• 04.07.2025 – Vertrauen durch echte Entschuldigungen stärken, Apotheken flexibel versorgen, Impfungen senken Demenzrisiko

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DocSecur® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Vertrauen durch echte Entschuldigungen stärken Apotheken flexibel versorgen Impfungen senken Demenzrisiko

 

Wie bewusste Kommunikation Teams festigt, Versorgung sichert und neue Impfungen Demenz vorbeugen

Apotheken-News von heute

Entschuldigungen in Apotheken sind mehr als Höflichkeitsfloskeln; sie sind zentrale Führungsinstrumente, um Vertrauen wiederherzustellen, Konflikte zu lösen und die Kundenbindung zu festigen. Eine ländliche Apotheke zeigt mit 40 Jahren Beständigkeit und Anpassungsfähigkeit, wie Flexibilität und Teamarbeit Versorgung sichern. Urlaubsreisende sollten wissen, dass die EHIC nur Basisleistungen deckt, private Auslandskrankenversicherungen sind unverzichtbar. Ein Unfall in einer Erfurter Apotheke offenbart juristische Lücken bei Haftungsfragen, die viele Betreiber betreffen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg klärt Rentenversicherungspflichten bei Pflegetätigkeit während Krankengeldbezug. Nordrhein verliert 25 Apotheken in sechs Monaten, Politik muss endlich handeln. Die Krankenhausreform wird pragmatisch nachjustiert, Apotheken werden im Verteidigungsfall als logistische Schlüsselakteure betont. Technische Innovationen wie Stabmixer optimieren Rezepturen, während Impfungen gegen Herpes zoster und RSV laut Oxford-Studie das Demenzrisiko signifikant senken. Diese Entwicklungen fordern von Apotheken Führungskompetenz, Anpassungsfähigkeit und strategische Verantwortung, um ihre zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung nachhaltig zu sichern.

 

Verantwortung zeigen, Beziehung stärken, Vertrauen erneuern

Wie echte Entschuldigungen Apothekenteams helfen, Konflikte zu lösen, Führungsqualität zu zeigen und Kundenbindung zu sichern

Entschuldigungen gehören zum sozialen Alltag – auch in Apotheken. Doch was auf den ersten Blick wie ein Ausdruck von Anstand wirkt, kann bei falscher Ausführung mehr schaden als nutzen. Psychologische Untersuchungen und Praxiserfahrungen zeigen: Ein bloßes »Sorry« heilt keine Beziehung, sichert keine Loyalität und wird im schlechtesten Fall als ausweichend oder unehrlich empfunden. Gerade in Apotheken, wo Vertrauen elementar ist – etwa bei Beratungsfehlern, Missverständnissen oder Versorgungsverzögerungen – braucht es mehr als formelhafte Höflichkeit. Eine wirksame Entschuldigung ist kein reflexhafter Akt, sondern ein bewusstes Führungsinstrument: strukturiert, glaubwürdig, handlungsorientiert.

Als besonders wirkungsvoll gilt ein sechsteiliger Aufbau, der sich in Organisationen, Gesundheitsberufen und Führungssituationen bewährt hat. Eine tragfähige Entschuldigung umfasst demnach: spürbare Reue, nachvollziehbare Begründung, eindeutige Verantwortungsübernahme, erkennbaren Verbesserungswillen, konkrete Wiedergutmachung – und als Abschluss eine Einladung zur Vergebung. Entscheidend ist nicht die Verwendung des Begriffs »Entschuldigung«, sondern die Haltung, die vermittelt wird. Besonders wirksam ist der Verzicht auf ausweichende Formulierungen. Wer sagt »Es war unser Fehler, dass das Rezept nicht rechtzeitig bearbeitet wurde«, übernimmt Verantwortung. Wer hingegen sagt »Es tut mir leid, dass Sie sich geärgert haben«, weicht aus – und verschiebt das Problem auf das Empfinden der anderen Person.

Ein typisches Beispiel aus dem Apothekenalltag: Die falsche Packungsgröße wurde abgegeben, die Kundin ist verärgert. Eine gute Reaktion beginnt nicht mit einer Rechtfertigung, sondern mit der klaren Aussage: »Das war unser Fehler. Ich verstehe, dass Sie verärgert sind. Wir bringen das sofort in Ordnung.« Erst danach folgen Erklärung (z. B. »Beim Scannen wurde versehentlich die falsche Variante erfasst«), Besserung (»Wir werden unsere Kontrollschritte anpassen«), Wiedergutmachung (z. B. eine kleine Aufmerksamkeit oder Nachlieferung) – und die offene Abschlussfrage: »Ist das für Sie so in Ordnung?« Diese letzte Geste ermöglicht eine bewusste Rückkehr zum Dialog.

Forschungen zeigen zudem: Eine schlechte Entschuldigung wirkt oft wie ein zweiter Affront – besonders bei langjährigen Stammkundinnen und -kunden. Noch schwerer wiegt es, wenn Führungskräfte Entschuldigungen vermeiden, weil sie dies als Schwäche empfinden. In Wirklichkeit gilt das Gegenteil: Wer Verantwortung übernimmt, dokumentiert Integrität, Führungsfähigkeit und die Bereitschaft zur Selbstkorrektur. Gerade unter Druck – etwa bei Lieferengpässen, hohem Kundenaufkommen oder Personalstress – wird eine glaubhafte Entschuldigung zur Schlüsselfunktion im Kundenkontakt.

Dabei ist klar: Eine Entschuldigung ist keine Niederlage, sondern Ausdruck von Professionalität. Der Unterschied liegt in der Konsequenz. Wer Versprechungen zur Besserung macht, aber nichts ändert, verliert Glaubwürdigkeit. Für Apothekenteams bedeutet das: Wer sich einmal für eine unhöfliche Ansprache entschuldigt, muss im Folgegespräch sichtbar empathischer agieren. Wer einen Abgabefehler einräumt, muss die Sicherheitsroutine tatsächlich anpassen – etwa durch Vier-Augen-Prinzip, verbesserte Schulung oder digitale Plausibilitätschecks.

Auch im Teamkontext wirkt die Entschuldigung als Führungswerkzeug. Viele Konflikte in Apotheken entstehen nicht aus mangelndem Engagement, sondern aus Missverständnissen, Überforderung oder Unklarheit in der Rollenverteilung. Wer als Leitungsperson nach einem Missverständnis – etwa bei der Dienstplanung oder der Priorisierung von Aufgaben – selbstkritisch und offen reagiert, setzt ein klares Zeichen: Hier zählt gegenseitiger Respekt mehr als formale Autorität. Das stärkt Vertrauen, reduziert verdeckte Konflikte und fördert Loyalität – ein zunehmend entscheidender Faktor angesichts der Personalengpässe in Apotheken.

Letztlich ist die Entschuldigung kein rein moralischer Akt, sondern ein strategischer Beitrag zur Vertrauensbildung. Ihre wahre Wirksamkeit zeigt sich nicht im Moment des Gesagten, sondern in der Haltung danach. Die beste Entschuldigung ist deshalb immer verändertes Verhalten. Wer das ernst nimmt, kann aus einem Fehler einen Wendepunkt machen – im Kundendialog ebenso wie im Team. Für Apothekenteams ergibt sich daraus eine klare Leitlinie: Jede Entschuldigung ist eine Gelegenheit zur Beziehungspflege. Wer sie glaubwürdig und konsequent nutzt, verbessert nicht nur das Betriebsklima, sondern stärkt auch die Kundenbindung – messbar und dauerhaft.

