• 10.07.2025 – Störerhaftung neu verhandeln, Retaxrisiken systemisch reduzieren, E-Rezeptmarktdruck intelligent steuern

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DocSecur® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Störerhaftung neu verhandeln, Retaxrisiken systemisch reduzieren, E-Rezeptmarktdruck intelligent steuern

 

Wie Apotheken durch EuGH-Entscheidungen, Vertragsklarheit und Standortstrategien ihre Haftungs- und Wirtschaftsräume neu ordnen

Apotheken-News von heute

Zwischen europäischer Rechtsprechung, nationalen Vertragsengpässen und digitalen Umbrüchen steht die Apothekenlandschaft 2025 vor einem tiefgreifenden Wandel: Die Störerhaftung für Kosmetika wird durch ein EuGH-Verfahren auf den Prüfstand gestellt, was Haftungsgrenzen neu definieren und Abmahnrisiken reduzieren könnte. Parallel dazu verschärfen sich die wirtschaftlichen Herausforderungen durch rigide Hilfsmittelverträge wie bei der DAK, die eine klare Versorgungslücke bei Verneblern für untere Atemwege erzeugen und Apotheken in ein Risikodreieck aus Retaxierungsgefahr, Patientenerwartung und Vertragsbindung drängen. Gleichzeitig entfaltet das E-Rezept seine volle Marktwirkung – mit sinkenden Packungszahlen, technischen Hürden und einem Wettbewerbsvorteil für Versender, der stationäre Apotheken unter Druck setzt. Während sich die Marktgewichte verschieben, demonstrieren Umsatzdaten des Bundesgesundheitsministeriums die massive Dynamik der Onlineakteure. All diese Entwicklungen verlangen nicht nur rechtliche Klarstellungen und vertragspolitische Neuausrichtungen, sondern vor allem strategische Führungsentscheidungen in den Apotheken selbst – von der Standortbewertung über die Versorgungskoordination bis zur juristischen Risikoabschirmung im Kosmetik- und Hilfsmittelbereich. Die Debatten um EU-Haftung, ePA, Retaxkontrolle und digitale Versorgungskanäle kulminieren in der Frage: Wie bleibt die inhabergeführte Apotheke rechtssicher, wirtschaftlich tragfähig und zugleich patientennah?

 

Apothekenhaftung, BGH-Verfahren, Kosmetikstörerhaftung neu bewerten

Wie Luxemburg über Apothekenverantwortung bei Kosmetikversprechen entscheidet und Abmahnungen künftig begrenzt

Die Apothekenbranche sieht sich seit Jahren mit einem juristischen Dauerbrenner konfrontiert: der Störerhaftung für Produktversprechen ihrer Lieferanten. Hersteller, die Kosmetika oder andere Produkte mit überzogenen Werbeaussagen versehen, lösen dadurch regelmäßig Abmahnungen aus – doch die rechtliche Verantwortung bleibt nicht allein bei den Produzenten. Apotheken als Händler, die diese Waren in den Verkehr bringen, gelten als sogenannte Störer und haften mit, selbst wenn sie selbst keine irreführenden Angaben gemacht haben. Dieses Haftungsprinzip führte in den letzten Jahren zu einer Flut von Abmahnungen, die viele Apothekenbetriebe finanziell und organisatorisch erheblich belasteten. Anwälte und Verbraucherschützer nutzten die Störerhaftung als Instrument, um Produkthersteller und Händler gleichermaßen zu sanktionieren. Für Apotheken, die traditionell nicht als Werbemacher auftreten, sondern meist lediglich Waren vertreiben, stellt dies eine immense Herausforderung dar, die nicht nur den betrieblichen Alltag erschwert, sondern auch die Risikobereitschaft im Produktsortiment beeinflusst.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Brisanz dieser Rechtslage erkannt und sich für eine Klärung auf europäischer Ebene entschieden. Konkret wurde der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit der Frage befasst, ob für Kosmetika eine Ausnahme von der bisher geltenden Störerhaftung möglich ist. Die Besonderheit bei Kosmetika ergibt sich aus der umfangreichen EU-Regulierung, die besondere Anforderungen an Kennzeichnung, Werbung und Sicherheit der Produkte stellt. Diese speziellen Rahmenbedingungen könnten eine differenzierte Haftungsregelung rechtfertigen, die Apotheken zumindest im Bereich Kosmetik von der strengen Störerhaftung entbindet.

Die Einleitung dieses Vorabentscheidungsverfahrens signalisiert die Absicht, Rechtssicherheit und Fairness im Umgang mit Haftungsfragen herzustellen. Der EuGH wird prüfen, inwieweit die deutsche Umsetzung der Störerhaftung mit EU-Verbraucherschutz- und Binnenmarktvorgaben vereinbar ist und ob der deutsche Gesetzgeber für den Bereich Kosmetik eine Ausnahme vorsehen darf. Dabei stehen nicht nur juristische Feinheiten, sondern auch praktische Auswirkungen für den Handel im Fokus. Sollte der EuGH eine Ausnahmeregelung bestätigen, könnte dies das Haftungsrisiko für Apotheken deutlich mindern und die Flut von Abmahnungen eindämmen, die aktuell viele Betriebe verunsichert.

Neben der Entlastung der Händler könnte eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten auch dazu führen, dass Hersteller stärker in die Pflicht genommen werden. Denn gerade in einem Marktsegment, das von einer Vielzahl kosmetischer Erzeugnisse mit oftmals werbewirksamen, aber nicht immer belegbaren Versprechen geprägt ist, sind Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen, ohne dabei den Handel unverhältnismäßig zu belasten. Der EuGH-Entscheid wird somit auch das Gleichgewicht zwischen Verbraucherinteressen, Wettbewerbsschutz und den legitimen Erwartungen der Handelsakteure neu justieren.

Die Relevanz der Klärung durch den EuGH geht über die Apothekenbranche hinaus und betrifft den gesamten Kosmetikmarkt in Europa. Apotheken sind dabei als bedeutende Vertriebsplattform und Beratungsinstanz eingebunden und stehen vor der Herausforderung, rechtliche Vorgaben umzusetzen, ohne dabei die Vielfalt ihres Angebots oder die Beratungskompetenz einzuschränken. Gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung und einer Fülle an neuen Kosmetikprodukten ist eine eindeutige Haftungsregelung essenziell, um Risiken kalkulierbar zu machen und Rechtsstreitigkeiten zu minimieren.

Bis zur endgültigen Entscheidung des EuGH bleibt die Situation für Apotheken prekär. Die Unsicherheit führt dazu, dass viele Betriebe verstärkt auf juristischen Rat angewiesen sind, um Abmahnungen zu begegnen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Eine intensive Prüfung der Werbe- und Produktinformationen ihrer Lieferanten sowie eine klare Kommunikation gegenüber Kunden gewinnen dadurch an Bedeutung. Die Branche hofft nun, dass der EuGH eine ausgewogene Entscheidung trifft, die den Schutz der Verbraucher gewährleistet und gleichzeitig die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Apotheken stärkt.

Insgesamt verdeutlicht das Verfahren die Komplexität der Händlerhaftung im europäischen Binnenmarkt und die Notwendigkeit, nationale Rechtsregelungen im Einklang mit EU-Recht zu gestalten. Apotheken als verlässliche Partner im Gesundheitswesen benötigen klare Rahmenbedingungen, um ihrer Versorgungsfunktion uneingeschränkt nachkommen zu können, ohne durch unverhältnismäßige Haftungsrisiken belastet zu werden. Die anstehende EuGH-Entscheidung wird daher mit Spannung erwartet und könnte die juristische und praktische Landschaft für Apotheken nachhaltig prägen.

