• 07.02.2025 – Apotheken-News: Apothekenübernahme zwischen Hürden, Pflichten und Risiken

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Apothekenübernahme zwischen Hürden, Pflichten und Risiken

 

Bürokratische Vorgaben, wirtschaftliche Unsicherheiten und organisatorische Herausforderungen für künftige Inhaber

Die Übernahme einer Apotheke ist mit zahlreichen rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Von der fristgerechten Beantragung der Betriebserlaubnis über die lückenlose Dokumentation der Betäubungsmittel bis hin zur Information der Mitarbeitenden – jeder Schritt erfordert präzise Planung und Sorgfalt. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob eine Übernahme angesichts steigender Betriebskosten und wachsender Konkurrenz wirtschaftlich tragfähig bleibt. Während der bürokratische Aufwand stetig wächst, bleibt eine langfristige Strategie für die Sicherung der Vor-Ort-Apotheken aus. Ein Blick auf die zentralen Hürden und Risiken für künftige Apothekeninhaberinnen und -inhaber.


Die Übernahme einer Apotheke stellt eine komplexe und oft zeitaufwendige Herausforderung dar, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Hürden mit sich bringt. Trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage entscheiden sich weiterhin viele Apothekerinnen und Apotheker für den Schritt in die Selbstständigkeit oder die Expansion durch die Übernahme eines bestehenden Betriebs. Dabei spielen vor allem die Einhaltung gesetzlicher Fristen, die Vorbereitung aller notwendigen Dokumente sowie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden eine zentrale Rolle.

Ein besonders kritischer Punkt im Übernahmeprozess ist die Betriebserlaubnis. Nach den Vorgaben der Apothekerkammern muss der Antrag auf Neuerteilung mindestens sechs Wochen vor der geplanten Übernahme eingereicht werden. Parallel dazu ist es erforderlich, dass die bisherige Betreiberin oder der bisherige Betreiber schriftlich auf die eigene Betriebserlaubnis verzichtet. Diese formale Anforderung ist essenziell, da ohne einen dokumentierten Verzicht eine nahtlose Übergabe nicht möglich ist.

Die Antragstellung setzt eine Vielzahl von Dokumenten voraus, die aktuell und vollständig sein müssen. Neben der Approbationsurkunde und einem tabellarischen Lebenslauf ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die nicht älter als vier Wochen sein darf. Diese Bescheinigung dient als Nachweis der gesundheitlichen Eignung der neuen Betreiberin oder des neuen Betreibers und kann in der Regel vom Hausarzt ausgestellt werden. Ebenfalls vorgeschrieben ist ein polizeiliches Führungszeugnis, das bei der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein darf. Verzögerungen bei der Beschaffung dieser Unterlagen können den gesamten Übernahmeprozess erheblich beeinträchtigen.

Zusätzlich zu den behördlichen Vorgaben müssen auch die angestellten Mitarbeitenden frühzeitig über den bevorstehenden Übergang informiert werden. Das Gesetz sieht vor, dass das Personal schriftlich über den Zeitpunkt der Übernahme, den Grund für den Betriebsübergang sowie über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen informiert wird. Die Angestellten haben das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses einzulegen. In der Praxis führt dies häufig zu Unsicherheiten, da viele Angestellte befürchten, dass sich durch die Übernahme ihre Arbeitsbedingungen verschlechtern könnten.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Übergabe von Betäubungsmitteln (BtM). Diese darf nicht formlos erfolgen, sondern unterliegt einer detaillierten Dokumentationspflicht. Der Bestand an Betäubungsmitteln muss exakt erfasst und über ein sogenanntes Belegverfahren von der bisherigen Betreiberin oder dem bisherigen Betreiber an die Nachfolgerin oder den Nachfolger übergeben werden. Fehler oder Unregelmäßigkeiten in diesem sensiblen Bereich können nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch die Betriebserlaubnis gefährden.

