• 21.02.2025 – BAG-Urteil zu Auslands-AU-Bescheinigungen

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BAG-Urteil zu Auslands-AU-Bescheinigungen

 

Richtungsweisende Entscheidung klärt Beweiswert internationaler Krankmeldungen

In einer Welt, in der die Grenzen immer mehr verschwimmen, stellt die Bewertung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Nicht-EU-Ausland deutsche Arbeitgeber und Gerichte vor große Herausforderungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts hebt die komplexe Dynamik zwischen internationalen medizinischen Standards und nationalen rechtlichen Anforderungen hervor. Erfahren Sie, wie dieses richtungsweisende Urteil die Praxis der Entgeltfortzahlung bei zweifelhaften ausländischen Krankschreibungen beeinflusst und welche Implikationen sich daraus für die globale Arbeitswelt ergeben.


Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzte am 15. Januar 2025 neue Maßstäbe in der Bewertung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die außerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden. Der Fall betraf einen langjährigen Lagerarbeiter, der nach einem Urlaub in Tunesien mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückkehrte, die ihm aufgrund von Ischiasbeschwerden eine Ruhezeit von 24 Tagen vorschrieb. Trotz dieser medizinischen Anweisung trat der Arbeitnehmer die Rückreise nach Deutschland an, bevor die verordnete Ruhezeit endete, was zu erheblichen Zweifeln an der Validität seiner Krankschreibung führte.

Der Arbeitgeber, der die Entgeltfortzahlung verweigerte, argumentierte, dass das Verhalten des Arbeitnehmers – insbesondere die Buchung eines Rückflugtickets innerhalb der Ruheperiode – den Beweiswert der ausländischen Bescheinigung erschütterte. Das Arbeitsgericht wies zunächst die Klage des Arbeitnehmers ab, jedoch gab das Landesarbeitsgericht der Berufung statt. Die Angelegenheit eskalierte zum Bundesarbeitsgericht, das eine grundsätzliche Entscheidung über den Beweiswert solcher Bescheinigungen und die erforderliche Beweisführung traf.

Das BAG stellte klar, dass zwar grundsätzlich der gleiche Beweiswert wie für in Deutschland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anzunehmen ist, dieser jedoch unter bestimmten Umständen entkräftet werden kann. In diesem speziellen Fall führten die Gesamtheit der Umstände, darunter das Buchungsverhalten des Arbeitnehmers und die wiederholten Krankmeldungen nach Urlaubsaufenthalten, zu berechtigten Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der vorgelegten medizinischen Dokumentation.

Diese Entscheidung des BAG betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und setzt präzise Richtlinien für deren Anerkennung, insbesondere wenn die Umstände des Einzelfalls Zweifel an der Authentizität solcher Dokumente nahelegen. Der Fall zeigt auf, dass im internationalen Kontext arbeitende Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen eine verstärkte Verantwortung tragen, die rechtlichen und medizinischen Standards beider Jurisdiktionen zu beachten.


Kommentar:

Die rechtliche und ethische Dimension ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Eine Notwendigkeit für internationale Standards

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Fall der ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wirft ein grelles Licht auf die komplexen Herausforderungen, die in einer zunehmend globalisierten Arbeitswelt auftreten. Dieser Fall illustriert nicht nur die rechtlichen Schwierigkeiten, die mit der Anerkennung medizinischer Dokumente aus Nicht-EU-Ländern verbunden sind, sondern betont auch die ethischen Überlegungen, die sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern verlangt werden.

Die Notwendigkeit, zwischen dem Schutz der Rechte der Arbeitnehmer und der Verhinderung des Missbrauchs von Sozialleistungen zu balancieren, ist eine delikate Angelegenheit. Einerseits müssen Arbeitnehmer in der Lage sein, legitime medizinische Dokumente vorzulegen, ohne befürchten zu müssen, dass diese unbegründet angezweifelt werden. Andererseits müssen Arbeitgeber die Möglichkeit haben, Fälle von potenziellem Missbrauch effektiv zu überprüfen, um die Integrität der Entgeltfortzahlung zu wahren.

Die Entscheidung des BAG mag streng erscheinen, doch sie reflektiert eine tiefere Notwendigkeit für robuste rechtliche Rahmenbedingungen, die internationale medizinische Dokumente evaluieren. Dieser Fall sollte als Weckruf dienen, um über nationale Grenzen hinaus internationale Standards zu etablieren, die die Authentizität und den medizinischen Gehalt von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sicherstellen. Solche Standards würden nicht nur die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhöhen, sondern auch dazu beitragen, das Vertrauen in das transnationale Gesundheits- und Arbeitsrechtssystem zu stärken.

Letztendlich ist es unabdingbar, dass beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – eine transparente und faire Kommunikation pflegen und gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die die Rechte und Pflichten jedes Einzelnen angemessen berücksichtigt. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung von Vertrauen und Integrität in der globalen Arbeitswelt und setzt einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Auseinandersetzungen in diesem Bereich.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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