• 01.07.2025 – E-Rezept fordert Alltagstauglichkeit, Fehlerfreiheit verlangt Systemführung, Digitalisierung braucht klare Prozesse

    ARZTPRAXIS | Medienspiegel & Presse | 1,5 Jahre E-Rezept zeigen: Fehler und Medienbrüche bremsen Apotheken. IKK classic-Vertragsbruch gefährdet Hilfsmittelversorgung. PT ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

E-Rezept fordert Alltagstauglichkeit, Fehlerfreiheit verlangt Systemführung, Digitalisierung braucht klare Prozesse

 

Wie technische Hürden, Vertragsbruch, Fachkräftetrends und Finanzkrisen den Apothekenalltag prägen und nachhaltige Lösungen in Sicht sind

Apotheken-News von heute

Das E-Rezept ist 1,5 Jahre nach der Einführung in der Versorgungspraxis noch nicht ankommen: Technische Probleme, Medienbrüche und fehlende Rückkopplung belasten Apotheken, die auf fehlerfreie Abrechnung angewiesen sind. Parallel destabilisiert der Vertragsbruch der IKK classic bei Hilfsmitteln die Versorgung von drei Millionen Versicherten und belastet Apotheken finanziell. Zwar wächst das PTA-Personal stabil, doch der Apothekerbedarf bleibt hoch. Die GKV steckt in einer dramatischen Finanzkrise mit steigenden Zusatzbeiträgen, während Bundesdarlehen nur kaschieren. Nachhaltige Pharmaproduktion wird durch Plastikrecycling revolutioniert, während das komplexe Finanzgeflecht der ABDA Transparenz vermissen lässt. Führungspersonen im BKK-Dachverband, Herausforderungen bei Facharztterminen, hitzebedingte Ausfälle und verbesserte Tarifverträge für Apothekenpersonal runden das Bild ab. Ein EuGH-Urteil zum Bio-Siegel auf Arzneitees zeigt regulatorische Grenzen auf.

 

E-Rezept braucht Alltagstauglichkeit, Fehlerfreiheit braucht System, Digitalisierung braucht Führung

Was Apotheken 1,5 Jahre nach Einführung wirklich bremst – und wie gute Prozesse, Schulung und Rückkopplung den Weg aus der Fehlerfalle bahnen

Das E-Rezept ist in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen – in der Versorgungspraxis aber noch lange nicht zu Hause. Was als Meilenstein der Digitalisierung im Gesundheitswesen angekündigt wurde, hat sich im Apothekenalltag in Teilen als Störfaktor mit potenziell wirtschaftlichem Risiko entpuppt. 1,5 Jahre nach der flächendeckenden Einführung zeigt sich: Es sind nicht die digitalen Grundfunktionen, sondern die strukturellen Unwägbarkeiten, die Apothekenteams belasten – vom Medienbruch beim Ausdruck bis zur technischen Dysfunktion in der Rezeptübermittlung. Dabei sind E-Rezepte längst zentraler Umsatztreiber: Über 80 Prozent des Apothekenertrags hängen weiterhin von der korrekten Einlösung und Abrechnung verschriebener Arzneimittel ab. Jeder Fehler, jede Rückmeldung, jede Retaxation wirkt sich betriebswirtschaftlich unmittelbar aus.

Im Praxisalltag der easyApotheke Eschweiler wurden über Monate hinweg typische Fehlerbilder systematisch dokumentiert und analysiert. Das Spektrum reicht von fehlerhaften Token-Ausdruckergebnissen und unvollständigen Verordnungsdaten über Signaturprobleme bis hin zu Abbrüchen in der Telematik-Infrastruktur. Nicht selten kommt es zu Medienbrüchen, bei denen trotz digitaler Prozesse erneut Papier notwendig wird – etwa wenn der Ausdruck unleserlich ist oder technische Hänger eine digitale Einlösung unmöglich machen. Besonders gravierend sind jedoch jene Fälle, in denen Verordnungen im System „verschwinden“ oder durch fehlerhafte Datenübertragungen unbrauchbar werden. Die Ursache liegt oft nicht bei der Apotheke selbst, sondern in vorgelagerten Systembrüchen – zwischen Arztsoftware, KIM-Dienst, Konnektor und den Systemen der Gematik.

Doch wie lassen sich diese Herausforderungen bewältigen, ohne den betrieblichen Ablauf zu lähmen? Entscheidend ist eine zweigleisige Strategie aus technischer Resilienz und prozessorientierter Reaktionsfähigkeit. Auf technischer Ebene hat sich der Einsatz stabiler Hardware-Setups und klar priorisierter Netzwerkschnittstellen bewährt. In unserer Apotheke wurde beispielsweise das Notfallmanagement so organisiert, dass E-Rezepte bei Ausfall des Primärsystems binnen Sekunden über ein Backup-Gerät eingelesen werden können. Gleichzeitig muss das Personal regelmäßig und fallbasiert geschult werden – nicht nur im Umgang mit Technik, sondern auch mit möglichen Fehlerreaktionen und der dokumentationspflichtigen Aufbereitung dieser Fälle für spätere Rückfragen.

Die größte Schwachstelle bleibt jedoch oft die fehlende Feedbackkultur zwischen den Akteuren im System. Weder Ärzt:innen noch Apotheken erhalten in der Regel systematische Rückmeldungen zu typischen Fehlern oder Folgeeffekten. Diese Blindstelle muss dringend behoben werden. In unserer Apotheke haben wir daher einen internen Standard etabliert, bei dem jeder technische Fehler nicht nur erfasst, sondern auch prozessual kategorisiert wird – mit wöchentlichen Review-Schleifen im Team. Ziel ist es, Fehlerquellen nicht nur zu beheben, sondern aus ihnen zu lernen und künftige Wiederholungen strukturell zu vermeiden.