Neben diesen formalen Anforderungen gibt es zahlreiche weitere organisatorische Aspekte, die im Rahmen der Übernahme zu berücksichtigen sind. Dazu gehören die Überprüfung und mögliche Anpassung bestehender Verträge, insbesondere im Hinblick auf Mietvereinbarungen, Lieferverträge mit Großhändlern sowie bestehende Service- und Wartungsverträge für technische Geräte und IT-Systeme. Auch die Absicherung des Betriebs durch entsprechende Versicherungen, wie eine Betriebshaftpflicht- oder eine Allrisk-Versicherung, spielt eine wesentliche Rolle.

Zusätzlich dazu müssen sich angehende Apothekeninhaberinnen und -inhaber mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Die finanzielle Bewertung einer Apotheke ist dabei ebenso entscheidend wie die Einschätzung der Rentabilität und der zukünftigen Entwicklungsperspektiven. In Zeiten steigender Betriebskosten, anhaltender Honorardeckelung und wachsender Konkurrenz durch den Versandhandel stellt sich für viele Interessierte die Frage, ob eine Übernahme langfristig wirtschaftlich tragfähig ist.

Angesichts dieser Herausforderungen wird deutlich, dass die Übernahme einer Apotheke weit mehr erfordert als lediglich das Erfüllen behördlicher Auflagen. Sie ist vielmehr ein vielschichtiger Prozess, der sorgfältige Planung, fachkundige Beratung und ein hohes Maß an organisatorischem Geschick erfordert.

 
Kommentar:

Die Übernahme einer Apotheke ist nicht nur eine bürokratische, sondern auch eine wirtschaftliche Gratwanderung. Wer sich dieser Herausforderung stellt, muss nicht nur einen umfangreichen Katalog an gesetzlichen Vorgaben einhalten, sondern auch die wirtschaftlichen Realitäten des Apothekenmarktes berücksichtigen.

Besonders problematisch ist die Vielzahl an Fristen und Formalitäten, die für eine erfolgreiche Übernahme einzuhalten sind. Dass eine Betriebserlaubnis sechs Wochen im Voraus beantragt werden muss, erscheint angesichts der Komplexität des Verfahrens durchaus nachvollziehbar. Weniger praktikabel ist jedoch die starre Begrenzung der Gültigkeit essenzieller Dokumente wie der ärztlichen Bescheinigung oder des Führungszeugnisses. Insbesondere dann, wenn unvorhersehbare Verzögerungen auftreten – sei es durch bürokratische Engpässe oder durch langwierige Verhandlungen zwischen alter und neuer Betreiberin oder Betreiber –, kann dies den gesamten Prozess ins Stocken bringen.

Auch die Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitenden wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Zwar ist es richtig und wichtig, dass die Angestellten frühzeitig über den Übergang informiert werden, doch das Widerspruchsrecht kann sowohl für die neue Betreiberin oder den neuen Betreiber als auch für das Personal eine Unsicherheit darstellen. Der Gesetzgeber hat es bislang versäumt, hier klarere Leitlinien zu schaffen, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Ein besonders kritischer Punkt bleibt zudem die wirtschaftliche Perspektive einer Apothekenübernahme. Während der bürokratische Aufwand bereits erheblich ist, steht für viele Übernehmende die Frage im Raum, ob eine Apotheke unter den aktuellen Marktbedingungen überhaupt noch rentabel betrieben werden kann. Die stagnierenden Honorare, steigende Energiekosten und die wachsende Konkurrenz durch Versandhändler setzen viele stationäre Apotheken massiv unter Druck. Wer heute eine Apotheke übernimmt, muss sich nicht nur mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen auseinandersetzen, sondern auch eine langfristige Strategie entwickeln, um den Betrieb wirtschaftlich stabil zu halten.

Es zeigt sich einmal mehr, dass der Apothekenmarkt in einem tiefgreifenden Umbruch steckt. Während die Politik einerseits den Versorgungsauftrag der Vor-Ort-Apotheken betont, bleibt sie andererseits eine klare Strategie für deren wirtschaftliche Sicherung schuldig. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass viele potenzielle Übernehmende zögern. Eine Apothekenübernahme ist längst kein Selbstläufer mehr – sie erfordert fundierte Planung, finanzielle Weitsicht und die Bereitschaft, sich mit einem zunehmend schwierigen Marktumfeld auseinanderzusetzen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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