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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News von heute
Im Juli 2025 bringt die gerichtliche Genehmigung der Auszahlung aus der AvP-Insolvenz vielen Apotheken nach jahrelangen finanziellen Belastungen eine dringend benötigte Entlastung, doch parallel zeigt ein massiver Stromausfall in Berlin die Verwundbarkeit pharmazeutischer Versorgungsketten und unterstreicht die Notwendigkeit branchenspezifischer Versicherungen, während der Apothekenmarkt im ersten Halbjahr erstmals einen Rückgang bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie sinkende Kundenfrequenzen und OTC-Umsätze verzeichnet, was die wirtschaftliche Stabilität weiter belastet; gleichzeitig spitzt sich die demografische Herausforderung mit Rekordzahlen bei der Grundsicherung im Alter zu, Banken umgehen trotz höchstrichterlicher Urteile ihre Nachzahlungspflichten bei Prämiensparverträgen und in Schleswig-Holstein drohen durch den Ruhestand vieler Hausärzte Versorgungslücken, gegen die die SPD mit einem Förderprogramm vorgeht, während Sanofi mit der neuen Deutschlandchefin Jennifer Cerny die OTC-Sparte stärkt, sodass Apotheken umso mehr auf einen verlässlichen Versicherungsschutz, insbesondere Vertrauensschadenversicherungen, angewiesen sind, um ihre Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Existenz zu sichern.
AvP-Pleite, Insolvenzauszahlung, Versicherungsschutz in Apotheken
Wie das Amtsgericht Düsseldorf die Auszahlung ermöglicht, Apotheken die Risiken absichern und die Vertrauensschadenversicherung zur unverzichtbaren Priorität wird
Die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf, die vorgeschlagene Auszahlung aus der Insolvenzmasse der AvP (Apotheken- und Versandhandel Pleite) zu genehmigen, bringt für viele betroffene Apothekenbetriebe eine längst ersehnte finanzielle Entlastung. Nach Jahren des Rechtsstreits und umfassender Insolvenzverfahren setzt diese Genehmigung einen entscheidenden Meilenstein, mit dem Gläubiger, darunter zahlreiche Apotheken, nun endlich mit Auszahlungen rechnen können. Die Rolle des Insolvenzverwalters Dr. Jan-Philipp Hoos ist dabei zentral, denn er hat nicht nur die komplexe Insolvenzmasse koordiniert, sondern auch einen klar strukturierten Verteilungsplan vorgelegt, der nun vom Gericht abgesegnet wurde.
Die AvP-Pleite hat für viele Apotheken erhebliche wirtschaftliche Belastungen und Liquiditätsengpässe mit sich gebracht. Zahlreiche Betriebe hatten Vorauszahlungen geleistet oder Waren bezogen, die letztlich nicht vergütet wurden. Das Ausbleiben von Zahlungen führte vielerorts zu akuten finanziellen Problemen, die bis zur Existenzgefährdung reichen können. Vor diesem Hintergrund ist die gerichtliche Genehmigung zur Auszahlung ein wichtiger Schritt, der eine Teilentschädigung ermöglicht und zumindest eine Linderung der finanziellen Notlage in Aussicht stellt.
Doch die Auszahlung aus der Insolvenzmasse allein löst nicht alle Probleme. Die AvP-Krise hat schmerzhaft offengelegt, wie verwundbar Apotheken gegenüber betrügerischen Machenschaften, Vertrauensbrüchen oder auch organisatorischen Fehlern sind, die letztlich zu wirtschaftlichen Schäden führen können. Gerade in einem komplexen Umfeld mit sensiblen Patientendaten, teuren Arzneimitteln und hohem Bargeldumschlag entstehen potenzielle Gefahren, die nicht allein durch sorgfältiges Management vermieden werden können. Deshalb steigt die Dringlichkeit, dass Apothekenbetriebe ihre Risikostrategien überprüfen und verbessern.
In diesem Zusammenhang rückt die branchenspezifische Vertrauensschadenversicherung zunehmend in den Fokus als ein elementarer Baustein der betrieblichen Absicherung. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch Vertrauensbruch, Betrug, Diebstahl oder Missbrauch innerhalb des Unternehmens entstehen. Dabei kann es sich um interne Täter handeln, etwa Mitarbeiter, die betrügerische Handlungen vornehmen, oder um externe Dritte, die das Vertrauen des Betriebs ausnutzen. Besonders wichtig ist, dass diese Versicherung auch in Bereichen greift, die klassische Haftpflichtversicherungen nicht abdecken, wie zum Beispiel finanzielle Schäden durch Unterschlagung oder Veruntreuung.
Das Angebot an Vertrauensschadenversicherungen ist in den letzten Jahren deutlich umfangreicher und spezialisierter geworden. Versicherer haben die besonderen Anforderungen der Apothekenbranche erkannt und maßgeschneiderte Policen entwickelt, die neben den klassischen Vertrauensschäden auch weitere Risiken wie Cyberangriffe, Kommunikationsfehler oder Datenverluste integrieren können. Dadurch entsteht ein umfassender Schutzschirm, der Apothekenbetriebe vor einer Vielzahl von existenzbedrohenden Szenarien bewahren kann.
Für Apothekenbetreiber ist es nun essenziell, die Risiken, die in ihrem individuellen Betrieb bestehen, genau zu analysieren und gemeinsam mit erfahrenen Versicherungsexperten eine passgenaue Absicherung zu konzipieren. Dabei sollte nicht nur der reine Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, sondern auch Maßnahmen zur Prävention, wie regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter, klare Kontrollmechanismen und ein robustes internes Kontrollsystem. Nur so lässt sich die Gefahr von Schadensfällen verringern und die Widerstandskraft des Betriebs nachhaltig stärken.
Die AvP-Auszahlung ist somit nicht nur ein finanzieller Meilenstein, sondern auch ein Weckruf an die gesamte Apothekenbranche. Die Erfahrung zeigt, dass gerade in hochregulierten und komplexen Branchen wie dem Apothekensektor das Vertrauen ein besonders kostbares Gut ist, dessen Bruch immense Folgen haben kann. Die betriebliche Vertrauensschadenversicherung wird daher zur unverzichtbaren Priorität, um den wirtschaftlichen Fortbestand zu sichern und die Apotheken für die Herausforderungen der Zukunft besser zu wappnen.
Abschließend lässt sich festhalten, dass Apotheken, die aktiv in einen umfassenden Versicherungsschutz investieren und gleichzeitig organisatorische Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen, ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichen Risiken erheblich steigern. Die bevorstehende Auszahlung aus der AvP-Insolvenzmasse bietet Gelegenheit, diese Lehren zu ziehen und die Weichen für eine sichere und nachhaltige Zukunft zu stellen.