 

Vertragsrestriktionen, Retaxierungsrisiken, Versorgungslücken bei Verneblern

DAK-Versorgung ausschließlich für obere Atemwege begrenzt – Folgen für Apotheken und Patienten

Die aktuelle Regelung im Hilfsmittelversorgungsvertrag der DAK-Gesundheit sorgt für erhebliche Einschränkungen bei der Abgabe von Verneblern und dem dazugehörigen Zubehör: Apotheken, die an den Vertrag gebunden sind, dürfen ausschließlich Vernebler für die oberen Atemwege zulasten der DAK liefern und abrechnen. Vernebler und Inhalationsgeräte für die unteren Atemwege sind von der Versorgung über die DAK ausgeschlossen. Dies betrifft nicht nur die Geräte selbst, sondern auch das Zubehör, das ebenfalls nur für Vernebler der Produktgruppe 14.24.02.0 (obere Atemwege) vergütet wird. Die Folge: Verordnungen für Vernebler und Zubehör zur Behandlung der unteren Atemwege werden seitens der DAK retaxiert, da im Artikelstamm kein Abgabepreis hinterlegt ist und damit keine Erstattung erfolgt. Dieses Vorgehen stellt Apotheken vor ein erhebliches wirtschaftliches Risiko, da sie bei Lieferung derartiger Hilfsmittel mit Rückforderungen rechnen müssen.

Die vertragliche Beschränkung erschwert zudem die Versorgung von Patienten mit chronischen und schwerwiegenden Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale, COPD, chronischer Bronchitis oder Mukoviszidose, bei denen Vernebler für die unteren Atemwege medizinisch indiziert sind. Diese Geräte dienen vor allem der Verabreichung von Salzlösungen zur Befeuchtung der Schleimhäute und Anregung der Sekretbildung. Darüber hinaus ermöglichen sie die Zufuhr von pharmakologisch wirksamen Aerosolen, die für die Therapie dieser Erkrankungen essenziell sind. Eine Einschränkung der Kostenerstattung für diese Versorgungsart kann somit negative Auswirkungen auf die Therapiequalität und Patientensicherheit haben.

Darüber hinaus verpflichtet der Vertrag Versicherte, schriftlich zu bestätigen, dass sie innerhalb der vergangenen zwölf Monate nicht bereits mit entsprechendem Zubehör versorgt wurden. Diese Dokumentationspflicht stellt eine zusätzliche Hürde für Apotheken dar und erhöht den administrativen Aufwand in der Versorgung, insbesondere weil das Zubehör ausschließlich für Vernebler der oberen Atemwege erstattungsfähig ist.

Die Retaxierungen durch die DAK sind damit symptomatisch für eine vertragliche Schieflage, die nicht nur ökonomische Risiken für Apotheken birgt, sondern auch die Versorgungssicherheit bei häufig schwerkranken Patienten einschränkt. Apotheken stehen in der Pflicht, die Vorgaben des Hilfsmittelversorgungsvertrags streng zu beachten, gleichzeitig wächst der Druck, Patienten eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten, was sich angesichts der Retax-Risiken zunehmend als Spannungsfeld erweist. Die Forderung nach einer erweiterten vertraglichen Vereinbarung, die auch Vernebler für die unteren Atemwege und deren Zubehör abdeckt, erscheint daher als notwendiger Schritt zur Schließung dieser Versorgungslücke und zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile.

In der Praxis bedeutet dies, dass Apotheker sorgfältig prüfen müssen, ob Vernebler für die unteren Atemwege zulasten der DAK abgerechnet werden können – was derzeit nicht möglich ist – und gegebenenfalls alternative Versorgungswege oder Kostenträger zu berücksichtigen haben. Der Hilfsmittelversorgungsvertrag der DAK grenzt die Versorgung demnach klar auf die oberen Atemwege ein, womit der komplexe Bedarf vieler Patienten nicht umfassend abgebildet wird. Dies eröffnet zugleich Raum für Verhandlungen und Anpassungen seitens der Vertragspartner, um die Versorgungssituation sowohl im Sinne der Patientensicherheit als auch der Wirtschaftlichkeit der Apotheken zu verbessern.

 

E-Rezept verändert Apothekenmarkt, Rx-Packungen sinken erstmals, Versender-Marketing und Technik prägen Verlagerungen

Wie digitale Rezeptabwicklung und Versenderstrategien Apothekenstandorte mit Parkplatzvorteil stärken, Facharztlagen schwächen und technische Ausfälle den Arzneimittelabsatz im ersten Halbjahr 2025 dämpfen

Das elektronische Rezept (E-Rezept) hat die Art und Weise der Rezepteinlösung grundlegend verändert und damit auch die Dynamik im Apothekenmarkt nachhaltig beeinflusst. Im ersten Halbjahr 2025 zeigen sich erstmals rückläufige Zahlen bei den abgegebenen Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, was für viele Apotheken eine neue wirtschaftliche Herausforderung darstellt. Volker Brüning, Inhaber von vier Apotheken, beobachtet in seinen Filialen deutliche Verschiebungen: Standorte mit großzügigen Parkmöglichkeiten und guter Erreichbarkeit gelten als Gewinner in diesem neuen Wettbewerbsumfeld, während Apotheken in Facharztlagen vermehrt Rückgänge hinnehmen müssen. Diese Entwicklung ist nicht isoliert zu sehen, sondern resultiert aus einem komplexen Zusammenspiel mehrerer Faktoren, die den Absatz und das Kundenverhalten wesentlich beeinflussen.

Insbesondere die aggressiven Marketingaktionen großer Versandapotheken ziehen einen Teil der Kunden ab, was die stationären Apotheken zusätzlich unter Druck setzt. Neben Preisstrategien und Komfortangeboten der Versender tragen auch Dauerverordnungen zur Verschiebung bei: Patienten erhalten Arzneimittel regelmäßig und oftmals automatisiert, wodurch spontane Rezepteinlösungen in der Offizin seltener werden. Technische Ausfälle, wie Systemstörungen bei der elektronischen Rezeptverarbeitung, verstärken die Problematik, da sie Abläufe verzögern oder sogar verhindern und so die Kundenbindung beeinträchtigen.

Diese kumulativen Effekte führen dazu, dass sich die Kundenfrequenz in manchen Apotheken spürbar reduziert, insbesondere dort, wo der direkte Wettbewerb mit Versandhändlern und fachärztlichen Praxen besonders stark ist. Gleichzeitig steigt die Bedeutung von Standortfaktoren wie Parkplätzen und Erreichbarkeit, die den Zugang für Kunden erleichtern und als Differenzierungsmerkmal im stationären Handel zunehmend an Gewicht gewinnen.

Die Herausforderungen durch das E-Rezept und den Wettbewerb mit Versendern verlangen von Apotheken neue Strategien: Kundenbindung, Servicequalität und digitale Innovationen müssen gestärkt werden, um dem rückläufigen Trend bei Packungszahlen entgegenzuwirken und langfristig wirtschaftlich stabil zu bleiben. Volker Brüning zeigt sich überzeugt, dass diejenigen Apotheken, die auf Flexibilität, kundenorientierte Angebote und Standortvorteile setzen, auch in einem sich wandelnden Marktumfeld erfolgreich sein können.

Damit zeichnet sich ein Bild ab, das den Apothekenmarkt 2025 als Spiegel einer tiefgreifenden Transformation zeigt, in der technologische, ökonomische und kundenbezogene Faktoren eng miteinander verwoben sind. Die Reaktionen der Branche auf diese Veränderungen werden entscheidend dafür sein, wie die pharmazeutische Versorgung künftig gestaltet und gesichert wird.

