• 24.01.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Günther Jauch, Apothekenrisiken und Pharma-Innovationen

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Günther Jauch, Apothekenrisiken und Pharma-Innovationen

 

Umfragekritik zu Jauch, Versicherungsschutz für Apotheken, ePA-Start und neue Entwicklungen in der Pharmaindustrie

In einer aktuellen Umfrage von Reinhard Rokitta, Inhaber der Punkt Apotheke in Bünde, wurde die Partnerschaft zwischen Günther Jauch und der Online-Apotheke Shop Apotheke stark kritisiert, was in der Apothekerbranche für Aufsehen sorgte. Gleichzeitig sehen sich Apothekenbetreiber zunehmend mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert, darunter die Notwendigkeit einer nachhaltigen Versicherung und Risikovorsorge. Besonders in Zeiten der digitalen Transformation müssen Versicherungspolicen regelmäßig überprüft und angepasst werden. Auf der anderen Seite macht die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Apotheken zwar Fortschritte, jedoch gibt es noch viele offene Fragen zur praktischen Umsetzung. Während die Ampel-Koalition Änderungen in der Arzneimittel-Richtlinie plant, um Unsicherheiten bei der Wundversorgung zu beseitigen, fordert der BKK Dachverband eine präzisere Datenanalyse zur Bekämpfung des Apothekensterbens. Zugleich wurde ein spektakulärer Vergleich zwischen der Sackler-Familie und den Opioid-Opfern erreicht, bei dem 6,5 Milliarden Dollar als Entschädigung gezahlt werden. In Isny ereignete sich ein Einbruch, bei dem Medikamente im Wert von bis zu 100.000 Euro gestohlen wurden. Ab Januar 2025 treten außerdem neue Regelungen für Entlassrezepte in Kraft, die die administrativen Prozesse für Apotheken vereinfachen sollen. In der Pharmaindustrie erzielte Novo Nordisk mit seinem Medikament Amycretin vielversprechende Ergebnisse bei der Gewichtsreduktion, während die Sicherheit von MS-Therapien während der Schwangerschaft durch eine große Studie untersucht wurde. Zudem erhielt Moderna einen neuen EU-Zuschlag für den Vertrieb seines Covid-19-Impfstoffs Spikevax.

 

Apothekenumfrage zu Günther Jauch: Kritik an Werbeauftritt für Online-Apotheke

Reinhard Rokitta, Inhaber der Punkt Apotheke in Bünde und Gründungsmitglied der Freien Apothekerschaft, hat mit einer aktuellen Umfrage unter seinen Kundinnen und Kunden für einen heftigen Diskurs innerhalb der Apothekerbranche gesorgt. Die Umfrage befasst sich mit der Werbepartnerschaft zwischen dem prominenten Moderator Günther Jauch und der Online-Apotheke Shop Apotheke. Das Ergebnis fällt für Jauch wenig schmeichelhaft aus, denn viele der befragten Kunden äußerten sich verärgert und verwundert über diese Kooperation.

Jauch, der seit Jahren als Moderator von „Wer wird Millionär?“ in den deutschen Wohnzimmern präsent ist, wurde von der Shop Apotheke als Werbefigur engagiert, um das Unternehmen in der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Doch das Konzept, ein Fernsehgesicht in der Gesundheitsbranche zu platzieren, stößt nicht auf die erwartete Begeisterung. In der Umfrage äußern viele Kundinnen und Kunden von Rokittas Apotheke in Bünde Bedenken, dass die Wahl eines TV-Moderators für das sensible Thema Gesundheit und Arzneimittel nicht nur unpassend, sondern auch potenziell schädlich für das Vertrauen der Patienten in die Apotheke ist.

„Warum braucht eine Apotheke jemanden wie Jauch, der eher für Unterhaltung und Fernsehquizshows bekannt ist? Das passt einfach nicht zu dem, was eine Apotheke ausmacht“, sagt eine Kundin, die die Umfrage beantwortete. Auch andere Kunden kritisieren, dass Jauch als Werbefigur den Eindruck erwecke, es gehe bei der Apotheke weniger um Fachwissen und vertrauensvolle Beratung, sondern mehr um Marketing und Profit.

Besonders besorgniserregend sei, dass die Werbung von Shop Apotheke durch diese Zusammenarbeit das Vertrauen der Kundschaft in die traditionelle, stationäre Apotheke in Frage stellen könnte. Apotheken sind seit jeher Orte, an denen der Mensch im Mittelpunkt steht, an denen Experten auf Gesundheitsfragen antworten und bei der Wahl der richtigen Medikamente beraten. Die Entscheidung, mit einem prominenten Moderator zu werben, wirkt auf viele als Entwertung dieser Werte.

„Apotheken sind nicht einfach nur Verkaufsstellen, in denen man schnell Medikamente abholt. Sie sind Berater, vertrauensvolle Ansprechpartner und ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung. Die Werbung mit Jauch ist für mich daher mehr als nur eine Fehlentscheidung – sie ist ein Schritt in die falsche Richtung“, erklärt ein weiterer befragter Kunde.

Die Umfrageergebnisse werfen auch ein Licht auf die zunehmende Kommerzialisierung der Gesundheitsbranche. Online-Apotheken wie Shop Apotheke haben sich längst als gewinnorientierte Unternehmen etabliert, doch der Werbeauftritt mit Jauch könnte darauf hindeuten, dass es den Verantwortlichen nicht mehr nur um den pharmazeutischen Rat, sondern vielmehr um das Maximieren von Profiten geht. Diese Entwicklung wird von vielen als schädlich für das Bild der Apotheke wahrgenommen.

In Anbetracht der Bedenken, die in der Umfrage geäußert wurden, stellt sich die Frage, ob der Einsatz von Prominenten in der Werbung für Apotheken tatsächlich zielführend ist. Während Promis in vielen Bereichen der Werbung eine zentrale Rolle spielen, könnte die Entscheidung, gerade im Gesundheitsbereich auf ein TV-Gesicht wie Jauch zu setzen, die grundlegenden Werte der Apothekerbranche untergraben.

Die Entscheidung von Shop Apotheke, Günther Jauch als Werbefigur zu engagieren, hat nicht nur in den sozialen Medien, sondern auch in der Apothekerbranche für hitzige Diskussionen gesorgt. Was als cleverer Marketingzug erscheinen mag, trifft bei den Kunden vieler Apotheken auf breiten Widerstand. Der Einsatz eines prominenten Moderators für die Bewerbung von Arzneimitteln und pharmazeutischen Dienstleistungen ist ein Paradebeispiel für die zunehmende Kommerzialisierung des Gesundheitsmarktes, die immer stärker an den Grundprinzipien der Branche rüttelt.

Apotheken, insbesondere die stationären, sind traditionell Orte des Vertrauens, an denen die Menschen nicht nur ihre Medikamente abholen, sondern auch auf kompetente Beratung in Gesundheitsfragen setzen. Die Beziehung zwischen Apotheker und Patient ist eine ganz besondere – sie beruht auf Nähe, Vertrauen und Fachkompetenz. Es ist daher kaum verwunderlich, dass viele Kunden den Werbeauftritt von Jauch als unangemessen empfinden. Er verkörpert eine Welt des Entertainments und der kommerziellen Unterhaltung, nicht jedoch den Anspruch der Apotheke, als seriöse und fachkundige Einrichtung wahrgenommen zu werden.