Und manchmal beginnt das mit einem einzigen Satz: »Ich habe einen Fehler gemacht – und ich möchte daraus lernen.«

 

Flexibilität sichert Apothekenbestand, Teamarbeit stärkt Versorgung, Wandel prägt Gesundheitsstandort

Wie eine ländliche Apotheke seit 40 Jahren durch Anpassung und Engagement lokale Arzneimittelversorgung in herausforderndem Umfeld sicherstellt

Die Apotheke in Hausen feiert ihr 40-jähriges Bestehen – ein eindrucksvolles Zeichen für Beständigkeit und Anpassungsfähigkeit in einem Markt, der sich über Jahrzehnte massiv gewandelt hat. Diese kleine, ländliche Gesundheitseinrichtung steht stellvertretend für viele Apotheken, die unter begrenzten Rahmenbedingungen nicht nur überleben, sondern ihre Rolle als unverzichtbare Säule der lokalen Gesundheitsversorgung kontinuierlich ausbauen konnten.

In den Anfangsjahren war die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer eigenständigen Apotheke in einem vergleichsweise kleinen Einzugsgebiet fraglich. Dennoch gelang es, durch ein starkes Engagement und die Konzentration auf persönliche Kundenbeziehungen sowie eine enge Kooperation mit regionalen Ärzten eine verlässliche Versorgung zu etablieren. Die Apotheke entwickelte sich dadurch zu einem festen Bestandteil der Gemeinde, der weit über die reine Arzneimittelausgabe hinausgeht.

Die vergangenen vier Jahrzehnte waren geprägt von zahlreichen Herausforderungen, die eine ständige Anpassung erforderlich machten. Die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen brachte technische Neuerungen, die nicht nur Investitionen in Infrastruktur und Personal forderten, sondern auch einen grundlegenden Wandel in der Prozessgestaltung der Apotheke bewirkten. Die Einführung des elektronischen Rezepts, die Verschärfung gesetzlicher Vorgaben und der wachsende Wettbewerb durch Versandapotheken sind nur einige Beispiele für externe Einflüsse, die Flexibilität und Innovationsbereitschaft unverzichtbar machten.

Die Fähigkeit, sich kontinuierlich auf neue Marktgegebenheiten einzustellen, zeigt sich in der Erweiterung des Dienstleistungsportfolios sowie in der Integration moderner digitaler Lösungen. Gleichzeitig bleibt die persönliche Beratung und individuelle Betreuung der Kunden ein zentraler Erfolgsfaktor. Gerade in ländlichen Regionen, wo die Nähe zu den Menschen und das Vertrauen in die Apotheke besonders hoch sind, spielt dies eine entscheidende Rolle.

Ein weiterer wesentlicher Pfeiler des Erfolgs ist die nachhaltige Teamarbeit. Eine stabile Personalstruktur, regelmäßige Fortbildungen und ein gemeinsames Verantwortungsbewusstsein sichern eine hohe Qualität in der Arzneimittelversorgung. Die enge Verzahnung der Mitarbeiter mit den lokalen Gesundheitsnetzwerken fördert zudem einen reibungslosen Informationsfluss und optimiert die Patientenbetreuung.

Darüber hinaus nimmt die Apotheke eine wichtige soziale Funktion wahr: Sie dient als Anlaufstelle für gesundheitliche Fragen, unterstützt die Prävention und ist mit ihrem Wissen und ihrer Beratung ein unverzichtbarer Partner für die Bevölkerung. Diese Rolle wird gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und zunehmender chronischer Erkrankungen immer bedeutender.

Die regionale Verwurzelung und das Verständnis für lokale Bedürfnisse schaffen eine vertrauensvolle Bindung, die gegen die wachsende Anonymisierung des Gesundheitsmarkts wirkt. Gerade in Zeiten der Digitalisierung und des E-Commerce sind solche persönlichen Beziehungen von unschätzbarem Wert und ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil gegenüber anonymen Großanbietern.

Die Zukunft stellt weiterhin hohe Anforderungen an die Apotheke. Technologische Entwicklungen, gesetzliche Veränderungen und veränderte Patientenbedürfnisse erfordern eine fortlaufende Anpassung. Dabei setzen moderne Apotheken auf eine Balance zwischen Tradition und Innovation: Die Bewahrung bewährter Werte und die Integration neuer Technologien ergänzen sich, um den Service zu optimieren und die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.

Das 40-jährige Jubiläum symbolisiert nicht nur eine erfolgreiche Vergangenheit, sondern steht zugleich für eine zukunftsorientierte Ausrichtung. Die Fähigkeit zu Wandel, die Verankerung im Gemeinwesen und die professionelle Zusammenarbeit im Team bilden die Basis, um auch unter sich verändernden Bedingungen eine hochwertige und zuverlässige Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Diese ländliche Apotheke zeigt beispielhaft, wie Flexibilität, Engagement und enge Kundenbindung kleine Betriebe in einem dynamischen Marktumfeld stärken und so einen unverzichtbaren Beitrag zur regionalen Gesundheitsinfrastruktur leisten können.

 

Urlauber schützen sich vor hohen Arztkosten, EHIC deckt nur Basisleistungen ab, private Versicherung bietet umfassenden Schutz

Viele Urlauber wissen nicht, dass die Europäische Krankenversicherungskarte nur eingeschränkten Schutz bietet und eine private Auslandskrankenversicherung im Urlaub unerlässlich ist

Viele Menschen planen ihren Urlaub mit dem festen Glauben, durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) im Ausland ausreichend medizinisch abgesichert zu sein. Die EHIC soll gesetzlich Krankenversicherten den Zugang zu notwendigen Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern ermöglichen. Diese Absicherung umfasst jedoch nur die Basisversorgung, die im jeweiligen Land gesetzlich vorgesehen ist, und deckt keinesfalls alle möglichen Behandlungskosten ab. Daher werden viele Urlauber im Krankheitsfall oft von erheblichen Kosten überrascht, die sie selbst tragen müssen.

Die EHIC garantiert grundsätzlich, dass medizinisch notwendige Behandlungen während einer kurzfristigen Auslandsreise nicht an der Grenze zur Kostenübernahme scheitern. Doch in der Praxis ist der Umfang der Leistungen von Land zu Land sehr unterschiedlich. So entstehen in manchen Ländern trotz EHIC erhebliche Zuzahlungen oder Leistungen, die nicht übernommen werden. Insbesondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Brillen oder ambulante Zusatzleistungen sind häufig ausgeschlossen. Auch der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland wird von der EHIC nicht abgedeckt.

Besonders kritisch ist die Situation außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in Nicht-EU-Ländern. In diesen Staaten bietet die EHIC meist keinen Schutz oder nur sehr eingeschränkte Leistungserstattungen. Urlauber müssen dort vor Ort alle Behandlungskosten zunächst selbst bezahlen und können eine Erstattung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse nur unter schwierigen Bedingungen beantragen. Das führt oft zu hohen finanziellen Belastungen, die von Reisenden vielfach unterschätzt werden.

Vor diesem Hintergrund ist eine private Auslandskrankenversicherung eine essenzielle Ergänzung zum gesetzlichen Schutz. Diese Versicherung übernimmt nicht nur die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, die von der EHIC nicht abgedeckt werden, sondern auch Rücktransporte, die in Notfällen lebensrettend sein können. Zudem bieten viele private Policen umfangreiche Serviceleistungen, darunter 24-Stunden-Hotlines, Unterstützung bei Sprachbarrieren und die direkte Abrechnung mit Leistungserbringern im Ausland, wodurch der Versicherte vor finanziellen Vorleistungen geschützt wird.