 

Versender verdoppeln Rx-Umsatz, Kassenmarkt zeigt Verschiebungen, Ministerium bestätigt Trend

Versandapotheken steigern ihren Kassenrezept-Umsatz deutlich, während der Gesamtmarkt leichte Rückgänge verzeichnet; BMG-Daten dokumentieren die Entwicklung im ersten Quartal 2025

Die Versandapotheken haben ihren Umsatz mit Kassenrezepten im ersten Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, die erstmals eine differenzierte Übersicht über die Entwicklungen am Arzneimittelmarkt liefern. Trotz dieser beachtlichen Steigerung gegenüber dem ersten Quartal 2024 zeigt sich im Vergleich zum bislang stärksten Quartal, dem vierten Quartal 2024, ein leichter Umsatzrückgang, der jedoch nicht als Trendwende gewertet wird, sondern eher saisonalen Schwankungen zugeschrieben werden kann. Die Daten spiegeln damit eine weiterhin dynamische Verschiebung der Marktmacht zwischen Versandapotheken und stationären Apotheken wider, die seit Jahren zugunsten der Versender verläuft.

In absoluten Zahlen zeigt sich, dass die Versandapotheken im ersten Quartal 2025 ihren Umsatz aus Kassenrezepten auf rund das Doppelte gegenüber dem ersten Quartal 2024 steigern konnten. Während die stationären Apotheken im gleichen Zeitraum zum Teil stagnierende oder leicht rückläufige Umsätze verzeichnen, profitieren die Versandhändler von verstärkten Marketingaktivitäten, umfassenden Onlineangeboten und der zunehmenden Akzeptanz der Kundschaft für digitale Bestellwege. Diese Entwicklung wird auch durch gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen begünstigt, die den Zugang zu Versandapotheken erleichtern und die Nutzung des E-Rezepts weiter fördern.

Das Bundesgesundheitsministerium betont in seinem Bericht, dass die Marktdaten genau zu beobachten seien, um etwaige Auswirkungen auf die Versorgungsqualität und die flächendeckende Arzneimittelversorgung zu analysieren. Kritiker warnen vor einem möglichen Verlust der direkten Beratungskompetenz vor Ort und fordern stärkere Maßnahmen zur Stärkung der Präsenzapotheken. Zudem wird auf mögliche Risiken für die Arzneimittelsicherheit hingewiesen, wenn Versandapotheken Lieferketten und Qualitätsstandards nicht durchgängig gewährleisten können.

Gleichzeitig weist das BMG darauf hin, dass der Gesamtmarkt der Kassenrezepte im ersten Quartal 2025 insgesamt leicht rückläufig ist, was unter anderem auf saisonale Effekte und verändertes Verordnungsverhalten zurückzuführen ist. Die leichte Umsatzminderung gegenüber dem vorherigen Quartal betrifft demnach vor allem die stationären Apotheken, während Versandhändler ihre Position weiter ausbauen konnten.

Diese Verschiebungen werfen komplexe Fragen für die Zukunft der Arzneimittelversorgung auf. Experten diskutieren, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen digitalem Angebot und traditioneller Apothekenversorgung gestaltet werden kann, um sowohl Versorgungssicherheit als auch Patientennähe sicherzustellen. Die Beobachtung der Umsatzentwicklung bei Versandapotheken ist dabei ein zentraler Indikator für die Marktdynamik und die sich wandelnden Konsumgewohnheiten der Bevölkerung.

Insgesamt dokumentieren die Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums eindrücklich, dass Versandapotheken in Deutschland weiter stark wachsen und zunehmend Marktanteile im Bereich der Kassenrezepte gewinnen. Dies steht im Kontext einer digitalen Transformation des Gesundheitswesens, bei der E-Rezepte, Onlinebestellungen und Versandlogistik eine immer wichtigere Rolle spielen. Zugleich bleibt die Debatte um Qualität, Sicherheit und Beratung vor Ort ein wichtiger Aspekt, der in der Politik und in Fachkreisen kontrovers diskutiert wird.

 

Doppelt gespalten, doppelt verloren, doppelt enttäuscht

Wie der Hilfsmittelvertrag der IKK classic Apotheken spaltet, Verbandsautorität untergräbt und eine strategische Leerstelle im Gesundheitswesen offenbart

Es ist ein Konflikt, der auf mehreren Ebenen kratzt: An der Integrität von Standesvertretungen, an der wirtschaftlichen Not vieler Apotheken – und nicht zuletzt an der strategischen Orientierung einer Krankenkasse, die mit einem simplen Vertrag komplexe Fronten schafft. Der neue Hilfsmittelvertrag der IKK classic, im März 2025 unter Dach und Fach gebracht, erlaubt Apotheken bundesweit die direkte Versorgung von Versicherten mit bestimmten Hilfsmitteln. Was zunächst nach Versorgungssicherheit klingt, entpuppt sich hinter den Kulissen als politisches Pulverfass. Denn der Vertrag wird zwar formal angeboten – aber nicht in enger Abstimmung mit den Apothekerverbänden geschlossen. Besonders scharf ist die Kritik in Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen, wo einzelne Landesorganisationen der Apothekerschaft öffentlich an den Pranger stellen, dass Kolleginnen und Kollegen dem Vertrag trotzdem beitreten.

Das Dilemma dabei: Während die Verbände den Vertrag aus standespolitischer Sicht geschlossen ablehnen, müssen viele Apotheken aus betriebswirtschaftlichen Gründen überlegen, ob sie es sich leisten können, nicht teilzunehmen. Gerade bei Hilfsmitteln wie Inkontinenzversorgung oder Kompressionsstrümpfen sind regionale Exklusivverträge oft die einzige Möglichkeit, im Versorgungsprozess nicht vollständig abgehängt zu werden. Eine Nicht-Teilnahme bedeutet de facto: keine Belieferung von IKK-Versicherten, kein Umsatz in diesem Bereich, keine Relevanz in der regionalen Hilfsmittelversorgung. Die politischen Ideale der Verbände – Versorgung aus einer Hand, Gleichbehandlung aller Apotheken, transparente Vertragsverhandlungen – kollidieren mit dem ökonomischen Überlebensdruck im Apothekenalltag.

Zwar betonen die Landesverbände, dass der IKK-Vertrag die Versorgung zersplittere und die wohnortnahe Gleichstellung gefährde, doch eine strukturierte Alternative fehlt. Es gibt keinen parallelen Rahmenvertrag mit flächendeckender Gültigkeit, keinen politisch abgestimmten Gegenvorschlag, keinen wirtschaftlich belastbaren Kompromiss. Stattdessen steht jeder Betrieb mit der Entscheidung allein – zwischen kollektivem Anspruch und individuellem Risiko.

Zugleich zeigen interne Dokumente, dass die IKK classic den Vertrag bewusst auf Einzelvertragsbasis ausgelegt hat. In einem Rundschreiben der Kasse heißt es, der Vertrag könne „als effizientes Instrument zur Stärkung der Versorgungsstruktur in strukturschwachen Regionen“ dienen. Branchenintern wird das vielfach als Versuch gewertet, sich Einfluss im Hilfsmittelmarkt zu sichern – über die Flanke der Apotheken und abseits etablierter Verhandlungskanäle.

Was folgt, ist eine doppelte Entfremdung: Die Apotheken verlieren das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit ihrer Verbände, die Verbände wiederum sehen sich untergraben von der Entscheidung einzelner Betriebe, die sich dem Vertrag anschließen – obwohl sie offiziell davon abraten. Das Ergebnis ist eine paradoxe Gemengelage: Die Apothekerschaft als Körperschaft handelt nicht mehr geschlossen, die Kassen als Vertragspartner nutzen die Zersplitterung für individualisierte Vertragsstrategien, und die betroffenen Versicherten erleben eine Versorgung, die zwar formal gesichert ist, aber regional stark divergiert. Während in ländlichen Räumen Apotheken den Vertrag annehmen, um die Grundversorgung aufrechtzuerhalten, bleiben städtische Betriebe oft außen vor – aus Protest oder Prinzip.