Auch die Kommunikation mit Patient:innen ist ein zentraler Hebel. Das E-Rezept wird von vielen Kund:innen nach wie vor als „Black Box“ wahrgenommen. Um Vertrauen zu schaffen und Irritationen zu vermeiden, braucht es aktive Aufklärung – etwa über die Abläufe bei der Übermittlung, mögliche Fehlerquellen und das Verhalten bei Ausfällen. Unsere Erfahrung zeigt: Wer frühzeitig informiert, begegnet weniger Frustration.

1,5 Jahre nach Einführung des E-Rezepts stehen Apotheken an einem digitalen Scheideweg. Die Technik ist da – doch ohne klare Prozesse, Feedbackzyklen und teamübergreifendes Lernen bleibt sie ein Risikofaktor. Es ist Zeit, die Digitalisierung vom Reizwort zur Routine zu machen. Das gelingt nur mit Führung, Systematik und der Bereitschaft, den Arbeitsalltag immer wieder neu zu vermessen. Digitalisierung braucht keine Euphorie – sondern die Entschlossenheit, sie richtig zu steuern.

 

QM im Alltag verankern, Teamprozesse sichtbar machen, Weiterentwicklung steuern

Wie gezielt eingesetzte Arbeitsblätter aus theoretischen QM-Vorgaben ein funktionierendes System mit Alltagsbezug machen

Qualitätsmanagement in Apotheken gilt vielen als lästige Pflicht, doch seine praktische Umsetzung entscheidet über Wirkung oder Papierform. Arbeitsblätter sind dabei weit mehr als Beleg für Formalitäten – sie bilden das Rückgrat eines gelebten Qualitätsmanagementsystems (QMS), machen Abläufe sichtbar, Fehlerschleifen erkennbar und Verbesserungsprozesse steuerbar. Entscheidend ist, wie sie eingebettet, genutzt und reflektiert werden. Nicht der Umfang der Dokumentation, sondern ihre Alltagsverankerung entscheidet über die Systemqualität – und damit über Rechtssicherheit, Effizienz, Patientenschutz und Teamkompetenz.

Ein QMS ohne aktives Anwendungselement bleibt Theorie. Erst wenn Mitarbeitende konkrete Instrumente zur Hand haben, die ihnen im Alltag Orientierung geben, beginnt das System zu leben. Arbeitsblätter sind in diesem Kontext keine bürokratischen Krücken, sondern strukturierte Werkzeuge zur Prozesssicherung und Teamentwicklung. Ob bei der Rezeptur, bei Medikationsanalysen oder bei Beratungsprotokollen – überall dort, wo Qualität praktisch erzeugt wird, lassen sich die Vorgaben des QMS systematisch operationalisieren. Der Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) ist dabei nicht Kontrolleur, sondern Moderator: Er erkennt Muster, verdichtet Erfahrungswissen und baut mit gezielten Arbeitsblättern einen Werkzeugkasten, der sowohl auditfähig als auch praxistauglich ist.

Konkrete Anwendungsbereiche zeigen, wie breit das Einsatzspektrum ist: In der Rezeptur helfen Protokollbögen, Rücksprachen mit Ärzten, Abweichungen von Herstellvorgaben oder Stabilitätsfragen nachvollziehbar zu dokumentieren. Fehlererfassungsbögen liefern ein Frühwarnsystem für Systembrüche, ohne Schuldzuweisungen. Kommunikationsprotokolle zeigen, ob Interaktionen mit Arztpraxen, Krankenkassen oder Großhändlern lückenlos erfasst sind. Und in der Beratungspraxis geben Reflexionsbögen nach Fortbildungen Hinweise auf Wissenslücken, Schulungsbedarf oder Alltagsbarrieren. Jedes Blatt ist damit sowohl Werkzeug der Prozesssteuerung als auch Impuls für Weiterentwicklung.

Ein funktionierendes QMS braucht nicht mehr Formulare, sondern die richtigen. Das bedeutet: Identifikation der kritischen Schnittstellen – also der Punkte, an denen Fehler passieren, Informationsverluste entstehen oder Prozesse abbrechen. Für die Rezeptur etwa sind das Plausibilitätsprüfungen, Herstellanweisungen, Temperaturhinweise. Für die Beratung wiederum sind es Interaktionswarnungen, Selbstmedikationsgrenzen oder Non-Adhärenz-Risiken. Jedes dieser Felder kann mit einem spezifischen Arbeitsblatt abgebildet werden – vorausgesetzt, das Team weiß, warum, wie und wann es eingesetzt wird. Hier liegt die Verantwortung beim QMB: Er muss nicht nur Struktur geben, sondern auch Sinn vermitteln.

Doch kein Arbeitsblatt wirkt, wenn es als Kontrolle erlebt wird. Entscheidend ist die Teamakzeptanz – und die entsteht durch Kommunikation, durch Beteiligung, durch echte Rückmeldeschleifen. Wird ein Formular eingeführt, sollte auch geklärt werden, wie Rückfragen aufgenommen, Inhalte angepasst und Feedback integriert werden. Arbeitsblätter sind nie Selbstzweck. Sie wirken nur, wenn sie genutzt, reflektiert und angepasst werden dürfen. Das bedeutet auch: Der QMB muss Rückspiegelung ermöglichen. Nicht nur Inhalte, auch Relevanz und Form sollten regelmäßig überprüft werden. Sonst wird aus dem Werkzeug ein Bürokratiemonster – und aus der Chance ein Reibungspunkt.

Ein durchdachter Arbeitsblatt-Katalog umfasst nicht mehr als zehn bis fünfzehn Vorlagen – je nach Größe und Spezialisierung der Apotheke. Zu den wichtigsten zählen: Fehlererfassungsbogen, Rezepturprotokoll, Rücksprachenblatt, Fortbildungsreflexion, Interaktionsprotokoll, Beratungscheckliste, Kommunikationsprotokoll, Lagerkontrollblatt und Maßnahmenplan. Jedes einzelne muss intuitiv bedienbar, prozessnah einsetzbar und auswertbar sein. Die Stärke liegt in der Praxisnähe – nicht im Formalismus. Das Ziel ist nicht vollständige Dokumentation, sondern funktionale Steuerung. Und genau darin liegt der qualitative Unterschied zwischen einem QMS, das lediglich existiert – und einem, das tatsächlich wirkt.

