• 09.07.2025 – Digitale Akte wird zur Pflicht, Datenschutz bleibt umstritten, politische Linie steht fest

    ARZTPRAXIS | Medienspiegel & Presse | Opt-in abgelehnt: Die ePA wird automatisch für alle Versicherten eingerichtet. Datenschutz, Patientenrechte und Apothekenrolle gerat ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Digitale Akte wird zur Pflicht, Datenschutz bleibt umstritten, politische Linie steht fest

 

Wie der Petitionsausschuss das Opt-in-Modell ablehnt, der Gesetzgeber auf Massenanlage setzt und ethische Fragen digitaler Gesundheitsdaten ungelöst bleiben

Apotheken-News von heute

Mit der Ablehnung des Opt-in-Modells zur elektronischen Patientenakte durch den Bundestag wird die gesetzliche Linie einer verpflichtenden Massenanlage digitaler Gesundheitsakten endgültig festgeschrieben – eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für das Verhältnis von Bürger, Staat und Versorgungssystem, denn sie zwingt Millionen gesetzlich Versicherte zur aktiven Gegenwehr, wenn sie der standardmäßigen Datenerhebung entgehen wollen, wobei zentrale ethische Fragen ungeklärt bleiben: Wie informiert muss ein Widerspruch sein, welche Kontrollrechte haben Betroffene in der Praxis, und wer haftet bei Fehlern? Während der Gesetzgeber auf Effizienz, Datenverfügbarkeit und sektorübergreifende Vernetzung setzt, warnen Datenschutzbeauftragte und zivilgesellschaftliche Akteure vor einem stillen Paradigmenwechsel in der Gesundheitslogik, bei dem individuelle Autonomie durch Systemlogik ersetzt wird – besonders relevant für Apotheken, die sich im Spannungsfeld zwischen gesetzlicher Pflicht zur ePA-Einbindung und praktischen Unsicherheiten bewegen, mit neuen Haftungsrisiken, technischen Abhängigkeiten und steigendem Informationsbedarf ihrer Patienten konfrontiert sehen, was strukturell jene benachteiligt, die weder personell noch technisch auf Augenhöhe mit den großen Plattformakteuren agieren können.


Die Entscheidung des Petitionsausschusses des Bundestags, das geforderte Opt-in-Modell zur elektronischen Patientenakte (ePA) abzulehnen, markiert eine Zäsur in der digitalpolitischen Entwicklung des deutschen Gesundheitswesens – und wirft zugleich ein Schlaglicht auf einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel: Die individuelle Zustimmung zur Datenverarbeitung wird nicht mehr als Voraussetzung verstanden, sondern als Verzichtsoption. Die standardmäßige Aktenanlage für alle gesetzlich Versicherten auf Grundlage des DVPMG wird nun politisch finalisiert, obwohl die damit verbundene ethische und verfassungsrechtliche Debatte noch keineswegs abgeschlossen ist. Millionen Menschen erhalten somit eine digitale Akte, ohne je aktiv zugestimmt zu haben – ein Wandel von der informationellen Selbstbestimmung zur digital-infrastrukturellen Pflichterklärung.

Die Petition hatte auf diesen Grundkonflikt hingewiesen. Sie forderte ein Opt-in-Verfahren, also eine explizite Zustimmung jedes Einzelnen vor der Anlegung einer ePA – insbesondere aufgrund der sensiblen Gesundheitsdaten, die darin gespeichert werden: Diagnosen, Medikation, Arztbriefe, Laborwerte. Der Ausschuss aber stellte sich auf die Seite der Regierung, die bereits 2021 im DVPMG das Opt-out-Modell verankert hatte. Die politische Botschaft ist klar: Die digitale Patientenakte soll flächendeckend verfügbar sein – wer das nicht will, muss widersprechen. Eine zentrale Begründung: Nur auf Basis vollständiger Datensätze könne das Gesundheitssystem effizient, interdisziplinär und zunehmend KI-gestützt weiterentwickelt werden.

Diese Argumentation trifft bei Datenschützern und Teilen der Fachöffentlichkeit auf scharfe Kritik. Ulrich Kelber, der Bundesdatenschutzbeauftragte, hatte wiederholt auf die Bedeutung klarer Widerspruchsmöglichkeiten und verständlicher Informationsmaterialien hingewiesen. Tatsächlich beschränkt sich der Widerspruchsprozess aktuell im Wesentlichen auf einen digitalen Verwaltungsakt. Der Zugang zu alternativen Verfahren oder persönliche Beratungsangebote sind selten. Für viele Bürger, so Kritiker, bleibe die Existenz und Funktionsweise der ePA undurchsichtig. Die Gefahr: Wer nicht widerspricht, hat bald eine Akte – ohne genau zu wissen, wie sie funktioniert, wer Zugriff hat und welche Daten abrufbar sind.

