• 09.07.2025 – AvP-Auszahlung, Vertrauensschadenversicherung, Lehren für Apothekenbetriebe

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

AvP-Auszahlung, Vertrauensschadenversicherung, Lehren für Apothekenbetriebe

 

Wie das Amtsgericht Düsseldorf den Schadensausgleich freigibt, Apotheken ihre Risiken absichern und die Vergangenheit zur Pflicht für zukünftige Sicherheit wird

Apotheken-News von heute

Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Auszahlung aus der AvP-Insolvenz genehmigt und gibt betroffenen Apotheken damit eine dringend benötigte finanzielle Entlastung. Doch die Krise zeigt auch deutlich, wie wichtig ein umfassender Schutz gegen Betrug, Untreue und wirtschaftliche Risiken ist. Branchenspezifische Vertrauensschadenversicherungen bieten Apotheken heute maßgeschneiderten Schutz, der weit über klassische Policen hinausgeht – von finanziellen Verlusten durch interne und externe Vertrauensbrüche bis hin zu Cyberrisiken. Apothekenbetreiber sind daher verpflichtet, aus den Erfahrungen der AvP-Pleite zu lernen, ihre Risikostrategien konsequent zu überdenken und mit gezieltem Versicherungsschutz ihre Zukunft zu sichern. Nur durch die Verbindung von Schadensregulierung, Prävention und nachhaltigem Risikomanagement lässt sich die wirtschaftliche Stabilität langfristig gewährleisten.


Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Auszahlung der Insolvenzmasse aus der AvP-Pleite offiziell genehmigt und damit den betroffenen Apotheken eine dringend erwartete wirtschaftliche Entlastung ermöglicht. Diese gerichtliche Entscheidung markiert nicht nur einen Meilenstein in der langwierigen Schadensregulierung, sondern eröffnet auch die Chance, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und die betrieblichen Risiken nachhaltig zu minimieren. Dabei kristallisieren sich drei zentrale Themenachsen heraus, die für Apothekenbetriebe heute und in Zukunft unverzichtbar sind: die erfolgreiche Auszahlung und ihr praktischer Umgang, der gezielte Schutz vor künftigen wirtschaftlichen Risiken durch Vertrauensschadenversicherungen sowie die konsequente Umsetzung der Lehren aus der AvP-Krise als Pflichtaufgabe für alle Apothekenbetreiber.

Die AvP-Pleite und die damit verbundene Insolvenz stellen für viele Apotheken eine der gravierendsten Belastungen der letzten Jahre dar. Offene Forderungen, nicht geleistete Zahlungen und fehlende Liquidität setzten zahlreiche Betriebe unter enormen wirtschaftlichen Druck, der in einzelnen Fällen sogar Existenzängste auslöste. Die nun genehmigte Auszahlung aus der Insolvenzmasse, die unter der Leitung des erfahrenen Insolvenzverwalters Dr. Jan-Philipp Hoos steht, lindert diese Situation zwar spürbar, doch ersetzt sie keinesfalls eine umfassende Absicherung gegen zukünftige Risiken. Die Auszahlung ist deshalb auch als ein notwendiger Schritt zu verstehen, der den Weg freimacht für eine nachhaltige Verbesserung der Risikostrategien in Apotheken.

Aus diesem Grund gewinnt die Vertrauensschadenversicherung als zweite zentrale Säule der Risikoprävention stark an Bedeutung. In einem komplexen Wirtschaftsumfeld, in dem Apotheken tagtäglich mit erheblichen Geld- und Warenströmen, sensiblen Patientendaten und zahlreichen Geschäftspartnern interagieren, sind finanzielle Schäden durch Betrug, Untreue oder Vertrauensbrüche keine Seltenheit mehr. Die Vertrauensschadenversicherung bietet hier einen maßgeschneiderten Schutz, der über klassische Haftpflichtversicherungen hinausgeht und explizit Schäden durch interne oder externe Vertrauensbrüche abdeckt. Versicherungsprodukte, die speziell auf die Apothekenbranche zugeschnitten sind, integrieren heute auch Schutzmechanismen gegen Cyberangriffe, Datenverluste und Kommunikationsfehler. Die Kombination aus finanzieller Absicherung und präventiven Kontrollmaßnahmen stellt somit einen unverzichtbaren Schutzschirm dar, der die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken dauerhaft sichert.

Die dritte und zugleich wichtigste Lehre aus der AvP-Pleite besteht in der zwingenden Pflicht für Apothekenbetreiber, vergangene Schwachstellen systematisch zu analysieren und daraus nachhaltige Konsequenzen zu ziehen. Die Krise offenbart, wie schnell finanzielle Verwerfungen entstehen können, wenn interne Kontrollsysteme unzureichend sind, Präventionsmaßnahmen fehlen und betriebliche Risiken nicht adäquat versichert werden. Apotheken sind daher gefordert, ihre Organisationsstrukturen, Risikomanagementprozesse und Versicherungsstrategien kritisch zu hinterfragen und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Nur so lassen sich ähnliche Krisen in Zukunft vermeiden oder zumindest abmildern. Diese Pflicht zur Reflexion und Anpassung ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil professioneller Betriebsführung und sichert langfristig den Fortbestand der Betriebe in einem anspruchsvollen Markt.

Die Verbindung dieser drei Themenachsen – die gerichtliche Auszahlung, der gezielte Versicherungsschutz und die Pflicht zur nachhaltigen Risikolehre – schafft ein umfassendes Fundament für die wirtschaftliche Sicherheit von Apotheken. Sie ermöglicht es den Betrieben, nicht nur aktuelle Verluste zu kompensieren, sondern vor allem präventiv gegen künftige Risiken gewappnet zu sein und ihre betrieblichen Prozesse resilient zu gestalten. Damit setzt die Apothekenbranche ein klares Signal für Verantwortung, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit.

 

Quellenangaben:

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Juli 2025 den Verteilungsbeschluss zur AvP-Insolvenz veröffentlicht, wobei Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos im Juni 2025 die schriftliche Verteilungsvereinbarung vorgelegt hat. Das deutsche Insolvenzrecht regelt die Rangfolge und Auszahlung an Gläubiger. Der Deutsche Apothekerverband veröffentlichte 2024 einen Leitfaden zum Insolvenz- und Risikomanagement, während der Verband der Apothekenversicherer im Branchenreport 2025 die Bedeutung branchenspezifischer Versicherungen hervorhebt. Ergänzend informiert das Fachmagazin „Apothekenpraxis“ in der Ausgabe 04/2025 ausführlich über Vertrauensschadenversicherungen in Apotheken.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Recherchiert und ausgearbeitet im redaktionellen Auftrag von DocSecur®, dem Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken mit Sitz in Karlsruhe. Der journalistische Bericht entstand unabhängig, faktenbasiert und nach den geltenden Standards publizistischer Sorgfaltspflicht.

 

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