• 15.04.2025 – Apotheken-News: Rezeptfälschung wird zur Haftungsfalle für Apotheken

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Rezeptfälschung wird zur Haftungsfalle für Apotheken

 

Wachsende Betrugsfälle, strenge Retaxpraxis und fehlender Versicherungsschutz gefährden wirtschaftliche Stabilität der Betriebe

Gefälschte Rezepte bringen Apotheken zunehmend in eine doppelte Zwangslage: Einerseits sind sie verpflichtet, Verordnungen sorgfältig zu prüfen, andererseits haften sie wirtschaftlich, wenn Fälschungen übersehen werden – selbst wenn diese im Alltag kaum erkennbar sind. Die Konsequenz sind häufig vollständige Retaxationen durch die Krankenkassen, oft erst Wochen oder Monate nach der Abgabe. Besonders kritisch wird es, wenn Apotheken über keinen gezielten Versicherungsschutz gegen solche Vermögensschäden verfügen. Viele Policen greifen nicht oder schließen Leistungen bei vermeintlicher Fahrlässigkeit aus. Damit wächst die Bedeutung eines branchenspezifischen, einschränkungsfreien Versicherungsschutzes – nicht als Option, sondern als notwendiges Element zur Absicherung existenzbedrohender Risiken.


Die Zahl gefälschter Rezepte hat in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen. Besonders im Fokus stehen Arzneimittel, die teuer, knapp oder gesellschaftlich stark nachgefragt sind – darunter Diabetesmedikamente, Wachstumshormone oder bestimmte Schmerzmittel. Die Täter agieren organisiert, überregional und nutzen gezielt Schwachstellen im Versorgungsprozess aus. Apotheken werden so zunehmend unfreiwillig zur Zielscheibe – und im Schadenfall allein verantwortlich gemacht.

Wird ein Rezept eingelöst, das sich im Nachhinein als gefälscht herausstellt, verweigern die gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig die Erstattung. Das gilt insbesondere dann, wenn die Fälschung als „erkennbar“ eingestuft wird – eine Bewertung, die meist rückblickend vorgenommen wird, unabhängig von den tatsächlichen Umständen am Point of Sale. Für die Apotheke bedeutet das: Das abgegebene Medikament wird nicht bezahlt, der finanzielle Schaden bleibt beim Betrieb. Die Summen pro Fall sind erheblich und reichen je nach Präparat in den vierstelligen Bereich.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen schreiben Apotheken eine Sorgfaltspflicht bei der Prüfung von Rezepten zu. Gleichzeitig fehlen klare, praxisnahe Kriterien, wann ein Dokument als eindeutig gefälscht zu werten ist. Die Abwägung, ob ein Verdacht besteht, erfolgt im laufenden Betrieb – häufig unter Zeitdruck, mit unvollständigen Informationen oder eingeschränkten Rückfragemöglichkeiten. Besonders in Stoßzeiten oder Notdiensten ist eine tiefergehende Prüfung nicht immer realisierbar. Trotzdem sehen sich Apothekerinnen und Apotheker im Nachgang mit dem Vorwurf konfrontiert, die Fälschung hätte erkannt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund wird der Schutz vor Vermögensschäden zu einer betriebswirtschaftlich zentralen Frage. Viele Apotheken arbeiten jedoch ohne gezielte Absicherung gegen Retaxationen oder Schäden durch Rezeptfälschung. Standardversicherungen decken derartige Risiken in der Regel nicht ab. Spezialisierte Policen existieren, bleiben aber bislang eine Ausnahme. Problematisch sind dabei nicht nur die geringen Verbreitungsgrade, sondern auch die teils erheblichen Einschränkungen in den Vertragsbedingungen. Oftmals lehnen Versicherer eine Leistung ab, wenn der Verdacht besteht, dass die Apotheke fahrlässig gehandelt hat – etwa durch fehlende Rückfragen oder unterlassene Dokumentation.

Für Apothekenbetreiber ergibt sich daraus ein eindeutiger Handlungsbedarf. Die Prüfung bestehender Versicherungsverträge sollte ebenso erfolgen wie eine gezielte Auseinandersetzung mit branchenspezifischen Lösungen. Entscheidend ist dabei nicht nur der Abschluss einer Police, sondern die konkrete Leistungsfähigkeit im Schadenfall. Eine gute Versicherung zeichnet sich nicht durch formale Absicherung allein aus, sondern durch klare Bedingungen, realistische Annahmen zum Betriebsalltag und den Verzicht auf pauschale Leistungsausschlüsse bei vermeintlicher Fahrlässigkeit.