Zwar verweisen Gesetzgeber und Petitionsausschuss auf eingebaute Sicherungsmechanismen: fein abgestufte Zugriffsrechte, Protokollierung sämtlicher Datenbewegungen, Freigabe durch den Versicherten – doch bleibt offen, wie umfassend diese Schutzvorkehrungen verstanden, genutzt und tatsächlich kontrolliert werden. Die praktische Umsetzung digitaler Souveränität ist weit komplexer als ihre gesetzliche Festschreibung. Der Verweis auf „Transparenz“ wird zur formalen Beruhigungsformel – nicht aber zur gesicherten Handlungsoption für die Nutzer.

Für Apotheken ergibt sich daraus eine doppelte Herausforderung. Einerseits steigen die Anforderungen an technische Anbindung und gesetzeskonforme Dokumentation: Medikationspläne, pharmazeutische Dienstleistungen und Notfalldaten müssen sicher integriert werden. Andererseits besteht die Gefahr, dass kleinere Betriebe den Anschluss verlieren – nicht nur technisch, sondern auch rechtlich und strategisch. Wer ePA-Daten unsicher verarbeitet oder nicht korrekt in die Versorgung einbettet, riskiert juristische Konsequenzen. Und wer bei Rückfragen keine kompetente Beratung leisten kann, verliert das Vertrauen der Patienten.

Parallel bleibt die gesellschaftliche Diskussion unentschieden. Der Ruf nach Effizienz trifft auf das Bedürfnis nach Kontrolle. Die Befürchtung wächst, dass sich mit der Einführung der ePA ein grundsätzlich neuer Typus von Gesundheitslogik durchsetzt: datenbasiert, zentralisiert, potenziell entpersönlichend. Die Ablehnung des Opt-in-Verfahrens durch den Bundestag ist damit mehr als ein Einzelfall. Sie ist Ausdruck eines digitalen Strukturwandels, der die Grenzen zwischen Infrastruktur und Selbstbestimmung neu verhandelt – zulasten jener, die weder technisch versiert noch juristisch abgesichert sind.

 

Quellenangaben:

Die Grundlage der politischen Entscheidung zur Ablehnung eines Opt-in-Modells für die elektronische Patientenakte (ePA) bildet die aktuelle Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, in dem die Forderung nach einer expliziten Einwilligung vor der Aktenanlage abgewiesen wurde. Die Begründung stützt sich auf das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), das bereits im Jahr 2021 mit dem § 341 SGB V das Opt-out-Verfahren gesetzlich verankert hat. Zentral war dabei die gesetzgeberische Intention, die flächendeckende Einführung der ePA bis Anfang 2025 voranzutreiben, wobei nur ein aktiver Widerspruch zur Nichtanlage führen kann. Diese Linie wurde auch in mehreren Redebeiträgen im Bundestag, insbesondere durch Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, wiederholt bestätigt. Parallel dazu äußerte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, in offiziellen Pressemitteilungen und parlamentarischen Anhörungen kritisch zu den bestehenden Zugangs- und Aufklärungswegen, die aus seiner Sicht den Anforderungen an Transparenz und informationelle Selbstbestimmung bislang nicht genügen. Technische Umsetzungsdetails zur ePA, insbesondere zu den Zugriffskontrollen und den Versichertensteuerungen, liefert die gematik in ihren fortlaufend aktualisierten Richtlinien, während die Bundesapothekerkammer in Positionspapieren zur Digitalisierung ausdrücklich auf die Rolle der Apotheken in der ePA-Integration und die daraus resultierenden Herausforderungen hinweist. Ergänzend thematisiert der Deutsche Ethikrat in seinem Gutachten „Big Data und Gesundheit“ die Spannungsfelder zwischen Systemlogik, Datennutzung und individueller Autonomie. Fachjournalistische Analysen – etwa durch apothekennahe Redaktionen wie Apotheke adhoc – dienen der Bewertung öffentlicher Reaktionen, ohne als primäre Entscheidungsgrundlage zu fungieren. Diese Quellenstruktur bildet den Rahmen der vorliegenden journalistischen Bewertung und entspricht der dokumentierten Sachlage im parlamentarischen Entscheidungsprozess.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Recherchiert und ausgearbeitet im redaktionellen Auftrag von DocSecur®, dem Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken mit Sitz in Karlsruhe. Der journalistische Bericht entstand unabhängig, faktenbasiert und nach den geltenden Standards publizistischer Sorgfaltspflicht.

 

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