Brisant ist zudem, dass sich viele Betroffene gar nicht öffentlich äußern. Aus Angst vor kollegialem Druck, politischer Reaktion oder gar wirtschaftlicher Repression. Der Unmut ist also groß, doch der Diskurs verläuft stumm. Und genau das könnte langfristig gefährlicher sein als der Vertrag selbst: Eine Berufsgruppe, die in sich gespalten, wirtschaftlich gedrängt und politisch isoliert agiert, wird auch in künftigen Verhandlungen an Einfluss verlieren. Der IKK-Vertrag ist damit nicht nur ein Sachverhalt der Gegenwart, sondern ein Warnsignal für kommende Strukturfragen: Wer spricht für die Apotheken? Und wer hört noch zu?

 

Digitale Akte wird zur Pflicht, Datenschutz bleibt umstritten, politische Linie steht fest

Wie der Petitionsausschuss das Opt-in-Modell ablehnt, der Gesetzgeber auf Massenanlage setzt und ethische Fragen digitaler Gesundheitsdaten ungelöst bleiben

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Forderung nach einem Opt-in-Modell für die elektronische Patientenakte (ePA) abgelehnt und damit klargestellt, dass an der automatischen Einrichtung der Akte für alle gesetzlich Versicherten – vorbehaltlich eines Widerspruchs – festgehalten wird. Die Entscheidung betrifft Millionen Bürger und markiert einen deutlichen Schritt hin zu einer verpflichtenden digitalen Gesundheitsinfrastruktur, bei der individuelle Zustimmung nicht mehr Voraussetzung ist, sondern aktiv verweigert werden muss. Die zugrunde liegende Petition hatte verlangt, dass jeder Bürger der Nutzung der ePA zunächst explizit zustimmen müsse, bevor eine Akte angelegt wird. Dies sei, so die Petentin, aus datenschutzrechtlicher und ethischer Sicht geboten – insbesondere in einem sensiblen Bereich wie der medizinischen Versorgung.

Der Ausschuss folgte dieser Argumentation nicht und berief sich auf die gesetzgeberische Linie des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG), das bereits 2021 die Grundlage für ein Opt-out-Verfahren geschaffen hatte. Demnach sollen bis spätestens Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten ePAs eingerichtet werden – es sei denn, sie widersprechen aktiv. Die Bundesregierung sieht in dieser Regelung eine Grundvoraussetzung für eine moderne, vernetzte und effizientere Versorgung. Aus Sicht der Befürworter sei ein umfassender Datensatz aller Versicherten unerlässlich für sektorübergreifende Versorgung, Arzneimittelsicherheit, Forschung sowie künftige KI-gestützte Anwendungen. In einer digitalisierten Gesundheitswelt dürfe der Einzelne nicht länger die Gesamtsystematik blockieren, so die Argumentationslinie der Regierung.

Kritiker monieren hingegen, dass mit der Standard-Anlage ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung unterlaufen werde. Gerade bei der ePA, in der hochsensible Diagnosen, Medikationsdaten, Befunde und Arztbriefe gespeichert sind, stelle sich die Frage, ob ein rein technischer Widerspruchsmechanismus – etwa über eine Website – der Tragweite eines solchen Eingriffs gerecht wird. Der Petitionsausschuss hielt diesen Bedenken entgegen, dass es hinreichende Schutzmechanismen gebe, die bereits gesetzlich verankert seien, etwa fein abgestufte Zugriffsrechte, Freigabesteuerung durch die Versicherten selbst und vollständige Transparenz über alle Datenbewegungen.

Gleichwohl bleibt die Debatte um die ePA tief gespalten: Während Datenschützer wie die Bundesbeauftragte Ulrich Kelber immer wieder auf klare, nutzerfreundliche Widerspruchswege und verständliche Information pochen, drängen Politiker wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf Tempo und Effizienz. Für die Apothekerschaft, die zunehmend in die digitale Dokumentation eingebunden wird – etwa über Medikationspläne oder pharmazeutische Dienstleistungen –, stellt sich indes eine doppelte Herausforderung: Sie müssen einerseits sicherstellen, dass der Umgang mit ePA-Daten gesetzeskonform und patientenzentriert erfolgt, andererseits drohen technische Rückstände oder Schnittstellenprobleme zu einem weiteren Wettbewerbsnachteil gegenüber größeren Gesundheitsplattformen zu werden.

Die Ablehnung des Opt-in-Verfahrens durch den Bundestag reiht sich damit ein in eine zunehmende Verschiebung der datenschutzrechtlichen Debatte: Nicht mehr die Entscheidung für, sondern der Verzicht auf digitale Gesundheitsdaten wird zum aktiven Akt erklärt – eine Verschiebung, die grundsätzliche Fragen zur Autonomie im Zeitalter der Datenlogik aufwirft.

 

Steuerlast belastet Einkommen, Sozialabgaben schmälern Kaufkraft, Kritik an „Steuerzahlergedenktag“

Warum nur 47 Cent pro verdienten Euro im Geldbeutel bleiben und Ökonomen den Berechnungsansatz infrage stellen

Im Jahr 2025 arbeiten die Menschen in Deutschland laut Berechnungen des Bundes der Steuerzahler bis zum 13. Juli faktisch allein für die Staatskasse – erst ab diesem Tag verdienten sie rechnerisch für sich selbst. Diese markante Datumsmarkierung trägt den Namen „Steuerzahlergedenktag“ und verdeutlicht auf anschauliche Weise die hohe Belastung, die deutsche Arbeitnehmer durch Steuern, Sozialabgaben und andere staatliche Abgaben erfahren. Von jedem Euro Einkommen verbleiben laut der Analyse durchschnittlich lediglich 47 Cent für den eigenen Geldbeutel. Dabei variiert die Belastung je nach Haushaltstyp: Während Alleinstehende deutlich stärker betroffen sind, profitieren Familien mit Kindern von einer geringeren Abgabenlast. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, betonte in Berlin, dass dennoch keiner der betrachteten Gruppen die Hälfte ihres Einkommens frei zur Verfügung habe. Die zeitliche Position des „Steuerzahlergedenktags“ ist über die letzten zehn Jahre relativ stabil geblieben und pendelte meist um die Mitte Juli; im Vorjahr lag der Stichtag bereits am 11. Juli.

Grundlage für diese Berechnung sind Schätzungen, die auf anonymisierten Daten von Haushaltsbefragungen des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2022 basieren. Dabei fließen nicht nur direkte Steuern wie Lohn- und Einkommenssteuer ein, sondern auch Sozialabgaben wie Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie sogenannte Quasisteuern, die Bürger ohne Wahlmöglichkeit tragen müssen. Dazu zählen etwa der Rundfunkbeitrag und CO₂-Abgaben auf Kraftstoffe und Heizöl. Die Berücksichtigung dieser breit gefächerten Abgabenarten spiegelt ein Gesamtbild der Belastung wider, unterstreicht jedoch zugleich die Komplexität der finanziellen Belastung, die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu tragen haben.