Stromausfall gefährdet Apothekenbetrieb, Arzneimittelversorgung und Kühlkettensicherheit
Krisenmanagement, technische Notfallvorsorge und branchenspezifischer Versicherungsschutz sichern Versorgung und wirtschaftliche Stabilität
Der Stromausfall im Südosten Berlins am Dienstagvormittag hat die Funktionalität mehrerer Apotheken in den Bezirken Neukölln und Treptow-Köpenick erheblich beeinträchtigt und die Fragilität der Versorgungsketten offenbart. Betroffen waren etwa 5000 Haushalte, darunter auch ein Seniorenheim, die zeitweise komplett ohne elektrische Energie auskommen mussten. Die Ursache lag in einem defekten Stromkabel, dessen Reparatur sich bis in den Nachmittag zog. Die Störung wirkte sich nicht nur auf den privaten Bereich aus, sondern erzeugte auch erhebliche Herausforderungen für die pharmazeutische Infrastruktur und Patientenversorgung vor Ort.
Die Sonnenblumen-Apotheke in Neukölln berichtete von mehreren kurzzeitigen Stromausfällen während des Tages, die den Betrieb zwar nicht vollständig lahmlegten, jedoch zusätzliche Belastungen mit sich brachten. „Das digitale System und insbesondere die Kommunikation mit der Gematik-Plattform wurden durch den parallelen Ausfall erheblich beeinträchtigt“, schilderte eine Mitarbeiterin. Diese technischen Ausfälle behinderten die elektronische Rezeptabwicklung und erforderten alternative Kommunikationswege. In Baumschulenweg hingegen blieben die Apotheken zwar von einem direkten Stromausfall verschont, doch Patienten in der Nachbarschaft waren durch ausgefallene Türklingeln und andere technische Defizite eingeschränkt, was die Logistik der Botendienste komplizierte. „Wir mussten mehrfach Rückfragen koordinieren, um sicherzustellen, dass die Medikamente trotz der Schwierigkeiten rechtzeitig zugestellt werden konnten“, so eine dortige Apothekerin.
Dieser Vorfall offenbart ein übergeordnetes Problem für Apotheken: Die Abhängigkeit von einer stabilen Stromversorgung und funktionierender digitaler Infrastruktur stellt ein erhebliches Risiko für den täglichen Betrieb dar. Besonders kritisch ist die Aufrechterhaltung der Kühlketten für temperaturempfindliche Arzneimittel. Der Ausfall der Stromversorgung kann binnen kürzester Zeit zu irreparablen Schäden an gelagerten Medikamenten führen, was nicht nur gesundheitliche Risiken für Patienten bedeutet, sondern auch enorme finanzielle Verluste für Apotheken mit sich bringt.
In diesem Zusammenhang rückt die Notwendigkeit branchenspezifischer Kühlgut-Versicherungen in den Fokus. Diese Versicherungen bieten einen spezialisierten Schutz vor Vermögensschäden, die durch den Ausfall oder die Unterbrechung von Kühlketten entstehen. Sie können die wirtschaftlichen Folgen eines Stromausfalls mildern, indem sie die Kosten für beschädigte Arzneimittel sowie daraus resultierende Umsatzverluste abdecken. Neben dem Versicherungsschutz empfiehlt sich für Apotheken eine strategische Krisenplanung: Die Installation von Notstromaggregaten, redundanten Kühlgeräten und die Einrichtung klarer Notfallprozesse sind essenzielle Bausteine, um Ausfälle zu kompensieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus müssen Apotheken ihre internen Abläufe anpassen, um bei technischen Ausfällen flexibel zu reagieren. Dies beinhaltet die Schulung von Mitarbeitern in der Nutzung alternativer Kommunikationskanäle, die enge Abstimmung mit Lieferdiensten und die transparente Information der Patient:innen über mögliche Verzögerungen oder Einschränkungen. Nur durch eine ganzheitliche Risiko- und Notfallstrategie können Apotheken die Versorgung auch unter widrigen Umständen sicherstellen und das Vertrauen der Kundschaft bewahren.
Die jüngsten Ereignisse im Berliner Südosten verdeutlichen zudem die Bedeutung einer robusten Energieinfrastruktur für den Gesundheitssektor. Aus Sicht der Politik und der Versorgungsunternehmen ist es unerlässlich, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu erhöhen und spezifische Schutzmaßnahmen für medizinische Einrichtungen, einschließlich Apotheken, zu fördern. Die Kombination aus präventiven technischen Maßnahmen, einem wirksamen Versicherungsschutz und einem durchdachten Krisenmanagement bildet die Grundlage, um die Herausforderungen eines Stromausfalls erfolgreich zu bewältigen und die Arzneimittelversorgung dauerhaft sicherzustellen.
Erstmals Rückgang bei Rx-Packungen, Apothekenmarkt unter Druck, Kundenfrequenz und OTC-Verkäufe sinken
Apotheken erleben im ersten Halbjahr 2025 erstmals sinkende Rx-Packungen, während Kundenfrequenz und OTC-Verkäufe deutlich zurückgehen und die wirtschaftliche Lage spürbar belastet wird
Im ersten Halbjahr 2025 vollzog der Apothekenmarkt in Deutschland eine markante Trendwende, die alle Branchenakteure alarmiert. Nach einem moderaten Plus im ersten Quartal fiel die Entwicklung im zweiten Quartal deutlich ins Minus. Dies manifestiert sich insbesondere in einem erstmals seit langer Zeit rückläufigen Absatz von verschreibungspflichtigen Arzneimittelpackungen (Rx). Die Zahlen der Insight Health-Analyse, ausgewertet für Apovid, zeigen, dass der Abverkauf im Rx-Bereich erstmals sinkt – ein Signal, das weitreichende Folgen für die wirtschaftliche Stabilität der stationären Apotheken hat. Parallel dazu ist auch die Kundenfrequenz in den Apotheken rückläufig, was die Möglichkeit für Beratungen, Zusatzverkäufe und Impulskäufe reduziert und somit die Umsätze im OTC-Segment zusätzlich belastet. Der Rückgang der OTC-Verkäufe reflektiert eine veränderte Nachfrage und weist auf eine mögliche Verunsicherung der Verbraucher hin, die sich durch zunehmende Onlineangebote und Versandapotheken verschärft.
Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig und komplex. Einerseits beeinflussen veränderte Arztverordnungen und eine reduzierte Arzneimittelnachfrage den Rx-Markt spürbar. Andererseits gewinnt der Wettbewerb durch den zunehmenden Versandhandel mit Arzneimitteln an Intensität, wodurch die stationären Apotheken ihre traditionelle Kundenbindung zunehmend verlieren. Die sinkende Kundenfrequenz in den Apotheken kann auch durch veränderte Konsum- und Informationsgewohnheiten der Patienten erklärt werden, die immer mehr digitale Kanäle und Preisvergleichsportale nutzen. Dieser strukturelle Wandel führt dazu, dass der bisher stabile Apothekenumsatz unter erheblichen Druck gerät und viele Betriebe ihre bisherigen Geschäftsmodelle kritisch hinterfragen müssen.
