• 12.07.2025 – Versorgung unter Druck, Vertragskonflikte vor Gericht, Marktverzerrung durch Versand

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Versorgung unter Druck, Vertragskonflikte vor Gericht, Marktverzerrung durch Versand

 

Wie Gerichtsurteile, Kassenverträge und Wettbewerbsverzerrungen die Apotheken 2025 vor neue Systemfragen stellen

Apotheken-News von heute

Während Plattformanbieter und Versandapotheken neue Versorgungsmodelle forcieren, geraten klassische Apotheken zunehmend in Bedrängnis – juristisch, wirtschaftlich und politisch. Die Bestätigung des BGH-Urteils gegen Andrea Tandler im Zusammenhang mit der Maskenaffäre markiert eine Zäsur in der rechtlichen Bewertung von Provisionsmodellen im Gesundheitswesen. Parallel warnt die ABDA vor der Erosion des Marktes durch internationale Versandhändler, während regionale Verträge wie der Inko-Vertrag der AOK Nordost gezielt stationäre Apotheken schwächen. Die Schließung der Aristo-Werke in Berlin trifft nicht nur 245 Mitarbeitende, sondern auch die Stabilität pharmazeutischer Lieferketten. Zugleich klagen Apotheker über steigende Risiken bei Kleinstmengen im Notdienst – ein Problem, das durch Lieferengpässe wie bei Cariban weiter verschärft wird. Gerichtsurteile gegen Cannabis-Plattformen und Videosprechstunden werfen neue Fragen zur Telemedizinethik auf, während große Handelsketten wie Müller mit KI-Beratung und Apothekenkosmetik neue Versorgungsräume abstecken.


Während sich Apotheken bundesweit mit Kostensteigerungen und Personalengpässen konfrontiert sehen, verschärfen neue Entwicklungen auf rechtlicher, vertraglicher und politischer Ebene die strukturellen Risiken für die Versorgung vor Ort. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, das Urteil gegen Andrea Tandler wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Maskenaffäre zu bestätigen, hat juristische Signalwirkung: Sie zeigt, dass wirtschaftlicher Profit aus Gesundheitskrisen nicht ohne Konsequenzen bleibt – eine Mahnung, die auch für Vermittlungsplattformen und Onlinehändler von Bedeutung ist, deren Geschäftsmodelle sich zunehmend in rechtlichen Grauzonen bewegen.

In Brandenburg brachte die Apothekerin Andrea Wohlers die Problematik der unzureichend vergüteten Notdienstleistungen auf den Punkt: Kleinstmengenabgaben, etwa bei stark wirksamen Arzneimitteln, verursachen häufig Kosten, die Apotheken allein tragen. Parallel dazu sorgt die aktuelle Vertragslage zwischen der AOK Nordost und bestimmten Versandanbietern für Unmut in der Branche. Die Kritik richtet sich gegen eine selektive Vertragspraxis, die ortsansässige Apotheken benachteiligt. Anke Nedwed, Inhaberin einer Apotheke in Mittenwalde, spricht von einem strukturellen Ungleichgewicht zulasten der lokalen Versorgung – eine Sichtweise, die zunehmend politisch Widerhall findet.

Zugleich wurde durch die jüngste Entscheidung des Landgerichts München I das Geschäftsmodell der Wellster Healthtech GmbH für unzulässig erklärt. Die Richter monierten, dass Rezepte für Cannabis-Medikamente ohne ärztlichen Direktkontakt ausgestellt wurden. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte auf die Einhaltung professioneller Standards gepocht und bekam recht – ein Urteil, das auch Telemedizinanbieter wie Teleclinic betrifft, deren Sprechstundenmodell jüngst vom Sozialgericht München teilweise als rechtswidrig eingestuft wurde.

Weitere Marktbewegungen zeigen, dass die Herausforderungen für stationäre Apotheken nicht nur von regulatorischer Seite kommen. Die Drogeriekette Müller expandiert mit einer sogenannten „Gesundheitswelt“, in der apothekenähnliche Kosmetik und Beratung durch KI-Systeme kombiniert werden. Parallel wird der Versand von Cariban mit spanischer Kennzeichnung erlaubt, um einen Versorgungsengpass zu überbrücken – eine Maßnahme, die zeigt, wie volatil die Lieferfähigkeit mancher Arzneimittel geworden ist.

Zugleich wächst der Druck von Krankenhausseite. Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (Adka) fordert erneut die Öffnung klinischer Apotheken für den ambulanten Markt. Damit würde ein weiterer Teil der klassischen Apothekenaufgaben an große Versorgungseinheiten wandern – ein Trend, der sich bereits bei MVZs abzeichnet. In diesem Kontext warnt ABDA-Präsident Thomas Preis vor der zunehmenden Aushöhlung mittelständischer Apotheken durch international agierende Versandhändler. Der politische Appell: Wettbewerbsnachteile dürfen nicht durch regulatorische Passivität weiter verschärft werden.

Hinzu kommen wirtschaftliche Verwerfungen innerhalb der Branche. Aristo Pharma kündigte an, zwei Berliner Produktionsstandorte mit über 240 Arbeitsplätzen zu schließen – eine Entscheidung mit Auswirkungen auf regionale Lieferketten. Und Pharma Deutschland warnt eindringlich vor der Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), die die Branche mit zusätzlichen Milliardenbelastungen konfrontieren könnte. Die Sorge: Deutschland drohe ein weiterer Produktionsrückgang bei wichtigen Wirkstoffen, mit direkten Folgen für die Apothekenversorgung.

Inmitten dieser Gemengelage feiert die ABDA in diesem Jahr ihr 75-jähriges Bestehen – eine Zäsur, die Anlass für Rückblick wie Ausblick zugleich ist. Die Berufsvertretung steht vor der Aufgabe, neue Formen der Marktregulierung, digitalen Gesundheitsversorgung und sozialpolitischen Absicherung zu gestalten – mit dem Ziel, die Vor-Ort-Apotheke nicht nur als Symbol, sondern als Versorgungsanker im Gesundheitswesen der Zukunft zu sichern.

Diese Analyse zu juristischen Konsequenzen, strukturellen Vertragsverwerfungen und versorgungsrelevanten Marktentscheidungen steht exemplarisch für die redaktionelle Klarheit, systemische Tiefenschärfe und sachliche Neutralität, mit der DocSecur seine Berichte erstellt – faktenbasiert, richtungsweisend und risikobewusst.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Recherchiert und ausgearbeitet im redaktionellen Auftrag von DocSecur®, dem Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken mit Sitz in Karlsruhe. Der journalistische Bericht entstand unabhängig, faktenbasiert und nach den geltenden Standards publizistischer Sorgfaltspflicht.

 

Quellenangaben

Die in diesem Bericht dargestellten Sachverhalte beruhen auf öffentlich einsehbaren Informationen, Gerichtsurteilen und Aussagen aus den folgenden Primärquellen: BGH-Entscheidung im Fall Andrea Tandler, Stellungnahmen der AOK Nordost, Pressemitteilungen der Apothekerkammer Nordrhein, Urteile des Landgerichts München I und des Sozialgerichts München, Pressemeldungen von Aristo Pharma, Statements von Pharma Deutschland, Mitteilungen der Drogeriemarktkette Müller, Presseberichte zum Cariban-Lieferengpass sowie Positionierungen der ABDA. Alle Informationen wurden zum Redaktionszeitpunkt aus verifizierten Quellen zusammengestellt und journalistisch neutral verarbeitet.

 

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