Nicht zuletzt aufgrund dieser Komplexität und der methodischen Herangehensweise wird der „Steuerzahlergedenktag“ von vielen Ökonomen kritisch gesehen. Stefan Bach, renommierter Wirtschaftsforscher am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), kritisiert die Vermischung von Steuern und Sozialbeiträgen zu einer einzigen Belastungskennzahl. Sozialabgaben seien weitgehend Versicherungsbeiträge, die private Vorsorge ersetzen und langfristige Ansprüche sichern, weshalb sie nicht mit rein konsumtiven Steuern gleichzusetzen seien. Ohne diese Absicherungen müssten die Bürger selbst hohe Kosten für Gesundheits- und Altersvorsorge tragen. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der „Steuerzahlergedenktag“ die staatlichen Gegenleistungen für die geleisteten Zahlungen, etwa Infrastruktur, soziale Sicherheit und öffentliche Dienstleistungen, nicht ausreichend berücksichtigt.

Im internationalen Vergleich zählt Deutschland zu den Ländern mit einer hohen Steuerbelastung auf Erwerbseinkommen, während Vermögen vergleichsweise niedrig besteuert werden. Bach plädiert deshalb für eine moderate Erhöhung der Vermögensbesteuerung bei gleichzeitiger Entlastung der Arbeitseinkommen. Zudem fordert er eine effizientere Verwendung öffentlicher Gelder, um die Leistungsfähigkeit des Staatswesens zu verbessern. Er kritisiert, dass der „Steuerzahlergedenktag“ und der Steuerzahlerbund mit ihren einseitigen Darstellungen kaum zu einer sinnvollen Debatte über Steuerpolitik und Staatsfinanzen beitragen. Vielmehr blende der Fokus auf Belastungen oft die umfassende finanzielle Gesamtsituation der Bürger sowie die gesellschaftlichen Leistungen aus, die durch Steuern und Abgaben ermöglicht werden.

Die Debatte um die tatsächliche Belastung und den Wert der Analysen des Bundes der Steuerzahler verdeutlicht, wie komplex die Steuer- und Abgabenwelt in Deutschland ist. Sie wirft zugleich wichtige Fragen auf: Wie kann Transparenz geschaffen werden, die Belastungen realistisch und differenziert darstellt? Welche Reformen sind notwendig, um eine sozial ausgewogenere Verteilung der Lasten zu erreichen? Und wie kann die Akzeptanz für die Finanzierung des Gemeinwesens gestärkt werden, ohne das Vertrauen in den Staat zu untergraben? Die anhaltende Diskussion um den „Steuerzahlergedenktag“ ist ein Spiegelbild dieser vielschichtigen Herausforderungen, die weit über die bloße Zahl von 47 Cent pro Euro hinausgehen.

  

Führung in der Krise, Werte als Kompass, Selbstreflexion als Stärke

Wie Apothekenleitung durch Unternehmenskultur, Transparenz und Feedback zukunftsfähig wird

Die Führung von Apotheken stellt im Jahr 2025 eine komplexe und anspruchsvolle Herausforderung dar, die sich längst nicht mehr auf die reine Organisation des Tagesgeschäfts beschränkt. Stattdessen müssen Apothekenleiterinnen und -leiter eine Vielzahl dynamischer Faktoren meistern, die sowohl interne als auch externe Veränderungen umfassen. Besonders in Krisenzeiten rücken dabei Werteorientierung, authentische Kommunikation und eine ausgeprägte Fähigkeit zur Selbstreflexion in den Fokus. Das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) unterstreicht im Webinar »Mitarbeiterführung in dynamischen Zeiten« die Bedeutung einer partizipativen Unternehmenskultur als maßgeblichen Erfolgsfaktor für nachhaltiges Wachstum und Teamstabilität.

In vielen Apotheken, vor allem kleinen und mittleren Betrieben, ist die Führungskraft tief im operativen Tagesgeschäft verankert. Hohe Arbeitsbelastungen, eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben sowie begrenzte Möglichkeiten zum fachlichen und persönlichen Austausch erschweren die Entwicklung strategischer Führungsfähigkeiten. Zudem fehlen oft systematische Weiterbildungsangebote, die speziell auf die Herausforderungen der Führung in der Apotheke zugeschnitten sind. Gerade deshalb offenbart sich in schwierigen Situationen die wahre Qualität einer Führungsperson: Wer in der Lage ist, klare Prioritäten zu setzen, Verantwortlichkeiten zu delegieren und gleichzeitig empathisch und transparent zu kommunizieren, gewinnt das Vertrauen seines Teams und führt es sicher durch Krisen.

Ein wesentliches Element moderner Führung ist die Fähigkeit zur Selbstführung. Führungskräfte, die ihre eigenen Grenzen kennen, offen über Unsicherheiten sprechen und eine Kultur des gegenseitigen Feedbacks fördern, schaffen ein Arbeitsumfeld, das sowohl Stabilität als auch Innovationskraft begünstigt. Die Studie des Fraunhofer-Instituts zeigt, dass Unternehmen, die partizipative Unternehmenskultur leben – also Mitarbeitende aktiv in Entscheidungsprozesse einbinden und gemeinsame Werte etablieren – nicht nur wirtschaftlich erfolgreicher sind, sondern auch eine höhere Mitarbeitermotivation und -bindung verzeichnen.

Für Apotheken bedeutet dies konkret: Eine Führungskraft muss nicht nur als Entscheider und Organisator agieren, sondern vor allem als Vorbild, Moderator und Coach. Indem sie eine offene Kommunikation pflegt und transparent handelt, signalisiert sie den Mitarbeitenden, dass Herausforderungen gemeinsam angegangen werden. Dies stärkt den Teamgeist und sorgt dafür, dass auch in angespannten Zeiten eine hohe Leistungsfähigkeit erhalten bleibt.

Insgesamt fordert die heutige Führungssituation in Apotheken eine ganzheitliche Betrachtung von Verantwortung: Neben der fachlichen Kompetenz gewinnen soziale und emotionale Intelligenz, Wertebewusstsein und eine klare Haltung immer mehr an Bedeutung. Die »Feuerprobe« der Führung besteht darin, diese Eigenschaften glaubwürdig zu leben und damit die Basis für eine zukunftsfähige, resiliente und erfolgreiche Apotheke zu schaffen.

  

Mikrobiom steuert Stoffwechsel, Hormone beeinflussen Gesundheit, Therapiechancen bei Adipositas wachsen

Wie die Darmflora hormonähnliche Substanzen produziert, Fettverteilung lenkt und neue Ansätze für Diabetes und Übergewicht eröffnet

Das Darmmikrobiom wird zunehmend als zentraler Akteur im menschlichen Stoffwechsel verstanden, der weit über seine klassische Rolle bei der Verdauung hinausgeht. Die Vielfalt und Funktionalität der Mikroorganismen im Darm haben nachweislich Einfluss auf den gesamten Hormonhaushalt, die Blutzuckerregulation und selbst die Verteilung von Körperfett. Dr. Reiner Jumpertz-von Schwartzenberg vom Universitätsklinikum Tübingen hebt hervor, dass das Mikrobiom über hundertmal mehr Gene besitzt als der Mensch selbst, was dessen immense biochemische Leistungsfähigkeit erklärt. Diese genetische Potenz ermöglicht die Produktion hormonähnlicher Substanzen, die direkt auf den Organismus wirken und so Stoffwechselprozesse modulieren. Besonders hervorzuheben ist die Fähigkeit einiger Darmbakterien, Hormone wie das Glucagon-like Peptid-1 (GLP-1) zu synthetisieren. GLP-1 spielt eine Schlüsselrolle bei der Appetitregulation, Insulinausschüttung und der Behandlung von Übergewicht und Typ-2-Diabetes. Mit biotechnologischen Ansätzen lassen sich genetisch modifizierte Bakterien erzeugen, die gezielt solche Hormone produzieren können und damit neue therapeutische Perspektiven eröffnen.

