• 23.06.2025 – Versicherung grenzt aus, Apotheken kämpfen um Profil, Politik flüchtet vor Struktur

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Versicherung grenzt aus, Apotheken kämpfen um Profil, Politik flüchtet vor Struktur

 

Wie Teilabbruch und Baumfällung zur Streitfrage werden, Spezialisierung zum Überlebensfaktor wird und die GKV-Debatte um versicherungsfremde Leistungen eskaliert

Apotheken-News von heute

Während das Landgericht Oldenburg am 30. September 2024 die Grenzen der Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden unmissverständlich zieht und deutlich macht, dass präventive Baumfällungen, Gutachterkosten oder vorbeugende Rettungsauslagen ohne direkten Schadeneintritt nicht versichert sind, geraten parallel Apothekerkammern in eine Grundsatzkrise: Ein neues Urteil zwingt sie zur Rücklagenoffenlegung und stellt jahrzehntelange Haushaltspraktiken infrage – mit Auswirkungen bis zur ABDA, die künftig nicht nur Rechenschaft, sondern Strukturreformen schuldet. Gleichzeitig zeigen Apothekeninhaber in einer aktuellen Apokix-Befragung, wie stark der Druck zur Spezialisierung steigt, wenn Versandhandel, Preisunsicherheit und fehlende politische Rückendeckung das Profil angreifen. 43 Prozent setzen aktiv auf Differenzierung, besonders durch Beratungsqualität und konzeptionelle Klarheit. Doch wer heute mehr leistet, braucht auch ein System, das nicht wegblickt, wenn Versorgungslasten zunehmen. Genau hier versagt die GKV-Politik: Die Forderung des vfa, versicherungsfremde Leistungen steuerfinanziert auszulagern, wird ignoriert, obwohl Kassen vor Zusatzbeiträgen warnen. Ein Strukturversagen, das Apotheken als Puffer für ein überlastetes System zurücklässt – trotz Leistung, trotz Haltung, trotz Bedarf.


Ein umgestürzter Baum ist nicht gleich ein Versicherungsfall – das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 30. September 2024 unmissverständlich klargestellt und dabei zugleich die Grenzen der Auslegungsspielräume in Wohngebäudeversicherungen markiert. Wer in präventiver Absicht einen beschädigten Baum entfernen lässt, um drohenden Schaden zu vermeiden, kann daraus keinen Leistungsanspruch ableiten. Noch weniger, wenn keine vollständige Umsturzsituation vorliegt. Auch Gutachterkosten, die in Eigeninitiative beauftragt wurden, gehören nicht zum erstattungsfähigen Schadenumfang – und sogenannte Rettungsauslagen, mit denen Hauseigentümer besonders vorsichtig vorgehen wollten, gelten nur dann als versicherungsrelevant, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit einem bereits eingetretenen Versicherungsfall stehen. Das Gericht verweist auf die Lesart eines verständigen Versicherungsnehmers und sieht keine Anzeichen dafür, dass gängige Klauseln der Wohngebäudeversicherung anders zu verstehen wären. Dass diese Rechtsprechung für viele Eigentümer wie ein Rückschritt in Sachen Prävention wirkt, ändert nichts an der strengen Textbindung – und markiert damit zugleich einen Trend zu einer rigideren Interpretation von Leistungsgrenzen, der sich auch in anderen Versicherungssegmenten beobachten lässt.

In einem ganz anderen Bereich, aber mit strukturell ähnlicher Spannung zwischen Erwartung und Realität, kämpfen Apotheken bundesweit mit der Frage nach ihrem eigenen Profil. Der wachsende Druck durch Versandapotheken, ökonomisch starke Filialketten und eine zunehmend ausgedünnte wohnortnahe Versorgung bringt inhabergeführte Betriebe an den Punkt, an dem sie ihre Rolle neu definieren müssen. Die aktuelle Apokix-Umfrage des IFH Köln unterstreicht diese Dynamik mit Zahlen, die nachdrücklich zeigen, wie hoch die Veränderungsbereitschaft ist – und wie nötig. Demnach verfolgen 43 Prozent der befragten Apotheken eine klare Spezialisierungsstrategie, weitere 12 Prozent planen eine baldige Einführung. Im Fokus steht dabei nicht primär die technische Aufrüstung, sondern eine strategische Fokussierung auf Beratung, Komfort und Kundenerlebnis. Der Convenience-Faktor – also die reibungslose, barrierefreie und als angenehm empfundene Versorgung – wird von 93 Prozent der Apotheken als entscheidender Wettbewerbsfaktor eingestuft. Das umfasst Öffnungszeiten ebenso wie eine durchdachte Ablauforganisation, digitale Kontaktwege und personelle Zugänglichkeit. Der Trend zur konzeptionellen Differenzierung spiegelt nicht zuletzt ein wachsendes Bewusstsein dafür wider, dass die klassische Apotheke als bloßer Abgabepunkt für Arzneimittel längst an Wirkung verliert, wenn keine klare Positionierung gegenüber Patientinnen und Patienten erfolgt. Doch dieses neue Selbstverständnis benötigt auch strukturelle und politische Rückendeckung – etwa bei der Refinanzierung von Weiterbildungsprogrammen oder bei der Honorierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen.