Darüber hinaus braucht es klare interne Abläufe, mit denen potenzielle Betrugsversuche frühzeitig erkannt und nachvollziehbar dokumentiert werden können. Dazu gehören unter anderem die Schulung des Personals im Umgang mit Auffälligkeiten, die konsequente Kontrolle relevanter Rezeptmerkmale sowie klare Handlungsanweisungen bei Verdachtsfällen. Nur wer betriebsseitig vorbereitet ist, kann im Schadenfall auch gegenüber Kasse oder Versicherung argumentativ bestehen.

Die Priorität eines umfassenden, branchenspezifischen Versicherungsschutzes kann daher nicht hoch genug angesetzt werden. Angesichts der zunehmenden Fallzahlen, der fehlenden rechtlichen Klarheit und der wirtschaftlichen Auswirkungen im Einzelfall ist eine leistungsstarke Absicherung ohne enge Einschränkungen keine Option mehr – sondern eine betriebliche Notwendigkeit. Sie ersetzt nicht die Sorgfaltspflicht, sie ergänzt sie. Und sie kann im Ernstfall darüber entscheiden, ob ein Betrieb einen finanziellen Schlag verkraften kann – oder daran zerbricht.

 
Kommentar:

Rezeptfälschung ist längst mehr als ein individuelles Betrugsphänomen – sie ist Ausdruck einer strukturellen Schwäche im Zusammenspiel von Arzneimittelversorgung, Kontrolle und wirtschaftlicher Haftungsverteilung. Während Täter mit immer ausgefeilteren Methoden agieren und gezielt auf Apotheken treffen, die unter Versorgungsdruck stehen, bleiben die wirtschaftlichen Folgen einseitig beim Leistungserbringer. Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch systemisch riskant.

Die aktuelle Lage verlangt den Apotheken eine beinahe paradoxe Doppelrolle ab: Sie sollen hochpreisige Arzneimittel jederzeit verfügbar halten, Kunden schnell und effizient versorgen, dabei aber gleichzeitig ein Sicherheitsniveau erfüllen, das mit kriminaltechnischen Standards vergleichbar ist – ohne über die dafür notwendigen Werkzeuge oder Rückfragemöglichkeiten zu verfügen. Der Vorwurf, eine Fälschung sei „erkennbar“ gewesen, basiert in der Praxis oft auf Annahmen, nicht auf nachvollziehbaren Kriterien. Dass dieser Vorwurf auch als Begründung für Leistungsausschlüsse bei Versicherern dient, macht die Situation nicht besser.

Ein branchenspezifischer Versicherungsschutz, der Apotheken im Falle von Rezeptfälschung oder Retaxation zuverlässig schützt, ist deshalb kein Luxus, sondern eine essenzielle Notwendigkeit. Doch viele vorhandene Produkte werden diesem Anspruch nicht gerecht. Zu eng sind die Ausschlüsse, zu unklar die Bedingungen, zu hoch die Anforderungen an die Nachweispflicht. Eine leistungsstarke Versicherung muss praxisnah sein, auf reale Betriebsrisiken reagieren und nicht im Nachgang nach Gründen suchen, die Leistung zu verweigern.

Doch auch über Versicherungen hinaus braucht es eine Neubewertung der Rollen im Gesundheitssystem. Wenn Apotheken Verantwortung für die Sicherheit der Arzneimittelabgabe übernehmen sollen, dann müssen sie auch rechtlich und wirtschaftlich entsprechend abgesichert sein. Andernfalls entsteht ein Klima aus Misstrauen, Unsicherheit und Rückzugsverhalten – mit negativen Folgen für die Versorgung.

Solange Apotheken für die Folgen organisierter Fälschungsdelikte allein haften, ohne verlässlichen Schutz und ohne faire Beurteilung ihrer Prüfrealität, bleibt ihre Position im System schwach. Die Forderung ist klar: Versicherungen müssen leisten, wenn sie gebraucht werden – ohne versteckte Fallstricke. Und das System muss aufhören, Verantwortung einseitig abzuwälzen. Nur dann kann die Arzneimittelversorgung langfristig stabil bleiben.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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