Zusätzlich verstärken externe Faktoren die Belastung der Apotheken. Die steigenden Betriebskosten durch Inflation, gestiegene Personalkosten sowie wachsende regulatorische Anforderungen erschweren den wirtschaftlichen Spielraum erheblich. Neue Dokumentationspflichten und Investitionen in Digitalisierung und Cyber-Sicherheit sind zwar notwendig, erhöhen aber kurzfristig den finanziellen Druck. In der Folge suchen viele Apotheken nach innovativen Lösungen und ergänzenden Dienstleistungen, um zusätzliche Erlöse zu generieren und ihre Kunden zu binden. Die Herausforderung besteht darin, neben der klassischen Arzneimittelversorgung zunehmend als Gesundheitsdienstleister wahrgenommen zu werden und damit neue Geschäftsfelder zu erschließen.
Diese erste Halbjahresbilanz 2025 zeigt auch den hohen politischen Handlungsbedarf. Die bislang gültigen Vergütungsmodelle und Marktregeln scheinen den aktuellen Herausforderungen nicht mehr gerecht zu werden. Die Sicherung der Apothekenvielfalt und Versorgungssicherheit verlangt koordinierte Maßnahmen von Gesundheitspolitik, Krankenkassen und Apothekenverbänden. Steuerliche Entlastungen, Förderprogramme für Innovationen und eine Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sind mögliche Stellschrauben, um die negative Entwicklung umzukehren. Nur durch ein abgestimmtes Zusammenspiel kann die zentrale Rolle der Apotheken im deutschen Gesundheitssystem langfristig erhalten bleiben.
Die gegenwärtige Lage am Apothekenmarkt ist ein deutliches Warnsignal für alle Beteiligten. Erstmals seit Jahren muss die Branche erkennen, dass Wachstum nicht selbstverständlich ist und neue Wettbewerbs- und Versorgungsmodelle benötigt werden. Die Kombination aus rückläufigen Rx-Packungen, sinkender Kundenfrequenz und schwächeren OTC-Verkäufen stellt eine existenzielle Bedrohung für viele Apotheken dar. Um diesen Trend aufzuhalten, sind neben politischen Maßnahmen auch betriebliche Innovationen, Digitalisierung und kundenorientierte Servicekonzepte entscheidend. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Apotheken den Herausforderungen gewachsen sind und ihre Zukunftsfähigkeit sichern können.
Rente reicht nicht, Armut steigt, Staat zahlt
Wie sich die Altersgrundsicherung zur Dauerleistung entwickelt, warum strukturelle Ursachen zunehmen und welche Reformlücken politisch ignoriert werden
Immer mehr Menschen im Rentenalter sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Was einmal als Ausnahme gedacht war, entwickelt sich zunehmend zur strukturellen Konstante der Altersversorgung in Deutschland: Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung im Alter beziehen, ist im Frühjahr 2025 auf 742.410 gestiegen – ein erneuter Rekordwert nach bereits kontinuierlichen Anstiegen in den Vorjahren. Ende 2023 waren es noch rund 690.000 Betroffene gewesen. Der Zuwachs um mehr als 50.000 Fälle innerhalb weniger Monate verdeutlicht nicht nur ein demografisches Problem, sondern auch gravierende Fehlstellen in der Rentenpolitik, der Erwerbsbiografie-Logik und der gesellschaftlichen Verteilungsstruktur.
Grundsicherung im Alter wird gewährt, wenn die gesetzliche Rente, private Einkünfte und sonstige Ansprüche nicht ausreichen, um das sozialrechtlich definierte Existenzminimum zu decken. Der monatliche Regelsatz beträgt für alleinstehende ältere Personen derzeit 563 Euro zuzüglich angemessener Wohn- und Heizkosten. Doch diese Sätze reichen vielerorts nicht einmal für die Deckung der Grundbedürfnisse – vor allem in Ballungsräumen mit hohen Mieten oder für Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf. Wer auf diese Hilfe angewiesen ist, erlebt nicht nur materielle Begrenzung, sondern auch sozialen Rückzug und Stigmatisierung. Die Grundsicherung ist in ihrer jetzigen Form weder armutsfest noch würdewahrend – sondern ein Notbehelf in einem System, das an seinen eigenen Prinzipien scheitert.
Besonders betroffen sind ältere Frauen, Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, Migrantinnen und Migranten sowie Solo-Selbstständige, die in früheren Jahren wenig oder gar nicht ins gesetzliche System einzahlen konnten. Auch langjährig Versicherte mit Niedriglöhnen rutschen inzwischen zunehmend in den Kreis der Grundsicherungsbezieher – ein Fakt, der die alte politische Formel „Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter abgesichert sein“ ad absurdum führt. Die Einführung der Grundrente sollte dieses Problem entschärfen, doch in der Praxis sind die Zugangsvoraussetzungen so hoch und die Auszahlungen so gering, dass die Lücke kaum messbar geschlossen wurde. Zudem wird die Grundrente nicht auf die Grundsicherung angerechnet – ein Paradoxon, das Leistungen entwertet und Anreize konterkariert.
Hinzu kommt: Der Staat rechnet mit weiter steigenden Zahlen. Laut aktuellen Schätzungen könnten bereits 2030 mehr als eine Million Menschen im Rentenalter auf Grundsicherung angewiesen sein. Gründe sind die demografische Alterung, die Zunahme prekärer Beschäftigung in den 2000er- und 2010er-Jahren, die Rentenkürzungsmaßnahmen der Vergangenheit sowie die Inflationswirkung auf reale Rentenansprüche. Die Bundesregierung verweist auf geplante Rentenpakete, doch zentrale Strukturprobleme – etwa die nicht flächendeckende Einbeziehung von Beamten, Selbstständigen und Abgeordneten ins Rentensystem – bleiben politisch tabu. Eine echte Strukturreform scheitert regelmäßig an der Interessenlage und der Furcht vor kurzfristiger Wähleropposition.
Inzwischen warnen Sozialverbände vor einer gefährlichen Normalisierung der Altersarmut. Was einst als Ausnahme galt, wird schleichend zum Regelfall – auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Der Anspruch auf Würde im Alter wird zunehmend ersetzt durch das Prinzip der Grundabsicherung – minimalistisch, reguliert, formalisiert. In Gesprächen mit Betroffenen zeigt sich, wie tief das Gefühl gesellschaftlicher Entwertung reicht. Viele schämen sich, Anträge zu stellen, nehmen Leistungen nicht in Anspruch oder verzichten auf soziale Teilhabe, weil sie sich als Bittsteller empfinden. Das hat nicht nur psychologische, sondern auch gesundheitliche Folgen: Isolation, Unterversorgung, Stress und Scham führen zu medizinisch messbarer Morbidität.