Während Apotheken also nach vorn denken, geraten ihre Standesvertretungen in eine Krise der Rückschau. Ein Urteil, das unlängst gegen eine Apothekerkammer ergangen ist, entfaltet Signalwirkung weit über den Einzelfall hinaus: Es begrenzt die Möglichkeit der Kammern, Rücklagen anzusammeln, ohne eine klare und transparente Zweckbindung auszuweisen. Was über Jahre als betriebswirtschaftlich solide galt – nämlich Haushaltsüberschüsse zu parken, um für künftige Investitionen oder Risiken gewappnet zu sein –, wird nun als systematische Intransparenz gewertet, wenn die Mittelverwendung nicht nachvollziehbar dokumentiert wird. Damit gerät ein zentrales Element der Kammerfinanzierung unter Druck. Die betroffene Apothekerkammer muss nicht nur um ihre Rücklagenstruktur fürchten, sondern auch um das Vertrauen ihrer Mitglieder, die durch verpflichtende Beiträge oft wenig Einblick in die Mittelverwendung hatten. Die ABDA sieht sich damit ebenfalls einem strukturellen Risiko ausgesetzt – denn viele Kammern dürften vergleichbare Haushaltspraktiken pflegen. Zugleich rückt das Thema der Mittelbindung auf die politische Agenda: Wie viel Eigenverwaltung ist zulässig, wenn die Transparenzpflicht steigt und der Druck auf Beitragsgerechtigkeit wächst?

In diese Gemengelage platzt eine weitere Debatte, die die Finanzierungsarchitektur des Gesundheitssystems grundsätzlich infrage stellt: Der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) fordert eine vollständige Herausnahme sogenannter versicherungsfremder Leistungen aus der GKV. Dazu zählen beispielsweise Beitragszahlungen für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger, die derzeit über die solidarisch finanzierte Krankenversicherung abgedeckt werden – obwohl sie nicht aus Erwerbsarbeit resultieren. Der vfa sieht hierin eine strukturelle Schieflage und verlangt stattdessen eine Umstellung auf steuerfinanzierte Lösungen. Diese Forderung ist nicht neu, aber in Zeiten wachsender Zusatzbeiträge und ausbleibender Strukturreformen gewinnt sie an Wucht. Besonders brisant: Zwar hatte die Koalitionsarbeitsgruppe das Thema 2021 bereits intern adressiert, doch der finale Koalitionsvertrag schwieg sich darüber aus. Seither ist keine politische Bewegung erfolgt. Die Bundesregierung bleibt eine Antwort auf die Frage schuldig, wie sie mit dieser Finanzierungsdissonanz umgehen will. Das Bundesgesundheitsministerium verweist bislang auf „laufende Prüfungen“ – doch die Kassen warnen offen vor einer weiteren Beitragsexplosion. Der aktuelle Überschuss aus dem ersten Quartal 2025 täuscht dabei nicht über das strukturelle Defizit hinweg, das aus dem Missverhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsberechtigten erwächst.

Für die Apotheken bedeutet diese Gemengelage eine wachsende Unsicherheit – auch deshalb, weil jede Schwächung der GKV-Finanzbasis früher oder später auf die Leistungserbringer durchschlägt. Die Reformbedarfe im Gesundheitswesen sind bekannt, doch ohne ein tragfähiges Finanzierungskonzept drohen kosmetische Korrekturen, wo strukturelle Neuausrichtung notwendig wäre. Dabei könnten Apotheken eine tragende Rolle spielen – etwa in der Versorgungslücke zwischen Hausärzten und Kliniken, bei der Prävention oder im Medikationsmanagement. Doch diese Erweiterung der Aufgaben braucht verlässliche Refinanzierung, institutionelle Rückendeckung und eine politische Agenda, die über kurzfristige Kostenbetrachtung hinausgeht. Solange jedoch die Standespolitik mit sich selbst beschäftigt ist, die Regierung auf Zeit spielt und Versicherer Leistungspakete eingrenzen, bleibt die Apotheke im Kern das, was sie aktuell am wenigsten sein sollte: ein Puffer für ein dysfunktionales System, das seine eigenen Schnittstellen nicht sauber definiert.

Inmitten dieser Vielschichtigkeit stehen die Apothekerinnen und Apotheker selbst – unternehmerisch gefordert, politisch bedrängt, strukturell unterdefiniert. Der Ruf nach Entlastung bleibt wirkungslos, wenn er nicht mit Gestaltungsanspruch verbunden wird. Wer Profil zeigen will, muss heute mehr leisten als klassische Versorgung. Doch wer mehr leistet, braucht Schutz, Struktur und Sinn. Fehlt eines davon, beginnt das System zu bröckeln – nicht mit einem lauten Knall, sondern schleichend, sichtbar in jeder Apotheke, die sich aufreibt zwischen Erstattungslogik, Regulierungsdruck und der Frage, ob sich Spezialisierung in einem Markt lohnt, der vermehrt auf Masse statt Qualität setzt. Die Antwort wird nicht von Gerichten, Kassen oder Kammern kommen, sondern von jenen, die vor Ort entscheiden, wie Zukunft geht. Doch genau dafür braucht es einen Rahmen, der Differenzierung nicht nur erlaubt, sondern gezielt stärkt – rechtlich, politisch und ökonomisch. Bis dahin bleibt das Bild fragmentarisch: Ein Urteil hier, ein Konzept dort, eine Forderung ohne Folge. Und Apotheken, die trotz allem versuchen, dem System mehr zu geben, als sie zurückerhalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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