfstoffwerte unbrauchbar macht, kann zum wirtschaftlichen Totalschaden führen, wenn die Inhaltsversicherung keine temperaturgeführten Risiken einbezieht oder bei Stromausfällen Ausschlussklauseln greifen. Ein Datenschutzverstoß infolge fehlerhafter TI-Anbindung kann Bußgelder nach sich ziehen, die den Rückhalt klassischer Policen sprengen. Und doch wird vielen Apothekern suggeriert, dass sie „rundum gut abgesichert“ seien – eine Form struktureller Irreführung, die durch Provisionen, Produktbindung und Vermittlungsinteressen begünstigt wird.

Ein besonders unterschätztes Risiko liegt in der rechtlichen Asymmetrie zwischen Apothekenverantwortung und Versicherungsvermittlung: Während Apotheker haftbar sind, wenn sie falsch beraten oder dokumentieren, ist die Schwelle zur Haftung bei Versicherungsberatern deutlich höher – insbesondere, wenn keine unabhängige Maklerstellung vorliegt. Viele Apothekenverträge wurden von Ausschließlichkeitsvertretern großer Versicherungen vermittelt, die vorrangig das Produktportfolio ihres Arbeitgebers verkaufen und dabei oft die lückenlose Bedarfsdeckung vernachlässigen. Beratungsprotokolle sind selten, systematische Risikoanalysen fehlen oder basieren auf oberflächlichen Checklisten, die weder den technischen Status noch die betriebswirtschaftlichen Anforderungen der Apotheke abbilden.

Hinzu kommt die faktische Unterversorgung bei neuen Leistungsbereichen: Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL), Telepharmazie, Impfungen, Medikationsanalysen – all diese erweiterten Tätigkeiten erzeugen Haftungspotenziale, die nur dann rechtssicher abgesichert sind, wenn entsprechende Deckungserweiterungen explizit eingeschlossen und dokumentiert wurden. Viele Apotheken gehen davon aus, dass ihre bestehende Berufshaftpflicht automatisch greift – was sich im Streitfall als Irrtum erweist. Dasselbe gilt für die Annahme, Cyberdeckungen seien ohnehin enthalten, wenn „Elektronikversicherung“ in der Police steht. Tatsächlich braucht es spezialisierte Policen, die auf die digitale Infrastruktur, auf Cloudanbindung, Softwareverträge, DSGVO-Meldepflichten und forensische Datenwiederherstellung abgestimmt sind.

Betriebsunterbrechungen durch technische Ausfälle – sei es durch Strom, Softwareschäden oder Störungen im E-Rezept-System – sind nur in wenigen Apotheken umfassend abgesichert. Die klassische Inhaltsversicherung leistet in solchen Fällen meist nicht, wenn der Auslöser nicht explizit genannt ist. Auch bei Leitungswasserschäden, etwa durch undichte Sprinkleranlagen, gibt es immer wieder Auseinandersetzungen um Haftung, Rückgriffsrechte und Beweislast. In Summe zeigt sich: Versicherungen für Apotheken müssen heute mehr leisten als Absicherung gegen Feuer, Wasser, Sturm und Einbruch. Sie müssen hochkomplexe Risiken abbilden, die aus der medizinischen, juristischen und digitalen Transformation des Berufsbildes resultieren – und das verlangt Fachwissen, Spezialisierung und strategisches Risikomanagement.

Dabei wird zunehmend klar, dass Apothekenversicherungen kein administratives Nebenprodukt mehr sind, sondern integraler Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Führungsarbeit. Wer heute nicht aktiv prüft, was morgen fehlt, riskiert im Schadenfall alles – selbst dann, wenn der Beitrag pünktlich bezahlt wurde. Es braucht regelmäßige Deckungsprüfungen, unabhängige Vertragsanalysen und notfalls die juristische Aufarbeitung fehlerhafter Beratung – inklusive Rückforderungsansprüche bei unterlassener Risikoaufklärung. Es geht um Haftungsvermeidung, Liquiditätssicherung und Reputationsschutz – nicht nur für den Betrieb, sondern auch für die Unternehmerperson hinter der Offizin.

Denn am Ende gilt: Vertrauen ist keine Strategie – sondern ein Prüfauftrag. Wer nicht prüft, wird getäuscht. Wer nicht analysiert, bleibt angreifbar. Und wer seine Absicherung nicht versteht, hat sie nicht. Deshalb gilt es jetzt, die strukturellen Fehlberatungen der Vergangenheit zu korrigieren – und die Absicherung der Zukunft so zu gestalten, wie es der pharmazeutische Anspruch längst vorgibt: evidenzbasiert, vollständig, verantwortungsvoll.

Diese Analyse zu Fehlberatungsmustern, branchenspezifischen Absicherungslücken und strategischem Risikomanagement steht exemplarisch für die investigative Tiefe, betriebswirtschaftliche Präzision und systemische Führungsperspektive, mit der DocSecur® seine Inhalte erstellt – aufklärend, richtungsweisend und praxisrelevant.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Recherchiert und ausgearbeitet im redaktionellen Auftrag von DocSecur®, dem Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken mit Sitz in Karlsruhe. Der journalistische Bericht entstand unabhängig, faktenbasiert und nach den geltenden Standards publizistischer Sorgfaltspflicht.

 

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