Die Entscheidung für eine private Auslandskrankenversicherung sollte bereits vor Reiseantritt getroffen werden. Neben dem Abschluss gilt es, die Bedingungen der eigenen Versicherung genau zu prüfen, um einen passenden Schutz sicherzustellen, der sowohl das Reiseland als auch die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. Die Vielfalt der Angebote erfordert eine sorgfältige Auswahl, bei der nicht allein der Preis, sondern vor allem die Leistungsinhalte und Ausschlüsse im Fokus stehen sollten.

Neben der Versicherung ist eine gute Vorbereitung wichtig. Dazu gehört das Mitführen der EHIC und der Versicherungsunterlagen, die Kenntnis der Notfallnummern und eine reisemedizinische Beratung, die auf spezielle Risiken des Urlaubslandes eingeht. Eine gut ausgestattete Reiseapotheke ermöglicht die Behandlung kleinerer Beschwerden ohne Arztbesuch und reduziert das Risiko, unnötig hohe Behandlungskosten zu verursachen.

Unterschätzt wird häufig auch die Bedeutung der Dokumentation im Krankheitsfall. Alle Belege, Rechnungen und Arztberichte sollten sorgfältig gesammelt werden, um eine zügige Erstattung durch die private Versicherung zu ermöglichen. Die Kommunikation mit dem Versicherer sollte frühzeitig und transparent erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden und schnelle Hilfe zu gewährleisten.

Die EHIC ist ein wertvoller Baustein der Auslandsabsicherung, ersetzt aber keinesfalls eine private Zusatzversicherung. Die gesetzliche Karte schützt vor unvorhergesehenen medizinischen Kosten nur begrenzt und ist nicht in allen Urlaubsländern gültig. Urlauber sollten sich dieser Einschränkungen bewusst sein und entsprechend vorsorgen, um finanzielle Risiken und Stress im Krankheitsfall zu minimieren.

Abschließend lässt sich sagen, dass ein umfassender Schutz im Ausland aus mehreren Komponenten besteht: der EHIC als Grundschutz, einer privaten Auslandskrankenversicherung als ergänzendem finanziellen Schutz und einer sorgfältigen Reisevorbereitung. Nur mit diesem Gesamtpaket können Reisende sicher sein, im Krankheitsfall optimal versorgt und abgesichert zu sein. Die Investition in eine private Versicherung ist dabei stets lohnenswert, um im Ernstfall vor hohen Kosten geschützt zu sein und den Urlaub unbeschwert genießen zu können. (Kommentar eingebettet)

 

Auto fährt in Apotheke, Inhaberin muss selbst zahlen, Mietrecht lässt Betriebe allein

Schaufenster zerstört, Patientin verletzt, Verantwortung unklar – ein Fall, der strukturelle Versicherungslücken offenlegt

Ein lauter Knall, zerborstenes Glas, aufgewirbelte Medikamente – und mittendrin eine verletzte Radfahrerin, die in der Offizin notversorgt werden muss. So begann der Dienstagabend in der Sonnen-Apotheke in Erfurt, als ein Auto mit voller Wucht in das Schaufenster krachte. Der Unfall hinterließ nicht nur einen sichtbaren Schaden an der Fassade, sondern offenbarte in der Folge eine weitere Schwachstelle: die juristische und wirtschaftliche Isolation, der viele Apothekenbetreiber im Alltag ausgesetzt sind. „Ich darf mich jetzt um ein neues Fenster kümmern, da die Beseitigung des Schadens Mietersache sei“, ärgert sich Inhaberin Christin Saalfelder. Der Unfall war nicht ihr Verschulden – die Folgen trägt sie trotzdem.

Was auf den ersten Blick wie ein Einzelfall wirkt, ist in Wahrheit ein strukturelles Problem. Apotheken stehen regelmäßig vor Haftungs- und Zuständigkeitsfragen, wenn es um Gebäudeschäden geht. Zwar sind viele Risiken versicherbar, doch die Praxis ist komplizierter: Mietverträge schließen oft eine Instandsetzungspflicht für Glasschäden ein, ungeachtet der Ursache. Das bedeutet: Selbst wenn ein Dritter – wie in diesem Fall ein Autofahrer – den Schaden verursacht, muss die Apothekeninhaberin die Erstregulierung übernehmen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kommt nur im Idealfall ohne Streit für den Ersatz auf. Bis dahin trägt die Apotheke jedoch die Kosten vor – mit allen Risiken für Liquidität und Betriebsablauf.

Noch komplexer wird die Lage, wenn Personen verletzt werden, wie hier die betroffene Radfahrerin. Auch sie wurde von der Apothekerin versorgt, bevor der Rettungsdienst eintraf – ein Akt professioneller Hilfsbereitschaft, der für viele Pharmazeutinnen und Pharmazeuten selbstverständlich ist. Doch auch hier drohen Grauzonen: Was passiert, wenn etwa der Notfall nicht dokumentiert wird, eine medizinische Komplikation eintritt oder die Notversorgung rechtlich hinterfragt wird? Apotheken sind keine Notfallambulanzen, handeln aber in Ausnahmesituationen oft über ihre formale Zuständigkeit hinaus. Das zeigt: Der Schutzauftrag vor Ort ist größer als die Absicherungslage, die ihn abdeckt.

Der Vorfall in Erfurt wirft deshalb eine ganze Reihe grundlegender Fragen auf. Wie können Apotheken besser vor unverschuldeten Schäden geschützt werden? Wer haftet wann – und wie schnell? Welche Rolle spielt der Vermieter? Und wie lassen sich solche Risiken versicherungsrechtlich so organisieren, dass nicht jede Notlage zur betriebswirtschaftlichen Belastung wird? Versicherungsfachleute fordern seit Langem die klare Aufteilung von Glasbruch-, Haftpflicht- und Inhaltsversicherungen in Verbindung mit einer betrieblichen Rechtsschutzkomponente, die genau solche Streitfälle auffangen kann. Doch in der Praxis scheitert die Umsetzung oft an lückenhaften Policen, fehlendem Risikobewusstsein oder schlicht an juristischen Grauzonen im Mietvertrag.

Auch psychologisch ist ein solcher Vorfall nicht ohne Wirkung. Apothekeninhaberinnen wie Christin Saalfelder übernehmen in diesen Situationen nicht nur die Schadensabwicklung, sondern werden plötzlich zu Krisenmanagerinnen, Juristinnen, Brandschutzbeauftragten, Kommunikationsprofis und Sanitäterinnen zugleich – während der eigentliche Versorgungsauftrag im Hintergrund weiterläuft. Gerade in inhabergeführten Betrieben mit kleiner Personaldecke ist das mehr als eine Belastung. Es ist ein systemisches Risiko, das durch fehlende politische, rechtliche und versicherungstechnische Rückendeckung potenziert wird.

Dabei wäre Prävention möglich – und nötig. Klare vertragliche Regelungen, strukturierte Notfallprotokolle, abgestimmte Versicherungslösungen und Schulungen zum Krisenmanagement könnten helfen, ähnliche Situationen besser abzufedern. Doch auch hier gilt: Viele Apotheken sind Einzelkämpfer, ohne juristische Beratung im Zugriff, ohne betriebswirtschaftlichen Rückhalt, ohne politische Lobby im Rücken. Der Fall Erfurt steht deshalb exemplarisch für die unterschätzte Alltagspraxis einer Branche, die permanent Verantwortung übernimmt, aber im Ernstfall zu oft allein bleibt.

Das Bild des Autos in der zerstörten Glasfront der Sonnen-Apotheke steht sinnbildlich für einen tieferliegenden Konflikt: Apotheken als Schutzraum der Gesundheit, angefahren von außen – im Wortsinn wie im übertragenen Sinne. Es geht um mehr als eine Glasscheibe. Es geht um Resilienz, Absicherung und um die Wertschätzung für eine Berufsgruppe, die sich nicht beschwert, sondern handelt – auch wenn sie das nicht müsste. Und es geht um die dringende Frage, wie lange das gut geht, wenn niemand übernimmt, was eigentlich gesamtgesellschaftliche Aufgabe wäre: die stabile Absicherung systemrelevanter Orte.