Die Apotheke der Zukunft wird nicht über Formalitäten definiert, sondern über Qualität, Sicherheit und Prozessexzellenz. Arbeitsblätter, die diese Felder verbinden, sind kein Papier mehr, sondern strategisches Instrument. Sie machen Prozesse sichtbar, Wissen überprüfbar und Verbesserungen steuerbar. Der Wandel vom „QM-Fluch“ zum „QM-Segen“ beginnt in der Haltung – und konkretisiert sich in der richtigen Vorlage zur richtigen Zeit. Der Rest ist gelebter Alltag – mit Struktur, Beteiligung und Wirkung.

 

IKK classic verletzt Vertragsrecht, Hilfsmittelversorgung gerät ins Wanken, Apotheker fordern faire Bedingungen

Apothekenverband warnt vor Einzelverträgen und fordert Gleichbehandlung der Versicherten

Der Hessische Apothekerverband (HAV) hat mit großer Besorgnis vor dem neuen Vertrag der IKK classic zur Hilfsmittelversorgung gewarnt und spricht eine deutliche Empfehlung an alle Apotheken aus, dem Beitritt zu diesem Vertrag ausdrücklich zu entsagen. Seit dem 1. Juli besteht keine vertragliche Grundlage mehr, die es Apotheken ermöglicht, Versicherte der IKK classic mit Hilfsmitteln zu versorgen – ein Zustand, der nach Einschätzung des HAV nicht nur die betroffenen Apotheken belastet, sondern vor allem die Versorgungssicherheit von rund drei Millionen Versicherten erheblich gefährdet. Die Kündigung des bislang bundesweit geltenden Versorgungsvertrags zwischen der IKK classic und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) hat die Krankenkasse veranlasst, stattdessen auf Einzelverträge mit einzelnen Apotheken zu setzen. Diese Verträge bieten jedoch deutlich schlechtere Konditionen als der ursprüngliche Bundesvertrag, was zahlreiche Apotheken aus berechtigter Sorge um ihre wirtschaftliche Situation und wegen der zu erwartenden bürokratischen Mehrbelastung vom Beitritt abhält.

Der Vorsitzende des HAV, Holger Seyfarth, hebt hervor, dass eine eingehende Prüfung des neuen Vertrags klare Nachteile für die Apotheken offenbare. Besonders kritisch bewertet er die eingeschränkte Vergütungssystematik, die zusätzliche Bürokratie und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Risiken, die mit dem Vertrag verbunden sind. „Dieser Vertrag stellt keine Verbesserung für die Patientenversorgung oder die Rahmenbedingungen der Apotheken dar“, so Seyfarth. „Ganz im Gegenteil: Er führt zu einer weiteren Abwertung pharmazeutischer Leistungen, die für eine qualifizierte und sichere Hilfsmittelversorgung unerlässlich sind.“ Die Gefahr von Versorgungslücken, insbesondere bei den rund drei Millionen Versicherten der IKK classic, sei nach Ansicht des HAV akut und darf nicht unterschätzt werden.

Diese Situation entsteht vor dem Hintergrund der Kündigung des bundesweit geltenden Versorgungsvertrags zwischen dem DAV und der IKK classic. Durch die angestrebten Einzelverträge mit Apotheken setzt die Krankenkasse auf eine dezentrale Vertragsgestaltung, die die Apotheken vor erhebliche Herausforderungen stellt. Seyfarth kritisiert, dass dieses Vorgehen nicht nur den Interessen der Apotheken entgegenstehe, sondern auch den politischen Zielen widerspreche, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben sind. Dort wird explizit die Stärkung der Apotheken sowie die Sicherung der Patientensicherheit als zentrale Ziele benannt. „Das Vorgehen der IKK classic läuft diesen Zielen diametral entgegen“, so Seyfarth weiter. „Es fördert eine ungerechte Zwei-Klassen-Versorgung, die letztlich zu Lasten der Patientinnen und Patienten geht und die Qualität der Versorgung gefährdet.“

Um diesem besorgniserregenden Trend entgegenzuwirken, hat der HAV das Bundesamt für Soziale Sicherung eingeschaltet und eine umfassende aufsichtsrechtliche Prüfung des Vorgehens der IKK classic beantragt, wie es zuvor bereits das Bundesland Thüringen getan hat. In einem offiziellen Schreiben verweist der Verband darauf, dass die Versorgungssicherheit, wie sie in den Paragrafen 12 und 70 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) festgeschrieben ist, durch die derzeitige Praxis der Krankenkasse erheblich beeinträchtigt wird. Zudem mahnt der HAV, dass die Vertragsfreiheit nicht als Instrument zur Marktverzerrung oder zur strukturellen Ausgrenzung einzelner Apotheken missbraucht werden dürfe. Die zuständigen Behörden werden eindringlich gebeten, die Vorgänge im Zusammenhang mit der IKK classic unter Berücksichtigung ihrer aufsichtsrechtlichen Kompetenzen zu prüfen und gegenüber der Krankenkasse darauf hinzuwirken, dass eine rechtskonforme, transparente und diskriminierungsfreie Versorgungspraxis gewährleistet wird. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Prüfung, inwieweit das Handeln der Krankenkasse mit dem Gleichbehandlungsgebot sowie den Regelungen des Sozialgesetzbuches IV (SGB IV) vereinbar ist.

Der HAV appelliert eindringlich an alle Mitgliedsapotheken, dem vorliegenden Vertrag nicht zuzustimmen und bekräftigt seine Bereitschaft, Betroffene umfassend zu unterstützen. Seyfarth erklärt: „Sollten Verunsicherungen entstehen oder Druck auf einzelne Apotheken ausgeübt werden, stehen ich und unsere Geschäftsstelle jederzeit für Rückfragen und Hilfestellungen zur Verfügung.“ Die aktuelle Lage verlangt eine einheitliche Haltung der Apothekerschaft und eine starke Verhandlungsposition des DAV, um sowohl die Versorgungssicherheit der Versicherten als auch faire, zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Apotheken zu sichern.