Es ist zu befürchten, dass der Auftritt eines prominenten Gesichts wie Jauch das Vertrauen in die Apothekerbranche nicht nur schwächt, sondern die gesamte Apothekerlandschaft entwertet. Denn was viele Kunden – und gerade diejenigen, die in Apotheken auf eine individuelle Beratung angewiesen sind – besonders kritisieren, ist der Eindruck, dass es hier nicht um Gesundheitsberatung geht, sondern um den Verkauf von Produkten auf kommerzielle Weise. Diese Entkoppelung von Fachkompetenz und Werbung führt zu einem gefährlichen Trend, der die Rolle der Apotheke als wichtige Stütze des Gesundheitssystems untergräbt.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese negative Wahrnehmung auf die langfristige Markenbildung von Shop Apotheke auswirken wird. Möglicherweise zeigt sich, dass der Versuch, durch Prominenz zu glänzen, auf Kosten der Glaubwürdigkeit geht. Denn während Prominente in der Werbung für fast jedes Konsumgut eine wichtige Rolle spielen, hat der Einsatz von TV-Stars im Gesundheitsbereich viel größere Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Branche. Das Vertrauen in Apotheken, das ohnehin schon unter dem Druck von Online-Apotheken und Versandhandel steht, könnte weiter geschwächt werden.

Letztlich bleibt zu hoffen, dass die Branche einen Weg findet, zu ihren Wurzeln zurückzukehren: den Fokus auf den Patienten, auf persönliche Beratung und auf vertrauensvolle, fachliche Kompetenz. Denn dies sind die Werte, die Apotheken auszeichnen und die langfristig für deren Erfolg und Akzeptanz bei den Kunden entscheidend sind.

                                                             

Apotheken und ihre Versicherungsstrategie: Notwendigkeit für eine nachhaltige Risikovorsorge

Apothekenbetreiber sehen sich heute einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber – von der Digitalisierung und dem zunehmenden Einsatz von IT-Systemen bis hin zu ständig wechselnden gesetzlichen Anforderungen. Dennoch bleibt eine der wichtigsten Aufgaben, die oft zu wenig Beachtung findet, der umfassende Versicherungsschutz. Apotheken stehen in einem immer komplexer werdenden Umfeld, in dem Risiken nicht nur in den klassischen Bereichen wie Inventarschäden oder Haftpflicht bestehen, sondern auch durch die digitale Transformation neue Bedrohungen entstehen. Leider unterschätzen viele Apotheker diese Risiken und versäumen es, ihre Versicherungspolicen an die sich verändernden Anforderungen anzupassen.

Ein zentraler Bereich, der in der Praxis immer noch zu wenig beachtet wird, sind Cyberrisiken. Apotheken sind heutzutage zunehmend auf digitale Systeme angewiesen – sei es durch die Nutzung des E-Rezepts, elektronische Patientenakten oder digitale Bestellsysteme. Diese digitalen Lösungen bieten einerseits enorme Vorteile in Bezug auf Effizienz und Servicequalität, bringen aber auch eine wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe mit sich. Phishing, Ransomware und Datenlecks gehören zu den häufigsten Gefahren, denen Apotheken ausgesetzt sind. Der Verlust sensibler Patientendaten oder ein Ausfall der IT-Infrastruktur kann nicht nur zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, sondern auch das Vertrauen der Kunden nachhaltig beschädigen. Leider setzen viele Apotheken auf standardisierte Versicherungslösungen, die in dieser Hinsicht oft nicht ausreichen. Eine speziell auf Cyberrisiken zugeschnittene Versicherung ist mittlerweile nicht nur eine kluge Entscheidung, sondern eine Notwendigkeit. Sie schützt Apotheken vor den direkten Folgen eines Angriffs und hilft ihnen, im Ernstfall schnell wieder handlungsfähig zu werden.

Doch nicht nur digitale Risiken stellen eine Gefahr dar. Auch die klassische Risikoabsicherung in den Bereichen Inventar und Haftpflicht spielt nach wie vor eine zentrale Rolle. Apotheken, die regelmäßig ihren Warenbestand erweitern oder hochpreisige Medikamente aufnehmen, sollten darauf achten, dass ihre Versicherungssummen regelmäßig angepasst werden. Ein zu niedriger Versicherungsschutz führt zu finanziellen Einbußen im Schadensfall, während eine Überversicherung unnötige Prämien verursacht. Hier zeigt sich, wie wichtig eine präzise und kontinuierliche Bestandsaufnahme des Warenbestandes und eine entsprechende Anpassung der Versicherungswerte sind.

Die Haftpflichtversicherung bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil des Versicherungsschutzes. Apothekenbetreiber sind tagtäglich mit potenziellen Haftungsfällen konfrontiert – sei es durch fehlerhafte Medikamentenabgabe, Missverständnisse bei der Kundenberatung oder Unfälle in den Apothekenräumen. Besonders Apotheken, die neben der klassischen Abgabe auch zusätzliche Dienstleistungen wie Impfungen oder individuelle Rezepturen anbieten, sind einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Standardversicherungen greifen hier oft zu kurz, weshalb eine maßgeschneiderte Haftpflichtlösung notwendig ist, die speziell auf die Bedürfnisse der Apothekenbranche zugeschnitten ist.

Neben diesen klassischen Risiken dürfen Apothekenbetreiber auch die rechtlichen Anforderungen nicht außer Acht lassen. Die Gesundheitsbranche ist streng reguliert und unterliegt kontinuierlichen Veränderungen. Neue Gesetze zur Arzneimittelsicherheit, zum Datenschutz oder zur Lagerung von Medikamenten können das Risikoprofil einer Apotheke erheblich verändern. Werden diese Änderungen nicht in die bestehenden Versicherungen integriert, entstehen schnell Lücken im Versicherungsschutz, die im Schadensfall teuer zu stehen kommen können. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes ist deshalb unerlässlich.

Die Lösung für Apothekenbetreiber liegt in einem aktiven und nachhaltigen Risikomanagement. Es ist entscheidend, dass die bestehenden Versicherungen regelmäßig überprüft und an die aktuellen Gegebenheiten und Risiken angepasst werden. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Versicherungsberatern, die über fundierte Kenntnisse der Apothekenbranche verfügen, kann helfen, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die alle relevanten Risiken abdecken. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Apotheken nicht nur gegen die klassischen Gefahren abgesichert sind, sondern auch für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet sind.

Der Versicherungsschutz in Apotheken ist eine der entscheidendsten, aber auch am meisten unterschätzten Maßnahmen, die ein Apotheker ergreifen kann, um den langfristigen Erfolg und die Existenz seines Betriebs zu sichern. In einer Branche, die nicht nur durch die täglichen betrieblichen Herausforderungen, sondern auch durch digitale Bedrohungen und immer komplexere gesetzliche Anforderungen geprägt ist, ist der richtige Versicherungsschutz nicht nur eine bürokratische Notwendigkeit, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil einer zukunftsorientierten Unternehmensführung.

Besonders auffällig ist die Vernachlässigung von Cyberrisiken. Die digitale Transformation der Apothekenbranche ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern eine Realität. Während viele Apothekenbetreiber die Vorteile der Digitalisierung zu schätzen wissen, erkennen sie oft nicht die damit verbundenen Risiken. Cyberangriffe, die auf die digitalen Systeme einer Apotheke abzielen, sind keine hypothetischen Gefahren mehr, sondern alltägliche Bedrohungen, mit denen viele Unternehmen konfrontiert sind. Die Einführung des E-Rezepts, der Online-Bestellservice und die digitale Speicherung von Patientendaten machen Apotheken zu attraktiven Zielen für Hacker. Ein erfolgreicher Angriff kann nicht nur zu hohen finanziellen Verlusten führen, sondern auch den Ruf der Apotheke nachhaltig schädigen. Diejenigen, die keine Cyber-Versicherung abgeschlossen haben, riskieren, dass ihre finanziellen Verluste nicht gedeckt werden und sie im schlimmsten Fall mit hohen Schadensersatzforderungen und Bußgeldern für Datenschutzverletzungen konfrontiert sind. In einer zunehmend vernetzten Welt ist der Schutz vor digitalen Bedrohungen keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit.