 

Rentenversicherungspflicht bei Pflegetätigkeit während Krankengeldbezug, 30-Stunden-Grenze, Vermeidung von Doppelversicherung

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigt, dass Pflegepersonen mit mehr als 30 Wochenstunden Arbeitsvertrag während Krankengeldbezug keine zusätzliche Rentenversicherungspflicht als Pflegeperson haben und die vertragliche Arbeitszeit maßgeblich ist

Das Thema Rentenversicherungspflicht bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen während eines Krankengeldbezugs ist von hoher sozialrechtlicher Bedeutung und sorgt immer wieder für Diskussionen und Unsicherheiten. Im Kern geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen Pflegepersonen, die Angehörige zu Hause betreuen und gleichzeitig Krankengeld aus einem Arbeitsverhältnis beziehen, Rentenversicherungsbeiträge für ihre Pflegetätigkeit beanspruchen können.

Mit Urteil vom 30. April 2025 (Az. L 5 R 3093/24) hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg hierzu eine klare Rechtslage geschaffen. Demnach sind Pflegepersonen mit einer vertraglich vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 30 Wochenstunden auch während eines Krankengeldbezugs nicht rentenversicherungspflichtig für die Pflegetätigkeit. Diese Entscheidung stellt eine wichtige Klarstellung dar und schafft Rechtssicherheit für Pflegepersonen, Pflegekassen sowie Rentenversicherungsträger.

Im vorliegenden Fall war ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit einer vertraglich geregelten Wochenarbeitszeit von über 30 Stunden erkrankt. Nach einer Phase der Lohnfortzahlung erhielt er anschließend Krankengeld. Während seiner etwa sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit pflegte er seinen Sohn, der mit Pflegegrad 2 eingestuft war und Pflegegeld bezog, im eigenen Haushalt. Die Pflegetätigkeit nahm er als nicht erwerbsmäßig mit einem wöchentlichen Aufwand von 28 Stunden wahr.

Der Kläger beantragte für diese Pflegetätigkeit Rentenversicherungsbeiträge. Seine Begründung beruhte darauf, dass er aufgrund des Krankengeldbezugs nicht mehr regulär erwerbstätig gewesen sei, zumal das Krankengeld auf einer reduzierten Arbeitszeit basiere, die unter der 30-Stunden-Grenze liege. Die Pflegekasse wies den Antrag zurück mit Hinweis auf die gesetzliche Regelung in § 3 Satz 3 SGB VI, die Personen mit einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden oder einem Krankengeldbezug auf dieser Basis von der Rentenversicherungspflicht als Pflegeperson ausnimmt. Auch der Rentenversicherungsträger bestätigte diese Auffassung.

Der Kläger argumentierte, dass sein Krankengeld aufgrund einer vorangegangenen Arbeitszeitreduzierung infolge notwendiger Dialysebehandlungen faktisch einer geringeren als der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit entspreche. Die Höhe des Krankengeldes sei zudem 12,2 Prozent niedriger als in früheren Vergleichsjahren, was für ihn eine Berechnung der Rentenversicherungspflicht auf Basis von unter 30 Wochenstunden rechtfertige.

Diese Argumentation wurde sowohl vom Sozialgericht Karlsruhe als auch vom Landessozialgericht Baden-Württemberg zurückgewiesen. Entscheidend sei die im Arbeitsvertrag festgelegte regelmäßige Arbeitszeit und nicht die tatsächliche reduzierte Arbeitszeit oder die Höhe des Krankengeldes. Das Gericht hob hervor, dass die gesetzlichen Bestimmungen Pflegepersonen schützen sollen, die aufgrund ihrer Pflegetätigkeit ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben und dadurch einen besonderen sozialen Schutz benötigen.

Überschreitet die regelmäßige Arbeitszeit jedoch die 30-Stunden-Grenze, wird von einer ausreichenden Absicherung ausgegangen, so dass keine zusätzliche Rentenversicherungspflicht für die Pflegetätigkeit besteht. Eine solche Doppelabsicherung gegenüber anderen Vollzeitbeschäftigten würde dem gesetzlichen Zweck widersprechen und wird daher ausgeschlossen.

Vorübergehende Arbeitszeitminderungen durch Krankheit, Freistellungen oder notwendige medizinische Behandlungen wie im Fall des Klägers bleiben unbeachtlich für die Frage der Rentenversicherungspflicht. Es gilt eine typisierende Betrachtungsweise, die auf der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit basiert.

Diese Rechtsprechung schafft für alle Beteiligten Klarheit und Transparenz. Pflegepersonen, die regelmäßig mehr als 30 Wochenstunden vertraglich arbeiten, sind auch während Krankengeldbezug nicht zusätzlich rentenversicherungspflichtig für ihre Pflegetätigkeit. Dadurch werden Doppelversicherungen vermieden und die soziale Absicherung gezielt auf diejenigen konzentriert, die aufgrund der Pflege keine oder nur eine geringfügige eigene Erwerbstätigkeit ausüben.

Gleichzeitig stellt die Entscheidung sicher, dass die komplexen Überschneidungen zwischen Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Pflege sozial gerecht und praktikabel geregelt sind. Sie bietet eine klare Leitlinie für die Handhabung von Rentenversicherungsbeiträgen bei Pflegetätigkeiten während Krankengeldbezug, die für Pflegekassen, Rentenversicherungsträger und betroffene Pflegepersonen verbindlich ist.

Die 30-Stunden-Grenze fungiert dabei als verlässlicher und praxisnaher Maßstab, um zu bestimmen, wer als ausreichend sozial abgesichert gilt und wer den besonderen Schutz der Rentenversicherung für Pflegetätigkeiten benötigt. Dies verhindert nicht nur soziale Ungerechtigkeiten, sondern auch bürokratische Unsicherheiten und unnötige Rechtsstreitigkeiten.

Insgesamt zeigt der Fall, wie wichtig präzise gesetzliche Regelungen und deren konsequente Anwendung für die Absicherung pflegender Angehöriger sind, gerade in komplexen Situationen wie Krankengeldbezug und reduzierter Arbeitsfähigkeit. Die Entscheidung stärkt das Vertrauen in das soziale Sicherungssystem und setzt einen wichtigen Standard für die Zukunft.

 

Apothekenzahl sinkt weiter, Hoffmann warnt vor Versorgungslücke, Ampel muss liefern

Nordrhein verliert 25 Betriebe in sechs Monaten, Koalitionsvertrag gibt Hoffnung, doch Gesetzgebung bleibt zu langsam

Der Rückgang ist ungebrochen, die Reaktion bleibt aus. Während die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag Reformen zur wirtschaftlichen Stärkung der Apothekenbranche angekündigt hat, vollzieht sich in Nordrhein ein stilles Apothekensterben. 29 Betriebe mussten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 schließen – nur vier neue Apotheken kamen hinzu. Der Nettoverlust beträgt 25 Apotheken. Damit sinkt die Zahl öffentlicher Apotheken im Kammerbezirk Nordrhein auf nur noch 1.915 – ein neuer Tiefstand. Bereits im Jahr 2024 waren 61 Betriebe vom Markt verschwunden. Die Entwicklung ist damit nicht nur anhaltend, sondern beschleunigt sich.