Die Situation bleibt angespannt, denn die Verweigerung der Zustimmung zu den Einzelverträgen birgt für Apotheken wirtschaftliche Risiken, während die fehlende vertragliche Basis die Versorgung der Versicherten mit dringend benötigten Hilfsmitteln erschwert. Es ist unerlässlich, politischen Druck aufzubauen und gemeinschaftlich zu handeln, um diesen gefährlichen Präzedenzfall zu verhindern. Nur so kann eine Zweiklassenmedizin abgewendet und die pharmazeutische Versorgung als unverzichtbarer Pfeiler des Gesundheitswesens geschützt werden.

 

PTA-Personal wächst stabil, Engpassindikator sinkt, Apothekerbedarf bleibt hoch

Fachkräftemangelanalyse zeigt Entspannung bei PTA, Warnung vor anhaltenden Apothekerengpässen

Der Beruf der Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) hat sich in den letzten Jahren als tragende Säule der deutschen Apothekenlandschaft etabliert. Laut der Fachkräftemangelanalyse der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2024 zeigt sich für diese Berufsgruppe eine erfreuliche Entspannung der Personalsituation. Während in der Vergangenheit noch ein erheblicher Engpass an PTAs verzeichnet wurde, hat sich die Lage nun stabilisiert und deutet auf eine leichte Verbesserung hin. Im Juni 2024 waren bundesweit 74.752 sozialversicherungspflichtig beschäftigte PTA registriert, was einem Zuwachs von knapp 4.400 Beschäftigten im Vergleich zu den Vorjahren entspricht. Dieser Trend wird auch durch die Zahlen, Daten und Fakten 2024 der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) bestätigt, die einen Anstieg der PTA-Zahlen auf rund 72.189 erfasst.

Die Bewertung der Engpasssituation erfolgt durch ein Punktesystem, das von 0 (keine Engpasslage) bis 3 (sehr starker Engpass) reicht. Für das Jahr 2024 liegt der Wert für den PTA-Beruf bei 1,8, womit der zuvor noch als Engpass geltende Beruf offiziell nicht mehr als solcher eingestuft wird. Dennoch bleibt der PTA-Beruf weiterhin „unter Beobachtung“, da er sich an der Schwelle zum Engpassberuf befindet und jederzeit wieder als solcher eingestuft werden könnte. Die Zahl der offenen Stellen, die im Median 107 Tage unbesetzt bleiben, weist weiterhin auf erhebliche Herausforderungen bei der Personalbeschaffung hin und wird mit dem Höchstwert von 3 bewertet. Diese Diskrepanz zeigt, dass trotz der verbesserten Zahlen weiterhin eine hohe Nachfrage nach qualifizierten PTAs besteht, und dass der Arbeitsmarkt für diese Berufsgruppe noch immer angespannt ist.

Im Gegensatz zur Situation bei den PTAs bleiben die Engpässe bei Apothekerinnen und Apothekern weiterhin gravierend. Die Engpassanalyse weist für diese Berufsgruppe einen Wert von 2,2 aus, was auf eine anhaltend hohe Nachfrage und unzureichende Besetzung der vakanten Stellen hinweist. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Apothekerinnen und Apotheker ist mit etwa 53.200 stabil geblieben, doch offene Stellen bleiben im Median 96 Tage unbesetzt. Besonders betroffen sind die Bundesländer Niedersachsen und Bremen, wo der Engpassindikator mit 2,5 am höchsten ist. Es ist davon auszugehen, dass auch in anderen Bundesländern ähnliche Engpässe vorherrschen, wenngleich diese noch nicht in vollem Umfang erfasst oder ausgewiesen sind.

Die Bundesagentur für Arbeit hebt die Bedeutung der Meldung freier Arbeitsstellen durch die Apotheken hervor, um die statistische Grundlage der Engpassanalyse zu verbessern und damit eine realistischere Einschätzung der Personalsituation zu ermöglichen. Die ABDA unterstützt diese Forderung und appelliert an alle Apotheken, ihre vakanten Stellen zeitnah und vollständig bei den Agenturen für Arbeit zu melden. Eine unzureichende Meldung führt zu Verzerrungen in der Datenlage und erschwert gezielte Maßnahmen zur Fachkräftesicherung.

Die differenzierte Entwicklung im Personalbereich der Apotheken zeigt, dass der Fachkräftemangel nicht pauschal betrachtet werden kann. Während für die PTA eine leichte Entspannung sichtbar wird, bleibt die Besetzung der Apothekerstellen eine große Herausforderung. Diese Divergenz verdeutlicht die Notwendigkeit, Personalstrategien und Ausbildungsangebote zielgerichtet auf die unterschiedlichen Berufsgruppen zuzuschneiden. Eine verstärkte Förderung der PTA-Ausbildung, gekoppelt mit verbesserten Arbeitsbedingungen und attraktiven Karriereperspektiven, kann dazu beitragen, den Bedarf langfristig zu decken. Gleichzeitig erfordern die anhaltenden Engpässe bei Apothekern eine nachhaltige Planung und Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte, insbesondere in den stärker betroffenen Regionen.

Die regionale Analyse zeigt, dass insbesondere Niedersachsen und Bremen mit einem Engpassindikator von 2,5 eine besonders schwierige Personalsituation haben. Es ist zu erwarten, dass in weiteren Bundesländern ähnliche Engpässe auftreten oder sich verstärken könnten, was eine flächendeckende Herausforderung für die Apothekenbranche bedeutet. Diese regionalen Unterschiede sollten bei der Entwicklung von Lösungsstrategien berücksichtigt werden, um passgenaue Maßnahmen für die jeweiligen regionalen Bedarfe zu ermöglichen.