Neben den Cyberrisiken gibt es weitere klassische, aber nicht weniger bedeutende Herausforderungen im Bereich des Versicherungsschutzes. Die Inventarversicherung, die Haftpflicht und der Rechtsschutz sind nach wie vor unverzichtbare Bestandteile einer vollständigen Absicherung. Apotheken, die regelmäßig ihr Sortiment erweitern oder zusätzliche Dienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Versicherungen stets den aktuellen Wert ihrer Bestände und die erweiterten Risiken widerspiegeln. Dies erfordert nicht nur eine präzise Bestandsaufnahme, sondern auch eine kontinuierliche Anpassung der Versicherungssummen, um sowohl Unter- als auch Überversicherungen zu vermeiden.

Darüber hinaus zeigen sich die Risiken einer unzureichenden Anpassung der Versicherungen an gesetzliche und betriebliche Veränderungen. Die Gesundheitsbranche unterliegt ständigen Änderungen, die in der Regel auch den Versicherungsschutz betreffen. Werden gesetzliche Änderungen oder neue Anforderungen nicht berücksichtigt, entstehen leicht gefährliche Deckungslücken, die im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können. Apotheker müssen sich daher kontinuierlich mit den Veränderungen in der Branche auseinandersetzen und sicherstellen, dass ihr Versicherungsschutz immer aktuell ist.

Ein proaktiver Ansatz ist die Lösung. Apothekenbetreiber, die regelmäßig ihre Risiken analysieren und den Versicherungsschutz an die neuen Gegebenheiten anpassen, können sich gegen die vielfältigen Bedrohungen absichern, die die moderne Apothekenwelt prägen. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Versicherungsberatern, die die Besonderheiten der Apothekenbranche verstehen, ist hierbei von zentraler Bedeutung. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Versicherungsschutz den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht wird.

Letztlich ist der richtige Versicherungsschutz nicht nur ein Sicherheitsnetz für den Fall eines Schadens, sondern ein strategisches Instrument, das Apothekenbetreibern ermöglicht, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – die sichere und effiziente Versorgung ihrer Kunden. Ein umfassender, regelmäßig überprüfter Versicherungsschutz ist der Grundpfeiler einer stabilen und zukunftsfähigen Apotheke, die sowohl im Alltag als auch in Krisenzeiten handlungsfähig bleibt.

 

Die elektronische Patientenakte in Apotheken: Ein zögerlicher Start mit Perspektiven für die Zukunft

Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Apotheken geht ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen. In den ersten Tagen, als das System in den Apotheken der Testregionen eingeführt wurde, herrschte weitgehend Ruhe: Es gab kaum Patientenanfragen und somit wenig Bedarf, die ePA in der Praxis zu nutzen. Doch inzwischen sind erste Erfahrungen gesammelt worden, die ein differenziertes Bild der Umsetzung zeichnen.

Zunächst wurde in den Apotheken der Testregionen vor allem die Medikationsliste (eML) zugänglich gemacht. Diese ermöglicht es den Apothekenteams, einen umfassenden Überblick über die Arzneimittel zu gewinnen, die ein Patient aktuell verschrieben bekommen hat. Ein wichtiger Schritt in der Arzneimitteltherapiesicherheit, da so potenzielle Wechselwirkungen oder unzulängliche Verordnungen frühzeitig erkannt werden können. In der Theorie klingt dieser Vorteil vielversprechend – und die ersten Erfahrungen zeigen, dass dies auch in der Praxis durchaus möglich ist.

Jedoch gibt es auch technische Hürden, die den Prozess erschweren. Einige Apotheken berichten von Verzögerungen beim Abrufen der Daten aus der ePA oder von Systemausfällen, die den Arbeitsablauf zeitweise behindern. Es wurde festgestellt, dass der Zugriff auf die Medikationsliste nicht immer reibungslos funktioniert und manchmal mit Verzögerungen behaftet ist. Diese Schwierigkeiten führten zu Frustration und einem spürbaren Anstieg des Arbeitsaufwands, wenn die Teams technische Probleme manuell lösen mussten.

Des Weiteren berichten die Beteiligten von unterschiedlichen Erfahrungswerten in den Testregionen. Einige Apotheken konnten bereits positive Ergebnisse erzielen, insbesondere in Bezug auf die verbesserte Kommunikation zwischen Arzt und Apotheke, während andere von der tatsächlichen Nützlichkeit des Systems noch nicht vollständig überzeugt sind. Zwar gibt es die grundlegende Funktionalität, jedoch scheint der Mehrwert für den Apothekenbetrieb noch nicht in vollem Umfang realisiert zu sein. Viele Apotheker sind sich bewusst, dass die ePA potenziell viele Vorteile bieten könnte, doch die praktische Nutzung bleibt zunächst noch holprig.

Dennoch gibt es auch positive Stimmen. Die Beteiligten, die sich bereits intensiver mit der ePA auseinandergesetzt haben, berichten von einem deutlichen Gewinn an Transparenz und einem besseren Überblick über die Medikation ihrer Patienten. In einem Arbeitsumfeld, in dem die Verwaltung und Kontrolle von Arzneimittelverordnungen eine zentrale Rolle spielt, könnte die ePA langfristig zu einer Entlastung der Apotheker führen, indem sie einen schnellen und umfassenden Überblick über alle relevanten Daten liefert.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Einführung der ePA in Apotheken derzeit mehr mit Startschwierigkeiten als mit einem durchgehenden Erfolg verbunden ist. Die Technik funktioniert noch nicht immer zuverlässig und viele Apotheken müssen sich erst auf das neue System einstellen. Die Herausforderungen liegen vor allem in der Umsetzung der Technologie und der Schulung der Mitarbeiter, die mit der neuen Software umgehen müssen. Doch obwohl der Start holprig verläuft, bleibt die Erwartung, dass sich das System mit der Zeit stabilisieren und seine Vorteile voll entfalten wird.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte in Apotheken stellt zweifellos einen Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden Digitalisierung des Gesundheitswesens dar. Doch wie bei vielen anderen technologischen Innovationen gibt es auch hier bei der Umsetzung Hürden, die es zu überwinden gilt. Die ersten Rückmeldungen aus den Apothekenregionen der Testphasen zeigen, dass die Erwartungen an die ePA noch nicht vollständig erfüllt werden. Dies liegt nicht nur an den technischen Problemen, die den Arbeitsablauf der Apotheken verzögern, sondern auch an der noch fehlenden Durchdringung des Systems. Es reicht eben nicht aus, eine neue Technologie einzuführen, sondern sie muss auch in den Praxisalltag integriert und akzeptiert werden – und genau hier gibt es noch Stolpersteine.

Die Einführung einer so komplexen digitalen Infrastruktur wie der ePA erfordert eine sorgfältige Planung und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Apothekern, den Softwareentwicklern und den Institutionen, die für die Verwaltung der Gesundheitsdaten zuständig sind. In den Anfangsphasen sind technische Probleme fast unausweichlich, und es wird Zeit brauchen, bis diese vollständig behoben sind. Doch die eigentliche Herausforderung geht weit über technische Schwierigkeiten hinaus. Es geht auch um die Akzeptanz der Apothekenmitarbeiter und um eine grundlegende Änderung des Arbeitsalltags. Der Zugang zur Medikationsliste ist nur dann von Wert, wenn die Apothekenmitarbeiter auch wirklich die Zeit und das Wissen haben, diese Informationen sinnvoll zu nutzen. Viele Apotheker fragen sich, wie sich die ePA in ihre bestehenden Arbeitsprozesse integrieren lässt, ohne den Betrieb zusätzlich zu belasten.