Für Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), ist der Punkt erreicht, an dem es nicht mehr um Statistik, sondern um die Grundfesten der Arzneimittelversorgung geht. „Diese Entwicklung ist weiterhin alarmierend. Wenn nicht rasch gegengesteuert wird, droht in den nächsten Jahren ein flächendeckender Verlust der wohnortnahen Versorgung“, erklärt Hoffmann. Besonders deutlich ist der Rückgang in Düsseldorf und Viersen: In beiden Städten haben jeweils vier Apotheken geschlossen. Das sind nicht nur Zahlen – das sind konkrete Versorgungslücken in Stadtteilen, in denen ältere Menschen, chronisch Kranke oder pflegebedürftige Patientinnen und Patienten auf wohnortnahe Strukturen angewiesen sind.

Die AKNR sieht die politischen Grundlagen für eine Wende grundsätzlich gegeben – verweist aber zugleich auf einen gefährlichen Zeitverzug. „Viele der im Koalitionsvertrag formulierten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung“, betont Hoffmann. Insbesondere die geplante Anhebung des Fixums, die Abschaffung formaler Nullretaxationen und die Rücknahme des Skonti-Verbots könnten Apotheken nachhaltig stärken. Doch zwischen Ankündigung und Umsetzung liegt ein gefährlicher Raum – ein Zeitfenster, in dem Apotheken weiter schließen, obwohl die politischen Lösungen längst beschrieben sind. Hoffmanns Appell ist klar: „Jetzt braucht es Tempo. Die Betriebe dürfen nicht erst Hilfe bekommen, wenn sie bereits verschwunden sind.“

Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Steigende Personalkosten, Lieferengpässe, bürokratische Lasten und eine zunehmend technisierte Rezeptabwicklung erhöhen den Druck auf inhabergeführte Betriebe. Gleichzeitig stagnieren die Honorare, strukturelle Entlastungen lassen auf sich warten. Gerade im ländlichen Raum führt das zu einer massiven Belastung, die durch die aktuelle Schließungsdynamik sichtbar wird. Nordrhein ist dabei kein Sonderfall, sondern ein Brennglas – was hier sichtbar wird, gilt bundesweit in ähnlicher Weise.

Die Debatte um das Skonti-Verbot markiert dabei einen besonders kritischen Punkt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit von Großhandelsrabatten im Jahr 2023 hatte erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Spielräume kleiner Apotheken. Die von der Bundesregierung geplante Rücknahme dieser Regelung ist daher nicht nur ein regulatorischer Schritt, sondern eine Überlebensmaßnahme. Doch solange die Gesetzgebung ausbleibt, bleibt auch der finanzielle Engpass bestehen – ein Beispiel für eine politisch herbeigeführte Versorgungskrise, die sich abzeichnen lässt, aber nicht abgewendet wird.

Gleichzeitig warnen Fachleute davor, sich allein auf ökonomische Instrumente zu verlassen. Die Schließung von Apotheken ist nicht nur eine Frage des Umsatzes, sondern auch der Attraktivität des Berufsbilds, der Nachfolgesicherung und der regionalen Verankerung. Viele Inhaberinnen und Inhaber berichten von Schwierigkeiten, einen Nachfolger zu finden – nicht weil das Geschäft nicht tragfähig sei, sondern weil junge Approbierte andere Berufswege wählen oder die Last der Selbstständigkeit scheuen. Auch hier liegt ein Versäumnis der politischen Gestaltung: Es fehlt an gezielter Gründungsförderung, an Standortprämien, an Planungssicherheit für die nächste Generation.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Allein im ersten Halbjahr 2025 gingen in Nordrhein netto 25 Apotheken verloren. Zählt man das Jahr 2024 hinzu, summiert sich der Rückgang auf 86 Apotheken innerhalb von 18 Monaten. Das ist mehr als jede zwanzigste Apotheke im Kammerbezirk. Das ist kein Randphänomen, sondern ein Strukturbruch. Die Folge ist eine Unterversorgung, die zunächst schleichend, dann scharf in Erscheinung tritt – mit Wartezeiten, Medikamentenmangel, schlechter Erreichbarkeit und zunehmender Frustration bei Patientinnen und Patienten. Die wohnortnahe Arzneimittelversorgung ist kein Luxus, sondern Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie darf nicht Opfer politischer Trägheit werden.

Die AKNR appelliert deshalb eindringlich an die Bundesregierung: Die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele müssen jetzt in konkretes Handeln übersetzt werden. Die angekündigten Maßnahmen sind richtig – aber sie müssen gesetzgeberisch verankert und in die Praxis überführt werden, bevor weitere Betriebe schließen. Was heute noch politisch gestaltbar ist, wird morgen zum irreversiblen Schaden. Nordrhein zeigt, was passiert, wenn man zu lange wartet: Die Struktur bricht – und mit ihr ein Versorgungsmodell, das auf Vertrauen, Verlässlichkeit und regionaler Präsenz beruht.

 

Krankenhausreform wird nachgebessert, Warken will keinen Rückschritt, Länder fordern Spielräume

Übergangsfristen sollen verlängert werden, Qualitätsstandards bleiben Kernpunkt, Kliniklobby und Kassen mahnen Zielklarheit an

Nach monatelangem Ringen um die Krankenhausreform ist nun ein neuer Ton zu hören – versöhnlich, aber bestimmt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat sich mit ihren Amtskolleginnen und Amtskollegen aus den Ländern auf eine einvernehmliche Nachjustierung der Reform verständigt. Die Grundrichtung bleibt bestehen, doch die Ausgestaltung soll realistischer und regional anschlussfähiger werden. „Die Reform wird verbessert, aber nicht verwässert“, so Warkens klare Formel nach dem Bund-Länder-Treffen in Berlin. Gemeint ist ein Spagat: Die ambitionierten Ziele der Strukturreform sollen gewahrt bleiben – Effizienz, Spezialisierung, Qualität –, zugleich aber müssen Übergangsfristen verlängert, länderspezifische Spielräume eröffnet und Umsetzungshürden gesenkt werden. Die Debatte tritt damit in eine neue Phase: Es geht nicht mehr ums Ob, sondern ums Wie.

Die Krankenhausreform war unter Warkens Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) gegen erheblichen Widerstand aus mehreren Bundesländern verabschiedet worden. Seit Januar 2025 ist sie in Kraft, ihre vollständige Umsetzung ist bis 2029 geplant. Zentrales Element ist die Einführung sogenannter Leistungsgruppen, die definieren, welche Kliniken welche Leistungen anbieten dürfen – gekoppelt an Qualitätsanforderungen wie Mindestmengen, Personalvorgaben und technische Ausstattung. Ziel ist es, das Krankenhauswesen zu entökonomisieren, kleinere Eingriffe wohnortnah und komplexere Behandlungen in spezialisierten Zentren zu konzentrieren. Damit sollen Qualität und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen verbessert werden – eine Reaktion auf den jahrzehntelangen Reformstau und den wachsenden Finanzdruck im stationären Bereich.

Doch das Gesetz, so ambitioniert es sein mag, trifft vielerorts auf strukturelle Realitäten, die sich nicht von heute auf morgen ändern lassen. Vor allem Länder mit stark ländlich geprägter Krankenhauslandschaft – etwa Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen-Anhalt – beklagen fehlende Umsetzungsflexibilität, drohende Versorgungslücken und einen Mangel an Planungssicherheit. Bundesministerin Warken zeigt Verständnis, bleibt aber konsequent: Es brauche zwar mehr „Beinfreiheit“ für die Länder, aber auch klare Grenzen. Niemand solle sich der Reform entziehen, doch der Weg müsse praktikabel sein. Besonders für kleinere Kliniken in der Fläche soll es Ausnahmen geben, etwa bei der unmittelbaren Erfüllung von Qualitätskriterien – ohne jedoch die Ziele der Reform infrage zu stellen.