Darüber hinaus beeinflusst das Darmmikrobiom die Synthese von Stress- und Sexualhormonen, was unmittelbare Auswirkungen auf das körperliche und psychische Wohlbefinden hat. Die Steuerung der Fettverteilung durch das Mikrobiom ist von großer Bedeutung, da vor allem das viszerale Bauchfett als Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und chronische Entzündungen gilt. Ein gestörtes Mikrobiom steht in engem Zusammenhang mit systemischen Entzündungsprozessen und kann dadurch die Entstehung diverser Erkrankungen begünstigen.

Angesichts dieser Erkenntnisse rückt die Pflege und Förderung eines vielfältigen und stabilen Mikrobioms als Gesundheitsstrategie in den Fokus. Eine ballaststoffreiche Ernährung mit Vollkornprodukten, Hülsenfrüchten, Gemüse und Obst liefert wertvolle Präbiotika, die das Wachstum günstiger Darmbakterien fördern. Fermentierte Lebensmittel wie Joghurt, Kefir, Sauerkraut oder Kimchi sind reich an lebenden Milchsäurebakterien und unterstützen die mikrobielle Vielfalt. Der bewusste Verzicht auf Zucker und Weißmehl wirkt sich positiv aus, da diese Nahrungsmittel das Wachstum ungünstiger Bakterienarten fördern können.

Zusätzlich kann eine kurzfristige Kalorienreduktion bei Übergewichtigen eine günstige Umstrukturierung des Mikrobioms bewirken. Bewegungsprogramme und Stressreduktion tragen ebenfalls zu einem gesunden Darmmilieu bei, da chronischer Stress die Darmflora aus dem Gleichgewicht bringen kann. Studien belegen, dass bereits kurze Phasen mit verminderter Kalorienzufuhr messbare Effekte auf die Zusammensetzung der Darmflora haben, was die schnelle Anpassungsfähigkeit des Mikrobioms unterstreicht.

Diese Zusammenhänge zeigen eindrücklich, dass das Mikrobiom nicht nur ein Verdauungshelfer, sondern ein komplexer Regulator des menschlichen Organismus ist, der hormonelle und metabolische Prozesse steuert und damit essenziell für die Gesundheit ist. Die gezielte Modulation des Mikrobioms eröffnet innovative Therapieansätze bei metabolischen Erkrankungen wie Adipositas und Diabetes und kann langfristig zur Prävention chronischer Erkrankungen beitragen. Die Forschung auf diesem Gebiet ist dynamisch und vielversprechend, mit einem klaren Fokus auf personalisierte Ernährung und Mikrobiomtherapien, die eine nachhaltige Gesundheit fördern.

 

Glykogen verstrickt Tau, GLP-1 stabilisiert Nervenzellen, neue Hoffnung bei Demenz

Kalorienrestriktion simulieren, oxidativen Stress mindern, Therapieeffekte bei Alzheimer erforschen

Die neurodegenerativen Erkrankungen Alzheimer und frontotemporale Demenz stellen eine immense Herausforderung für die medizinische Forschung dar. Wesentlicher Bestandteil der Pathologie ist die krankhafte Veränderung und Aggregation des Tau-Proteins, das in seiner gesunden Funktion die Stabilität des neuronalen Zytoskeletts gewährleistet. Eine bahnbrechende Studie aus dem Buck Institute in Kalifornien rückt nun einen bislang unterschätzten Faktor in den Mittelpunkt: gespeichertes Glykogen in den Nervenzellen selbst. Die Forschenden um Dr. Pankaj Kapahi zeigen eindrucksvoll, dass dieses intrazelluläre Glykogen nicht nur passiv vorhanden ist, sondern aktiv an der pathologischen Verklumpung des Tau-Proteins beteiligt ist. Durch seine direkte Bindung an Tau wird der Abbau des Proteins gehemmt, was einen Teufelskreis der Aggregation und neuronalen Dysfunktion begünstigt.

Die Erkenntnisse basieren auf vielseitigen Modellen, von Drosophila melanogaster bis zu menschlichen Neuronen aus induzierten pluripotenten Stammzellen, die eine auffällige Korrelation zwischen Glykogenakkumulation und Tau-Pathologie aufweisen. Bildgebende Verfahren und biochemische Analysen bestätigten, dass Glykogen direkt an Tau anhaftet und so dessen physiologischen Abbau verhindert. Ein entscheidender Mechanismus hierbei ist die Beeinträchtigung der zellulären Stressantwort, da das angesammelte Glykogen den Pentosephosphatweg, der eine zentrale Rolle bei der Entgiftung reaktiver Sauerstoffspezies spielt, unterdrückt.

Ermutigend ist die Entdeckung, dass die Aktivierung des Enzyms Glykogenphosphorylase (GlyP) den Glykogenabbau fördert und die zelluläre Schutzfunktion gegen oxidativen Stress signifikant verbessert. Sudipta Bar, Postdoktorand am Buck Institute, erläutert, dass eine gesteigerte GlyP-Aktivität die Entgiftung schädlicher Sauerstoffverbindungen optimiert und in Modellen der Tauopathie sogar die Lebensdauer verlängert. Dies eröffnet vielversprechende therapeutische Perspektiven, zumal eine kalorienreduzierte Ernährung ebenfalls den Glykogenabbau anregt und tauopathische Symptome in Tiermodellen mildert.

Von besonderem Interesse ist die Verbindung zu GLP-1-Präparaten, die gegenwärtig vor allem als „Abnehmspritzen“ bekannt sind. Die Studie vermutet, dass diese Medikamente die Signalwege aktivieren, welche den Glykogenabbau fördern und somit Effekte der Kalorienrestriktion imitieren. Die Wirksamkeit von GLP-1-Agonisten bei neurodegenerativen Erkrankungen wird dadurch auf molekularer Ebene plausibel und mit den neuen Erkenntnissen über den Glykogen-Stoffwechsel verknüpft. Erste Hinweise auf ähnliche positive Effekte wurden bereits in humanen Nervenzellen von Patienten mit frontotemporaler Demenz beobachtet, was den translationalen Wert unterstreicht.

Diese Forschung liefert einen paradigmatischen Wandel in der Demenztherapie: Weg von einer rein symptomatischen Behandlung hin zu einer ursachenorientierten Intervention im Glukosestoffwechsel und der Reduktion zellulären oxidativen Stresses. Die Studie „Neuronal glycogen breakdown mitigates tauopathy via pentose-phosphate-pathway-mediated oxidative stress reduction“ wurde kürzlich in Nature Metabolism veröffentlicht und gilt als Meilenstein für die Entwicklung innovativer Therapiekonzepte, die möglicherweise die Behandlungschancen bei Alzheimer und verwandten Tauopathien fundamental verbessern können.

Die klinische Erprobung der GLP-1-Therapie im Kontext der Demenz steht nun im Fokus zukünftiger Forschung, wobei die enge Verbindung zwischen Metabolismus, Zellschutzmechanismen und Proteinaggregation neue interdisziplinäre Ansätze erzwingt. Dieser Weg verspricht, dem wachsenden Problem der neurodegenerativen Erkrankungen mit innovativen, stoffwechselorientierten Strategien zu begegnen und könnte die Rolle von GLP-1-Präparaten über die Gewichtskontrolle hinaus nachhaltig revolutionieren.

