• 07.05.2025 – Apotheken-News: BGH demontiert Preisbindung

    ARZTPRAXIS | Medienspiegel & Presse | Der Bundesgerichtshof zeigt deutliche Zweifel an der Rx-Preisbindung. Die bisherigen Begründungen gelten als zu vage. Eine Aufhebung ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: BGH demontiert Preisbindung

 

Apotheken geraten in Zugzwang bei wirtschaftlicher Neuausrichtung

Es hätte der große Moment für die Apothekerschaft sein können: Der Bundesgerichtshof hätte die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel ein für allemal absichern können. Doch statt eines juristischen Rückenwinds kam die kalte Dusche. Die Richter äußerten fundamentale Zweifel, verlangten Belege und nahmen den Apothekenanwalt ins Kreuzverhör. Nun droht dem seit Jahrzehnten geltenden Festpreisprinzip der endgültige Fall – mit weitreichenden Konsequenzen für Tausende Apothekenbetriebe in Deutschland. Sollte die Preisbindung kippen, steht nicht weniger als die Architektur des Versorgungssystems zur Disposition.


Die rechtliche Grundlage für die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten steht erneut vor einem möglichen Umbruch. Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Verhandlung deutliche Zweifel an der bisherigen Begründung für die Preisbindung erkennen lassen. Die Richter des 1. Zivilsenats monierten, dass die vom vorinstanzlichen Gericht gelieferten Argumente nicht ausreichten, um die gesetzliche Preisbindung als verhältnismäßig und notwendig einzustufen. Vielmehr fehle es an nachweisbaren Fakten, etwa zur konkreten Gefährdung der Arzneimittelversorgung oder zur Entwicklung der Apothekendichte bei Preiswettbewerb.

Im Verlauf der Verhandlung geriet der anwaltliche Vertreter der Apothekerschaft zunehmend unter Druck. Die Richter bohrten nach, verlangten Belege, wollten exakte Zusammenhänge zwischen Preisbindung und Versorgungsqualität sehen. Statt einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Regelung wurde die Sache vertagt – ein Verkündungstermin steht noch aus. Das Urteil könnte jedoch grundlegend über die Zukunft des einheitlichen Abgabepreises entscheiden, der seit Jahrzehnten als Stützpfeiler der flächendeckenden Arzneimittelversorgung gilt.

Besondere Brisanz erhält das Verfahren dadurch, dass es die letzte verbliebene nationale Festpreisregelung betrifft. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2016 gilt die Preisbindung nicht mehr für ausländische Versandapotheken. Sollte nun auch im Inland der rechtliche Schutz fallen, würde sich der Arzneimittelmarkt grundlegend verändern. Große Versender könnten mit Rabatten und Boni den Druck auf stationäre Apotheken massiv erhöhen. Kleinere Betriebe in strukturschwachen Regionen wären von dieser Entwicklung besonders betroffen.

Für Apothekenbetreiber bedeutet die drohende Aufhebung der Preisbindung weit mehr als eine wirtschaftliche Anpassung. Sie müssten sich in einem liberalisierten Markt neu aufstellen, Service und Beratung anders monetarisieren und im Extremfall um ihre Existenz fürchten. Auch die politische Tragweite ist enorm. Die Preisbindung war stets mit dem Argument verknüpft, die Versorgungssicherheit und Gleichbehandlung aller Versicherten zu garantieren. Wenn dieser Grundsatz nicht mehr trägt, wankt nicht nur ein Gesetz – es wankt das gesamte System.


Kommentar:

Die Kritik des Bundesgerichtshofs an der bisherigen Begründung der Preisbindung markiert eine juristische Zäsur – und politisch gesehen ein Signal mit Sprengkraft. Denn es ist mehr als ein rechtlicher Streit um Paragrafen: Es geht um den künftigen Charakter des Gesundheitswesens. Wenn der Gesetzgeber den Zusammenhang zwischen einheitlichen Preisen und sicherer Versorgung nicht mehr überzeugend belegen kann, ist die Konsequenz absehbar: Der freie Markt wird auch in der Arzneimittelversorgung Einzug halten.

Diese Entwicklung trifft Apotheken in ihrer existenziellen Rolle. Ohne Preisbindung könnten große Versender mit aggressiven Rabattmodellen Marktanteile gewinnen, während lokal verankerte Apotheken um ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit kämpfen. Das würde nicht nur eine Verschiebung von Marktanteilen bedeuten, sondern auch eine funktionale Aushöhlung der wohnortnahen Versorgung. Wer glaubt, der Markt reguliere das Angebot, verkennt die Realität in ländlichen Regionen.

Zugleich offenbart die Verhandlung eine strukturelle Schwäche: Die Verteidigung der Preisbindung verlässt sich zu sehr auf politische Narrative und zu wenig auf harte ökonomische oder versorgungsbezogene Daten. In Zeiten wachsender Liberalisierung und EU-rechtlicher Harmonisierung reichen vage Verweise auf Gemeinwohlinteressen nicht mehr aus. Der Gesetzgeber steht unter Druck, sein Modell datenbasiert neu zu rechtfertigen oder sich ehrlich von ihm zu verabschieden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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