Was die ePA langfristig verspricht, ist eine bessere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen. Durch die gemeinsame Nutzung von Patientendaten könnten Ärzte, Apotheker und andere Gesundheitsdienstleister effektiver zusammenarbeiten und so die Medikation der Patienten besser überwachen. Dies könnte insbesondere im Hinblick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit zu einem deutlichen Fortschritt führen. Potenzielle Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten ließen sich frühzeitig erkennen, was nicht nur die Patienten schützt, sondern auch die Apotheker entlastet.

Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Apotheken in der Lage sind, den Nutzen der ePA wirklich vollständig zu realisieren. Es ist zu hoffen, dass in den kommenden Monaten nicht nur die technischen Probleme gelöst werden, sondern dass auch eine umfassende Schulung der Apothekenmitarbeiter erfolgt. Nur so kann sich die ePA langfristig als ein hilfreiches Instrument im Apothekenalltag etablieren. In der Zwischenzeit sind die Apotheken gefordert, geduldig mit den Startschwierigkeiten umzugehen und sich darauf vorzubereiten, dass die ePA in Zukunft möglicherweise den Arbeitsalltag erheblich verändern könnte.

Abschließend lässt sich sagen, dass die ePA als Konzept ein enormes Potenzial bietet, aber es bedarf noch erheblicher Anstrengungen, um ihre Vorteile voll auszuschöpfen. Die Zeit wird zeigen, ob der digitale Wandel im Gesundheitswesen tatsächlich die erhofften Verbesserungen bringt oder ob er sich als weiteres Projekt herausstellt, das mehr Aufwand als Nutzen mit sich bringt. In jedem Fall bleibt es eine spannende Entwicklung, die weit über die Apotheken hinaus Auswirkungen auf das gesamte Gesundheitswesen haben könnte.

                               

Ampel-Koalition plant gesetzliche Lösung zur Wundversorgung – Übergangsregelung bis 2025

Ab Anfang Dezember 2024 führten Änderungen in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) dazu, dass bestimmte Wundauflagen aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fielen, was in Apotheken für erhebliche Verwirrung und Unsicherheit sorgte. Betroffen waren etwa 300 Produkte, deren Abrechnung vorübergehend nicht mehr möglich war. Die Folge war eine chaotische Lage, die Apotheker und Hersteller gleichermaßen herausforderte.

Hintergrund dieser Problematik ist eine Änderung der AM-RL im Jahr 2020, die eine klare Abgrenzung zwischen Verbandmitteln und „sonstigen Wundbehandlungsprodukten“ vorsah. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hätte jedoch konkrete Kriterien für die Bewertung des Nutzens dieser Produkte festlegen müssen – was nicht geschah. Aufgrund dieser ausstehenden Kriterien fielen die Produkte nach Ablauf der vierjährigen Übergangsfrist am 2. Dezember 2024 aus der Erstattung.

Um den betroffenen Apotheken und Herstellern mehr Zeit zu geben, hat die Ampel-Koalition nun einen Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Übergangsfrist für die Erstattung von Wundbehandlungsprodukten von 48 auf 60 Monate zu verlängern. Das bedeutet, dass die betroffenen Produkte bis Dezember 2025 weiterhin von der GKV erstattet werden können. Die geplante Änderung soll für mehr Klarheit sorgen und den betroffenen Akteuren eine verlässliche Grundlage bieten.

Der G-BA wird im Rahmen dieser Regelung verpflichtet, die Hersteller zu beraten und klare Anforderungen an die vorzulegenden Studien und Unterlagen zu formulieren. Dieser Prozess soll über ein Antragsverfahren geregelt werden, wobei der G-BA die Gebühren für die Durchführung in seiner eigenen Verfahrensordnung festlegen kann.

Ende 2024 hatte das Bundesgesundheitsministerium die Krankenkassen schriftlich gebeten, die Erstattung bis März 2025 zu verlängern. Eine rechtliche Grundlage dafür gab es jedoch nicht. Dennoch erklärten einige Kassen und deren Verbände, dass sie die Produkte vorerst weiterhin erstatten würden, um eine Übergangsregelung zu ermöglichen.

Die Übergangslösung sorgte jedoch weiterhin für Unsicherheit in den Apotheken, da die entsprechenden Software-Updates für die Abrechnung nicht rechtzeitig durchgeführt wurden. Vorübergehend wurden die betroffenen Produkte als nicht erstattungsfähig angezeigt, was zu zusätzlicher Verwirrung führte.

Sollte der Änderungsantrag zum GVSG noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, könnten Apotheken und Hersteller endlich mehr Sicherheit erhalten. Die Verlängerung der Übergangsfrist auf fünf Jahre würde eine klare rechtliche Grundlage schaffen und den betroffenen Akteuren genügend Zeit geben, die erforderlichen Nachweise zu erbringen und sich auf die künftige Erstattung vorzubereiten.

Die aktuellen Entwicklungen rund um die Erstattung von Wundbehandlungsprodukten durch die GKV werfen einen bezeichnenden Schatten auf die Planungssicherheit im Gesundheitswesen. Die Übergangsregelung, die nun durch die Ampel-Koalition nachgebessert werden soll, ist ein notwendiger Schritt, doch die Tatsache, dass es mehrere Jahre gedauert hat, bis überhaupt eine gesetzliche Klarstellung erfolgt, zeigt eine gewisse Trägheit im System. Apotheken, die als Frontlinie des Gesundheitssystems fungieren, haben auf diese Unklarheiten mit pragmatischen Übergangslösungen reagiert. Doch ohne eine gesetzliche Grundlage, die auch den G-BA in die Pflicht nimmt, bleibt eine nachhaltige Lösung fraglich.

Die verlängerte Übergangsfrist bis 2025 mag den betroffenen Akteuren vorerst Sicherheit bieten, dennoch stellt sich die Frage, wie lange noch auf solche Übergangsregelungen vertraut werden kann. Langfristig wird eine stärkere, klar definierte Zusammenarbeit zwischen Gesetzgeber, Krankenkassen und Apotheken nötig sein, um die Versorgungsqualität ohne ständige Rechtsunsicherheit sicherzustellen.

 

BKK Dachverband fordert präzise Datenanalyse zur Bekämpfung des Apothekensterbens – Finanzielle Sofortmaßnahmen nicht ausreichend

Das Apothekensterben in Deutschland ist ein Thema, das immer wieder für Diskussionen sorgt. In den letzten Jahren ist der Rückgang von Apotheken, insbesondere in ländlichen Regionen, ein ernsthaftes Problem für die flächendeckende Gesundheitsversorgung geworden. Der BKK Dachverband, die Interessenvertretung der Betriebskrankenkassen, hat nun eine klare Haltung zu den möglichen Lösungsansätzen bezogen. Im Fokus steht der Umgang mit der derzeitigen Lage und der Frage, wie dem zunehmenden Apothekensterben entgegengewirkt werden kann.