 

Chikungunya-Virus, invasive Tigermücke, steigendes Infektionsrisiko

Wie die Tropenkrankheit durch heimische Mücken neue Regionen erreicht und welche Schutzmaßnahmen wirklich wirken

Das Chikungunya-Virus, ursprünglich vor allem aus den tropischen und subtropischen Regionen Afrikas, Asiens und Amerikas bekannt, ist längst keine rein exotische Krankheit mehr. Die zunehmende Verbreitung seiner Hauptüberträgerin, der Asiatischen Tigermücke (Aedes albopictus), hat das Infektionsrisiko auch in Mitteleuropa deutlich erhöht. Seit mehreren Jahren sind diese Mückenarten in Deutschland präsent, vor allem in wärmeren Gebieten entlang des Oberrheins, der Rhein-Neckar-Region sowie am Bodensee. Kommunen wie Freiburg, Karlsruhe oder Mannheim berichten von einer stetig wachsenden Population dieser Invasoren. Nun wurde erstmals ein autochthoner Fall im Elsass, nur wenige Kilometer von der baden-württembergischen Grenze entfernt, bestätigt. Dies bedeutet, dass sich dort eine Person mit Chikungunya infiziert hat, ohne in ein klassisches Risikogebiet gereist zu sein – ein alarmierendes Signal für die zunehmende lokale Übertragungsgefahr.

Das Virus selbst verursacht das sogenannte Chikungunya-Fieber, dessen Symptome sich typischerweise in einem plötzlichen, hohem Fieber äußern, begleitet von starken Kopf- und Gliederschmerzen sowie charakteristischen heftigen Gelenkschmerzen. Letztere können so ausgeprägt sein, dass sie Betroffene buchstäblich „gekrümmt“ gehen lassen, was der Name „Chikungunya“ aus der Sprache der Makonde, eines Bantu-Volkes in Tansania, beschreibt. Erstmals wurde das Virus 1952 während eines Ausbruchs in Tansania beschrieben. Die Beschwerden ähneln häufig denen einer schweren Grippe, was die Krankheit insbesondere in der Anfangsphase schwer von anderen Viruserkrankungen unterscheidbar macht.

Übertragen wird Chikungunya ausschließlich durch den Stich infizierter weiblicher Stechmücken, insbesondere der Asiatischen Tigermücke und der Gelbfiebermücke (Aedes aegypti). Die Infektionskette beginnt, wenn eine Mücke einen infizierten Menschen sticht und das Virus aufnimmt. Nach der Virusvermehrung im Mückenkörper kann die Mücke das Virus bei einem weiteren Stich an einen neuen Menschen übertragen. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist nahezu ausgeschlossen. Die Tigermücken sind tagaktiv, sie stechen also vorwiegend tagsüber, was den Schutz vor den Stichen besonders herausfordernd macht.

Die Heilungschancen bei einer Infektion mit dem Chikungunya-Virus sind gut. Spezifische antivirale Medikamente existieren derzeit nicht, sodass die Behandlung ausschließlich symptomatisch erfolgt. Die meisten Erkrankten erholen sich vollständig innerhalb einer Woche, wobei die oft quälenden Gelenkschmerzen auch Monate andauern können. Für Risikogruppen wie ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere und Säuglinge besteht ein erhöhtes Risiko für schwerere Verläufe. Einmal infiziert, entwickeln Patienten in der Regel eine lebenslange Immunität gegen das Virus.

Die Entwicklung von Impfstoffen gegen Chikungunya hat in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Lange Zeit war kein zugelassener Impfstoff verfügbar, doch im vergangenen Jahr wurden in Deutschland die Impfstoffe Ixchiq und im Februar 2025 Vimkunya zugelassen. Allerdings wird der Impfstoff Ixchiq derzeit von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) aufgrund vereinzelter Berichte über schwere Nebenwirkungen bei älteren Menschen überprüft. Diese Vorsichtsmaßnahme unterstreicht die Wichtigkeit sorgfältiger Risiko-Nutzen-Abwägungen bei der Impfung in vulnerablen Gruppen.

Die Verbreitung der Asiatischen Tigermücke in Deutschland begann mit ihrem erstmaligen Nachweis 2015 in Freiburg im Breisgau und Heidelberg. Seither hat sich die Art kontinuierlich in den wärmeren Regionen des Landes ausgebreitet, vor allem entlang des Oberrheins, der Rhein-Neckar-Region und des mittleren Neckars. Auch am Bodensee wurden Populationen festgestellt. Einige Kommunen, wie etwa Kehl, sehen sich inzwischen machtlos angesichts der ausgeuferten Mückenbestände, die nur schwer zu kontrollieren sind. Aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit und der klimatischen Veränderungen ist davon auszugehen, dass sich diese invasive Art weiter ausbreiten wird. Die Risikogebiete in Deutschland vergrößern sich, was eine Herausforderung für die Gesundheitsbehörden darstellt.

Wer in den betroffenen Regionen lebt oder dorthin reist, sollte sich konsequent gegen Mückenstiche schützen. Die Verwendung von Insektenschutzmitteln mit DEET oder Icaridin bietet wirksamen Schutz, während Hausmittel wie Duftkerzen oder Lavendelsäckchen die Mücken kaum beeindrucken. Moskitonetze über Kinderbetten und Fliegengitter an Fenstern tragen ebenfalls zur Minderung des Stichrisikos bei. Da die Tigermücken tagsüber stechen, muss der Schutz besonders tagsüber beachtet werden. Außerdem können Ventilatoren in Innenräumen helfen, da die Mücken Flugwind meiden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Prävention besteht in der rigorosen Beseitigung von Brutstätten. Stehendes Wasser in Gießkannen, Vogeltränken, Balkonpflanzenuntersetzern, Dachrinnen, Regenfässern und Planschbecken schafft ideale Bedingungen für die Eiablage und Entwicklung der Mückenlarven. Regelmäßige Kontrolle und Entfernung von Wasseransammlungen sind deshalb unerlässlich. Praktische Hilfsmittel wie das Befüllen von Blumentopfuntersetzern mit Sand oder das Abdecken von Regentonnen mit feinmaschigen Netzen können helfen, die Vermehrung einzudämmen. Die Tigermücke ist so klein, dass sie auch durch winzige Spalten eindringen kann, weshalb ein sorgfältiger Schutz notwendig ist.

Sollten nach Reisen in Risikogebiete wie Mauritius oder La Réunion, wo aktuell sehr hohe Fallzahlen gemeldet werden, Symptome wie plötzliches hohes Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen oder typische Gelenkbeschwerden auftreten, ist eine zeitnahe medizinische Abklärung dringend angeraten. Ebenso bei Mückenstichen in Grenzregionen mit etablierten Tigermückenpopulationen ist Vorsicht geboten. Hausärzte, Gesundheitsämter und spezialisierte Tropeninstitute, wie etwa das Tropeninstitut in Heidelberg, stehen als erste Anlaufstellen zur Verfügung.

Die Fallzahlen in Baden-Württemberg zeigen einen klaren Trend: Im Jahr 2025 wurden bisher 15 Fälle von Chikungunya gemeldet, die alle als importierte Fälle aus Risikogebieten gelten, während im Vorjahreszeitraum nur drei Fälle registriert wurden. Die meisten Erkrankten sind Rückkehrer aus Regionen mit aktuell starkem Infektionsgeschehen. Der neu bestätigte Fall im Elsass hingegen ist von besonderer Bedeutung, da er eine lokale Übertragung nahe der deutschen Grenze dokumentiert und das Risiko für die Region erhöht. Gesundheitsbehörden und Fachleute warnen vor der wachsenden Gefährdung durch diese invasive Mückenart und rufen zu verstärkten Präventionsmaßnahmen auf.