Ein weiteres Problem ist die steigende Inanspruchnahme durch Menschen, die nie in das deutsche Sozialsystem eingezahlt haben – etwa über EU-Freizügigkeit oder humanitäre Zuwanderung. Während die Mehrheit der Beziehenden deutsche Staatsbürger mit jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit sind, wächst die politische Debatte um Zuwanderungskosten im Alter. Hier prallen soziale Gerechtigkeit, integrationspolitische Realität und populistische Vereinfachung aufeinander. Wer die Debatte nur auf Herkunft verengt, ignoriert die Systemfrage: Die gesetzliche Rente ist zu schwach ausgestaltet, um Armut zu verhindern – ganz unabhängig von der Biografie der Betroffenen.
Dabei gäbe es durchaus Instrumente zur Entlastung: Ein armutsfester Mindestbetrag über dem Grundsicherungsniveau, steuerfreie Zuschläge für langjährig Versicherte oder eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige könnten verhindern, dass die Grundsicherung weiter explodiert. Auch die Dynamisierung der Leistungen, angepasst an die realen Lebenshaltungskosten, wäre ein erster Schritt. Doch all das bleibt bisher unausgesprochen oder politisch folgenlos. Die Ampelkoalition betont zwar in ihren Koalitionspapieren den Kampf gegen Altersarmut, aber bislang fehlen sichtbare Ergebnisse. Die Zahlen steigen weiter – die Antworten bleiben aus.
Recht gebrochen, Vertrauen erschüttert, Taktik entlarvt
Wie Banken höchste Gerichtsurteile ignorieren, Kund:innen gezielt abwimmeln und Zinsansprüche systematisch unterlaufen
Der Konflikt um die millionenfach abgeschlossenen Prämiensparverträge entwickelt sich zum Prüfstein für den Zustand des deutschen Verbraucherschutzes. Trotz eindeutiger Urteile des Bundesgerichtshofs, trotz verwaltungsrechtlicher Initiativen der Finanzaufsicht und trotz öffentlichem Druck durch Verbraucherzentralen bleiben viele Banken bei ihrer Verweigerungslinie: Sie weigern sich, ihre Zinsschuld korrekt zu berechnen, torpedieren Nachforderungen mit formalen Hürden und lassen betroffene Kund:innen bewusst auflaufen. Was sich dabei offenbart, ist mehr als ein juristisches Gefecht um Einzelforderungen – es ist ein Lehrstück über Machtgefälle, strategische Intransparenz und die systemische Schwäche kollektiver Rechtsdurchsetzung.
Im Zentrum der Kritik stehen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die über Jahrzehnte Verträge mit variabler Zinsgestaltung vertrieben haben – unter dem Versprechen langfristiger Sicherheit und attraktiver Boni. Doch was auf dem Papier als verlässliches Altersvorsorgeprodukt erschien, entpuppte sich in der Praxis oft als Instrument einseitiger Zinsmanipulation. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Grundsatzurteilen – zuletzt im Juli 2024 – klargestellt, dass die von den Banken verwendeten Zinsanpassungsklauseln rechtswidrig sind und dass Nachberechnungen zwingend vorzunehmen sind. Dennoch geschieht in der Fläche wenig. Die betroffenen Institute zeigen laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ein Muster des strukturierten Nicht-Handelns – mit dem Ziel, berechtigte Forderungen durch Zeitspiel und Überforderung ins Leere laufen zu lassen.
So dokumentiert der VZBV in seinem aktuellen Bericht „Mauern, streiten und verzögern“ eine Vielzahl identischer Argumentationsmuster. Banken berufen sich darauf, die BGH-Entscheidung gelte nur für die jeweils konkret beklagten Institute. Andere erklären ihre Verträge kurzerhand zu Sonderfällen, bei denen andere Regeln gegolten hätten. Dabei verweisen sie auf genau jene Klauseln, die der BGH bereits 2004 für unzulässig erklärt hat – mit der Begründung, sie erlaubten einseitige Vertragsänderungen zulasten der Sparer:innen.
Die nächste Hürde folgt direkt auf dem Fuß: Wer auf eine Zinsnachzahlung pocht, bekommt oft Post mit Bedingungen. Nachzahlung ja – aber nur, wenn der Vertrag im Gegenzug sofort aufgelöst wird. Ein kalkulierter Druckmechanismus, wie der VZBV kritisiert: Gerade ältere oder sicherheitsorientierte Kund:innen scheuen sich, ihre Sparverträge zu opfern. Andere werden mit Anforderungen konfrontiert, die praktisch kaum erfüllbar sind – etwa der vollständigen Vorlage aller Kontobewegungen seit Vertragsbeginn. In manchen Fällen, etwa bei der Saalesparkasse, wird eine lückenlose Historie verlangt, obwohl die Institute selbst über die Daten verfügen müssten. Das Ergebnis: Stillstand, Unsicherheit, Resignation.
Dazu kommt eine stillschweigende Verjährungsstrategie. Denn viele Institute reagieren zunächst gar nicht auf die Forderungen. Die Kunden werden vertröstet, auf interne Prüfverfahren verwiesen oder durch Sprachbarrieren und juristische Fachbegriffe abgelenkt. Währenddessen läuft die Frist. Nach § 195 BGB verjähren zivilrechtliche Ansprüche regelmäßig nach drei Jahren – gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Vertrag beendet wurde. Wer nicht rechtzeitig klagt oder aktiv verhandelt, verliert seine Ansprüche.
Besonders brisant: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte 2021 versucht, mit einer Allgemeinverfügung Klarheit zu schaffen. Sie verpflichtete die Institute, im Sinne der Verbraucher nachzubessern und die Zinsberechnungen auf Basis der vom BGH vorgegebenen Methodik zu rekonstruieren. Doch diese Verfügung wurde durch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main 2024 kassiert. Begründung: Es liege kein kollektiver Gesetzesverstoß vor. Der VZBV hält diese Auslegung für rechtsfern. Denn nicht nur handele es sich um ein Millionenpublikum – mit bis zu 1,1 Millionen betroffenen Verträgen und durchschnittlichen Nachforderungen von 1.000 bis 2.000 Euro pro Fall. Es zeige sich auch eine koordinierte Abwehrstrategie vieler Institute.
Während Verbraucherschützer auf strukturelle Lösungen drängen, reagiert der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) mit Abwiegelung. Die Fälle seien isoliert, das Produkt insgesamt beliebt, und jede Sparkasse treffe ihre Entscheidungen autonom. Doch genau diese föderale Struktur wird zum Problem: Es gibt keinen übergreifenden Zwang zur Umsetzung der Rechtsprechung – und keine zentrale Instanz, die flächendeckende Standards durchsetzt.
Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim VZBV, fordert eine grundsätzliche Neuausrichtung des kollektiven Verbraucherschutzes. Die Bafin müsse aus ihrer Rolle als zahnloser Beobachter befreit und mit wirksamen Interventionsbefugnissen ausgestattet werden. Zudem brauche es eine gesetzliche Klarstellung, dass Leitentscheidungen des BGH in gleich gelagerten Sachverhalten auch für andere Institute verbindlich sind – nicht nur für konkret Beklagte.
Denn die gesellschaftspolitische Dimension ist unübersehbar. Wenn öffentliche Banken, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind, sich in solchen Fällen der Verantwortung entziehen, droht ein doppelter Vertrauensverlust: gegenüber dem Rechtssystem und gegenüber der öffentlichen Hand. Prämiensparen war jahrzehntelang das Aushängeschild einer angeblich stabilen, berechenbaren Sparpolitik. Dass nun ausgerechnet diese Institute ihre Rolle relativieren, erschüttert das Fundament langfristiger Geldanlage. Und es wirft die Frage auf, wie stabil das Gleichgewicht zwischen individueller Vertragssicherheit und kollektiver Rechtsdurchsetzung in Deutschland tatsächlich ist.
Ärztlicher Ruhestand droht Versorgungsengpässe, SPD fordert Förderprogramm, Anstellung wird zur Zukunft
Schleswig-Holstein steht vor großem Ärztemangel, SPD will mit Anreizen und Versorgungszentren gegensteuern, jüngere Ärzte bevorzugen angestellte Modelle
Die ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein steht vor einer bedeutenden Herausforderung: In den kommenden Jahren wird etwa ein Drittel der Hausärztinnen und Hausärzte in den Ruhestand gehen, was besonders die ländlichen Regionen vor Versorgungsengpässe stellt. Die SPD-Fraktion hat dies zum Anlass genommen, von der Landesregierung ein gezieltes Förderprogramm zur Sicherung der medizinischen Grundversorgung einzufordern. Nach intensiven Beratungen während einer zweitägigen Klausur in Kiel plant die SPD, bei der kommenden Landtagssitzung einen Antrag zur Stärkung der ärztlichen Versorgung einzubringen. Dabei setzt die Fraktion vor allem auf Anreize für die Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie den Ausbau von medizinischen Versorgungszentren, um Versorgungslücken präventiv zu verhindern.
Die derzeitige Versorgungslage wird insbesondere vom Vorstandsvorsitzenden der Ärztegenossenschaft Nord, Svante Gehring, kritisch bewertet: „Die Menschen in Schleswig-Holstein spüren bereits jetzt die Folgen der abnehmenden Zahl neu niedergelassener Hausärztinnen und Hausärzte.“ Er macht auf den Trend aufmerksam, dass sich über 80 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte in der Region in Selbstständigkeit befinden, während die jüngere Generation zunehmend eine Anstellung bevorzugt. Dieser Wandel erfordert nach Ansicht von Gehring die Schaffung passender Rahmenbedingungen, die eine attraktive Anstellung in der hausärztlichen Versorgung ermöglichen.
Der demografische Wandel und die altersbedingten Ausscheidungen führen somit nicht nur zu einem reinen Quantitätsproblem, sondern stellen auch strukturelle Herausforderungen dar, die eine Anpassung des Versorgungssystems verlangen. Die SPD sieht die Notwendigkeit, schon heute die richtigen Weichen zu stellen, um langfristig eine flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu garantieren. Dies umfasst neben finanziellen Anreizen auch die Förderung moderner Versorgungskonzepte und die Entwicklung attraktiver Arbeitsmodelle für die nächste Ärztegeneration.
Diese Initiative ist vor dem Hintergrund der bereits spürbaren Auswirkungen auf die ländlichen Regionen von besonderer Bedeutung, wo Versorgungslücken zu einer Verschlechterung der gesundheitlichen Situation der Bevölkerung führen können. Ein Förderprogramm, das neben der Förderung der Niederlassung auch den Ausbau medizinischer Versorgungszentren umfasst, könnte die regionale Attraktivität für junge Ärztinnen und Ärzte erhöhen und somit der drohenden Unterversorgung entgegenwirken.
Der SPD-Antrag, der auf der Landtagssitzung im Juli behandelt wird, markiert somit einen wichtigen Schritt, um das komplexe Problem des Ärztemangels in Schleswig-Holstein proaktiv anzugehen und zukunftsfähige Lösungen zu etablieren. Die politische Debatte und die praktische Umsetzung werden entscheidend dafür sein, wie schnell und effektiv die ärztliche Versorgung in den kommenden Jahren gesichert werden kann.
Sanofi stärkt OTC-Geschäft, neue Deutschlandchefin bei Opella, strategische Partnerschaft wächst
Jennifer Cerny übernimmt Leitung der OTC-Sparte, Sanofi fokussiert sich auf Biopharma, Partnerschaft mit CD&R intensiviert
Zum 1. Oktober 2025 übernimmt Jennifer Cerny die Geschäftsführung der OTC-Sparte von Sanofi Deutschland und löst damit Dr. Theresa von Fugler ab, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch Ende September verlässt. Cerny blickt auf über 25 Jahre Erfahrung in der OTC-Branche zurück, angefangen bei Boehringer Ingelheim, wo sie vielfältige internationale Aufgaben im Marketing und Vertrieb übernahm. Nach der Übernahme durch Sanofi leitete sie zuletzt die Bereiche Commercial EULA sowie European Partner Markets und bringt umfassendes Know-how in der Integration von Marken und der Führung großer Teams mit.
Mit einem Bachelorabschluss in Economics & Management sowie einem MBA mit Schwerpunkt Finance ist Cerny sowohl fachlich als auch strategisch bestens qualifiziert. In ihrer neuen Rolle will sie gemeinsam mit dem Opella-Team Wachstum, operative Exzellenz und nachhaltigen Geschäftserfolg vorantreiben. Dabei sieht sie es als zentrale Aufgabe, Menschen mit innovativen Gesundheitslösungen zu versorgen und so den Anspruch zu erfüllen, das führende Unternehmen im Bereich Fast Moving Consumer Healthcare zu werden.
Dr. Theresa von Fugler führte die OTC-Sparte seit 2021 und verlässt das Unternehmen nach erfolgreicher Amtszeit. Die Geschäftsführung von Opella Deutschland ergänzt sich mit Andrea Lesemann im Finanzbereich und Standortleiter Julian Weiske in Köln. Zu den bekannten Marken zählen Thomapyrin, Dulcolax, Laxoberal, Buscopan und Mucosolvan. Das jüngste Highlight im Portfolio ist der erfolgreiche Markteintritt des Antiallergikums Allegra.
Sanofi behauptet sich mit Opella im deutschen Apothekenmarkt mit einem rAVP-Umsatz von 264 Millionen Euro 2024 auf Rang sieben. Nach einer strategischen Portfolioüberprüfung im Jahr 2019 wurden einzelne Marken wie Boxagrippal, Heumann-Tee, Silomat, Bronchoforton und Antistax veräußert, um den Fokus zu schärfen.
