• 16.05.2025 – Blitzermessung vor der Reform?

    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Ein Fall aus dem Saarland bringt die Geschwindigkeitsmessung bundesweit ins Wanken: Der Bundesgerichtshof prüft, ob Blitzer-Messungen ...

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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Blitzermessung vor der Reform?

 

BGH prüft, ob fehlende Rohdaten Betroffenenrechte verletzen

Ein einzelner Autofahrer aus dem Saarland stellt die deutsche Blitzerpraxis auf den Kopf. Weil sein Messgerät keine Rohdaten speicherte, will er sich gegen den Bußgeldbescheid wehren – und zwingt damit das Saarländische Oberlandesgericht zur Grundsatzfrage: Darf ein solches Messergebnis überhaupt als Beweis dienen, wenn die Datengrundlage fehlt? Jetzt muss der Bundesgerichtshof klären, ob Geschwindigkeitsmessungen ohne gespeicherte Rohdaten bundesweit zulässig sind. Der Fall könnte die Rechtsprechung zur Verkehrsüberwachung grundlegend verändern – mit Folgen für Betroffene, Behörden, Hersteller und die juristische Auslegung des fairen Verfahrens.


Ein Fall aus dem Saarland bringt die deutsche Verkehrsrechtsprechung ins Wanken. Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) hat dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Grundsatzfrage vorgelegt, die für Millionen von Verkehrssündern und für die Praxis der Geschwindigkeitsmessung bundesweit von enormer Bedeutung sein dürfte: Sind Blitzer-Messungen verwertbar, wenn die dabei erzeugten Rohdaten nicht gespeichert wurden? Im Saarland hat der dortige Verfassungsgerichtshof bereits 2019 geurteilt, dass eine Verurteilung ohne gespeicherte Rohdaten das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Während andere Bundesländer solche Messungen weiter als Beweis zulassen, könnte die jetzt eingeleitete BGH-Entscheidung eine bundesweit einheitliche Regelung schaffen – oder bestehende Unterschiede verfestigen.

Ausgangspunkt ist ein konkreter Bußgeldfall. Ein Autofahrer war wegen einer mutmaßlichen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften verurteilt worden. Das eingesetzte Messgerät speicherte jedoch keine Rohdaten, sodass der Betroffene die Richtigkeit der Messung nicht überprüfen lassen konnte. Das Amtsgericht St. Ingbert hielt die Verurteilung für gerechtfertigt. Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde ein. Das Saarländische OLG sieht sich aufgrund der Bindung an die Landesverfassungsrechtsprechung gezwungen, diese Entscheidung zu hinterfragen. Es verweist auf das verfassungsrechtlich garantierte Gebot des fairen Verfahrens und legt dem BGH die Frage vor, ob Messergebnisse ohne nachprüfbare Datengrundlage bundesweit als verwertbar gelten dürfen.

Derzeit herrscht Rechtszersplitterung. Während Gerichte in den meisten Bundesländern Messergebnisse auch ohne Rohdaten anerkennen, ist das im Saarland nicht zulässig. Dies führt zu erheblichen Rechtsunterschieden – ein und derselbe Verkehrsverstoß kann in Rheinland-Pfalz geahndet werden, im Saarland jedoch möglicherweise folgenlos bleiben. Genau dieser Zustand wird nun durch das OLG Saarbrücken zur bundesweiten Klärung gebracht. Die Karlsruher Richter sollen bewerten, ob die bestehende Praxis mit den Grundsätzen rechtsstaatlicher Verfahren vereinbar ist oder nicht.

Eine BGH-Entscheidung könnte gravierende Folgen haben. Wird die saarländische Argumentation bestätigt, müssten viele Bundesländer ihre Messpraxis überdenken. Technisch müsste auf Geräte umgestellt werden, die eine lückenlose Speicherung ermöglichen. Zugleich könnten bereits erlassene Bußgeldbescheide angreifbar werden. Der Verwaltungsaufwand für die Behörden würde erheblich steigen. Die Verteidigungsrechte von Betroffenen hingegen würden gestärkt. Die bislang geltende Annahme, dass Messgeräte auch ohne vollständige Datenspeicherung als standardisiert gelten und einwandfrei funktionieren, gerät dann ins Wanken.

Sollte der BGH hingegen der bisherigen Linie anderer Oberlandesgerichte folgen, würde dies den Sonderweg des Saarlandes beenden. Dies hätte Signalwirkung für alle Verfahren, in denen Verteidiger bislang auf die fehlende Speicherfähigkeit pochten. Autofahrer müssten sich dann bundesweit mit der Tatsache abfinden, dass die Überprüfbarkeit technischer Messungen nicht mehr zwingend verlangt wird. Kritiker sehen hierin ein Risiko für die Rechtsstaatlichkeit, da bei fehlender Transparenz die Verteidigungsmöglichkeiten massiv eingeschränkt seien.

Die Entscheidung betrifft mehr als nur die Technik moderner Blitzer. Sie betrifft die Grundfrage, wie viel Transparenz der Staat seinen Bürgern schuldet, wenn er sie sanktioniert. Der Fall erinnert daran, dass auch Verkehrsrecht keine technische Nebensache ist, sondern ein Teil des demokratischen Rechtsstaats. Die Frage, ob man sich gegen staatliches Handeln wehren kann, wenn man die Beweise dafür nicht einsehen darf, könnte nun endlich verbindlich beantwortet werden.

 
Kommentar:

Es ist ein kleiner Fall mit potenziell großer Wirkung: Ein geblitzter Autofahrer wehrt sich gegen ein Messergebnis, das er mangels gespeicherter Rohdaten nicht überprüfen kann – und bringt damit die gesamte Rechtsarchitektur der Verkehrsüberwachung ins Wanken. Die Tatsache, dass bislang jede Region ihre eigene Linie verfolgt, offenbart ein Grundproblem der föderalen Justizpraxis. Ein bundesweit geltendes Ordnungswidrigkeitengesetz sollte nicht durch eine Vielzahl unterschiedlicher richterlicher Bewertungen verwässert werden.

Das Saarland hat mit seiner klaren verfassungsgerichtlichen Linie den Finger in die Wunde gelegt: Wenn staatliche Sanktionen auf technischen Prozessen beruhen, deren Ergebnisse nicht überprüfbar sind, dann wird das Prinzip des fairen Verfahrens untergraben. Die Frage, ob ein staatliches Messergebnis als unanfechtbar gilt, obwohl keine überprüfbare Datengrundlage existiert, berührt die Grundpfeiler rechtsstaatlichen Denkens.

Die bevorstehende Entscheidung des BGH ist mehr als ein juristisches Detail. Sie wird entscheiden, ob Recht auf Verteidigung auch im Alltag der Bußgeldverfahren ernst genommen wird – oder ob der Verzicht auf Transparenz künftig zur Regel wird. Die Richter in Karlsruhe stehen vor einer Grundsatzfrage, die den Kern des Justizverständnisses betrifft: Vertrauen wir blind auf Technik, oder bleibt das Recht des Bürgers auf Überprüfung gewahrt? Wer das letztere verteidigen will, muss nun für die Speicherung von Rohdaten plädieren – im Interesse der Gerechtigkeit, nicht der Technik.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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