Im vergangenen Jahr hatte sich der BKK Dachverband öffentlich für die Idee ausgesprochen, Apotheken ohne Approbierte zuzulassen, um das Apothekensystem in schwierigen Regionen zu stabilisieren. Diese Vorschläge stießen auf gemischte Reaktionen, und auch innerhalb des Verbands gibt es mittlerweile neue Überlegungen zur Zukunft der Apothekenlandschaft. Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbands, stellte klar, dass sie nicht der Meinung ist, einfach mehr Geld in das System zu pumpen, um das Apothekensterben zu stoppen. Eine finanzielle Aufstockung der Mittel sei ihrer Ansicht nach keine langfristige Lösung, da die Ursachen des Problems zu komplex und vielfältig seien, um sie allein mit finanziellen Mitteln zu bekämpfen.

„Es ist entscheidend, zuerst einmal zu verstehen, wo genau die Lücken in der Versorgung entstehen, bevor man mit finanziellen Hilfen eingreift“, sagte Klemm in einem aktuellen Interview. Sie betonte, dass ohne eine fundierte und präzise Datenbasis keine effektive Lösung entwickelt werden könne. Es sei notwendig, flächendeckend zu erfassen, wo Apotheken schließen und warum dies geschieht. Nur durch diese detaillierte Analyse könne eine zielgerichtete und nachhaltige Strategie zur Sicherung der Apothekenlandschaft entwickelt werden.

Die BKK fordert deshalb eine umfassende Bestandsaufnahme, um die Problemlagen in den verschiedenen Regionen genau zu untersuchen. Insbesondere in ländlichen Gebieten, wo Apotheken zunehmend aufgeben, sei es entscheidend, spezifische Ursachen zu identifizieren – seien es wirtschaftliche Schwierigkeiten, mangelnde Nachwuchskräfte oder die steigende Konkurrenz durch Online-Apotheken und Versandhandel. Eine Analyse, die nicht nur die Schließung von Apotheken erfasst, sondern auch die Gründe und Herausforderungen, mit denen Apotheker konfrontiert sind, sei die Grundlage für jedes sinnvolle Handeln.

Der BKK Dachverband argumentiert weiter, dass ohne solche präzisen Daten keine gezielten Maßnahmen ergriffen werden können, die der wachsenden Apothekenkrise entgegenwirken könnten. Finanzielle Maßnahmen wie höhere Vergütungen oder Zuschüsse allein würden die strukturellen Probleme des Systems nicht lösen. Nur eine datengestützte, analytische Herangehensweise könne helfen, nachhaltige und funktionierende Lösungen zu finden.

Der Ansatz des BKK Dachverbands, eine detaillierte und umfassende Datenanalyse vorzunehmen, ist aus mehreren Gründen eine kluge und notwendige Entscheidung. Apotheken sind nicht nur ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitssystems, sondern auch wichtige Arbeitgeber und Dienstleister in vielen Regionen Deutschlands. Das Schließen von Apotheken hat nicht nur Auswirkungen auf die Patientenversorgung, sondern auch auf die lokale Wirtschaft und das soziale Gefüge in den betroffenen Gebieten. Es ist also dringend erforderlich, eine präzise Bestandsaufnahme zu machen, um die tatsächlichen Ursachen für die Schließungen zu ermitteln.

Die Idee, mehr Geld ins System zu pumpen, um das Apothekensterben zu stoppen, mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen. Doch diese kurzfristige Lösung geht an den wirklichen Problemen vorbei. Es gibt zahlreiche Faktoren, die zum Rückgang der Apotheken führen, und sie variieren je nach Region und Situation. Das Problem der unterdurchschnittlichen Vergütung der Apothekenleistungen, die zunehmend durch Online-Apotheken und Versandhandel Konkurrenz bekommen, ist nur ein Aspekt. In vielen ländlichen Gebieten mangelt es zudem an jungen Apothekern, die die älteren, bald aus dem Berufsleben ausscheidenden, Kollegen ersetzen könnten. Hinzu kommen die finanziellen Belastungen durch hohe Betriebskosten und die bürokratischen Hürden, die Apotheker immer häufiger dazu bewegen, ihren Betrieb aufzugeben.

Eine detaillierte und fundierte Analyse der Problemlagen in den betroffenen Gebieten kann dabei helfen, die verschiedenen Ursachen für das Apothekensterben genau zu benennen. Nur so kann eine langfristige Lösung entwickelt werden, die nicht nur das finanzielle System stärkt, sondern auch strukturelle Reformen umfasst, die die Rahmenbedingungen für Apotheken verbessern. Die Politik ist aufgefordert, hier einen klaren Kurs einzuschlagen und der BKK Dachverband fordert völlig zu Recht eine verstärkte Untersuchung der Problemlage, bevor weiter Geld in das System gepumpt wird.

Zudem muss auch berücksichtigt werden, dass finanzielle Zuschüsse allein nicht ausreichen werden, um das Vertrauen in die Apothekenversorgung langfristig zu sichern. Es geht nicht nur um Geld, sondern auch um die Schaffung eines tragfähigen, zukunftsfähigen Rahmens für die Apothekenbetreiber. Dazu gehören unter anderem Anreize für junge Apotheker, in den Beruf einzutreten, sowie die Überarbeitung von Vergütungssystemen, die mehr Anreize zur Sicherstellung einer hochwertigen Patientenversorgung bieten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die zunehmende Rolle der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Online-Apotheken und Versandhandel stellen eine wachsende Konkurrenz dar, die in vielen Fällen mit erheblich geringeren Betriebskosten und einer breiteren Reichweite arbeitet. Die Frage, wie die stationären Apotheken hier eine vergleichbare Effizienz erreichen können, muss ebenfalls in die Datenanalyse einfließen. Möglicherweise gibt es ungenutzte Potenziale in der digitalen Transformation, die den Apotheken vor Ort helfen könnten, wettbewerbsfähig zu bleiben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Forderung nach einer präzisen Datenanalyse ein unverzichtbarer Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Lösung für das Apothekensterben ist. Es gilt, die Ursachen genau zu kennen und dann gezielt an Lösungen zu arbeiten, die den Apotheken helfen, auch in Zukunft ihre wichtige Rolle im Gesundheitssystem wahrzunehmen. Nur mit einer klaren, datenbasierten Strategie wird es möglich sein, die Herausforderungen zu bewältigen und die Versorgung der Bevölkerung langfristig sicherzustellen.

 

Sackler-Familie einigt sich auf Entschädigung von 6,5 Milliarden Dollar für Opioid-Krise

Die Familie Sackler, Eigentümerin von Purdue Pharma, hat sich mit 15 US-Bundesstaaten auf eine Einigung in Höhe von 6,5 Milliarden US-Dollar zur Entschädigung der Opfer der Opioid-Krise geeinigt. Diese Vereinbarung sieht vor, dass die Zahlungen über einen Zeitraum von 15 Jahren erfolgen. Zuvor war bereits ein ähnlicher Vergleich angestrebt worden, der jedoch im Juni 2024 vom Obersten Gerichtshof der USA blockiert wurde. Der damalige Betrag war niedriger und beinhaltete eine Klausel, die die Sackler-Familie von zukünftigen Zivilklagen befreite – eine Klausel, die der Supreme Court ablehnte.

Mit dieser neuen Einigung verpflichtet sich die Sackler-Familie zur Zahlung von 6,5 Milliarden Dollar, wobei Purdue Pharma 900 Millionen Dollar beisteuern wird. Die Entschädigungszahlung soll in Programme zur Behandlung, Prävention und Heilung von Opioidabhängigkeit investiert werden. Die Sacklers, die maßgeblich für die Verbreitung des Schmerzmittels Oxycontin verantwortlich gemacht werden, müssen zudem den Vorstand von Purdue Pharma verlassen. Zukünftig wird der Vorstand von den Bundesstaaten und anderen beteiligten Gruppen ernannt.