Mit dem Einstieg der Investmentgesellschaft Clayton Dubilier & Rice (CD&R), die 50 Prozent an Opella hält, während Sanofi 48,2 Prozent und die staatliche Investitionsbank 1,8 Prozent besitzen, verfolgt Sanofi das Ziel, sich vollständig auf innovative Arzneimittel und Biopharmazeutika zu konzentrieren. Der Konzern erhielt für den Teilverkauf einen Nettoerlös von rund 10 Milliarden Euro.
Opella, mit Hauptsitz in Frankreich, beschäftigt über 11.000 Mitarbeiter und ist in 100 Ländern aktiv. Mit 13 Produktionsstätten und vier Forschungszentren zählt das Unternehmen zu den drei größten Anbietern rezeptfreier Medikamente sowie von Vitaminen und Nahrungsergänzungsmitteln weltweit und versorgt über eine halbe Milliarde Konsumenten.
Microlax erleichtert kindgerechte Verstopfung, beschleunigt Wirkung, schützt Darm
Miniklistier mit kurzem Tubenhals für Kinder bis sechs Jahre bietet schnelle, schonende Rektalanwendung zur raschen Linderung akuter Obstipation ohne systemische Belastung.
Verstopfung ist bei Kindern und Jugendlichen die häufigste funktionelle Erkrankung des Magen-Darm-Trakts und beeinträchtigt besonders die Lebensqualität der Jüngsten erheblich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin stellt fest, dass die Stuhlentleerung bei Kindern sehr variabel ist: Von mehrmals täglich bis zu einer Entleerung alle zwei Tage gilt vieles als normal. Einflussfaktoren wie Toilettentraining, Umstellung auf Folgemilch oder die Einführung von Beikost können die Stuhlfrequenz reduzieren und akute Obstipation auslösen. Hier setzt das neue Microlax Miniklistier von Kenvue an. Es wurde speziell für Säuglinge und Kinder bis sechs Jahre entwickelt und besitzt einen kurzen Tubenhals sowie eine auf 2,7 Zentimeter verkürzte Applikatorspitze, die der kindlichen Anatomie angepasst sind und eine sichere, schonende Anwendung ermöglichen.
Die Wirkstoffkombination aus Natriumcitrat, Dodecyl(sulfoacetat) Natriumsalz und kristallisierender Sorbitollösung entfaltet ihre Wirkung lokal im Enddarm, indem sie Wasser, das im Stuhl gebunden ist, freisetzt und somit den Stuhl aufweicht. Diese physikalisch-chemische Wirkweise sorgt für eine schnelle Erleichterung meist innerhalb von fünf bis zwanzig Minuten und vermeidet die systemische Belastung des Organismus, die orale Abführmittel mit sich bringen können.
Die Anwendung des Miniklistiers ist einfach und effektiv: Die Rektallösung wird direkt im Enddarm appliziert und gemeinsam mit dem Stuhl ausgeschieden, wodurch die Kontaktzeit mit dem Körper minimiert wird und unerwünschte Nebenwirkungen reduziert bleiben. Diese speziell für Kinder angepasste Darreichungsform stellt eine wichtige therapeutische Ergänzung dar, die Eltern und Fachpersonal eine planbare, sichere und rasch wirksame Möglichkeit bietet, akute Verstopfungsbeschwerden zu lindern und die Lebensqualität der Kleinsten zu verbessern.
Drogentote bleiben Realität, Rettungsstrategien liegen vor, Politik muss handeln
Warum fünf konkrete Maßnahmen Leben retten können, welche Verbände den Kurswechsel fordern und wie Naloxon, Substitution und Drugchecking kombiniert wirken sollen
Die Zahl drogenbedingter Todesfälle in Deutschland bleibt erschreckend hoch – 2137 Menschen verloren 2024 ihr Leben durch Überdosierungen, Mischintoxikationen und die Langzeitfolgen illegalen Substanzkonsums. Auch wenn dies 90 weniger sind als im Vorjahr, sehen Fachverbände darin kein positives Signal, sondern eine statistische Stagnation auf hohem Niveau. Für die Deutsche Aidshilfe, die Gesellschaft für Suchtmedizin, den Fachverband Drogen- & Suchthilfe sowie zwei weitere Fachorganisationen ist klar: Die derzeitige Drogenpolitik ist nicht geeignet, Leben zu schützen. Ihr Appell ist deutlich: Statt weiterer Symbolpolitik sei endlich die konsequente Umsetzung von fünf bewährten Maßnahmen nötig, um die Zahl der Drogentoten dauerhaft zu senken.
Anlass für die gemeinsame Stellungnahme ist der neue Drogenbericht 2025, den der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Hendrik Streeck (CDU), am Montag vorgelegt hat. Während Streeck ebenfalls mehr Drogenkonsumräume und ein verbessertes Monitoring fordert, fassen die Fachverbände ihre Forderung in ein klar umrissenes Maßnahmenpaket. Im Zentrum steht die Idee, das Risiko dort zu reduzieren, wo der Konsum ohnehin stattfindet – mit niedrigschwelligen Angeboten, medizinischer Begleitung und einem klaren Paradigmenwechsel: weg von Verbot und Kriminalisierung, hin zu Schutz, Stabilisierung und Teilhabe.
Die erste Maßnahme: kommunale Frühwarnsysteme. Sie sollen Auffälligkeiten im Drogenmarkt wie gestreckte Substanzen, neue Konsummuster oder toxische Trends frühzeitig erfassen – durch enge Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, Polizei und sozialen Trägern. Nur so lassen sich lokale Epidemien vermeiden. Zweiter Baustein: Drugchecking. Konsumentinnen und Konsumenten sollen ihre Substanzen freiwillig analysieren lassen können – auf Reinheit, Dosierung und toxische Beimengungen. Diese Maßnahme, so der Tenor, verhindere nicht den Konsum, aber tödliche Fehlgriffe. Drittens fordern die Verbände flächendeckende Drogenkonsumräume, in denen unter hygienischen Bedingungen und medizinischer Aufsicht konsumiert wird. Überdosierungen könnten dort sofort behandelt werden, zugleich wäre der Weg zu psychosozialen Hilfen geöffnet. Die bisherigen Erfahrungen – etwa aus Frankfurt, Berlin und Köln – zeigen, dass solche Einrichtungen Leben retten und Vertrauen schaffen.