Die aktuelle Situation macht deutlich, dass die Apothekenbranche weiterhin vor erheblichen Herausforderungen bei der Personalgewinnung und -bindung steht. Neben der quantitativen Erhöhung des Fachkräfteangebots sind auch qualitative Aspekte wie Weiterbildung, Spezialisierung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen von entscheidender Bedeutung. Nur durch ein ganzheitliches Konzept, das sowohl die Ausbildung als auch die berufliche Entwicklung und die Arbeitsmarktintegration umfasst, kann dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnet werden.

Abschließend ist festzuhalten, dass die gemeldeten freien Arbeitsstellen eine zentrale Rolle bei der Analyse und Bewältigung des Fachkräftemangels spielen. Eine genaue und vollständige Erfassung ist daher unerlässlich, um fundierte Entscheidungen treffen und wirksame Maßnahmen einleiten zu können. Die Apotheken sind aufgerufen, dieser Verantwortung nachzukommen und die offenen Stellen den Arbeitsagenturen zu melden, damit die Datenlage verbessert und die Engpassanalyse präzisiert werden kann.

 

Finanzielle Schieflage der GKV, steigende Zusatzbeiträge, politische Kostendämpfungsillusionen

Die Ausgaben explodieren, Beiträge könnten erstmals drei Prozent erreichen, Bundesdarlehen helfen nicht wirklich

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stehen im Jahr 2025 vor einer dramatischen finanziellen Schieflage, die die Stabilität des solidarischen Gesundheitssystems massiv gefährdet. Vorstandschef Oliver Blatt vom GKV-Spitzenverband warnt eindringlich, dass die steigenden Ausgaben die Einnahmen bei weitem übersteigen und die Zusatzbeiträge für Versicherte erstmals auf bis zu drei Prozent klettern könnten – ein historischer Sprung, der eine spürbare Belastung für Millionen Beitragszahler bedeutet. Trotz der Ankündigung neuer Bundesdarlehen zur Unterstützung der Kassen bezeichnet Blatt diese als reine „politische Augenwischerei“, die das grundlegende Problem der Kostenexplosion nicht löst, sondern lediglich kaschiert.

Die Treiber der Kostendynamik sind vielschichtig: Klinikaufenthalte verteuern sich aktuell um fast zehn Prozent, ambulante Leistungen in Arztpraxen steigen um etwa sieben Prozent, und die Ausgaben für Arzneimittel wachsen um über sechs Prozent. Diese Ausgabesteigerungen setzen die GKV-Finanzen massiv unter Druck und fordern eine wirksame politische Steuerung der Gesundheitskosten. Blatt stellt klar: „Es gibt nicht zu wenig Einnahmen, sondern zu hohe Ausgaben.“ Die Hoffnung, ein konjunktureller Aufschwung könne die Finanzprobleme der Kassen lindern, bezeichnet er als „mehr als gewagt“.

Die Zusatzbeiträge, die individuell von den Krankenkassen erhoben werden, haben sich bereits zu Jahresbeginn im Schnitt auf 2,9 Prozent erhöht – deutlich über dem amtlichen Orientierungswert von 2,5 Prozent. Neben diesem Zusatzbeitrag gilt weiterhin der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns. Für viele Versicherte bedeutet dies eine erheblich höhere monatliche Belastung. Die Bundesregierung reagiert zwar mit zusätzlichen Darlehen, um die drohende Finanzierungslücke für 2026 zu verringern, doch diese Hilfen sind nach Einschätzung der GKV weit von einer nachhaltigen Lösung entfernt.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bekräftigt ihr Ziel, Beitragserhöhungen insbesondere durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zu vermeiden, da dies nicht nur Spitzenverdiener, sondern auch Facharbeiter deutlich belasten würde. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 5512,50 Euro monatlich; Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei. Eine Anhebung würde daher eine indirekte Beitragserhöhung für eine breite Einkommensgruppe bedeuten, die man nach Warkens Ansicht „vermeiden“ müsse, um die Arbeitskosten nicht weiter zu erhöhen.

Vor diesem Hintergrund fordert Blatt eine strikte Obergrenze für den Anstieg der Gesamtausgaben der GKV: Sie dürfen nicht stärker wachsen als die Einnahmen aus den Beiträgen. Dies schließt zwar keine Nullrunde aus, verlangt aber eine deutliche Dämpfung der Kostenentwicklung. Ohne entschlossene politische Maßnahmen zur Ausgabenkontrolle steuert das Gesundheitssystem auf eine Finanzierungsfalle zu, die die Solidarität gefährdet und langfristig die Versorgungssicherheit infrage stellt.

Die Debatte offenbart zugleich ein grundlegendes Spannungsfeld in der Gesundheitspolitik: Einerseits steht der Anspruch auf umfassende und hochwertige medizinische Versorgung, andererseits wächst der finanzielle Druck durch demografische Veränderungen, medizinischen Fortschritt und allgemeine Kostensteigerungen. Die aktuelle Finanzkrise der GKV macht unmissverständlich klar, dass ohne Reformen die Beitragszahler zunehmend belastet und die Kassen in ihrer Leistungsfähigkeit beschnitten werden – ein Szenario, das die Politik nicht ignorieren kann, wenn die Solidargemeinschaft zukunftsfähig bleiben soll.

 

Nachhaltige Pharmaproduktion, Plastikrecycling, innovative Biotechnologie

Wie Paracetamol künftig aus Plastikflaschen entsteht, Bakterien chemische Reaktionen nachahmen und Medikamente fossilfrei werden

Paracetamol gehört zu den weltweit am häufigsten eingesetzten Schmerz- und Fiebermitteln und wird bislang industriell auf Basis fossiler Rohstoffe aus Erdöl synthetisch hergestellt. Eine wegweisende Studie demonstriert nun erstmals eine vollständig biologische Produktionsmethode, bei der genetisch modifizierte Bakterien Paracetamol aus Plastikabfällen produzieren. Dieses Verfahren kombiniert modernste Biotechnologie mit dem Ziel, die pharmazeutische Produktion nachhaltiger und unabhängig von fossilen Ressourcen zu machen – ein Meilenstein für Kreislaufwirtschaft und Arzneimittelherstellung.