Insgesamt zeigt sich, dass Chikungunya durch den Klimawandel und die weltweite Mobilität sowie die Etablierung neuer Vektoren in Europa eine zunehmend ernstzunehmende Gefahr darstellt. Das Wissen um Übertragungswege, klinische Symptome und Präventionsmöglichkeiten ist heute wichtiger denn je. Eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung, konsequente Überwachung der Mückenpopulationen und die Weiterentwicklung sicherer Impfstoffe sind entscheidende Bausteine, um die Ausbreitung dieser Tropenkrankheit einzudämmen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

 

Glosse: Apotheken übernehmen umfassende Praxisüberwachung, digitalisieren Abläufe, bewältigen Lieferengpässe und Fachkräftemangel

Apotheken etablieren sich als zentrale Kontrollinstanz in Arztpraxen treiben die digitale Transformation voran und meistern die tiefgreifenden Herausforderungen durch Lieferengpässe Personalknappheit und steigende bürokratische Anforderungen

Die Rolle der Apotheken im deutschen Gesundheitswesen hat sich in den letzten Jahren tiefgreifend gewandelt. Von der rein dispensierenden Einrichtung entwickeln sie sich zunehmend zu aktiven Partnern in der Sicherung der Versorgung und der Einhaltung komplexer regulatorischer Vorgaben. Eine herausragende Entwicklung stellt die Zertifizierung von Apothekenmitarbeitenden als Hilfsmittel-Mess- und Protokoll-Fachkräfte (HMPF) dar, welche Apotheken befähigt, als verlängerter Arm der Krankenkassen eine wichtige Kontrollfunktion in Arztpraxen zu übernehmen.

Diese Praxisüberwachung ist keine reine Formalität, sondern ein hochkomplexer Prozess, der ein tiefes Verständnis für medizinische Abläufe, rechtliche Rahmenbedingungen und logistische Anforderungen voraussetzt. Teams von Apothekenmitarbeitenden, ausgestattet mit moderner Messtechnik und digitaler Dokumentationssoftware, durchforsten Praxen minutiös: Sie messen die genutzten Flächen für Desinfektionsmittel exakt, überprüfen die Einhaltung der Fünf-Personen-Regel bei Alkoholtupfern, kontrollieren die korrekte Handschuhvergabe nach definierter Rangfolge und dokumentieren ambulante Eingriffe bis ins Detail inklusive Patientenname und Chargennummern der verwendeten Arzneimittel.

Diese präzisen Kontrollen dienen nicht nur der Minimierung von Retaxationen, sondern sind ein essenzieller Beitrag zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität der Apotheken und Praxispartner. Die neue Defekturpflicht bei mehr als zwei Behandlungsräumen stellt dabei eine der komplexesten Anforderungen dar und zwingt Praxen zu einer transparenten und regelkonformen Beschaffung.

Allerdings steht diese neue Verantwortung der Apotheken vor zahlreichen Herausforderungen. Der im Februar 2026 in Kraft getretene Lieferstopp in Niedersachsen, ausgelöst durch ausbleibende Nachverhandlungen der Krankenkassenverträge, hat eine Versorgungslücke geschaffen, die die wirtschaftliche Lage der Apotheken weiter verschärft. Die fehlenden Liefervereinbarungen führen zu Engpässen bei dringend benötigten Verbrauchsmaterialien, was nicht nur die Praxisarbeit, sondern auch die Patientensicherheit beeinträchtigt.

Parallel zur Versorgungskrise zeigt sich die Digitalisierung als zweischneidiges Schwert: Einerseits ermöglicht sie die digitale Erfassung und Echtzeitüberwachung der Verbrauchsdaten und verbessert die Transparenz. Andererseits verursachen technische Probleme, wie die verspätete Freischaltung der SMC-B-Karten, erhebliche Störungen bei der E-Rezept-Abwicklung. Diese technischen Hürden führen zu Umsatzverlusten und stellen für Apothekeninhaber eine zusätzliche Belastung dar.

Der dramatische Fachkräftemangel spitzt die Situation weiter zu. Trotz leicht positiver Entwicklungen im Bereich der Pharmazeutisch-technischen Assistent:innen (PTA) ist der Mangel an approbierten Apotheker:innen, insbesondere in Niedersachsen und Bremen, weiterhin gravierend. Die daraus resultierenden Engpässe führen zu einer Überforderung des verbliebenen Personals, beeinträchtigen den Betriebsablauf und erhöhen die Risiken für die Patientenversorgung.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind ebenfalls problematisch. Hohe Kosten für Softwarelizenzen, langwierige Vertragslaufzeiten mit Krankenkassen und der steigende Dokumentationsaufwand lassen viele Apothekeninhaber an der Nachhaltigkeit ihrer Betriebe zweifeln. Das Schicksal der Salzach-Apotheke, die Ende Juni aufgrund dieser Belastungen schließen muss, steht exemplarisch für die Risiken, denen viele kleine und mittelständische Apotheken ausgesetzt sind.

Politisch besteht dringender Handlungsbedarf. Reformen müssen ansetzen, um bürokratische Hürden abzubauen, die digitale Infrastruktur zu verbessern und finanzielle Anreize für den Erhalt von Apotheken zu schaffen. Nur so kann die flächendeckende Versorgung gewährleistet und die Qualität in der Arzneimittelversorgung gesichert werden.

Ergänzend zeigt sich, dass die Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung neu definiert werden muss. Neben der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung gewinnen präventive Angebote, patientennahe Dienstleistungen und die Beratung eine immer größere Bedeutung. Die Kontrollaufgaben in Arztpraxen sind daher nur ein Teil eines vielschichtigen Kompetenzspektrums, das Apotheken zukünftig ausfüllen müssen, um ihre Position im Gesundheitsmarkt zu festigen.

Diese Entwicklung erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Akteure – von Politik über Krankenkassen bis hin zu Ärzten und Apothekern – um die Herausforderungen gemeinschaftlich und zukunftsorientiert zu bewältigen.

Die knallroten Fiat Pandas, die mit Maßbändern bewaffnet durch die Praxen rollen, sind mehr als nur ein kurioses Bild. Sie symbolisieren den Grat zwischen bürokratischer Zwangsjacke und lebenswichtiger Fürsorge. In einem Gesundheitssystem, das zunehmend von Digitalisierung und Regulierung geprägt ist, balancieren Apotheken zwischen Effizienz und Empathie. Der Spagat verlangt mehr als nur technische Lösungen – er fordert Menschlichkeit und Pragmatismus im Umgang mit Patienten und Partnern gleichermaßen.

 

Diese Analyse zu Störerhaftung im Kosmetikbereich, systemischen Retaxrisiken und den Marktverwerfungen durch das E-Rezept steht exemplarisch für die unerschütterliche Qualität und integrative Leitkultur, mit der Docsecur seine Berichte erstellt – geprägt von präziser Recherche, tiefgehender Analyse und verantwortungsvoller Reflexion.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Recherchiert und ausgearbeitet im redaktionellen Auftrag von DocSecur®, dem Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken mit Sitz in Karlsruhe. Der journalistische Bericht entstand unabhängig, faktenbasiert und nach den geltenden Standards publizistischer Sorgfaltspflicht.

 

Quellenangaben

Der Bericht stützt sich auf die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum EuGH-Vorabentscheidungsverfahren zur Apotheken-Störerhaftung bei Kosmetikprodukten (2025), den offiziellen Vertragstext und Auslegungshinweise zum Hilfsmittelversorgungsvertrag der DAK-Gesundheit für 2024/2025, die quartalsweise Umsatzstatistik des Bundesgesundheitsministeriums zum Arzneimittelmarkt 2025, Hintergrundinformationen zur Apothekenpackungsentwicklung laut ABDA und DAV sowie die regulatorischen Rahmenwerke der Kosmetikverordnung der EU (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) und des deutschen Wettbewerbsrechts (UWG, § 8).

 

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