Die Opioid-Krise, die durch den massenhaften Einsatz von Oxycontin in den 1990er Jahren ausgelöst wurde, hat in den USA unzählige Menschen in die Abhängigkeit geführt. Die daraus resultierenden Todesfälle durch Überdosen und gesundheitliche Folgen sind zahlreich. Seitdem hat sich die Krise weiter verschärft, insbesondere durch die zunehmende Verbreitung von Fentanyl, einem noch gefährlicheren Opioid, das von Drogenkartellen aus Mexiko in die USA geschmuggelt wird. Allein zwischen Juni 2023 und Juni 2024 starben laut der Drug Enforcement Administration 75.000 Menschen an einer Opioid-Überdosis.

Der Vergleich wird von verschiedenen Institutionen und indigenen Stämmen unterstützt, die sich im Gegenzug verpflichten, auf weitere Zivilklagen gegen die Sacklers und Purdue zu verzichten. Nicht an der Einigung beteiligte Parteien können jedoch weiterhin rechtliche Schritte gegen die Sacklers unternehmen. Diese Einigung stellt einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen die Opioid-Krise dar, auch wenn die Auswirkungen der Krise weiterhin spürbar sind und weitere Maßnahmen notwendig sind.

Die Einigung zwischen der Sackler-Familie und den US-Bundesstaaten stellt einen bemerkenswerten Fortschritt im Kampf gegen die Opioid-Krise dar. Mit der Zahlung von 6,5 Milliarden Dollar wird ein gewaltiger Betrag zur Verfügung gestellt, der für die Bekämpfung der Opioidabhängigkeit und die Unterstützung der betroffenen Menschen eingesetzt werden soll. Doch während diese Entschädigung ein Schritt in die richtige Richtung ist, bleibt die Frage offen, ob sie ausreichend ist, um den tiefgreifenden Schaden, der durch die Verbreitung von Oxycontin verursacht wurde, wirklich zu beheben.

Die Sackler-Familie hat jahrzehntelang von einem Geschäftsmodell profitiert, das auf dem Verkauf eines hochsüchtig machenden Medikaments basierte, dessen Folgen verheerend waren. Die Tatsache, dass sie nun für diese Vergehen finanziell zur Verantwortung gezogen wird, ist zwar ein wichtiger rechtlicher Schritt, doch die gesellschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Opioid-Krise sind längst noch nicht überwunden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Vereinbarung tatsächlich dazu beiträgt, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verantwortlichkeit von Unternehmen und die Justiz wiederherzustellen.

Für viele der Opfer und deren Familien ist diese Entschädigung wahrscheinlich nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die wahre Herausforderung wird darin bestehen, die Ursachen der Krise zu bekämpfen und sicherzustellen, dass solche tragischen Ereignisse in Zukunft vermieden werden. Auch wenn die Sacklers nun ihren Vorstandsposten räumen müssen und zukünftige Klagen ausgeschlossen sind, bleibt die Verantwortung für die Förderung von Opioiden und deren Folgen weiterhin bestehen.

 

Einbruch in Isny: Bis zu 100.000 Euro teure Medikamente gestohlen

In der Nacht auf Freitag wurde in Isny im Allgäu ein schwerer Einbruch in eine Apotheke verübt, bei dem Arzneimittel im Wert von bis zu 100.000 Euro entwendet wurden. Zwei Täter, ein 40-jähriger Mann und eine 33-jährige Frau, sollen gewaltsam in das Gebäude eingedrungen sein. Laut Polizei gelangten sie über ein aufgebrochenes Fenster in das Labor der Apotheke und durchwühlten mehrere Schränke, in denen sich die gestohlenen Medikamente befanden. Die Ermittler fanden in einem nahegelegenen Auto Beweismittel, die auf das Duo hinwiesen. Um welche Art von Beweismitteln es sich handelt, wurde zunächst nicht veröffentlicht.

Der 40-jährige Mann, der bereits in einem anderen Verfahren per Haftbefehl gesucht wurde, wird neben dem Diebstahl auch wegen weiterer Delikte, darunter Trunkenheit im Verkehr und Körperverletzung, beschuldigt. Er sollte im Laufe des Freitags einem Haftrichter vorgeführt werden. Die 33-jährige Frau konnte nach der Festnahme zunächst nicht in Haft genommen werden, da kein ausreichender Haftgrund vorlag. Der Polizei zufolge könnten noch weitere Täter in den Einbruch verwickelt sein. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.

Dieser Vorfall wirft nicht nur ein Licht auf die Sicherheitslücken in Apotheken, sondern auch auf die Bedrohung durch kriminelle Machenschaften, die auf hochpreisige Arzneimittel abzielen. In Zeiten wachsender Bedrohungen durch Diebstahl und Einbruch in sensible Einrichtungen wie Apotheken ist es umso wichtiger, dass Sicherheitsvorkehrungen angepasst und verstärkt werden.

Der Einbruch in Isny zeigt einmal mehr, wie gefährdet sensible Bereiche wie Apotheken sind, die mit wertvollen Medikamenten und Rezepturen arbeiten. Der Vorfall ist alarmierend, nicht nur aufgrund der Höhe des Schadens, sondern auch wegen der möglichen Folgen für die Patientensicherheit. Medikamente, die unrechtmäßig in die Hände von Kriminellen geraten, können nicht nur illegal verkauft, sondern auch zu gesundheitlichen Risiken führen, wenn sie missbräuchlich verwendet werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Polizei schnell alle Verantwortlichen ermitteln kann, um weitere Diebstähle dieser Art zu verhindern. Es zeigt sich, dass Apotheken verstärkte Sicherheitsvorkehrungen benötigen – von robusteren Alarmanlagen bis hin zu besserem Schutz von Labors und Lagerbereichen. In einer Zeit, in der die Sicherheit von Gesundheitsdiensten immer mehr ins Blickfeld gerät, sollten Apotheker und die zuständigen Behörden alles daran setzen, kriminellen Machenschaften das Handwerk zu legen.

Angesichts der steigenden Zahl von Einbrüchen in Apotheken wird es notwendig sein, noch effizientere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass solche Vorfälle nicht zur Normalität werden.

 

Neue Regelungen für Entlassrezepte: Erleichterungen für Apotheken seit Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen im Entlassmanagement des deutschen Gesundheitswesens in Kraft. Grundlage dieser Anpassungen ist ein Schiedsspruch, der zu Modifikationen in der Anlage 8 des Rahmenvertrags mit den Krankenkassen geführt hat. Ziel der Neuerungen ist es, die administrativen Hürden bei der Abrechnung von Entlassrezepten zu reduzieren und die Rechtssicherheit für Apotheken zu erhöhen.

Die Anpassungen betreffen insbesondere papiergebundene Verordnungen. Apotheken verlieren ihren Vergütungsanspruch nicht mehr, wenn bestimmte formelle Fehler auf einem Entlassrezept vorliegen, die bisher zu Retaxationen geführt hätten. So wird beispielsweise der fehlende oder fehlerhafte Status „04“ bzw. „14“ akzeptiert, sofern die Verordnung eindeutig als Entlassrezept identifiziert werden kann. Auch bei fehlender Krankenhausarztnummer dürfen Apotheken die Pseudoarztnummer „444444400“ eintragen, sofern die Arztnummer aus dem Arztstempel übertragen wurde. Diese Regelung gilt zudem für Betäubungsmittel- und T-Rezepte.

