• 11.01.2025 – Haftungsfreistellung bei Unfällen: Jugendlicher nicht verantwortlich

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Haftungsfreistellung bei Unfällen: Jugendlicher nicht verantwortlich

 

Ein wichtiger Fall betont die Notwendigkeit robuster Sicherheits- und Versicherungsstrategien für Apotheken

In Frankenthal hat ein Gerichtsurteil neue Maßstäbe in der Haftungsfrage bei Unfällen mit Minderjährigen gesetzt. Ein 13-jähriger Junge, der nach einem Dreh auf einem Karussell gegen ein Apothekenfenster stürzte, wurde von der Haftung freigesprochen. Dieses Urteil hebt die Bedeutung der Sicherheitsvorkehrungen und der richtigen Versicherung für Apothekenbetreiber hervor und wirft Fragen zur Verkehrssicherungspflicht auf. Erfahren Sie, wie dieser Fall die Verantwortlichkeiten im öffentlichen Raum neu definiert und welche Schritte notwendig sind, um sowohl Rechtssicherheit als auch öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.


In einer jüngsten Entscheidung, die weitreichende Folgen für Einzelhändler und insbesondere Apothekenbetreiber haben könnte, hat das Landgericht Frankenthal die Haftungsfrage bei Unfällen mit Minderjährigen neu definiert. Der Fall drehte sich um einen 13-jährigen Jungen, der nach dem Spielen auf einem Drehkarussell in einer Fußgängerzone gegen die Glasfassade einer Apotheke stürzte und diese beschädigte. Das Gericht entschied, dass der Junge keine Schuld an dem Vorfall trägt und somit nicht für den Schaden haftbar gemacht werden kann.

Der Vorfall ereignete sich in der belebten Innenstadt von Frankenthal, wo der Junge auf dem Nachhauseweg von der Schule kurz auf dem Karussell spielte. Beim Verlassen des Karussells verlor er das Gleichgewicht und stieß unglücklicherweise gegen die Glasfront einer Apotheke, was zu erheblichem Sachschaden führte. Der Apothekeninhaber klagte auf Schadenersatz, da er der Meinung war, der Junge oder dessen Eltern müssten für den Schaden aufkommen. Das Gericht sah dies jedoch anders und begründete sein Urteil damit, dass der Junge die Situation nicht angemessen hätte einschätzen können und somit keine Fahrlässigkeit vorliege.

Diese Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Natur der Haftungsregelungen bei Unfällen in öffentlichen Räumen. Für Apothekenbetreiber stellt sich nun die Frage, wie sie ihre Geschäfte effektiv schützen können, ohne dabei die Rechte ihrer jüngsten Kunden einzuschränken. Dieser Fall zeigt deutlich die Notwendigkeit, dass Geschäftsinhaber nicht nur physische Sicherheitsmaßnahmen wie robuste Fensterfronten oder Schutzbarrieren ergreifen, sondern auch rechtlich absichern, indem sie ihre Versicherungspolicen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Zudem beleuchtet der Fall die Bedeutung der Verkehrssicherungspflicht, die besagt, dass Geschäftsinhaber für die Sicherheit ihres Umfelds verantwortlich sind. In diesem Zusammenhang müssen Apothekenbetreiber sicherstellen, dass ihre Eingänge und Schaufenster so gestaltet sind, dass sie Risiken minimieren – insbesondere in Fußgängerzonen, wo oft mit einem hohen Aufkommen von Kindern und Jugendlichen zu rechnen ist.

 
Kommentar:

Der jüngste Gerichtsentscheid des Landgerichts Frankenthal ist mehr als nur ein Urteil zu einem unglücklichen Unfall; es ist ein Präzedenzfall, der für alle Einzelhändler, besonders jedoch für Apothekenbetreiber, von Bedeutung sein könnte. In einer Zeit, in der die Sicherheit im öffentlichen Raum immer mehr in den Fokus rückt, stellt diese Entscheidung eine klare Botschaft dar: Die Verantwortung für die Sicherheit liegt nicht allein bei den Nutzern dieser Räume, sondern ebenso bei denjenigen, die diese Räume bereitstellen.

Für Apothekenbetreiber eröffnet dies eine doppelte Herausforderung. Einerseits müssen sie die Sicherheit ihrer Einrichtungen gewährleisten, um Unfälle zu vermeiden und sich vor potenziellen Haftungsansprüchen zu schützen. Andererseits müssen sie darauf achten, dass diese Sicherheitsmaßnahmen nicht zulasten der Zugänglichkeit und Offenheit gehen, die gerade eine Apotheke als Teil der Gesundheitsversorgung bieten sollte.

Dieser Fall sollte ein Weckruf sein, nicht nur passive Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, sondern aktiv mit lokalen Behörden und der Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die Sicherheit in öffentlichen Räumen eine gemeinschaftliche Anstrengung ist und bleibt. Er verdeutlicht auch die Notwendigkeit einer klaren Kommunikationslinie zwischen Geschäftsinhabern und ihrer Versicherung, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die Risiken und Schutzmaßnahmen im Bilde sind und entsprechend handeln können.

Die Entscheidung des Landgerichts Frankenthal mag für den betroffenen Apothekenbetreiber kurzfristig als Niederlage erscheinen, langfristig bietet sie jedoch die Chance, durch präventive Maßnahmen und eine stärkere Gemeinschaftsbeteiligung eine sicherere und einladendere Umgebung für alle Bürger zu schaffen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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