Im Kern des Verfahrens stehen genetisch veränderte Escherichia coli-Bakterien, die den Kunststoff PET (Polyethylenterephthalat), wie er in Getränkeflaschen verwendet wird, als Ausgangsstoff nutzen. Aus dem Plastik wird zunächst eine Vorstufe namens 4-Nitrophenylhydroxamsäure gewonnen. In den Bakterienzellen wird diese Substanz durch die sogenannte Lossen-Umlagerung, eine chemische Umlagerungsreaktion, in para-Aminobenzoesäure (PABA) umgewandelt – ein essenzieller Metabolit für Bakterien. Anschließend wandeln zwei eingeführte Enzyme, eine N-Hydroxylase und eine Amidase, das PABA weiter zu Paracetamol um.

Der Nachweis von Paracetamol im Zellüberstand bestätigt den erfolgreichen biologischen Produktionsweg, dessen Ausbeute von der Menge der eingesetzten Plastikvorstufe abhängt. Diese innovative Synthese nach dem Vorbild synthetischer chemischer Reaktionen in lebenden Zellen öffnet völlig neue Perspektiven für die pharmazeutische Industrie. Die Herstellung von Medikamenten aus Plastikabfällen vereint Umweltentlastung mit technologischem Fortschritt und adressiert die wachsende Herausforderung der Rohstoffknappheit sowie der Umweltverschmutzung durch Kunststoff.

Diese Forschung zeigt beispielhaft, wie die Verschmelzung von synthetischer Biologie, Abfallmanagement und pharmazeutischer Chemie nachhaltige Produktionsprozesse möglich macht, die über konventionelle petrochemische Methoden weit hinausgehen. Die komplette biosynthetische Erzeugung eines zentralen Wirkstoffs wie Paracetamol ist ein Pionierschritt, der künftig eine fossilfreie und ressourcenschonende Arzneimittelherstellung ermöglichen kann. Zugleich ist es ein eindrücklicher Beleg dafür, dass Umweltschutz und Gesundheitsversorgung sich nicht ausschließen, sondern durch innovative Wissenschaft und Technologie synergistisch verbunden werden können.

Die Studie eröffnet auch Impulse für die Kreislaufwirtschaft, indem sie Plastikmüll als wertvolle Ressource nutzbar macht und damit Umweltschäden reduziert. Sie fordert zugleich die pharmazeutische Industrie heraus, neue nachhaltige Wertschöpfungsketten zu denken und ökologische Verantwortung stärker zu integrieren. Das Potenzial für weitere biotechnologische Anwendungen im Bereich Medikamentenproduktion, Recycling und Umweltschutz ist enorm – eine nachhaltige Vision, die bereits heute beginnt, Realität zu werden.

 

Systemmacht, Finanzreserven, Transparenzdefizite

Wie viel Kapital steckt wirklich in der Avoxa und dem Netzwerk der ABDA

Die Finanzarchitektur der ABDA und ihrer verbundenen Organisationen offenbart sich als komplexes Geflecht mit beträchtlichen Rücklagen, die im Verborgenen wirken. Ein exemplarisches Beispiel ist die Avoxa, eine der zentralen wirtschaftlichen Einheiten im „System ABDA“, die zuletzt rund 50 Millionen Euro liquide Mittel auf der hohen Kante hatte. Dieses Vermögen stellt nur einen Teil des Gesamtkapitals dar, das sich verteilt über den Dachverband, seine 34 Mitgliedsorganisationen sowie diverse nahestehende und wirtschaftende Tochtergesellschaften und Beteiligungen. Eine umfassende Transparenz über die tatsächlichen Finanzströme und Vermögenswerte ist bisher nur unzureichend gegeben, was Fragen nach Zweck, Verwendung und strategischer Planung aufwirft.

Die Avoxa fungiert als Dienstleister und Marketinggesellschaft für Apotheken und Gesundheitspartner, steuert vielfältige Projekte und investiert in Kommunikations- und Digitalisierungsinitiativen. Die Höhe der verfügbaren Mittel zeugt von wirtschaftlicher Solidität und ermöglicht die Finanzierung langfristiger Vorhaben. Gleichzeitig spiegelt sich darin ein ausgeprägtes Finanzpolster wider, das in einem sensiblen System wie dem der Apothekerorganisationen auch Debatten über Mittelbindung, Ausgabenkontrolle und Verbandspolitik befeuert.

Der Blick auf die weit verzweigten Strukturen des ABDA-Netzwerks legt offen, dass das „System ABDA“ nicht nur als fachliche Interessenvertretung agiert, sondern auch über eine starke wirtschaftliche Basis verfügt. Diese Vernetzung mit Tochtergesellschaften und Beteiligungen schafft ein robustes, aber intransparentes Geflecht, das Einfluss auf Markt, Kommunikation und Dienstleistung hat. Die finanzielle Ausstattung der Avoxa als wichtiger Teil dieser Matrix verdeutlicht, dass hier erhebliche Ressourcen gebündelt werden – eine Tatsache, die sowohl Chancen für strategische Investitionen als auch Herausforderungen für nachvollziehbare Mittelverwendung birgt.

Die Forderung nach mehr Transparenz und Offenlegung wird vor dem Hintergrund wachsender politischer und gesellschaftlicher Erwartungen an Wirtschaftlichkeit und Verantwortlichkeit im Gesundheitswesen immer lauter. Die Abwägung zwischen notwendiger Verschwiegenheit aus strategischen Gründen und dem legitimen Informationsinteresse der Mitglieder und Öffentlichkeit bleibt eine zentrale Herausforderung. Nur durch konsequente Offenlegung der Vermögens- und Finanzlage können Vertrauen gestärkt, Ressourcennutzung optimiert und eine zukunftsfähige Verbandspolitik gestaltet werden.

Insgesamt offenbart die Betrachtung von Avoxa und dem „System ABDA“ ein Bild von finanzieller Stärke und Vernetzung, das weit über das unmittelbare operative Geschäft hinausgeht und die Bedeutung wirtschaftlicher Steuerungsinstrumente in der Apothekenwelt unterstreicht. Die Transparenzoffensive wäre ein wichtiger Schritt, um diese Dimension klarer zu machen und das System in Zeiten wachsender Anforderungen glaubwürdig und effektiv zu steuern.