Das Echo aus den Ländern fällt positiv aus – bei aller Unterschiedlichkeit der Perspektiven. Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzauer (SPD) lobte den „konstruktiven Kurs“ und sieht die rote Linie nicht überschritten: Der Koalitionsvertrag sei gewahrt, die Nachbesserungen sinnvoll. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte die Unumkehrbarkeit der Reform: „Dass diese Reform kommt und scharf geschaltet wird, daran kann jeder zweifeln, der will – aber sie kommt.“ Auch Judith Gerlach (CSU) aus Bayern sieht Fortschritte, mahnt aber weitergehende Umsetzungsfreiheit an. Der Gesetzesentwurf, so der Konsens, soll nun zügig kommen – mit Vorlage im Bundeskabinett Anfang September.

Doch während sich Bund und Länder annähern, kommt von anderer Seite neue Kritik. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) warnte vor einer Aufweichung zentraler Reformziele. Es dürfe nicht wieder zu einem Zustand kommen, in dem „jede Klinik alles machen“ wolle, so Vizechefin Stefanie Stoff-Ahnis. Auch SoVD-Vorstand Michaela Engelmeier forderte Differenzierung: Nähe sei nur dann hilfreich, wenn auch die Qualität stimme. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen wiederum sieht die Gefahr, dass die Reform zum politisch motivierten Rückzugsgefecht werde. „Es darf keine Geschenke an die Kliniklobby geben“, sagte er – und erinnert damit an alte Spannungen zwischen Versorgungsstruktur und wirtschaftlichen Interessen.

In der Praxis ist die Situation ohnehin ambivalent. Viele Kliniken stehen mit dem Rücken zur Wand: Inflation, steigende Lohnkosten, Investitionsstau und die Nachwirkungen der Corona-Pandemie haben ihre wirtschaftliche Substanz angegriffen. Gleichzeitig haben Patientenerwartungen, medizinischer Fortschritt und Fachkräftemangel die Anforderungen erhöht. Die Reform trifft auf ein System, das dringend verändert werden muss – aber an vielen Stellen schlicht erschöpft ist. Der Wunsch nach Strukturveränderung ist real – doch ohne ausreichende finanzielle Unterfüterung, rechtliche Klarheit und operative Unterstützung droht sie zu scheitern.

Deshalb kommt es jetzt auf die Balance an: Warken muss nachsteuern, ohne abzuräumen. Die Länder wollen mitgestalten, nicht blockieren – doch sie verlangen operative Umsetzbarkeit. Die Kassen wollen Effizienz und Qualität – ohne faule Kompromisse. Die Kliniken brauchen klare, tragfähige Leitplanken – aber auch Luft zum Atmen. Der nächste Gesetzesentwurf muss all diese Stimmen reflektieren – und die Reform so übersetzen, dass sie bis 2027 greift, aber 2029 nicht implodiert.

Ein Rückschritt ist ausgeschlossen, ein Weiter-so unmöglich. Die Reform hat jetzt eine zweite Chance – und sie ist vielleicht die letzte, bevor das Netz bricht. Dass Warken auf Konsens setzt, ist klug. Dass sie nicht einknickt, ist notwendig. Und dass die Länder mitziehen, ist ein Signal: Jetzt entscheidet nicht mehr das Ob der Reform, sondern ihre Umsetzungstiefe – und damit das Schicksal der stationären Versorgung in Deutschland.

 

Pulvernester verhindern, Technik anpassen, Qualität sichern

Wie Stabmixer bei Suspensionen helfen, warum die Herstellreihenfolge entscheidend ist und welche Grenzen das Verfahren hat

Pulvernester gehören zu den häufigsten Herstellungsfehlern bei halbfesten und flüssigen Rezepturen – und sie bleiben oft unentdeckt, bis die galenische Qualität leidet. Der Trend zu größeren Rezepturansätzen, insbesondere im Bereich pädiatrischer Individualverordnungen, verschärft das Risiko zusätzlich. Apotheken sehen sich vor die Herausforderung gestellt, sowohl die pharmazeutische Gründlichkeit als auch die ökonomische Effizienz ihrer Prozesse zu wahren. Die Diskussion um technische Hilfsmittel wie den Stabmixer eröffnet dabei nicht nur neue Möglichkeiten der Wirkstoffverteilung, sondern auch neue Stolpersteine in der galenischen Praxis. Am Beispiel der Hydrocortison-Suspension nach NRF 34.2 zeigt sich exemplarisch, dass der technische Fortschritt in der Rezeptur nur dann einen qualitativen Fortschritt darstellt, wenn die Details stimmen – vom Becherglasvolumen bis zur Eintauchtiefe der Rührklinge.

Die Herstellung der Hydrocortison-Suspension 10 mg/ml stellt ein typisches Anwendungsszenario dar: Der Wirkstoff zählt zur Wirkstärkeklasse I der Glucocorticoide, wird oral eingesetzt und erfordert eine stabile, homogene Verteilung in der Suspension. Vor allem bei Niereninsuffizienz im Kindesalter sind exakte Dosierung und gute Resuspendierbarkeit essenziell. Die Ausgangsstoffe – Hydrocortison, hochdisperses Siliciumdioxid und die DAC-Grundlage für Suspensionen – müssen so verarbeitet werden, dass keine Agglomerate entstehen. In der klassischen Variante bedeutet das: Vordispergierung in Teilmengen, getrenntes Anreiben der Pulver, schrittweise Vereinigung. Dieser Ablauf ist jedoch arbeitsintensiv und bei größeren Volumina fehleranfällig.

Die Alternative: mechanische Dispergierung mit dem Stabmixer. Das Verfahren ist aus der Herstellung anderer Rezepturen, etwa der Spironolacton-Suspension 5 mg/ml, bereits bekannt. Laut NRF-Empfehlung sollten Ansätze ab 200 ml bevorzugt mit einem Stabmixer verarbeitet werden. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Untersuchungen im NRF-eigenen Labor haben ergeben, dass bei Hydrocortison-Suspensionen ab einer Ansatzgröße von 500 ml das Verfahren an seine Grenzen stößt. Ursache ist eine unerwünschte Schaum- und Klumpenbildung, ausgelöst durch zu hohe Scherkräfte und eine unzureichende Steuerung der Flüssigkeitsspiegel beim Einsatz ungeeigneter Gefäße.

Die Konsequenz für die Herstellungspraxis: Wer mit dem Stabmixer arbeiten will, muss seine gesamte Herangehensweise überdenken. Die Grundlage darf nicht auf einmal zugegeben werden – stattdessen empfiehlt das NRF eine Portionierung in 100-ml-Schritten. Nur so kann die Mischung gleichmäßig erfolgen, ohne den Bildung von Luftblasen oder unlöslichen Agglomeraten Vorschub zu leisten. Entscheidend ist dabei nicht nur die Rührtechnik, sondern auch die Wahl des Mischgefäßes: Das Volumen des Rezepturansatzes sollte maximal zwei Drittel des Becherglases ausfüllen, damit beim Einführen des Rührwerks keine Turbulenzen entstehen. Gleichzeitig muss der Flüssigkeitsspiegel ausreichen, um das Messer vollständig zu bedecken – ein Balanceakt zwischen Füllhöhe und Mischdynamik, der in der Apothekenpraxis häufig unterschätzt wird.