Eine zentrale Rolle spielt zudem Naloxon – ein Notfallmedikament, das bei Opioid-Überdosierungen eingesetzt wird und lebensrettend wirkt, wenn es rechtzeitig zur Verfügung steht. Derzeit ist Naloxon verschreibungspflichtig, doch ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Freigabe liegt bereits vor. Die Verbände begrüßen das ausdrücklich, fordern aber zugleich Schulungsinitiativen, um Laien, Angehörige und Fachkräfte in die Anwendung einzuführen. Nur so könne Naloxon sein lebensrettendes Potenzial flächendeckend entfalten. Fünfte Maßnahme: die Stärkung der Opioidsubstitutionstherapie (OST). Der Rückgang substituierender Ärztinnen und Ärzte durch altersbedingte Praxisaufgaben droht eine Versorgungslücke zu reißen – dabei senkt OST nachweislich die Mortalität, reduziert kriminelle Beschaffungskriminalität und stabilisiert soziale Strukturen. „Substitution mit psychosozialer Begleitung schafft echte Perspektiven“, betont Dr. Maurice Cabanis von der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin.
Die fünf Maßnahmen sind inhaltlich nicht neu – aber die fachliche und gesellschaftliche Dringlichkeit wächst. Während Europa vielerorts progressive Modelle implementiert, ringt Deutschland noch mit der Entkriminalisierung. Prof. Dr. Heino Stöver, Vorstand des akzept Bundesverbands, bringt es auf den Punkt: „Es geht nicht um Verbote, sondern um Leben retten.“ Die Forderung nach einem grundlegenden Wandel zieht sich als roter Faden durch alle Stellungnahmen: Schutz statt Strafe, Hilfe statt Ausgrenzung, Lebensqualität statt Repression. Die Diskussion um eine moderne Drogenpolitik ist damit auch eine Debatte über Menschenwürde, medizinische Verantwortung und gesellschaftliche Haltung.
Mit der angekündigten Entlassung von Naloxon aus der Verschreibungspflicht setzt das Bundesgesundheitsministerium ein erstes Signal. Doch es braucht mehr als Einzelmaßnahmen: Die Verbindung von kommunalen Warnsystemen, Konsumräumen, Checkangeboten, Substitution und Soforthilfe ist der Schlüssel. Die Akzeptanz in der Bevölkerung wächst – die Umsetzung hängt jetzt von politischem Willen, föderaler Abstimmung und auskömmlicher Finanzierung ab. Denn wer jedes Jahr 2000 Tote beklagt, aber kein wirksames Schutzsystem installiert, muss sich fragen lassen, wie ernst der Schutz von Menschenleben wirklich genommen wird.
Reise wird zur Herausforderung, Präparate brauchen Augenmaß, Beratung macht den Unterschied
Wie Apotheken bei Kinetose helfen können, welche Mittel sinnvoll sind und worauf bei Kindern, Schwangeren und Fahrern zu achten ist
Wenn aus der langersehnten Urlaubsfahrt ein Balanceakt gegen Übelkeit, Schweißausbrüche und Orientierungslosigkeit wird, dann ist die Reisekinetose oft der ungebetene Begleiter – eine Störung, die das Gehirn unter Stress setzt, weil Gleichgewichtsorgan und Auge unterschiedliche Bewegungsinformationen melden. Besonders Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren sowie Frauen sind betroffen. Doch auch der Fahrer bleibt nicht ganz außen vor, wenngleich er durch die Fixierung auf die Fahrbahn meist verschont bleibt. Deutlich häufiger leiden die Mitfahrenden – besonders jene auf der Rückbank. Neben klassischen Symptomen wie Übelkeit, Schwindel und kaltem Schweiß kann es bei Kindern sogar zu einem Vorstadium kommen, dem Sopite-Syndrom: Antriebslosigkeit, Gähnen und eine ungewöhnliche Geruchsempfindlichkeit weisen dann bereits auf eine latente Überforderung der Sinnesverarbeitung hin. Apotheken sind in solchen Fällen wichtige Ansprechpartner, denn sie können nicht nur passende Medikamente empfehlen, sondern auch helfen, Anwendungsfehler und unpassende Mittel zu vermeiden.
Im Mittelpunkt stehen H1-Antihistaminika wie Dimenhydrinat und Diphenhydramin, die sich seit Jahrzehnten bewährt haben. In Darreichungsformen von der Retardkapsel über Kaugummi bis zur sublingualen Tablette bieten sie flexible Lösungen – allerdings mit dem klaren Hinweis: Nicht für den Fahrer geeignet. Sedierende Wirkungen sind bei allen Präparaten typisch, was Reaktionsfähigkeit und Wachsamkeit deutlich einschränkt. Während Retardformen (z. B. Vomex A Retard, ab 14 Jahren) für lange Fahrten konzipiert sind und bereits eine Stunde vor Fahrtantritt eingenommen werden sollten, ermöglichen Kaugummis (z. B. Superpep 20 mg, ab 6 Jahren) oder Sublingualtabletten eine Bedarfseinnahme – etwa bei unerwarteten Beschwerden oder vor einer kurvigen Passage. Für Kinder unter drei Jahren ist eine strenge Dosierung nach Körpergewicht erforderlich, meist in Form von Suppositorien oder flüssigen Zubereitungen. Die Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit ist hingegen kritisch: Vorzeitige Uteruskontraktionen und potenzielle Risiken für das Ungeborene sind dokumentiert, weshalb in diesen Lebensphasen auf Alternativen zurückgegriffen werden sollte.
Zu diesen Alternativen zählt etwa Ingwer, beispielsweise als Zintona® (ab sechs Jahren). Zwar ist die Datenlage zur Wirksamkeit bei Kinetose nicht einhellig, doch viele Anwender berichten von einer spürbaren Besserung. Auch hier gilt: Einnahme eine halbe Stunde vor Fahrtantritt und regelmäßige Wiederholung im Abstand von vier Stunden. Anders als bei den H1-Antihistaminika ist die Nebenwirkungsrate niedrig, allerdings ist der Effekt auch schwächer ausgeprägt. Schwangere und Stillende sollten auch bei Ingwer vorsichtig sein – die Anwendung wird meist nicht empfohlen. Wer rein physikalisch vorgehen möchte, kann Akupressurbänder (z. B. Sea-Band®) einsetzen, die Druck auf den Nei-Kuan-Punkt am Handgelenk ausüben. Studien zur Wirksamkeit bei postoperativer Übelkeit sind vorhanden, zur Reisekinetose ist die Datenlage jedoch schwach. Für sensible Personen und Kinder kann der Versuch dennoch lohnenswert sein.
Eine häufig unterschätzte Maßnahme liegt in der Ernährung vor und während der Fahrt: Histaminreiche Speisen wie Rotwein, gereifter Käse oder Salami können die Beschwerden verstärken – der Verzicht darauf ist ebenso sinnvoll wie der auf stark gewürzte, fettige oder üppige Mahlzeiten. Auch das Blickverhalten hat Einfluss: Wer den Horizont oder ein festes Ziel in der Ferne fixiert, entlastet das Gleichgewichtssystem. Lesen oder Nahsichtaktivitäten sollten während der Fahrt vermieden werden. Selbst die Streckenplanung kann eine Rolle spielen – während die Fahrt über Serpentinen meist reizüberflutend wirkt, bietet die monotone Autobahnfahrt weniger Provokationspotenzial für das Gehirn.