 

BKK-Dachverband, Führungswechsel, Zukunftsstrategie

Wie Anne-Kathrin Klemm die Betriebskrankenkassen durch Zeiten der Reform und Stabilisierung steuert

Anne-Kathrin Klemm übernimmt als alleinige Vorständin die Führung des BKK Dachverbands in einer Phase, die für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung (GKV und SPV) entscheidend sein wird. Nach zwölf Jahren an der Spitze verabschiedete sich Franz Knieps in den Ruhestand und übergab das Ruder an die erfahrene Diplom-Volkswirtin, die bereits seit 2014 im Verband tätig ist und seit 2022 eine Doppelspitze bildete. Klemm betont, dass die Komplexität und Dringlichkeit der systemischen Probleme in GKV und SPV eine schnelle und nachhaltige Lösungsfindung erfordern.

Ihr Fokus liegt klar auf der finanziellen Stabilisierung der Kranken- und Pflegekassen, die unter anhaltendem Kostendruck und strukturellen Herausforderungen leiden. Gleichzeitig sieht sie die Chance, die Versorgung bedarfsgerecht und im Sinne der Versicherten grundlegend neu zu gestalten. Unter dem Motto „Neu machen! #rebootGKV“ hat der BKK Dachverband ein gesundheitspolitisches Aufgabenheft vorgelegt, dessen Forderungen sie konsequent umsetzen will. Die Politik müsse einen verlässlichen Rahmen schaffen, der über kurzfristige Schnellschüsse hinausgeht und nachhaltige Reformen ermöglicht.

Klemm fordert langfristige, durchdachte Lösungen, die Innovation und Qualität vor Geschwindigkeit setzen. Ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem müsse die Versorgung verbessern und gleichzeitig finanzierbar bleiben – das gelte auch für anstehende Reformen in der Gesundheitspolitik. Die Herausforderungen der kommenden Jahre sind groß, doch mit klarem Kurs und konsequenter Umsetzung sieht Klemm die Betriebskrankenkassen gut aufgestellt.

In ihrer Würdigung des scheidenden Vorstandsvorsitzenden Franz Knieps betont Klemm dessen prägende Rolle: Er habe die komplexen Herausforderungen des Systems durchdrungen, mit Nachdruck die Versorgungsqualität in den Fokus gerückt und damit die DNA der Betriebskrankenkassen nachhaltig geprägt. Sein Engagement und seine Offenheit für kritische Diskussionen haben den Verband GKV-übergreifend gestärkt und die Weichen für die Zukunft gestellt.

Klemm bringt umfangreiche Erfahrung mit, begann als Leiterin der Abteilung Politik, übernahm später die Politik- und Kommunikationsleitung und war langjährige Vorstandsvertreterin. Die nun alleinige Verantwortung für den BKK Dachverband tritt sie mit dem Anspruch an, die Betriebskrankenkassen sicher durch eine Zeit grundlegender Umbrüche zu führen.

 

Termingarantie, Arztwahl, Patientenakzeptanz

Wie Versicherte für schnellere Facharzttermine Zugeständnisse machen und die Koalition eine verbindliche Steuerung plant

Die lange Wartezeit auf Facharzttermine belastet viele Kassenpatienten und sorgt für Frust. Eine Umfrage des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass nahezu ein Viertel der Befragten bereit wäre, längere Anfahrtswege von über 50 Kilometern in Kauf zu nehmen, um schneller einen Termin zu erhalten. Zudem würden 20,3 Prozent auf die freie Arztwahl verzichten, 11,5 Prozent wären sogar bereit, eine Zuzahlung für bevorzugte Behandlung zu leisten. Dennoch lehnt mit 43,6 Prozent ein großer Teil der Versicherten die angebotenen Optionen zur Terminbeschleunigung ab. Neben klassischen Maßnahmen wurden auch unkonventionelle Vorschläge wie Notfallambulanzbesuche, Selbstzahlung der Behandlungskosten oder die Androhung schlechter Online-Bewertungen in der Umfrage geprüft.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verfolgt vor diesem Hintergrund eine Reform, die eine gezieltere Terminvergabe ermöglichen soll. Union und SPD planen ein verbindliches System, bei dem Patienten zunächst über ihre Hausarztpraxis an Fachärzte weitervermittelt werden. Dabei soll eine „Termingarantie“ gelten, die innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens einen Facharzttermin garantiert. Falls der Hausarzt keine Möglichkeit findet, soll die Behandlung auch in klinischen Facharztpraxen erfolgen können.

Diese neue Steuerungslogik setzt auf eine koordinierte Patientenlenkung und soll Wartezeiten signifikant verkürzen. Kritiker befürchten hingegen Einschränkungen bei der freien Arztwahl und zusätzliche organisatorische Hürden. Die Akzeptanz bei den Versicherten wird entscheidend sein, ob sich die Termingarantie als praktikable Lösung durchsetzt oder als bürokratisches Hemmnis empfunden wird.

Die Diskussion um Wartezeiten verdeutlicht grundlegende Spannungen im Gesundheitssystem: Patientenwünsche nach schneller Versorgung treffen auf strukturelle Kapazitätsengpässe und politische Reformansätze, die Effizienz und Qualität balancieren müssen. Ein nachhaltiger Erfolg der Termingarantie wird davon abhängen, wie gut sie medizinische Versorgung, Patientenbedürfnisse und Verwaltungsprozesse in Einklang bringt.