Neben den praktischen Aspekten steht auch die pharmazeutische Verantwortung im Fokus. Denn Glucocorticoide wie Hydrocortison entfalten ihre Wirkung über Rezeptorbindung und wirken bereits in geringen Dosen antiinflammatorisch, immunsuppressiv und antiallergisch. Eine ungenaue Dosierung durch schlecht verteilte Wirkstoffnester kann schwerwiegende Folgen haben – insbesondere bei pädiatrischer Anwendung. Hier ist Präzision keine Option, sondern Pflicht. Deshalb ist jede Entscheidung für oder gegen ein technisches Hilfsmittel wie den Stabmixer auch eine Entscheidung über das Risiko, das die Apotheke bei der Herstellung bereit ist zu tragen.

Die Erfahrung zeigt: Technik kann nur dann eine Erleichterung sein, wenn sie korrekt eingebettet ist. Eine bloße Umstellung der Herstellungsmethode ohne Anpassung der Prozessschritte führt nicht zu besserer Qualität – im Gegenteil. Die Vorstellung, man könne mit dem Stabmixer Zeit sparen und gleichzeitig Fehler vermeiden, greift zu kurz. Entscheidend bleibt die pharmazeutische Sorgfalt. Nur wenn diese mit technischer Kompetenz und prozessualer Feinabstimmung kombiniert wird, lässt sich das volle Potenzial moderner Rezepturhilfsmittel ausschöpfen. Die Praxis hat längst gezeigt, dass es nicht auf das „ob“, sondern auf das „wie“ ankommt.

 

Apotheken werden systemrelevant, Arzneimittelsicherheit wird strategisch, Wehrmedizin fordert Koordination

Im Verteidigungsfall zählen Pharmazeuten zur logistischen Kernstruktur – Engpassmanagement, Vorratspolitik und Kommunikation entscheiden über die Versorgung

Was bislang in der zivilen Gesundheitsversorgung meist im Hintergrund blieb, rückt unter sicherheitspolitischen Vorzeichen in den Fokus: Apotheken gehören im Verteidigungsfall zu den tragenden Säulen eines funktionsfähigen Gesundheitssystems – nicht nur als Arzneimittelversorger, sondern als logistische Knotenpunkte, strategische Schnittstellen und koordinative Multiplikatoren. Diese Einschätzung ist keine politische Floskel, sondern ein klar formulierter Auftrag der Bundeswehr. Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann, Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr und wehrmedizinischer Berater des Verteidigungsministers, formuliert es im PZ-Podcast präzise: „Apotheken sind im Ernstfall die zentralen logistischen Dienstleister im Bereich der Versorgung.“ Das bedeutet: Die Systemrelevanz ist nicht hypothetisch, sondern real – und sie verlangt ein strukturelles Umdenken.

Erst kürzlich lud die Bundeswehr zum Symposium „Gesundheitsversorgung in der Landesverteidigung“. Vertreterinnen und Vertreter der Apotheken- und Ärzteschaft, der pharmazeutischen Industrie, des Katastrophenschutzes, der Wissenschaft sowie politischer Entscheidungsebenen diskutierten dort, wie eine resiliente medizinische Versorgung in einem Verteidigungsfall oder hybriden Krisenszenario organisiert werden kann. Die Erkenntnis: Keine Struktur funktioniert isoliert. Die Koordination zwischen zivilem und militärischem Gesundheitssystem, der Aufbau strategischer Arzneimittelreserven und der Informationsaustausch mit pharmazeutischem Personal müssen verzahnt, systematisch vorbereitet und gesetzlich klar geregelt werden.

Die Apotheken nehmen dabei eine Doppelrolle ein. Zum einen sichern sie als niedrigschwellige Versorgungsstruktur die Bevölkerung vor Ort mit dringend benötigten Medikamenten, Verbandmitteln, Betäubungsmitteln und Rezepturen. Zum anderen fungieren sie als Drehscheiben für Arzneimittellogistik, Verteilung, Rückmeldung und Informationsweiterleitung. Ihre Nähe zur Bevölkerung, ihre dezentrale Struktur und ihre dokumentationspflichtige Abgabepraxis machen sie im Krisenfall unersetzlich. Doch genau diese Eigenschaften machen sie auch anfällig: für Systemausfälle, Lieferkettenunterbrechungen und mangelnde Rückkopplung mit staatlichen Stellen.

Hoffmann fordert daher gezielt die Stärkung dieser Struktur: Apotheken müssen nicht nur rechtlich als systemrelevant eingestuft, sondern aktiv in zivile Krisenschutzpläne eingebunden werden. Dazu gehören verpflichtende Kommunikationsschnittstellen zwischen Apothekenkammern und Behörden, klar definierte Protokolle für Arzneimittelnotfallversorgung und die Fähigkeit, unter extremen Bedingungen wie Stromausfällen, Verkehrsblockaden oder Versorgungsengpässen weiter zu funktionieren. Im Klartext: Apotheken benötigen Katastrophenschutzkompetenz – und der Staat muss diese mit Ausbildung, Ausstattung und Reaktionsfähigkeit flankieren.

Ein weiteres Thema auf dem Symposium: Engpassmanagement. Was in Friedenszeiten bereits eine Herausforderung darstellt – der Umgang mit Lieferengpässen –, wird im Krisen- oder Verteidigungsfall zur Überlebensfrage. Der Aufbau nationaler Arzneimittelreserven, wie ihn das BMG jüngst angekündigt hat, muss mit der Apothekenpraxis abgestimmt werden. Es reicht nicht, zentrale Lager zu befüllen. Entscheidend ist, ob, wie und wann die Ware verteilt wird – und wer darüber informiert ist. Apotheken benötigen im Ernstfall Zugriff auf solche Reserven, ohne hinderliche Bürokratie, aber mit klarer Verantwortungsverteilung. General Hoffmann mahnt: „Es darf keine Versorgungslücke geben, weil Prozesse nicht vorbereitet sind.“

Auch der Faktor Personal wird in der Diskussion zunehmend relevant. Der Schutz des pharmazeutischen Personals, aber auch dessen Einsetzbarkeit im Krisenfall, muss geregelt sein. Müssen Apotheken im Verteidigungsfall geöffnet bleiben? Gibt es Ausnahmeregelungen oder Meldepflichten? Wie sieht die Verpflichtbarkeit im Rahmen des Zivilschutzes aus? Welche Rolle spielen mobile Apothekeneinheiten, wie sie die Bundeswehr selbst vorhält, im zivilen Kontext? Bisher fehlen dazu klare Regelungen im Bevölkerungsschutzgesetz. Der Sanitätsdienst plädiert deshalb für eine zügige Klärung in Zusammenarbeit mit den Kammern und Berufsverbänden.

Gleichzeitig wird deutlich: Die Pharmabranche insgesamt – von der Industrie über den Großhandel bis zur Apotheke – muss ihre Resilienzstrukturen offenlegen, bewerten und stärken. Das betrifft nicht nur Material, sondern auch IT-Infrastruktur. Kommunikationssysteme müssen unabhängig vom Internet funktionieren, Lagerhaltung muss auch ohne automatisierte Systeme nachvollziehbar sein, Notstromversorgung muss vorhanden, getestet und belastbar sein. Für Apotheken bedeutet das: Jede Betriebsstätte braucht ein Schutzkonzept – analog zu IT-Notfallplänen, wie sie im Rahmen der DSGVO inzwischen Standard sind.

Das Symposium der Bundeswehr war somit mehr als ein Expertentreffen – es war ein Weckruf. Generaloberstabsarzt Hoffmanns Botschaft ist unmissverständlich: Der Verteidigungsfall ist kein Gedankenspiel, sondern eine reale Planungsgröße. Die Gesundheitsversorgung ist kein bloßes Subsystem, sondern Teil der Landesverteidigung. Und Apotheken sind darin nicht die letzte Meile – sie sind oft der erste rettende Kontaktpunkt.

