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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Gefälschte Rezepte bringen Apotheken zunehmend in eine gefährliche Schieflage. Während die Zahl der Betrugsfälle steigt und die Täter professioneller vorgehen, geraten die Betriebe zwischen rigide Prüfpflichten, wirtschaftlicher Eigenverantwortung und unklarer Haftung. Krankenkassen verweigern Erstattungen bei vermeintlich erkennbaren Fälschungen, Versicherungen greifen oft nicht. Die Folge ist ein wachsendes Systemrisiko, das die Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung grundlegend untergräbt.
Gefälschte Rezepte stellen Apotheken in Deutschland zunehmend vor massive wirtschaftliche und organisatorische Herausforderungen. Die Zahl der Betrugsversuche ist in den letzten Monaten deutlich angestiegen – besonders betroffen sind hochpreisige Medikamente, die neben ihrer medizinischen Indikation auch außerhalb des GKV-Katalogs stark nachgefragt werden. Parallel dazu beobachten die Krankenkassen eine deutliche Häufung von Auffälligkeiten in der Abgabe solcher Präparate. Die Konsequenz: Die Erstattung wird bei als „erkennbar gefälscht“ eingestuften Verordnungen verweigert, die betroffene Apotheke bleibt auf dem Schaden sitzen.
In dieser Entwicklung offenbart sich ein strukturelles Problem, das über die reine Betrugsbekämpfung hinausgeht. Apotheken sehen sich mit einer doppelten Pflicht konfrontiert: Sie müssen einerseits ihre Prüfpflicht erfüllen und Verordnungen auf Plausibilität kontrollieren, andererseits aber einen funktionierenden, möglichst reibungslosen Versorgungsablauf sicherstellen. Was in der Theorie als selbstverständlicher Teil der Berufsausübung erscheint, ist in der Praxis jedoch kaum lückenlos zu leisten. Besonders in Stoßzeiten, an Wochenenden oder im Notdienst sind Rückfragen in Arztpraxen nicht möglich – dennoch erwartet das System eine fehlerfreie Einschätzung am HV-Tisch.
Dabei verschärft sich die Lage durch die fehlende oder unzureichende Absicherung gegen Vermögensschäden infolge von Rezeptfälschungen. Die gängigen Versicherungslösungen für Apotheken decken derartige Risiken in der Regel nicht oder nur unter sehr restriktiven Bedingungen ab. Spezialversicherungen gegen Retaxationen oder Rezeptbetrug existieren zwar, sind jedoch bislang wenig verbreitet. Häufig ist unklar, unter welchen Voraussetzungen sie tatsächlich leisten – insbesondere wenn eine Fälschung nach Ansicht der Kasse hätte erkannt werden müssen. Diese Unsicherheit macht es für Apothekenbetreiber schwer, sich im Vorfeld wirksam abzusichern.
Der wirtschaftliche Schaden kann erheblich sein. Hochpreisige Arzneimittel belasten bei einer Nullretaxation sofort die Betriebsergebnisse – bei mehrfachen Vorfällen kann dies bis zur Gefährdung der Zahlungsfähigkeit führen. Insbesondere kleinere Betriebe, die über keine großen Liquiditätsreserven verfügen, sind betroffen. Hinzu kommt ein langfristiger Vertrauensverlust: Wenn Apotheken auf Kosten sitzenbleiben, die sie im Auftrag des Systems zu tragen glaubten, erschüttert das nicht nur ihre wirtschaftliche Stabilität, sondern auch ihre Rolle in der Versorgungskette.
Ein wirksames Risikomanagement auf betrieblicher Ebene ist unter diesen Umständen unverzichtbar. Dazu zählen interne Anweisungen zur Rezeptprüfung, Schulungen des Personals, klare Entscheidungswege im Verdachtsfall sowie eine konsequente Dokumentation aller Auffälligkeiten. Auch die Prüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Versicherungspolicen wird zur unternehmerischen Notwendigkeit. Der Schutz vor Rezeptfälschung und Retaxationen sollte nicht als optional betrachtet werden, sondern als Bestandteil eines betriebswirtschaftlich verantwortungsvollen Apothekenbetriebs.
Dennoch darf die Verantwortung für die Absicherung nicht allein auf die Apotheken abgewälzt werden. Solange die Systempartner – Krankenkassen, Gesetzgeber und Versicherungswirtschaft – keine praxistauglichen Rahmenbedingungen schaffen, bleibt der Schutz lückenhaft. Es braucht mehr Transparenz bei den Haftungsregeln, eine realitätsnahe Bewertung der Prüfpflichten und branchenspezifische Versicherungslösungen, die das tatsächliche Risiko abbilden – auch unter Berücksichtigung operativer Zwänge und personeller Belastungen.
Die Zunahme gefälschter Rezepte in Apotheken ist mehr als eine vorübergehende Betrugswelle – sie ist ein Symptom eines grundlegenden Systemversagens. Apotheken werden zunehmend mit der Verantwortung für Risiken belastet, die sie weder verursachen noch allein kontrollieren können. Während die Täter professioneller vorgehen und Schwachstellen im Abgabesystem gezielt ausnutzen, wird der wirtschaftliche Schaden nahezu ausschließlich auf die Betriebe verlagert. Dass Krankenkassen die Erstattung verweigern, sobald eine Fälschung im Nachhinein als „erkennbar“ eingestuft wird, ist aus ihrer Perspektive nachvollziehbar – für Apotheken jedoch ein strukturelles Damoklesschwert.
Die rechtliche Erwartung, dass Rezeptfälschungen zuverlässig erkannt werden, blendet die Realität in den Betrieben aus. Viele Apotheken arbeiten unter hoher Belastung, mit begrenztem Personal und in einem Umfeld, das sich ständig verändert – sei es durch Lieferengpässe, Digitalisierung oder neue Versorgungsaufträge. Die Rezeptprüfung ist dabei eine komplexe Aufgabe, die neben pharmazeutischem Fachwissen auch kriminalistisches Gespür verlangt. Fehler sind unter solchen Bedingungen kaum auszuschließen – und doch droht bei jeder Fälschung die volle wirtschaftliche Haftung.
Besonders kritisch ist, dass sich dieser Zustand mit einem Flickenteppich aus unklaren Versicherungsbedingungen paart. Viele Apotheken glauben, ausreichend abgesichert zu sein – bis der erste Ernstfall eintritt und sich herausstellt, dass der Schutz nicht greift. Dass spezialisierte Policen kaum bekannt oder schwer zugänglich sind, verstärkt die Unsicherheit. Eine leistungsfähige Absicherung gegen Rezeptfälschung und Retaxation müsste daher nicht nur vorhanden, sondern auch praxistauglich und fair gestaltet sein. Alles andere führt dazu, dass Apotheken als schwächstes Glied der Versorgungskette systematisch überlastet werden.
Der Gesetzgeber, die Kassen und die Versicherungswirtschaft sind gefordert, den Betrieben endlich die Rückendeckung zu geben, die sie zur Aufrechterhaltung ihrer Funktion benötigen. Eine klare Definition der Prüfpflicht, transparente Bewertungsmaßstäbe und ein verlässlicher Versicherungsschutz sind keine Sonderwünsche – sie sind eine logische Folge aus der Verantwortung, die Apotheken im Gesundheitssystem tragen. Solange hier keine strukturelle Korrektur erfolgt, bleibt jede gefälschte Verordnung ein potenzieller wirtschaftlicher Totalschaden für den einzelnen Betrieb – und damit ein Risiko für die flächendeckende Versorgung insgesamt.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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