 

Hitzebedingte Arbeitsausfälle, Gesundheitsschutz, politische Handlungsnotwendigkeit

Wie die Zahl der Krankheitstage durch Hitzefolgen steigt, Männer besonders betroffen sind und Reformen dringend nötig werden

Die Zunahme von arbeitsbedingten Krankheitstagen aufgrund von Hitzeschäden nimmt alarmierend zu. Im Jahr 2023 verzeichnete das Sozialministerium rund 92.700 Fehltage, ein Anstieg von zwölf Prozent gegenüber dem bisherigen Höchstwert aus 2018. Diese Zahlen umfassen Diagnosen wie Hitzschlag, Sonnenstich und Hitzeerschöpfung und spiegeln eine langfristige, witterungsabhängige Aufwärtsentwicklung wider. Besonders Männer sind betroffen, was auf deren häufigere Beschäftigung in körperlich belastenden Outdoor-Berufen wie dem Straßen- und Wohnungsbau zurückzuführen ist.

Der Linken-Bundestagsabgeordnete Cem Ince fordert deshalb eine Reform der Arbeitsstättenverordnung mit verpflichtenden Hitzeschutzmaßnahmen. Er schlägt sogar ein Recht auf verkürzte Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich vor, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Das Sozialministerium bestätigt, dass die Überarbeitung der Schutzregelungen Teil des aktuellen Arbeitsprogramms ist, nennt jedoch noch kein konkretes Umsetzungsdatum.

Die grüne Bundestagsfraktion bringt zusätzlich das Konzept eines gesetzlichen Anspruchs auf Hitzefrei ins Spiel. Ab 26 Grad Celsius am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber Schutzmaßnahmen wie angepasste Arbeitszeiten, längere Pausen, Sonnenschutz, Ventilatoren und kostenlose Getränke anbieten müssen. Kommen Arbeitgeber dem nicht angemessen nach, soll den Beschäftigten ein Recht auf hitzefrei zustehen.

Diese Forderungen verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf, um die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten angesichts zunehmender Hitzebelastungen durch den Klimawandel zu sichern. Die Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Arbeitnehmer ist dabei eine zentrale Herausforderung.

 

Gehaltserhöhung, Tarifvertrag Sachsen, Apothekenpersonal

Wie die Löhne für Apothekenangestellte um 160 Euro steigen und Ausbildungsvergütungen angepasst werden

Am 1. Juli 2025 tritt in Sachsen ein neuer Gehaltstarifvertrag für Apothekenangestellte in Kraft, der für alle Berufsgruppen und Tarifstufen eine einheitliche Erhöhung der Gehälter um einen Sockelbetrag von 160 Euro vorsieht. Die Vereinbarung zwischen Adexa und dem Sächsischen Apothekerverband gilt für 18 Monate bis Ende Dezember 2026 und umfasst auch eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen auf das Niveau anderer Tarifverträge.

Die Gehaltssteigerungen gelten für Vollzeitstellen mit 40 Wochenstunden und sind gestaffelt nach Berufsgruppen und Berufsjahren: Apotheker:innen im ersten bis zweiten Jahr erhalten 4095 Euro monatlich, Filialleitungen 4488 Euro, PTA beginnen mit 2601 Euro und steigen mit Berufserfahrung auf 3142 Euro. PKA, Pharmazieingenieur:innen und Apothekerassistent:innen profitieren ebenfalls von angehobenen Grundgehältern. Auch die Notdienstpauschalen werden entsprechend der Gehaltsanpassung angepasst.

Diese tarifliche Einigung setzt ein deutliches Zeichen für die Anerkennung der Leistungen des Apothekenpersonals und reagiert auf die steigenden Anforderungen und Fachkräftesituation in der Branche. Die Erhöhung soll dazu beitragen, die Attraktivität der Berufe zu stärken und die Mitarbeitermotivation zu fördern.

Der Tarifvertrag unterstreicht die Bedeutung fairer Vergütung als zentralen Faktor für stabile und leistungsfähige Apothekenbetriebe, die eine verlässliche Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Gleichzeitig werden die Ausbildungsbedingungen verbessert, um den Nachwuchs zu fördern und langfristig qualifiziertes Personal zu sichern.

 

EuGH-Urteil, Bio-Label, Arzneitees

Salus behält Bio-Qualität trotz Verbot des Bio-Siegels auf Arzneitees

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass traditionelle pflanzliche Arzneimittel wie Arzneitees kein Bio-Siegel tragen dürfen, da sie ausschließlich unter die EU-Arzneimittelrichtlinie fallen und nicht unter die Verordnung zur ökologischen Produktion und Kennzeichnung von Bio-Erzeugnissen. Der Fall betrifft den Salbei-Arzneitee von Salus, der mit dem EU-Bio-Logo versehen war. Ein Wettbewerber legte Einspruch ein, was letztlich zum EuGH-Verbot führte.

Salus-Geschäftsführer Dr. Florian Block betont, dass trotz fehlender Bio-Kennzeichnung die Bio-Qualität der Arzneitees erhalten bleibt. Der Hersteller setzt weiterhin auf zertifizierte Bio-Rohstoffe und betrachtet sich als Bio-Unternehmen aus Überzeugung, noch bevor verbindliche Regeln zur Bio-Kennzeichnung eingeführt wurden. Die Entscheidung des EuGH wird als Einschränkung der Informationsmöglichkeiten der Verbraucher gewertet, da solche Angaben die Kaufentscheidung beeinflussen können.

Der EuGH argumentiert, dass Informationen auf Arzneimitteln besonders sensibel sind, da diese ohne Verschreibung erhältlich sind und Verbraucher dadurch direkt beeinflusst werden. Salus hält die Bio-Qualität für ein wesentliches Qualitäts- und Umweltmerkmal, das auch ohne offizielles Siegel wirksam ist. Das Urteil unterstreicht die strikte Trennung zwischen Arzneimittelgesetzgebung und Öko-Kennzeichnung und stellt Hersteller vor die Herausforderung, Qualität transparent zu kommunizieren ohne irreführende Siegel.

Dieser Rechtsstreit zeigt die Komplexität der Produktkennzeichnung in Grenzbereichen zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln und die Spannungen zwischen Verbraucherinformation, regulatorischer Klarheit und Marketingstrategien. Für Hersteller wie Salus bleibt die Herausforderung, nachhaltige und hochwertige Produkte glaubwürdig darzustellen, auch wenn formale Siegel entfallen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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