Es liegt nun an der Politik, aus diesen Erkenntnissen Handlungsvorgaben abzuleiten. Ein Nationaler Gesundheitsvorsorgeplan, der Apotheken systematisch integriert, wäre ein erster Schritt. Ein bundesweites Register kritischer Apothekenstandorte, verpflichtende Katastrophenschutzpläne auf Landesebene, gezielte Förderung technischer Redundanzsysteme und regelmäßige Notfallübungen wären weitere. Die Apothekerschaft steht bereit – was fehlt, ist die politische Umsetzungskraft.

Der Verteidigungsfall beginnt nicht mit dem ersten Schuss, sondern mit dem ersten Ausfall. Wenn Apotheken dann handlungsfähig bleiben sollen, braucht es heute die Entscheidungen, die morgen Versorgung sichern. General Hoffmann formuliert es nüchtern: „Im Ernstfall zählt jede Stunde – und jede funktionierende Apotheke.“

 

Impfung senkt Demenzrisiko, Adjuvans AS01 unter Verdacht, Infektionshypothese wankt

Oxford-Studie legt neuroprotektive Wirkung nahe, Zoster- und RSV-Vakzine zeigen Effekt, Kausalität bleibt offen

Impfen gegen Demenz? Was auf den ersten Blick nach gewagter Spekulation klingt, erhält durch eine neue Analyse der Universität Oxford ein belastbares wissenschaftliches Fundament. Forschende um Dr. Venkatraman et al. analysierten im Fachjournal „npj Vaccines“ Daten von über 436.000 Personen und kommen zu einem verblüffenden Ergebnis: Personen, die mit der Herpes-zoster-Vakzine Shingrix oder dem RSV-Impfstoff Arexvy geimpft wurden – beide enthalten das Adjuvans AS01 – hatten ein signifikant geringeres Risiko, innerhalb von 18 Monaten nach der Impfung eine Demenzdiagnose zu erhalten. Der beobachtete Effekt war nicht marginal: Eine RSV-Impfung verlängerte die diagnosefreie Zeit um durchschnittlich 87 Tage (29 %), Shingrix um 53 Tage (18 %), bei Doppelimpfung waren es 113 Tage (37 %).

Besonders bemerkenswert: Der beobachtete Demenzschutz trat bereits binnen drei Monaten nach der Impfung auf – zu früh, um allein durch die verminderte Infektionshäufigkeit erklärbar zu sein. Zwar gelten sowohl Gürtelrose als auch RSV als potenziell neurotrope Erreger, die das zentrale Nervensystem schädigen können, doch wären signifikante Effekte durch Infektionsvermeidung innerhalb so kurzer Zeit schwer vorstellbar. Auch das Fehlen eines additiven Effekts bei Doppelimpfung spricht gegen einen rein infektionsbasierten Mechanismus. Stattdessen rückt ein gemeinsamer Bestandteil der Vakzine in den Fokus: das Adjuvans AS01.

Adjuvantien – also Wirkverstärker in Impfstoffen – stehen bislang selten im Zentrum pharmakoepidemiologischer Forschung. Doch in diesem Fall könnte das liposomale Adjuvans AS01, bestehend aus dem immunmodulierenden Monophosphoryl-Lipid A und QS-21, mehr sein als ein Hilfsstoff. Die Oxford-Forschenden halten es für „plausibel“, dass AS01 selbst über immunologische Signalwege eine neuroprotektive Wirkung entfalten könnte. Denkbar sei etwa eine unspezifische Immunaktivierung mit konsekutiver Mikrogliazellregulation, Aktivierung von Interleukin-Signalachsen oder die Modulation neuroinflammatorischer Prozesse. Diese biologischen Prozesse sind bereits aus Alzheimer-Modellen bekannt – eine Verbindung erscheint nicht nur spekulativ, sondern biochemisch plausibel.

Die Studie liefert damit nicht nur einen interessanten epidemiologischen Befund, sondern provoziert eine medizinisch weitreichende Hypothese: Dass bestimmte Impfstoffe – gezielt oder als Nebeneffekt – demenzprotektiv wirken könnten. Zwar bleibt die Analyse eine retrospektive Beobachtungsstudie und erlaubt keine Kausalitätsaussagen, doch das Studiendesign ist robust: Vier Kohorten wurden gebildet – nur RSV-Geimpfte (n = 35.938), nur Zoster-Geimpfte (n = 103.798), doppelt Geimpfte (n = 78.658) sowie eine Vergleichsgruppe mit Influenza-Impfung. Auffällig war: Während sich RSV- und Zoster-Vakzinen in der Schutzwirkung nicht signifikant unterschieden, ergab die Doppelimpfung keinen zusätzlichen Effekt – ein möglicher Hinweis auf einen sogenannten Sättigungseffekt bei einmaliger AS01-Exposition.

Kritisch einzuordnen ist jedoch, dass innerhalb der RSV-Gruppe keine Differenzierung nach Impfstoff erfolgte. Neben Arexvy ist in der EU auch Abrysvo zugelassen, der kein AS01 enthält. Etwa ein Viertel der RSV-Geimpften in der Studie könnte also mit Abrysvo geimpft worden sein – womit der demenzprotektive Effekt der AS01-Vakzine möglicherweise unterschätzt wurde. Umgekehrt könnte der Unterschied noch deutlicher ausfallen, wenn man die Gruppen sauber voneinander trennte.

Ein weiteres methodisches Fragezeichen betrifft mögliche unerkannt bestehende Demenzfälle zum Zeitpunkt der Impfung. Zwar könnte dies die Ergebnisse verfälschen, doch geht das Forschungsteam davon aus, dass dieser Bias kohortenübergreifend gleichmäßig verteilt war und sich somit auf den relativen Effekt nicht auswirkt.

Wenn sich die Hypothese einer AS01-induzierten Demenzprotektion bestätigen ließe, hätte das weitreichende Implikationen. Zum einen müsste die Impfstoffentwicklung künftiger Vakzinen stärker auf neuroimmunologische Nebeneffekte achten. Zum anderen könnten bereits bestehende Impfstoffe – jenseits ihres ursprünglichen Indikationsspektrums – präventiv eingesetzt werden. Denkbar wäre etwa eine gezielte Empfehlung der Zosterimpfung nicht nur zur Vermeidung der Gürtelrose, sondern auch als mögliche präventive Maßnahme gegen kognitive Degeneration. Erste Stimmen aus der Geriatrie und Immunologie fordern bereits Folgestudien mit MRT-, Biomarker- oder kognitiven Verlaufskontrollen.

Ungeachtet der biologischen Mechanismen liegt der Wert der Studie bereits jetzt in der epidemiologischen Beobachtung: Impfungen gegen RSV und Herpes zoster korrelieren mit einem signifikant geringeren Risiko für eine Demenzdiagnose. Die Wirkung tritt früh ein, ist stabil nachweisbar und legt nahe, dass ein immunologischer Mechanismus zugrunde liegt, der nicht allein durch Infektionsvermeidung erklärbar ist. Eine Kausalität muss durch randomisierte Studien geprüft werden – doch das Signal ist eindeutig stark genug, um die Forschung in diese Richtung zu forcieren.

Damit könnten sich Impfstoffe mit AS01-Adjuvans als stille Kandidaten für die Demenzprävention herausstellen – ein Bereich, der bisher nahezu ausschließlich durch Pharmaka wie Donepezil oder Lecanemab geprägt ist. Der neue Ansatzpunkt ist nicht medikamentös, sondern immunologisch, nicht therapeutisch, sondern präventiv. Und genau das macht ihn – wenn sich die Hypothese bewahrheitet – so revolutionär. Bis dahin gilt: Die Datenlage ist stark, die Hypothese plausibel, der Handlungsauftrag an Forschung und Politik klar umrissen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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