Was Apotheken in der Beratung leisten, geht also weit über Produktempfehlungen hinaus. Sie schaffen Orientierung im Dschungel der Darreichungsformen, bieten Sicherheit bei alters- und situationsgerechter Dosierung und vermitteln einfache, aber wirksame Verhaltensstrategien. Gerade wenn Eltern sich fragen, ob ein Mittel auch dem Kind helfen kann oder ob Schwangere zur Einnahme greifen dürfen, entscheidet nicht das Etikett, sondern das Wissen um Wirkmechanismen, Verträglichkeiten und Alternativen. Die Reaktion auf Reiseübelkeit ist nicht nur eine Frage der Produktwahl – sie ist Ausdruck guter Beratung.
Jüngste Hitzewelle erhöht Todesfälle, Klimawandel verschärft Risiko, Europa kämpft mit Folgen
Rekordtemperaturen im Juni 2025 führen zu mehr hitzebedingten Todesfällen in europäischen Städten, Klimawandel als wesentlicher Faktor
Der Juni 2025 markierte in Westeuropa den heißesten bisher gemessenen Monat, mit einer durchschnittlichen Temperatur von 20,49 Grad. Der EU-Klimawandeldienst Copernicus meldete zudem mit 27,0 Grad am westlichen Mittelmeer den höchsten jemals dort registrierten Juni-Wert. Wissenschaftler warnen, dass in einer sich erwärmenden Welt Hitzewellen nicht nur häufiger und intensiver auftreten, sondern auch mehr Menschen in ganz Europa gefährden werden.
Weltweit war der Juni 2025 mit einer durchschnittlichen Oberflächentemperatur von 16,46 Grad der drittwärmste seit Beginn der Aufzeichnungen, die bis 1950 zurückreichen. Besonders dramatisch ist die Auswirkung der jüngsten Hitzewelle auf die Sterblichkeit in europäischen Großstädten: Ein internationales Forschungsteam analysierte zwölf Städte, darunter Frankfurt, und stellte fest, dass die Zahl der hitzebedingten Todesfälle in einem Zeitraum von zehn Tagen auf 2300 geschätzt wird. Rund 1500 dieser Todesfälle sind auf den Klimawandel zurückzuführen. Ohne die Erderwärmung wären es etwa 800 gewesen.
Vor allem Senioren ab 65 Jahren sind von der Hitze stark betroffen; sie machen 88 Prozent der geschätzten Todesopfer aus. Die Studie nutzte anerkannte Modelle, die tatsächliche gemessene Temperaturen mit hypothetischen Werten ohne Klimawandel verglichen, um die zusätzliche Belastung durch Erderwärmung zu quantifizieren. Die Anzahl der Todesfälle durch Hitzewellen übersteigt deutlich die Opferzahlen anderer Naturkatastrophen: Im Vergleich starben bei den Überschwemmungen in Valencia 2023 224 Menschen, bei den Flutkatastrophen 2021 in Nordwesteuropa 243.
Die Verteilung der Todesfälle ist unterschiedlich: Mailand verzeichnete knapp 320 klimabedingte Zusatztode, Barcelona 286, Paris 235, London 171 und Frankfurt vergleichsweise niedrig 21. Das Forschungsteam bezeichnet Hitzewellen als „lautlosen Killer“, deren Auswirkungen keine sichtbare Verwüstung hinterlassen, aber im Stillen verheerend sind. Eine Temperatursteigerung von nur 2 bis 3 Grad kann für Tausende Menschen lebensentscheidend sein.
Die globale Durchschnittstemperatur ist seit vorindustrieller Zeit bereits um 1,3 Grad gestiegen, Europa erlebt im Sommer überdurchschnittliche Erwärmung. Prognosen zufolge könnte der Temperaturanstieg bis zum Ende des Jahrhunderts 3 Grad erreichen, falls die Nutzung fossiler Energieträger nicht drastisch reduziert wird. Die Studie hebt hervor, dass frühe Hitzeperioden im Jahr besonders gefährlich sind, da die Bevölkerung sich noch nicht an hohe Temperaturen angepasst hat.
Klimatologe Professor Dr. Jochem Marotzke lobt die Studie als fundiert und unterstreicht, dass Hitzewellen durch den Klimawandel häufiger und intensiver werden. Deutsche Städte seien jedoch schlecht auf diese Entwicklung vorbereitet. Faktoren wie viele verglaste und unbeschattete Gebäude, fehlende Begrünung und zu viel versiegelte Flächen verschärfen die Gefahren für die Bevölkerung weiter.
Die Forscher fordern deshalb eine konsequente Reduktion fossiler Brennstoffe, den Ausbau erneuerbarer Energien, hitzeresistentere Stadtplanung und den Schutz vulnerabler Gruppen. Hitzewellen verursachen neben Todesfällen auch zahlreiche Krankenhausaufnahmen, beispielsweise wegen Asthma oder Lungenerkrankungen, deren Belastung das Gesundheitssystem zusätzlich strapaziert.
Quellenangaben:
Die Informationen zur AvP-Insolvenz und der Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf basieren auf den offiziellen Bekanntmachungen des Amtsgerichts Düsseldorf vom Juli 2025 sowie Insolvenzberichten und Pressemitteilungen des Insolvenzverwalters Dr. Jan-Philipp Hoos. Die Daten zum Stromausfall im Südosten Berlins stammen aus Meldungen des Netzbetreibers Berlin sowie Statements lokaler Apotheken in Neukölln und Treptow-Köpenick vom 8. Juli 2025.
Zahlen zu den Rx-Verkäufen und Kundenfrequenz wurden von Insight Health in der Analyse für Apovid 2025 veröffentlicht. Demografische Angaben zur Altersgrundsicherung basieren auf aktuellen Berichten des Statistischen Bundesamtes und Sozialministeriums. Informationen zur verweigerten Zinsnachzahlung bei Prämiensparverträgen beruhen auf Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) und Veröffentlichungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die politischen Initiativen der SPD in Schleswig-Holstein zum Ärztemangel sind dem aktuellen Landtagsbericht und Pressemitteilungen der SPD-Landtagsfraktion entnommen. Angaben zur Führung von Jennifer Cerny bei Sanofi entstammen der offiziellen Pressemitteilung von Sanofi Deutschland vom Juni 2025.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Recherchiert und ausgearbeitet im redaktionellen Auftrag von DocSecur®, dem Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken mit Sitz in Karlsruhe. Der journalistische Bericht entstand unabhängig, faktenbasiert und nach den geltenden Standards publizistischer Sorgfaltspflicht.
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