• 15.04.2025 – Apotheken-News: Apotheken, Rezeptfälschung, Retax, Risiko

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Apotheken, Rezeptfälschung, Retax, Risiko

 

Warum Apothekenbetreiber für Systemlücken haften – und was sie organisatorisch und finanziell absichern müssen

Gefälschte Rezepte und Retaxationen treffen Apotheken nicht nur im Tagesgeschäft, sondern im Kern ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Verantwortung. Besonders das kaum regulierte Ersatzverfahren entwickelt sich zur Schwachstelle im System – mit gravierenden Konsequenzen für Betreiber. Sie stehen unter Druck, Fälschungen zu erkennen, Risiken zu dokumentieren und sich gegen Vermögensschäden abzusichern. Während die Politik zögert, sind Apotheken gezwungen, selbst umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen – organisatorisch, juristisch und finanziell.


Die Zunahme gefälschter Verordnungen im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitssystems stellt Apothekenbetreiber vor immer größere rechtliche und wirtschaftliche Risiken. Insbesondere das Ersatzverfahren, das im Fall technischer Probleme beim E-Rezept greift, hat sich als erheblicher Schwachpunkt erwiesen. Zwar war das elektronische Rezept angetreten, um die Arzneimittelverordnung sicherer, effizienter und fälschungssicher zu gestalten. Doch in der Realität bleiben nicht nur Systemstörungen an der Tagesordnung, sondern das Ersatzverfahren wird zunehmend von Betrügern genutzt – mit gravierenden Folgen für Apotheken.

Die Täter agieren professionell, bedienen sich manipulierter Ausdrucke, kopierter QR-Codes und gefälschter Versichertendaten. Die Masche: eine teure Verordnung, ein Ausdruck, der wie ein echter E-Rezept-Ausdruck aussieht, und eine Apotheke, die unter Versorgungsdruck steht. Wird ein gefälschtes Rezept eingelöst, greift in der Regel kein digitaler Kontrollmechanismus. Stattdessen haftet die Apotheke – zunächst durch eine Retaxation der Krankenkasse, also die Rückforderung des bereits vergüteten Arzneimittels, und in gravierenden Fällen sogar strafrechtlich.

Für Betreiber ist dies nicht nur eine betriebswirtschaftliche Belastung, sondern eine existentielle Herausforderung. Denn sie haften auch für das Handeln ihres Personals. Wird nachgewiesen, dass Prüfprozesse nicht eingehalten oder auffällige Verordnungen nicht sorgfältig bewertet wurden, kann dies als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden. Der Maßstab ist dabei nicht das subjektive Bemühen, sondern der objektiv „gebotene“ Prüfaufwand. Dieser Maßstab ist juristisch dehnbar – für Apotheken jedoch wirtschaftlich eindeutig: Eine einzelne nicht erkannte Fälschung kann zu Verlusten im fünfstelligen Bereich führen, etwa bei Krebsmedikamenten, Antikörpertherapien oder Spezialpräparaten.

In der Folge ergibt sich für Apothekenbetreiber eine klare Notwendigkeit zum Handeln – auf mehreren Ebenen. Zum einen müssen sie innerbetriebliche Maßnahmen zur Risikoabwehr implementieren: standardisierte Handlungsanweisungen für das Personal, verpflichtende Schulungen zur Erkennung von Fälschungsindikatoren, klare Dokumentationspflichten und eine saubere, im Zweifel revisionssichere Nachverfolgung. Nur wenn im Ernstfall nachgewiesen werden kann, dass die Apotheke angemessen gehandelt hat, lässt sich eine Retaxation unter Umständen abwehren – oder der Versicherungsschutz greifen.

Denn zum anderen ist auch der finanzielle Schutz gegen Vermögensschäden durch Rezeptfälschungen und Retaxationen unverzichtbar geworden. Versicherungen, die solche Risiken absichern, haben in der Apothekenpraxis eine neue Priorität erhalten. Was früher als optional galt, ist heute für viele Betriebe betriebswirtschaftlich notwendig. Die Priorität dieser Policen ergibt sich aus der unklaren Rechtslage, der steigenden Zahl an Betrugsfällen und der Schärfe, mit der Krankenkassen auch kleinste formale Fehler sanktionieren. Betroffen sind nicht nur Großapotheken oder Filialverbünde, sondern gerade auch Einzelbetriebe mit begrenzten Rücklagen.