Des Weiteren ist das Fehlen der Betriebsstättennummer (BSNR) unproblematisch, solange die Codierleiste mit den Ziffern „75“ oder „77“ beginnt. Abweichungen zwischen der BSNR im Feld und der Codierleiste sind ebenfalls nicht mehr automatisch ein Grund für eine Retaxation. Die Facharztbezeichnung muss zwar auf den meisten Rezepten vorhanden sein, jedoch nicht bei Betäubungsmittel- und T-Rezepten, wo sie zwingend erforderlich bleibt.

Ein weiterer Punkt betrifft die Verwendung von Krankenhausaufklebern im Personalienfeld. Diese dürfen nur dann akzeptiert werden, wenn sie fest mit dem Verordnungsblatt verbunden sind und alle erforderlichen Angaben vollständig sind. Für Betäubungsmittel- und T-Rezepte sind Aufkleber hingegen strikt untersagt.

Im Gegensatz dazu gelten für elektronische Rezepte (E-Rezepte) strengere Anforderungen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben wie die Arztnummer, BSNR, Status oder Berufsbezeichnung können bei E-Rezepten nicht mehr von den Apotheken korrigiert werden. In solchen Fällen ist die Ausstellung einer neuen Verordnung erforderlich, da nachträgliche Änderungen nicht möglich sind.

Diese Neuerungen sollen die Abrechnungspraxis für Apotheken vereinfachen und die Anzahl der Retaxationen reduzieren. Gleichzeitig wird die Qualität und Vollständigkeit der ausgestellten Verordnungen gestärkt, insbesondere bei elektronischen Rezepten.

Die jüngsten Änderungen im Entlassmanagement sind ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Apotheken im komplexen Abrechnungsprozess. Indem formelle Fehler bei papiergebundenen Entlassrezepten künftig weniger strenge Konsequenzen nach sich ziehen, wird die administrative Belastung reduziert und die Effizienz gesteigert. Dies kommt nicht nur den Apotheken zugute, sondern letztlich auch den Patienten, die eine schnellere und reibungslosere Versorgung erfahren.

Allerdings werfen die strengeren Anforderungen für elektronische Rezepte Fragen auf. Während die Digitalisierung des Gesundheitswesens unabdingbar ist, könnte die Unfähigkeit der Apotheken, bei E-Rezepten Fehler zu korrigieren, zu Verzögerungen in der Patientenversorgung führen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelungen in der Praxis auswirken und ob zusätzliche Schulungen oder Anpassungen notwendig sein werden, um die neuen Vorgaben optimal umzusetzen.

Insgesamt stellen die Reformen einen ausgewogenen Kompromiss dar, der die administrativen Prozesse optimiert, ohne die Qualität der medizinischen Versorgung zu beeinträchtigen. Es ist zu hoffen, dass diese Maßnahmen langfristig zu einer effizienteren und patientenfreundlicheren Gesundheitsversorgung beitragen werden.

 

Novo Nordisk erzielt Durchbruch bei der Gewichtsreduktion mit Amycretin

Novo Nordisk, der dänische Pharmakonzern, hat in einer aktuellen klinischen Studie vielversprechende Ergebnisse mit seinem neuen Medikament Amycretin erzielt, einem GLP-1- und Amylinrezeptor-Agonisten. In der Studie, die an 125 Patienten mit Übergewicht und Adipositas durchgeführt wurde, konnte Amycretin signifikante Gewichtsreduktionen bewirken. Über einen Zeitraum von 36 Wochen verloren die Teilnehmer, die die höchste Dosis von 20 mg erhielten, im Durchschnitt 22 Prozent ihres Körpergewichts. Zum Vergleich: Die Teilnehmer der Placebo-Gruppe nahmen im Durchschnitt zwischen 1,9 und 2,3 Prozent an Gewicht zu.

Die randomisierte, doppelblinde und placebokontrollierte Studie umfasste mehrere Phasen, in denen verschiedene Dosierungen von Amycretin untersucht wurden. Die Ergebnisse waren auch bei niedrigeren Dosen ermutigend. Bei einer Dosis von 5 mg erreichten die Patienten eine Gewichtsreduktion von 16,2 Prozent nach 28 Wochen, und bei 1,25 mg lag die Reduktion bei 9,7 Prozent nach 20 Wochen.

Neben der signifikanten Gewichtsreduktion zeigte die Studie auch, dass Amycretin im Allgemeinen gut verträglich war. Die häufigsten Nebenwirkungen waren gastrointestinale Beschwerden, die jedoch meist mild bis moderat ausfielen. Diese Ergebnisse stimmen mit den Sicherheitsprofilen anderer Incretin-basierter Therapien überein und lassen darauf schließen, dass Amycretin für viele Patienten eine gut verträgliche Behandlungsoption darstellen könnte.

Novo Nordisk plant nun, die klinische Entwicklung von Amycretin weiter voranzutreiben. Das Unternehmen beabsichtigt, das Medikament nicht nur als Therapie für Übergewicht und Adipositas, sondern auch als Behandlungsmöglichkeit für Typ-2-Diabetes zu entwickeln. Amycretin wird sowohl für eine subkutane Injektion als auch für eine orale Anwendung entwickelt, was es potenziell zu einer bequemen Option für eine breitere Patientengruppe macht.

Die vielversprechenden Ergebnisse von Novo Nordisk mit Amycretin werfen einen interessanten Blick auf die Zukunft der Gewichtsreduktionstherapien. Die Reduktion von bis zu 22 Prozent des Körpergewichts über einen Zeitraum von 36 Wochen stellt einen bemerkenswerten Erfolg dar, vor allem im Vergleich zu herkömmlichen Ansätzen. Doch auch wenn die Ergebnisse positiv sind, bleibt abzuwarten, wie sich Amycretin langfristig auf die Patienten auswirken wird, sowohl hinsichtlich der Wirksamkeit als auch der Sicherheit.

Die Studie zeigt deutlich, dass das Medikament gut verträglich ist, was es zu einer potenziellen Alternative für Menschen mit Übergewicht oder Adipositas macht. Zudem könnte die Möglichkeit der oralen Einnahme von Amycretin die Behandlung für viele Patienten noch zugänglicher machen. Dennoch sind weitere Untersuchungen erforderlich, um die langfristigen Effekte und die Nachhaltigkeit der Gewichtsreduktion zu bestätigen.

Die Entwicklung von Amycretin könnte auch neue Impulse für die Behandlung von Typ-2-Diabetes setzen, da es sowohl als Gewichtsreduktionstherapie als auch als potenzielle Ergänzung zu bestehenden Diabetesbehandlungen eingesetzt werden könnte. Doch in einer Zeit, in der viele neue Medikamente auf den Markt drängen, wird es wichtig sein, die langfristigen Kosten und den tatsächlichen Nutzen für die Patienten zu evaluieren.

 

MS-Therapien in der Schwangerschaft: Sicherheit und Risiken im Fokus einer großen Studie

Frauen mit Multipler Sklerose (MS), die eine Schwangerschaft planen, stehen häufig vor der Herausforderung, wie sich ihre Krankheit und die entsprechende medikamentöse Behandlung auf die Schwangerschaft auswirken könnten. Eine groß angelegte Studie unter der Leitung von Professor Dr. Kerstin Hellwig von der Ruhr-Universität Bochum hat diese Frage nun untersucht und eine der weltweit größten Erhebungen zu diesem Thema präsentiert.