Die Relevanz solcher Versicherungen liegt dabei nicht nur im Schutz vor großen Einzelfällen. Sie helfen auch im Umgang mit der zunehmenden Formalisierung von Beanstandungen. Denn längst ist es gängige Praxis, dass Kassen auch bei formalen Unstimmigkeiten wie fehlenden Unterschriften, unstimmigen Datumsangaben oder unklaren Arztkennungen die Vergütung verweigern. Das betrifft auch korrekte Verordnungen, die unter Zeitdruck oder im Ersatzverfahren ohne vollständige Dokumentation eingelöst wurden.

Doch: Versicherungen greifen nur dann, wenn auch die betriebliche Basis stimmt. Das bedeutet konkret, dass Apothekenbetreiber nachweisen müssen, dass sie den organisatorischen Pflichten zur Prävention nachkommen. Fehlen interne Anweisungen, Schulungen oder Nachweise zur Entscheidungslage, riskieren Betreiber trotz Versicherungsschutz eine Leistungskürzung oder vollständige Ablehnung. Damit ist der Versicherungsschutz integraler Bestandteil eines umfassenden Risikomanagements – kein Ersatz, sondern notwendige Ergänzung.

Vor diesem Hintergrund wird klar: Die Herausforderungen durch Rezeptfälschungen und Retaxationen sind keine hypothetischen Bedrohungen, sondern konkrete Risiken des Apothekenalltags. Solange es keine technische und rechtliche Reform des Ersatzverfahrens gibt, bleiben Apothekenbetreiber in der Pflicht, ihre Betriebe eigenverantwortlich abzusichern.


Kommentar:

Es ist ein stiller Skandal: Während die Politik die Digitalisierung im Gesundheitswesen als Fortschritt verkauft, bleibt das Sicherheitskonzept unvollständig – mit dramatischen Folgen für Apotheken. Besonders das Ersatzverfahren, das auf Papier basiert, ohne technische Schutzmechanismen, ohne digitale Verifikation und ohne klare Prüfstandards, ist in der Praxis längst zur Einfallpforte für Betrug geworden. Dass sich Apotheken dafür rechtfertigen müssen, wenn sie Opfer eines solchen strukturellen Mangels werden, zeigt die Schieflage im System.

Die derzeitige Situation ist unhaltbar. Apotheken sollen innerhalb weniger Minuten entscheiden, ob eine Verordnung echt ist, müssen gleichzeitig die Versorgung sicherstellen und haften für jeden Fehler mit Rückzahlungen, Imageschaden und unter Umständen sogar vor Gericht. Die Kassen hingegen prüfen in aller Ruhe im Nachhinein – mit einem Fehlermaßstab, der in der Realität kaum umsetzbar ist. Dass diese Prüfungen oft ohne medizinische Notwendigkeit, rein formal und ohne Rücksicht auf die Belastung der Betriebe erfolgen, verschärft die Situation zusätzlich.

Angesichts dieser Lage ist es kein Ausdruck von Schwäche, sondern von Verantwortungsbewusstsein, wenn Apothekenbetreiber sich finanziell absichern. Eine Retax-Versicherung oder ein Schutz gegen Rezeptfälschungen ist nicht nur ein Kostenpunkt, sondern ein Bollwerk gegen systemische Unsicherheit. Doch klar ist auch: Solche Policen sind nur so gut wie das Risikomanagement, das sie flankieren. Wer sich allein auf den Versicherungsschutz verlässt, läuft Gefahr, im Ernstfall trotzdem ohne Hilfe dazustehen.

Die eigentliche Verantwortung aber liegt beim Gesetzgeber. Es ist nicht hinnehmbar, dass Apotheken für ein strukturell unsicheres Verfahren haften, während gleichzeitig die technische Weiterentwicklung stockt und verbindliche Standards fehlen. Der Reformbedarf ist offensichtlich – doch er wird verdrängt. Bis sich das ändert, bleibt den Betreibern nur, selbst Verantwortung zu übernehmen: organisatorisch, juristisch und finanziell. Wer das nicht tut, riskiert mehr als nur die nächste Retaxation – sondern unter Umständen die Zukunft seines Betriebs.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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