In der Studie wurden über 3700 Schwangerschaften von Frauen mit MS ausgewertet, von denen mehr als 2800 vor oder während der Schwangerschaft mit immunmodulierenden Medikamenten behandelt wurden. Die Ergebnisse, die in der Fachzeitschrift „The Lancet Regional Health Europe“ veröffentlicht wurden, liefern wichtige Erkenntnisse über die Auswirkungen von MS-Medikamenten auf Schwangerschaft und Geburt. Die Daten zeigen, dass die meisten MS-Therapien keine signifikanten Risiken für Schwangerschaftskomplikationen wie Spontanaborte, Frühgeburten oder Fehlbildungen mit sich bringen. Laut Professor Hellwig sind diese Ergebnisse eine wichtige Erleichterung für betroffene Frauen, da viele der verwendeten Medikamente als sicher eingestuft werden können.

Trotz der insgesamt positiven Bilanz gibt es jedoch Unterschiede zwischen den verschiedenen MS-Medikamenten. Besonders in Bezug auf das Geburtsgewicht der Neugeborenen gab es Hinweise auf ein erhöhtes Risiko bei der Einnahme bestimmter Medikamente. So zeigte sich, dass S1P-Modulatoren wie Fingolimod, die verhindern, dass Immunzellen ins zentrale Nervensystem gelangen, sowie Anti-CD20-Antikörper wie Rituximab, die Immunzellen ansprechen, die bei MS Entzündungen verursachen, mit einem signifikant erhöhten Risiko für ein geringes Geburtsgewicht verbunden sind. Während etwa 10 Prozent der Neugeborenen in der allgemeinen Bevölkerung ein unterdurchschnittliches Geburtsgewicht aufweisen, lag dieser Wert in der MS-Kohorte bei 18,8 Prozent. Besonders bei Frauen, die während der Schwangerschaft mit S1P-Modulatoren oder Anti-CD20-Antikörpern behandelt wurden, war der Anteil von Babys mit geringem Geburtsgewicht deutlich höher.

Ein niedrigeres Geburtsgewicht kann langfristige gesundheitliche Auswirkungen haben und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie für Diabetes im späteren Leben erhöhen. Daher ist es besonders wichtig, dass MS-Patientinnen, die schwanger werden möchten, ihre Medikation in Absprache mit ihren Ärzten anpassen, um mögliche Risiken für das ungeborene Kind zu minimieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Studie ist die Häufigkeit schwerer Infektionen während der Schwangerschaft. Diese traten insgesamt selten auf, jedoch waren bestimmte Medikamente wie Dimethylfumarat und Alemtuzumab mit einem signifikant höheren Risiko für Infektionen verbunden. Besonders Frauen, die im zweiten oder dritten Trimester mit Natalizumab behandelt wurden, hatten einen höheren Bedarf an Antibiotika. Dies verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige ärztliche Begleitung und die engmaschige Überwachung der Medikation während der Schwangerschaft sind.

Abschließend zeigt die Studie, dass die Mehrzahl der MS-Therapien keine signifikanten Risiken für die Schwangerschaft birgt. Dennoch wird die Bedeutung einer individuellen Risiko-Nutzen-Abwägung bei der Planung einer Schwangerschaft mit MS betont. Frauen mit MS sollten sich der potenziellen Risiken bewusst sein und ihre Therapie entsprechend anpassen, um sowohl ihre eigene Gesundheit als auch die ihres Kindes zu schützen. Weitere Auswertungen der Studie werden folgen, um die langfristigen Auswirkungen auf das Wachstum und die Entwicklung der Kinder zu untersuchen.

Die Studie liefert entscheidende Erkenntnisse für Frauen mit Multipler Sklerose, die schwanger werden möchten. Besonders hervorzuheben ist die positive Nachricht, dass die meisten MS-Medikamente als sicher gelten und keine größeren Risiken für eine Schwangerschaft darstellen. Dennoch gibt es klare Unterschiede bei den Medikamenten, insbesondere bei jenen, die mit einem erhöhten Risiko für geringes Geburtsgewicht verbunden sind. Diese Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung einer individuellen Beratung und maßgeschneiderten Therapieplanung. Es wird deutlich, wie wichtig es ist, dass Frauen mit MS in enger Zusammenarbeit mit ihren Ärzten ihre Behandlung anpassen, um Risiken für sich und ihr Kind zu minimieren. Besonders die Häufigkeit von Infektionen unter bestimmten Therapien verdeutlicht, dass eine kontinuierliche ärztliche Begleitung während der Schwangerschaft unerlässlich ist. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Forschungen dazu beitragen werden, die langfristigen Auswirkungen der MS-Therapien auf das Leben der Kinder zu verstehen und gezielte Empfehlungen für betroffene Frauen zu geben.

 

Moderna erhält weiteren EU-Zuschlag für Spikevax-Impfstoff

Moderna hat in einer kürzlich durchgeführten Ausschreibung den Zuschlag für die Belieferung der Europäischen Union sowie Norwegen und Nordmazedonien mit seinem mRNA-basierten Covid-19-Impfstoff erhalten. Der Vertrag ermöglicht es dem Unternehmen, den Impfstoff Spikevax für die nächsten vier Jahre in diesen Regionen zu vertreiben. Damit wird die Verfügbarkeit von Moderna’s Impfstoff weiterhin sichergestellt, was für die laufenden Impfkampagnen gegen Covid-19 von großer Bedeutung ist.

Die Vereinbarung umfasst mehrere Darreichungsformen des Impfstoffs, unter anderem auch Fertigspritzen. Diese Form des Impfstoffs gilt als besonders vorteilhaft, da sie das Risiko von Verabreichungsfehlern deutlich reduziert und gleichzeitig Zeit spart. Das erleichtert den Impfprozess und könnte zur Verbesserung der Effizienz von Impfkampagnen beitragen. Besonders in Ländern mit großen Impfprogrammen und knappen Ressourcen sind solche optimierten Formate von zentraler Bedeutung.

Die EU-Kommission hatte bereits im September 2024 eine aktualisierte Version des Spikevax-Impfstoffs zugelassen, die speziell auf die SARS-CoV-2-Variante JN.1 abzielt. Diese neue Formulierung kann ab einem Alter von sechs Monaten verabreicht werden und stellt somit auch eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten dar. Der aktualisierte Impfstoff soll helfen, die Bevölkerung besser vor neuen Virusvarianten zu schützen und so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten.

Die Entscheidung von Moderna, weiterhin in Europa tätig zu sein, und die damit verbundene Produktdiversität sind ein Schritt zur weiteren Sicherstellung des Impfstoffangebots und der Bekämpfung der Pandemie.

Die Entscheidung der EU-Kommission, Moderna für weitere vier Jahre mit der Lieferung seines Covid-19-Impfstoffs zu beauftragen, spiegelt das kontinuierliche Bemühen wider, die Impfstrategie der EU an neue Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen. Besonders hervorzuheben ist dabei die Einführung der Fertigspritze, die das Impfen effizienter und fehlerfreier gestaltet. In einer Zeit, in der logistische Hürden und Zeitdruck die Impfkampagnen stark beeinflussen, stellt dies eine wichtige Verbesserung dar.

Jedoch bleibt die Frage, ob dieser Schritt ausreicht, um die Impfraten signifikant zu steigern. Die tatsächliche Wirkung auf die Impfbereitschaft der Bevölkerung wird sich erst im weiteren Verlauf der Impfkampagnen zeigen. Angesichts der weiterhin bestehenden Unsicherheiten im Umgang mit neuen Virusvarianten bleibt es unerlässlich, kontinuierlich an der Optimierung der Impfstrategien und -logistik zu arbeiten. Dabei muss die EU jedoch auch die Frage der Gerechtigkeit in der Impfstoffverteilung und die langfristige Nachverfolgung von Nebenwirkungen und Effekten im Blick behalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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